Freitag den 30. Januar
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Die Courssteigerungeu der Börse.
Ein alter Börsenmatador, Dr. Strousberg, giebt gegenwärtig in seinem Moniteur, dem „kleinen Journal", eine Reibe von Betrachtungen über die geschäftliche Situation zum Besten. Was man auch zu seinen etgenthüm- lichen Ltrtheidigungen der Gründer-Akra sagen mag, zumal er behauptet, daß erst spätere Geschichtsschreiber die wahren Verdienste der Gründer erkennen würden, so muß man doch zugestehen, daß er wie kaum ein Anderer die Börse mit ihren Couliffengeheimmffen kennt und sein Urtheil über die augenblickliche Hauste verdient daher um so mehr Beachtung, als er den redlichen Warnern an die Seite tritt, welche das Privatkapital vor der Betheiltgung an der Spekulation warnen.
Strousberg erklärt, daß der gegenwärtige Aufschwung falsch verstanden werde. Die Hausse, in gewiffer Beziehung berechtigt, sei eine voreilige, denn die naturgemäße und solide Hebung in Handel und Industrie sei erst bevorstehend. Las Erwachen neuer Hoffnungen erkläre eine mäßige Steigerung der Börsenwerthe, aber nicht die Höhe und Ravidität der Bewegung in allen Effekten. Die Steigerung war geboten, weil alle Papiere zu niedrig standen, weil man die Besserung der Verhältnisse erwarten konnte, und weil fast alle größeren Bankinstitute im Besitz von Effekten waren, die sie billig und doch mit Vorthetl auf den Markt bringen konnten, indem sie auf dieselben von Jahr zu Jahr in chren Büchern theils aus gebührenden Stcherheitsrück- fichten, theils vom allgemeinen Pessimismus ai gesteckt, Abschreibungen gemacht hatten. Tas Publikum war zur Beiheiligung an der Bewegung antmtrt, weil es bei österreichischen und ungarischen Papieren viel verdient und Erspar- niffe angehäust hatte, außerdem floß viel Capital zur Spekulation, weil es fich der heimischen Industrie und dem Handel nicht anvertraute.
In unseren industriellen Verhältnisten verspricht Vieles Befferung, aber es fehlt auch nicht an warnenden Momenten. Jedenfalls ist die Haussebewegung über bescheidene Dimensionen hinaus vorzeitig und ohne jeden soliden Rückhalt.
Von den Banken allein kann man mit Bestimmtheit annehmen, daß deren Status fast durchweg ein sehr guter ist. Sie haben sich erholt, sie haben ihre Portefeuilles mit Vortheil geräumt, sie find vorläufig in ihren Geschäften solider, sie find außerordentlich flüssig und haben sehr große ReservenMontanindustrie, welche ausschlaggebend ist, liegt aber noch nichts vor, was mehr als eine allgemeine mäßige Erhöhung von Mon- taneffekten rechtfertigt, und nichts, was eine so koloffale Steigerung, wie sie bei einigen Papieren eingelreten ist, bedingt. Zwar haben die amerikanischen Bestellungen unsere Walzwerke beschäftigt und angehäustes Altmaterial ge- räumt, und es ist möglich, daß die Bestellungen auch im nächsten Jahre anhalten, aber darüber hinaus sicher n-cht, weil Amerika seine eigene Produc- tion bald erhöhen dürste. Gesunde Course von Industrie-Aktien müssen den Ergebniffen folgen, nicht hnen vorspringen!
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Höhe von 90,000 .X"
— Auch die preußischen Schulen werden nunmehr ihre einheitliche Rechtschreibung eroalten, und zwar in möglichst engem Anschluß an das in Bayern eingesührte R' gelbuch. Der zu diesem Zwecke ausgearbeitete Leitfaden erscheint unter dem Titel „Regeln und Wörterverzetchntß für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauche in preußischen Schulen. Herausgegeben im Auftrage des Königlichen Ministeriums der ge stl'chen, Unterrichts- und Mediztnal-Ange- legenheiten." Es ist, wie wir vorläufig bemerken wollen, nicht zu verkennen, daß die neuen Regeln — abgesehen von Ei' zelheiten — einen wesentlichen Fortschritt darstellen, wenn sie auch hinter den Beschlüffen der Berliner orthographischen Co» serenz erheblich zurückbletben.
— Das Mtlttäretat für 1880 erfordert an fortdauernden Ausgaben 251,084,978 JL, 3,571,653 «X mehr, als im Etat für das lausende Jahr ausgesetzt waren. Die einmaligen außerordentlichen Ausgaben betragen 7,236,880 eX, 1,400,566 .X mehr, als im vorigen Jahre; sie werden hauptsächlich für Um- und Neubauten von militärischen E.abliffementS, Kasernen, Magazinen, Schießplätzen u. bergt in Anspruch genommen.
Berlin, 27. Januar. Ziemlich wenig ist der neue 8 4 im ersten Artikel des Entwurfs d.s Retchsmil.tärgesetzes bemerkt worden, der bestimmt, daß die Versetzung aus der Reserve in die Landwehr und die Entlaffung aus
tritt ftei.
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dem sowohl das Rechtsuchen, als die Durchführung von Seiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und was damit zusammenhängt der Höhe der Taxen wegen für den Mittelstand schwierig und für den größten Theil der Bevölkerung, der noch nicht die Qualifikation zum Armenrecht hat, geradezu ruinös ist; — in weiterer Erwägung; 3) daß in einem gesunden Staatswesen das alte gute Rechtssprüchwort: „juatiti» est fundamentvm regnorum“ auch für die wenig bemittelten Elassen gelten muß, wenn dir Staat fortan seine Aufgabe noch erfüllen soll, beantrage ich: „Hohe Kammer wolle Großh. Staatsregierung auffordern, für Revision der Taxen- und Gebührenordnungen im Reiche einzutreten, und, soweit dieselbe dem Einzelstaate compctirt, diese herbeizuführen." —
Die Kammer erklärt hierauf die Wahl des Bürgermeisters Pit Han von Zotzenheim zum Abgeordneten des 3. Wahlbezirks der Provinz Rheinhesien für giftig und erfolgt sofort die Vereidigung des genannten Herrn. — Die Recommunication der ersten Kammer über die Vorlage Großh. Gesammt-Minifteriums; den Gesetzentwurf, die Abänderung des Art. 67 der Verfassungsurkunde, sowie der Art. 26 und 33, die landständische Geschäftsordnung betreffend, wird nach längerer Debatte, an welcher sich Ministenalrath Hallwachs, sowie dieAbgg. Frhr. v. Nordeck zur Rabenau, Schröder, Osann, Betz, Maurer, Wolfskehl und Dittmar betheiligen, durch Beharren auf den früher von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen erledigt.
Es folgt die Besprechung der Jnterpellatton des Abg. Wolfskehl in Betteff der Schulamts-Aspiranten israelitischer Confeffion. An der Debatte betheiligen sich außer dem Interpellanten Mimsterialrath Knorr, sowie die Abgg. Frank, Muhl, Schröder und Haustein und wurde von Letzteren 'das in ftaglicher Beziehung von der Regierung eingehaltene loyale Verfahren mehrfach hervorgehoben. — Eine längere Debatte entspinnt sich über die Beschwerde der zur Abstimmung über Einführung einer gemeinsamen Schule zu Nieder - Saulheim berufenen Katholiken über die Abstimmung. Die Abg. Franck, Wasserburg, Wolz, Racke und Betz treten unter Berufung auf das Volksschulgesetz für die Beschwerdeführer ein und erblicken in dem Vorgänge in Rieder-Saulheim eine Unterdrückung der Minoritäten, während Ministerialrath Knorr, sowie die Abgg Osann, Heldenreich und Ellenberger nachweisen, daß bei der erfolgten Abstimmung lediglich auf Grund des Gesetzes verfahren worden sei und eine Interpretation des Volksschulgesetzes in dem Sinne der vorgenannten Redner zu einer Unmöglichkeit gehöre. Die Beschwerde wird aegen 8 Stimmen vei- WOrfen. — Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Verkauf der Main-Weser-Bahn an Preußen- Bau-Ordnung.
Berlin, 27. Januar. Dem Reichstage wird mit dem Etat des Auswärtige. Amts gleichzeitig eine Denkschrift über die Ausgrabungen in Olympia vorgelegt werden. In der Denkschrift heißt es u. A.: „Wir stehen tn der Mitte der fünften Ausgrabungsperiode, deren wichtigster Theil mit diesem Januar beginnt, denn die letzten Monate des Jahres find immer durch anhaltendes Regenwetter den Fortschritten der Arbeit sehr ungünstig. Jetzt kön- nen wir also noch nicht sagen, wie weit wir sein werden, wenn die Junisonne unseren Arbeiten Stillstand gebietet. Das aber ist gewiß, daß bei der wissen- schaftlichen Verarbeitung des in fünfjährigen Untersuchungen gewonnenen Materials eine Reihe von Punkten sich ergeben wird, bei welä-en eine erneute Localfoischung unerläßlich sein wird. Es wäre ja auch nach den großen Opfern, welche das deutsche Reich in hochherzigem Sinne dargebracht hat, unstatthaft unwürdig, wenn man das nationale Werk, das in der deutschen Geschichte seine Stelle einnimmt, dort liegen la ff en wollte, wo es zufällig am 1. oder 10. Juni d. Js. sich befinden wird. Es kann ja der Fall sein, daß wir uns gerade in dieser Zeit an der Schwelle wichtiger Endeckungen befinden, deren Ausbeutung den Fremden überlassen bleiben müßte, welche fich beeilen würden, deutschen Arbeitern den wohlverdienten Preis zu entziehen. Endlich glauben wir auch, daß zum Abschlüsse unserer topographisch-archäologischen Arbeiten eine Aufnahme von Olympia in etwas weiterem Umfange gehört und in dem beschreibenden Werke nicht nur die architektonisch vermeffene Altis, sondern auch von der nächsten Umgebung eine in etwa fieben Wochen herzustellende Terrainkarte gegeben werden müsse, um die Zugänge nach Olympia von den verschiedenen Seiten deutlich machen zu können." Die Denkschrift schließt: „Um also das mit vielen Mühen und Entbehrungen Seitens aller Theilnehmer durchgesührte fünfjährige Werk in würdiger Weise abzurunden, um die Arbeit mit gesteigerter Kraft sortführen zu können, . . . erbitten wtt, nachdem die fünfte Rate uns als letzte gegeben worden ist, für die noch übrigen mit geringerem Aufwande an Geld und Menschenkraft zu leistenden Ar- beiten für das Etatsjahr 1880/81 einen schließlichen Supplementar-Credit tn
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w. Darmftadt, 28 Januar. Zweite Kammer der Stände. 33. Sitzung. Die zweite Kammer trat heute zu einer voraussichtlich längeren Session wieder zull ommen. Aus der langen Reihe der zur Verkündigung gelangenden neuen Eingaben, welche wir größtentheils bereits mitgetheilt haben, erwähnen wir noch die von der Regierung eingelaufenen Antworten auf eine Reihe von Interpellationen. Bezüglich der Interpellation des Abg. Schröder, die Revision der Collateralstmer-Gefetzgebung uetreffenb, theilt die Regierung mit, daß ein Gesetzentwurf über die Erbschaftssteuer :n der Ausarbeitung begriffen sei. Aus die Interpellation des Abg. Betz bezüglich des Zerhältmsses verschiedener zum Universitäts-Fonds zu Mainz gehöriger Haufcr, antwortet die Regierung, daß über die Ansprüche des Fonds an diese Hauser Verhandlungen mit dem Reichskanzleramt eingeleitet seien, welche sich noch in der Schwebe befänden und daß die Anstellung einer Klage vorerst n.cht nothig erscheine, da eine Verjährung nicht drohe. Eine Interpellation des Abg. Franck wegen Verweigerung des Gehalts an Caplan Hees zu Dieburg wird dahin beantwortet, dem genannten Caplan stehe ein rechtlicher Anspruch auf Gehalt weder an den Local-Kirchenfonds, noch I an die Pfarrpfründe und deren Erträgnisse zu, ebensowenig sei eine besondere Dotation für feine Caplanstelle vorhanden. Mehrere Antworten der Regierung, welche sich auf die Interpellation der Abgg. Ellenberger und Genossen, den Fahrplan der Oberhessischen Bahnen betreffend, — auf die Interpellation des Abg. Schröder, die Odenwaldbahn betreffend, — und auf die Interpellation des Abg. Metz, die Wiederherstellung des Rheinlanddammes am Steinerwörth und am Siebener betreffend, bestehen kommen nicht zur Verlesung, werden vielmehr sofort gedruckt werden, um eventuell eine Besprechung daran knüpfen zu können. — Abg. Frhr. v. Nordeck zur Rabenau beantragt: „DieKammer wolle beschließen, 1) dieGroßh. Staatsregierung euhuforbern ungesäumt erschöpfende Erhebungen darüber eintreten ^u lassen, in welchem Umfange in 'einzelnen Theilen des Landes ein Nothstand bereits eingetreten ist oder m erwarten sieht, welcher die Hülfe des Staates in Anspruch nimmt oder nehmen wird; 2) eventuell die Bereitwilligkeit der Stände zu erklären, nach Befund außerordentliche Mittel zu gewähren nicht nur zur Beseitigung des gegenwärtigen Nothstandes, sondern anch um der Wiederholung solcher Nothstände für die Zukunft dauernd oorzubeugen." Mnisterialratb Knorr bemerkt zu diesem Antrag, obwohl er nicht Referent in dieser Ungelegenheit sei, glaube er doch versichern zu können, daß die Regierung bereits vor etniger Reit Erhebungen in dem gewünschten Sinne habe eintreten lassen und daß sie amd) in der Lage sein werde, bald eine deßfallsige Vorlage an die Kammer gelangen zu lassen. — Weiter bringt der Abg. Frhr. v. Nord eck zur Rabenau folgenden An- iwag ein . 1) „In Erwägung, daß eine der wichtigsten Aufgaben eines geordneten Staats- «esens in Verwirklichung der Rechtsidee besteht; 2j daß d e Realisirung dieser Aufgabe I i der durch die in Folge der Einführung der Reichsjustizgesetze durch das Reich und q ie Partikularstaaten festgesetzten Taxen und Gebühren wesentlich gefährdet wird, in- |


