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beiden Nachbaistationen gemeldet wird, und wenn der Stationschef den abfüh­renden LocomoNvsührer ausdrücklich beauftragt, an der gefährdeten Stelle Vor­sicht zu beobachten? Wir sprechen die zuversichtliche Erwartung aus, daß die Instructionen unverzüglich ergänzt werden.

Arankreich.

Paris, 24. August, Abends. DieRepublique francatse" bespricht den gestrigen Artikel derNordd. Allg. Ztg." und äußert sich dabin, es sei unnütz, mit derNorddeutschen" eine Dtscussion über die Rechte Deutsch­lands auf den Elsaß zu beginnen. DieRepublique" nimmt ferner Act von den friedlichen Versicherungen derNorddeutschen", protestirt aber gegen die Stelle aus dem Artikel der letzteren, welche lautet: Nur muß die friedlie­bende Mehrheit beider Nationen wissen, wer es ist, der den Frieden heute bedroht. DieRepublique" schließt ihre Besprechung mit folgendem Satze: Kein Mann in Frankreich in öffentlicher Stellung sprach seit dem Frankfurter Frieden etwas aus, was den gegen die Nation an der anderen Seite der Vogesen gerichteten entflammten autorisirten Worten gleich käme, wovon die Tribüne des deutschen Reichstages wtderhallte, so ost es sich um Erhöhung der MltitärauSgaben handelte.

Paris, 24. August. DasUnivers" meldet aus Lourdes:22. Au­gust, Abends 8 Uhr. Die Wallfahrt des Heils wurde bereits von beinahe 50 Heilungen begünstigt. Gelähmte gehen, Wunden schließen sich, Blinde öffnen die Augen, schreckliche Geschwüre verschwinden, ein Taubstummer spricht, Kranke, die seit Monaten nur Milch zu sich nahmen, effen und gehen, unheil­bare Schwindsüchtige erklären sich für vollstndtg geheilt. Nichts kann die Er­regung beschreiben, welche die unzähligen Wunder hervorgerufen haben, deren Zeuge wir sind und die, Gort sei Dank, selbst mehrere Derjenigen bekehrten, welche an nichts glauben wollten. Lourdes, 23. August, 11 */2 Uhr Vor­mittags. Die Letter der Wallfahrt haben 83 Heilungen verzeichnet. Es gibt deren viele, die erst in Parts glaubwürdig festgestellt werden können. Letztes Jahr fanden 107 Heilungen statt, dieses Jahr wird die Zahl derselben dop­pelt so viel betragen. Eine Person, die von Geburt an»taubstumm war' und Viele, die offene Wunden hatten, wurden so eben geheilt. 'Ruhm dxr heiligen Jungfrau von Lourdes!" \eJ

Telegraphische Depeschen. > L

Wagner'- telegr. Corresponveyz-ivüreäu. *

München, 25. August. Der heutige Festtag des 700jährigen Be­standes der Wittelsbacher Dynastie verlief aus's Glänzendste. Die öffentlichen und Privat-Gebäude der Stadt prangen in reichem Flazgenschmuck. Aeußerst zahlreiche Menschenmaffen durchziehen ununterbrochen die prächtig decorirten Straßen. Außer den programmgemäßen militärischen und kirchlichen Feierlich­keiten sind zur Feier des Tages verschiedene Festbankets und Musik-Aufführun­gen veranstaltet. Die schön geschmückten Monumente der bayerischen Herrscher werden am Abend illuminirt, wobei von den Militär-Capellen patriotische Musikstücke gespielt werden. Der König hat zahlreiche Orden und Auszeich­nungen verliehen.

Der König hat dem Cultusminister v. Lutz den erblichen Adel und dem Minister v. Crailsheim das Comthurkreuz des Verdienst-Ordens verliehen. Bet dem gestrigen Festdiner bet dem Minister des Auswärtigen brachte der päpstliche Nuntius einen Toast auf den König aus. Minister v. Crailsheim erwiderte mit einem Toast auf die bet dem hiesigen Hofe vertretenen Souve­räne und Regierungen.

Paris, 25. August. Ein aus den KriegsschiffenFriedland",Suff- ren" und L'hirondelle" bestehendes Geschwader hat Brest verlassen, um nach Tunis zu gehen.

London, 25. August. Das Oberhaus nahm in zweiter Lesung die Bill, betr. die Haftpflicht der Arbeitgeber, an.

Unterhaus. Parnell lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses aus die Be­ziehungen zwischen Irland und England. Die Verwerfung der irischen Pächter- Entschädigungs-Btü Seitens des Oberhauses sei ein neuer eclatanter Beweis für die Nothwendigkett eines selbstständigen irischen Parlaments. Der Staats- secretär für Irland, Forster, erklärt, die Verwerfung jener Bill sei eine große Calamität. Die Bill sei zum Zwecke der Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung nicht nöthig gewesen, aber nöthig sei sie, um die Regierung zu ver­hindern, ungerechte Gesetze durckzuführen. Er fürchte keinen Aufstand, aber es bestehe eine große Gefahr für Personen und Etgenthum. Sollten die Grund­besitzer jedoch Ungerechtigkeiten verüben, so werde es nöthig sein, im Falle die Regierung Ausnahmegesetze verlange, eine Bill etnzubringen, welche bezwecke, solche Ungerechtigkeiten zu verhindern. Die Irländer sollten der Regierung vertrauen, deren einziger Wunsch sei, die Lage Irlands zu verbessern.

Stuttgart, 25. Aug. Heute Morgen fand bet schönster Witterung die Besichtigung der Stuttgarter Garnison durch den deutschen Kronprinzen statt, welcher auch Prinz Wilhelm von Württemberg beiwohnte. Heute Abend ist Diner bei dem commandirenden General des 13. Armee-Corps, v. Schacht- meyer, an dem der Kronprinz thetlnimmt.

Wien, 25. August. Meldung derPolit. Corresp." aus Konstan­tinopel. Achmet Ejub Pascha ist an Stelle Achmet Mukhtar Paschas zum Guverneur von Monastir und Commandanten des 3. Armee-Corps ernannt. Es wird versichert, die Mehrzahl der Botschafter der Mächte sei bereits dahin instruirt, daß an eine Verlängerung der Frist zur Lösung der montenegrinischen Frage nicht zu denken sei.

Konstantinopel, 25. August. Wie verlautet, erklärten die Bot­schafter der Mächte gestern der Pforte, die Uebergabe von Dulctgno an Mon­tenegro habe unverzüglich zu erfolgen.

Unsere Tabaksindustrie.

Directe Mittheilungen, welche derN. B-Ztg." von Berliner Tabaksfabrikanten gemacht werden, zeigen, daß unsere Tabaksinduslrie gegenwärtig viel schwerer zu leiden hat, als man außerhalb der direct betheUigten Kreise bisher anzunehmen gewohnt war, obgleich flüchtige Bemerkungen über den Rückgang dieses Gewerbzweigcs schon mehr­fach in der Presse aufgetaucht sind. Wir sind nun im Stande, speciell betreffs der Berliner Fabriken zu constatiren, daß dieselben durchweg zu umfangreichen Arbeiter- Entlassungen oder zur Beschränkung der Arbeitszeit geschritten sind; eine bedeutende Fabrik hat die Production auf die Hälfte heruntergesetzt, indem sie zwar noch jeden Tag mit alter Arbeitszeit arbeitet, aber immer nur die eine Hälfte ihrer Arbeiter, welche dann am nächsten Tage durch die andere Hälfte abgelöst wird, in Thätigkeit erhält. Ein anderes großes Etablissement beabsichtigt der capitalskräftige Eigen-

thümer sogar nach etwa vierzehn Tagen ganz zu schließen. Zu der tn diesem Jahre so starken Auswanderung haben die Cigarrenarbeiter ein ansehnliches Con- tingent gestellt.

Zu diesem Effecte wirken viele verschiedene Ursachen mit. Thalsache ist, daß nach Mittheilungen der betroffenen Industriellen, welche darüber am besten unterrichtet zu sein in der Lage sind, nicht allein der Export, sondern im Jnlande selbst der Ab­satz stockt, weil die weniger bemittelten Elasten ihren Consum einschränken. In dem Berichte über den Handel und die Industrie von Berlin im Jahre 1879, welchen die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft vor anderthalb bis zwei Monaten erstatteten, ist ein Passus enthalten, welcher auf die jetzt eingetretene Entwickelung mittelbar bereits hinweist und welcher deßhalb hier reproducirt werden darf. Er lautet:

Die Speculation hat die Preise des inländischen Tabaks bedeutend in die Höhe getrieben. Auch bei den ausländischen Tabaken an den Seeplätzen war gegenüber der Vermuthung, daß die Einführung höherer Zölle in Deutschland den Consum ver­mindern und auf die Preise der Rohtabake drücken werde, vielmehr eine gewisse Preis­steigerung eingetreten; ganz auffallend aber ist die Vertheuerung des heimischen Tabaks gewesen. Derselbe stieg höher, als wenn schon die Steuer darauf läge, die doch erst 1880 in einem geringeren Maße erhoben wird und erst 1882 voll in Wirksamkeit tritt. Nach den Mittheilungen eines der uns zugegangenen Berichte kostete Tabak in der Uckermark im Durchschnitt der letzten Jahre lo3/4 per Centner, wovon noch die bisherige Morgensteuer von JL 1 V22 per Centner abzuziehen ist. Die neue Steuer, wie sie von 1882 ab voll erhoben werden soll, beträgt per Centner 22y2 «4L; es würde also, diese höhere Steuer eingeschlossen, ein Preis von Ji 37 per Centner gerechtfertigt sein. Dagegen ist im vorigen Jahre der inländische Tabak auf JL 50 per Centner gestiegen! Diese speculative Preiserhöhung des inländischen Tabaks (die vermutlich zur Erweiterung seines Anbaues zunächst führen wird, bis der wirkliche Eintritt der vollen Steuer wieder eine Reaction zur Folge haben wird), erklärt die Preiserhöhung der Rauchtabake und der geringeren Cigarren-Sorten.

Lokales.

Gießen, 25. August. Die Großherzogliche Centralst^lle für die Gewerbe und den Landesgewerbveretn hat im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz an Herrn Jean Hanstein in Gießen, als Vorsitzenden des Aufsichtsraths der hiesigen Gewerbe- bank, nachstehende Fragen, betreffend Maßregeln zur Beschränkung des Wucher« gerichtet:

1. Erfordert es das wirthschaftltche Bedürfniß, den nicht zu den Kaufleuten gehörenden Grundbesitzern und Gewerbetreibenden, namentlich Handwerkern, die allgemeine Wechieifäbigkeit zu erholten, oder erscheint vielmehr eine Beschränkung derselben sowohl zulässig als erforderlich?

2. Welche gesetzlich bestimmbaren Grenzen sind, im Falle der Bejahung der letzteren Alternative, für die Beschränkung der Wechselfähigkett zu ziehen?

3. Ist rücksichtltch der genannten Categorien, vom wtrthschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, ein Unterschied zwischen gezogenen und eigenen Wechseln zu machen und ist es überhaupt von diesem Standpunkt aus geboten, neben dem Institut oes ge­zogenen Wechsels das des eigenen (Sola-Wechsels) bestehen zu laffen?

Als Antwort ist hierauf nachstehendes Schreiben nach Darmstadt abgegangen:

Gießen, den 20 August 1880.

In Beantwortung Ihrer geehrten Zuschrift vom 12. v. Mts., welche mir aber erst am 31. v. Mts. zugegangen ist, und deren verspätete Beantwortung ich mit öfteren Geschäftsreisen und überhäuften Berufsarbeiten zu entschuldigen bitte, erlaube ich mir Nachfolgendes vorzutragen:

Ihre verehrliche Zuschrift habe ich in einer vor Kurzem stattgehabten Sitzung des Äuf- sichtsraths der hiesigen Gewerbebank verlesen und wurde der Inhalt derselben einer ausführlichen Dtscussion unterworfen. Die nachfolgenden Ausführungen gelten als die einstimmige Ansicht des Gesammt-Aufsichtsraths. Zur Klarstellung, welche Bedeutung man dieser Ansicht beizulegen hat, führe ich an, daß unser Creditverein seit 1858, also seit 2i Jahren, existirt, daß dieser Verein jetzt 850 Mitglieder zählt, wovon nur Vs der Mitglieder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzes, die übrigen Mitglieder dagegen Lehrer, Handwerker, Landwirthe und andere Berufsgenossen sind; ferner, daß der aus 15 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrath nur 3 Kauf­leute resp. Fabrikanten, einen Rechtsanwalt und 11 Handwerker zählt und endlich, daß in der langen Zeit des Bestandes unserer Bank die Wechsrlform bet Kreditgesuchen oder Verbürgungen stets angewendet worden ist und daß dabei unser Geldinstitut sowohl, wie die Mitglieder des­selben ihre vollkommene Befriedigung gefunden haben.

Zu Frage 1 Ihres Ctrculairs erkläre ich aus vollster Ueberzeugung:Das wirth schaftliche Bedürfniß der nicht zu den Kaufleuten gehörenden Landwirthe und Handwerker er­fordert unbedingt, daß die allgemeine Wechselfähigkett erhalten bleibe, da jene Gesellschaftsclaffen ohne die Wechsclfähtgkeit den in ihren Gewerben erforderlichen Credit nicht erlangen, ihr Ge­schäft also nicht fortbetreiben könnten. Bei allen in Deutschland bestehenden Creditgenoffen- schaften ist der Wechsel die für Verbürgung eines entnommenen Vorschußes gebräuchlichste Form und ist das Verhältniß der den fraglichen Vereinen angebörenoen Handwerker und Landwirthe ein ähnliches, wie bei unserer Gewerbebank dahier. Es würde also wegen Entziehung der Wechselfähigkeit für jene fast V2 Million deutscher Retchsangebörigen die Creditbasis entzogen, damit der Ruin und Zusammensturz fragt Vereine herbeigeführt werden. Nach unserem Statut und nach den Bestimmungen vieler anderer Vereine kann einem Veretnsmitgltede die zur Er­öffnung eines Conto-Corrcnt Credttes geforderte Bürgschaft nur in Form eines eigenen oder Sola-Wechsels gestattet werden. Viele unserer Mitglieder, besonders solche, die Bauhandwerker sind, bekommen für ihre geleisteten Arbeiten von den Zahlungsverpflichteten, die tn vielen Fällen ebenfalls wieder Handwerker sind, aus Mangel an augenblicklichen Baarmltteln einen Sola- Wechsel oder einen auf ein anderes Mitglied gezogenen Wechsel in Zahlung, welche Papiere dann bet unserer Bank dtsconttrt werden. Ohne diese Manipulation, die besonders bei Neu bauten oder großen Bauveränderungen angewendet wird, ehe und bevor ein Kapital auf jene Gebäude ausgenommen worden ist, würden die Berechtigten, wie die Verpflichteten, in ihrem Gewerbsbetrieb auf das Empfindlichste gestört und geschädigt werden. Wenn schon an und für sich die Entziehung der Wechselfähigkeit für die betreffenden Genoffen'chaftsclassen ein Armuths- zrugniß, ja einen Schimpf in sich einschiießt, da dieselben dadurch nicht für befähigt erachtet werden, ein gewtffcrmaßen ebrenwortlich gegebenes Zahlungsversprechcn rechtzeitig einzuhalten, so müßten unsere Creditgenossenschaften, wollte man einzelnen Claffen ihrer Mitglieder die Wechselfähigkeit entziehen,' in kurzer Zeit sich auflösen. Gewiß sind die Fälle nicht selten, daß gebildete Handwerker, Landwirthe und andere, denen man von gewißer Seit die Wechselfähigkett entziehen möchte, ein beßeres Verständniß für Wechselrecht und Wechselverkebr haben, als mancher in das Handelsregister eingetragene Kaufmann. Uebrtgens sind auch die Fälle nicht selten, daß ein Handwerker oder Landwirth nach der einen Richtung seiner beruflichen Thätigkeit als Kauf­mann gelten kann, während nach einer anderen Richtung seiner Thätigkeit ihm die Eigenschaft als Kaufmann abgesprochen werden muß. Der Begriff von Handelsleuten und Nichthandels- leutcn läßt sich überhaupt gar nicht genau definiren, auch thut dies wohlweißlich das deutsche Handelsgesetz nicht, es überläßt dies vielmehr den einzelnen Regierungen hier ab- und zuzuthun, wie dies Art. 10 des deutschen Handelsgesetzbuchs näher ausführt. Die allgemeine Wechsel^ fähigkeit ist meines unmaßgeblichen Erachtens ein treffliches Erziehungsmittel für Sparsinn und für pünktliche Einhaltung von eingegangenen Schuldverbindlichkeiten für einen großen Theil der Bevölkerung, denn der Wechselverpflichtete weiß daß die Nichteinlösung des von ihm ausgestellten oder accepttrtcn Wechsels seine Ehre und seine Credttverhältntße auf das Empfindlichste schädigt. Durch die allgemeine Wechselfähigkeit wird auch der in Deutschland schon lange beklagten Borg- wirthschaft energisch entgegen gearbeitet, indem die Verpflichteten moralisch und gesetzlich gezwungen sind, für b a l d i g c Abführung ihrer Schulvverbtndlichkeiten Sorge zu tragen; die allgemeine Wechselfähigkett ist die Grundbedingung des Personal-Credits. Verkannt soll nicht werden, daß durch Mißbrauch der allgemeinen Wechselfähigkeit manche Existenz bisher leichtsinnig geschädigt, ja vernichtet worden ist, welche Existenz aber auch auf andere Weise sicherlich zu Grunde ge­gangen wäre. Mit Beschränkung der allgemeinen Wechselfähigkeit würden aber auch unsere Beziehungen zum Auslande, da in Europa, mit Ausnahme einiger kleineren Staaten, und den überseeischen Ländern schon seit langen Jahren die allgemeine Wechselfähigkett in Wirksamkeit ist, auf das Bedauerlichste erschwert und geschädigt werden. Nach allem Angeführten muß ich mich ganz bestimmt dahin erklären, daß die Beschränkung der Wechselfähigkett mit der ganzen Entwicklung unseres neuen Verkehrslebens unverträglich ist und daß damit die Quelle des ge sunden Credtts eingeschränkt wird. Dies als Antwort auf die Fragen 1 und 2 Ihres Cir- culairs. Zur Beantwortung der Frage 3 führe ich außer dem schon Vorgebrachten noch weiter an, daß, vom wirthschaftlicken Standpunkte aus betrachtet, kein Unterschied zwischen gezogenen und eigenen Wechseln zu machen ist, daß letztere Form, wie schon erwähnt, von den meisten Ereditgenoßenschaften in vielen Fällen von ihren Mitgltebern gefordert wird, daß also für die Mitglieder unterer Vereine der Sola-Wechsel neben dem gezogenen besteben bleiben muß. Die meisten Vereine haben den eigenen oder Sola-Wechsel eingefübrt, weil sie sich durch diesen am Besten vor Nackthetl schützen und die Protestkosten ihren Mitgliedern etntretenden Falls erspare»