Ausgabe 
29.4.1880
 
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9tr. 9». Donnerstag den 29. April . 1880.

DMW Anzeiger

AuM- nib K«tsW fir den Krrls Gieße«._____________

-------------- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

MedaettO1»Sb«rea«r \ 6A aftc V 18 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. $uxa bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Grvedittonsbnreau r J , p ----------------- --------------

Gießen, am 28. April 1880.

Betreffend: Die Ableistung des Verfaffungseides. ,

Das Großherzogliche Kmsamt Gießen

a« die Großherzoglichen Bürgermeister.

Die Ableistung deS Verfaffungseides der feit November v. I. aufgenommenm Ortsbürger sowie derjenigen Großherzogltch Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortebürger zu werden, feit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden, nam ch.

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Sie wollen die betreffenden Personen hiernach vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen, uns anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen war. , < , 3 , c

halten sich dergleichen Personen auSwärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeben.

y ' vr. Boekma nn.

Di- Aufhebung des Zollgebiets von Alton«.

Dem Bundesrathe ist nunmehr der Antrag Preußens bett, die Einver­leibung der Stadt Altona und eines Theils der Hamburgischen Vorstadt St. Pauli in das Zollgebiet übergeben worden. Wir brauchen auf die Details dieser Vorlag» ebensowenig emzujgehen, al« auf die sog. Rechtsfrage. Je nach dem verschiedenen Standpunkte well man in der Vorlage eine Vergewaltigung Hamburgs oder eine billige und gerechte Rücksicht auf Altona sehen. Die Regierung hofft, daß der Handel von Altona sich heben wird, wenn es in ben natürlichen bhecten Verkehr zum Hinterlande tritt, und daß seine gewerbliche Thäligkeit einen neuen Aufschwung gewinnen wird, wenn es oon der Ham- burger Concurrenz befreit und zur Selbstständigkeit geführt wird.

Man kann der Reichsregierung nur zustimmen, wenn sie erklärt, daß die Reichsverfaffui g nicht beabsichtigt haben könne, eine große preußische Stadt IUM wiiihschoftlichen Vtrsrll zu veiU'th'tlen, tted ihre Loge der Stadt Ham­burg gegenüber Veranlasiung gebe, von der Freihafenstellung der letzteren und deren Freihandels-Interessen absorbirt zu werden.

Die Angelegenheit ist aber nicht allein wichtig für Altona und sein Gebiet, sondern überhaupt als ein Schritt gegen die überlebte Freihafen- stellung zu begrüßen. Freihäfen haben unzweifelhaft für die Politik u,w Oeco- nomie eines Volkes in einem gewißen Stadium seiner Entwickelung Berechtt- gurg und Wertb; als solche haben auch die Hausistävte eine deutsche M-ssion übernommen; sie haben sie erfüllt und sich dabei wohl befunden. Allein die Jett ist eine andere geworden und mit ihr haben sich die wirthschaftlichen Voraussetzungen geändert. Das Mittel leistet seine Dienste nicht mehr,; man muß sick> ein befferes verschaffen. Deutschlands Leistungen und Bedürfntffe inmitten der Production und dem Tauschveikehr der Nationen sind nicht mehr dieselben, als zu der Zett, da die Freihäfen mit Nutzen ihre Vermittlung darzubringen vermochten. Mit der veränderten Stellueig im wirthschaftlichen Wettkampf ist die Ausgabe unserer vorzüglichsten Häsen gewachsen. Nichts vermag Hamburg und Bremen den ihnen gebührenden achtungsvollen Rang tm Leben unserer Nation mehr zu sichern, als die rückhaltlose Hingabe an ihren Beruf nichts entfernt sie mehr vom öcor.omischeti Denken und Hhun unseres Volkes als ihr Verharren im Wirthschasts-Ausland! Mit dieser Ausnahme- steüung schädigen sich die deutschen Freihäfen politisch, wirthschastltch und social selbst am meisten. Sie gehören voll und ganz als nationale Handels-Emporien zum deutschen Reich! Immer und immer wieder erneuert sich in den Haase- städten selbst der Ruf nach Zugehörigkeit zum deutschen Vaterlande und er wird nicht verhallen, bis ihm Genüge geschehen ist.

Deutschland.

Berlin, 25. April. Laut einer am 19. ds. ergangenen Verfügung beS Reichspostamts können Postanweisungen, welche bei deutschen Postanstalten eingeliesert und für Empfänger in Deutschland bestimmt sind, fortan auf Ver­langen der Absender oder Empfänger nach Orten solcher Länder nachgesanbt werden, auf deren Verkehr die Bestimmungen des Pariser Uebereinkommens vom 4 Juni 1878 über Austausch von Postanweisungen Anwendung finden. Danach hat die Postanstalt nach Maßgabe der ursprünglichen eine neue Post­anweisung unter Benutzung deö Formulars für den internationalen Vetckehr auszusertigen, wobei von dem Betrage, auf welchen die ursprüngliche Postan- stalt lautet, die für die Uebermittlung nach dem neuen Bestimmungsland- estgefetzte Gebühr abgezogen und der dann »n. eibende Betrag -rforder ich-n- alls nach Umwandlung in die Währung des teuen B.sttmmungsgebie s als auszuzahlende Summe in das Formular eingeiüt? wird. Daffelbe Verfahren

kann eingebalten werden bei Postanweisungen beg_ Innern Verkehrs Deutsch- lands, deren Nachsendung nach solchen Ländern gewünscht wird, mit denen auf Grund besonderer Uebereinkommen Postanweisungen ausgetauscht werden ton- nen (Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika, Brttisch.Jndien u. s. to-), j doch.-, nr in so weit, als die ursprüngliche Postanweisung alle diejenigen An- gaben suthalt,' welch! auf Postanweisungen nach dem Lande wohin dre Nach- scnduna statlstnden soll, vorhanden fein müssen. Eine aus dem Veremsgebiete herrührende, nach Deutschland gerichtete Postanweisung, welche mnerhalb Deutschlands nachgesandt werden soll, ist lediglich nach Maßgabe der für den inr.ern deutschen Postanweisungs- Verkehr gegebenen Bestimmungen zu

26. April. Die GerichtSferieir werden in diesem Jahre zum ersten Male tm ganzen deutschen Reiche zugleich anfangen und eine gleiche Dauer haben, und zwar nach ter Vorschrift des § 201 des deutschen Gerichts- verfaffungs-Ges-tzes vom 15. Juli bis 15. September. also volle 2 Monate. Während dieser Ferien werden nur in Ferimsachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlaffen werden. Ferienfachen sind: Straffachen ; Airestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen; Meß- und Markt- fachen; Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Mieihern von Wohnungs­und anderen Räumen wegen Ueberlaffung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Miether in die Miethräume eingebrach- - ten Sachen; Wechselsachen; Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefan- aeneu Baues gestritten wird. Das Gericht kann jedoch auf Antrag auch noch andere Sachen, soweit sie b.sonderer Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Die gleiche Besugntß hat vorbehaltlich der Entscheidung des Ge- riwts der Vorsitzende. Zur Erledigung dieser Feriensachen werden bei den LandgerichtenFerienkammern", bei den Oberlandesgerichten und dem Reichs- gerichtegetienfenate" gebildet. Auf das Mahu-Verfahrev, daS Zwangsvoll- streckunge-Verfahren und das Eoncurs-Verfahren sind die Ferien ohne Einfluß, sowie auf alle Angelegenheiten dec nicht streitigen Gerichtsbarkeit. Die Bear­beitung der Vormundschastssachen, Nachlaßiachen, Lehns-, Familienfideicommiß- und Stistunassachen kann während der Ferien jedoch unterbleiben, soweit das Bedürfniß einet Beschleunigung nicht vorhanden ist. Unberührt von den Ferien bleiben diejenigen Sachen, welche zur Zuständigkeit der Rhemschifffayrt- und Elbzollgerlchte gehören, da die Gerichtsbarkeit dieser Gerichte sich nur auf schleunige Angelegenheiten erstreckt, desgleichen die zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte und der Universitätsgerichte, sowie der Auseinandersetzungs- Behörden gehörenden Angelegenheiten, weil in Betreff dieser Behörden über­haupt kein Bedürfniß zur Festsetzung von Ferien vorliegt.

Berlin, 26. April. Ein recht eclatantes Beispiel Über die Wirkung, welche Der- änberungen in den Zoll- und Steuersätzen aus die Einnahmen des Staates zu haben pflegen, wild aus den Vereinigten Staaten von No>d-Amerika »ein-wet. Dort ist in her Extra-Session des 45 Congresses d?e Steuer auf fabricuten Tabak von 24 aus 16 Cents per Pfund herabgesetzt und 'N Folge dessen veischudentllchdie ncfprocben worden, daß die Total - Einnahmen der Negierung aus dieser Quelle fid) wesentlich verringen würden, allein weit entfernt davon ßch zu verringern, haben dte fs-ni nahm en nnß her Steuer auf Tabak und Cigarren für du nut dem 31. aDecentber 1879 beendigten 9 Monate tm Vergleich mit derselben Per,ode des vor ^abrts um über ^oU J 000000 zugenommen, indem sur die erstere Per.ode aus der UannttnQuell-Doll- «,68^ Doll m der etzten Pettod- an

ß'iiinabm* u für die Nea eruna erzielt wurden- -ffiü int.inen, daß solche Wahlen deut- Uch-r m-ck-n a^s alle schönen Redensarten der officiösen Press-, welche die Noth- wendigleit einer abermaligen" stärkeren Belastung des Tabaks beweisen wollen.

Schweden.

Stockholm, 25. April. Nach dem Dankgottesdienste, der heute Vor­mittag in der Schloßkapelle stattfand, machte der König derVega" einen