Ausgabe 
27.5.1880
 
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Vtr. 120. Donnerstag den 27. Mai 1880.

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Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Der KLrchenfrieden.

Die preußische Landtagssession gewinnt wieder einmal politische Bedeu­tung für das ganze Reich, denn es handelt sich nach dem langen Kulturkämpfe darum, eine neue Machtgrcnze zwischen Staat und Kirche zu ziehen. Durch die Maigesetzgebung hatte der preußische Staat bewiesen, daß er auch ohne die Kirche die kirchlichen Angelegenheiten leiten kann, und daß eine Schädigung der Seelsorge keineswegs politische Unruhen oder auch nur Unordnungen auf dem Verwaltungsgebtete des Staates und der Kirche erzeugen konnte. Die katholische Bevölkerung wurde zwar durch manche Staatsmaßregel verletzt, sie wurde auch durch allerlei Hetzereien zuweilen tief aufgeregt, aber die einzelnen kleinen Excrsse hatten nickt viel zu bedeuten. Das bürgerliche Pflichtgefühl, die Achtung vor dem Ges-.ß, die socialen und wirthschaftlichen Jntercsien der Katholiken waren so entwickelt und so mit dem modernen Staatsleben ver- knüpft, daß ein Religionskrieg keine Chancen hatte. Der Staat hatte die Kirche besiegt.

Hatte anfänglich der Culturkampf Sympathien in der Bevölkerung, so stellte sich doch bald das Gefühl der Kampfmüdigkeit bet dem Staate ein. Es erschien auch der'Mehrzahl der Bevölkerung, nicht nur den Katholiken, er­wünscht, den Kampf zu beenden. Unleugbar würde es zur politischen Stär­kung des Reiches beitragen, wenn ein ehrlicher Religionsfrieden mit dem Papste, eine Aussöhnung mit der Ceitrumspartei, eine Zufriedenstellung von acht Millionen Katholiken einträte. Es kam eine Phase, in welcher sich Staat und Kirche nach dem Culturfrirden sehnten, und diese versöhnliche Stimmung zeitigte ein beiderseitiges Entgegenkommen. Papst Leo XIII. machte den Anfang, Bismarck wünscht den zweiten Schritt zu thun. Man kann wohl sagen, daß die Form dieses zweiten Schrittes eine hochbedeutsame ist, daß überhaupt die Art des Ausgleichs für alle Länder der Welt, welche im Unfrieden mit dem Papstthum leben, wichtig und lehrreich sein wird.

Eben deshalb aber kann man gewisie Bedenken gegen die Intentionen der preußischen Regierung sich nicht verhehlen. Mit den erstrebtenbtscretio- nären Gewalten" verläßt der Staat das Terrain, auf welchem seine ewige Kraft beruht, den Rechtsboden. Das neue Gesetz, welches dem preußi­schen Landtage vorliegt, im Grunde nichts arideres, als eine in Paragra­phen g> brachte Ordnung und Sanction der Willkür. Es bedarf also eines großen Vertrauens des Volkes zu seiner Regierung, es bedarf der Ueberzeu- gung, daß eine Nothlage zu beseitigen ist, es bedarf endlich der Erkenntniß, daß der Rechtsstandpunkt hinter der Zweckmäßigkeit zurücktreten muß, um das Gesetz gutzuhetßen. Es handelt sich um ein diplomatisches Abkommen, um einen Act der praktischen Politik, nicht um einen tausendjährigen und unlös­baren Streit zwischen Staats- und Kirchenrecht.

Fürst Bismarck trotz aller Anfeindungen bleibt der Mann unseres Vertrauens und hat erst neuerdings in seiner Haltung dem Ccntrum gegenüber gezeigt, daß auf seinem Pfade kein Wegweiser nach Canossa steht. Er wird denselben Faden spinnen, wenn er auch zu einer anderen Nummer greift, und es steht zu erwart«n, daß man ihm die Vollmachten anvertraut, welche er für nöthig hält, um eine neue Etappe auf dem Wege zum Culturfrieden zu errei­chen. Dieser Frieden wird kommen, weil beide Theile, Staat und Kirche, ihn wünschen, und weil das Volk des langen Haders müde ist. Daran wird auch die neuerdings angeblich kundgegebene Mißbilligung des jetzt eingeschla­genen Weges Seitens des Papstes nichts ändern. Man wird dann einen anderen Weg suchen und finden.______________________________________

Aerttschtand.

Darmstadt, 24. Mai. Das Großherzogl. Regierungsblatt Nr. 16 enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Versetzung des Sicherheitsdienstes im Großherozgthum durch das Großh. Gensd'armerie-Corps betreffend.

2. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Abhaltung von Gerichts­tagen des Amtsgerichts Herbstein in Freiensteinau betreffend.

Darmstadt, 24. Mai. Durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 20. Mai 1880 ist der Hülfgerichtsschreiber bei Großh. Amtsgericht Darmstadt I, Gerichts-Accessist Ludwig Schudt zu Darm- stadt, als provisorischer Hülssgerichtsschreiber bei dem Großh. Landgericht der Provinz Oberheffen und Gerichts-Accessist Johannes Wagner zu Darmstadt als provisorischer Hülssgerichtsschreiber bei dem Großh. Amtsgerichte Darm­stadt I bestellt worden.

Darmstadt, 25. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädtgst geruht:

Am 8. Mat den Oberförster der Oberförsteret Nieder-Ohmen, Friedrich Hüter zu Grünberg, in gleicher Dienstetgenschaft in die Oberförsterei Die­burg zu versetzen;

an dems. Tage den Forstaccessisten Hermann Schober aus Friedberg zum Oberförster der Oberförsteret Nteder-Ohmen,

am 9. Mat den Forstaccessisten Alfred Preu sch en aus Grebenhain zum Oberförster der Oberförsteret Lengfeld, sowie

am 10. Mat den Forstaccessisten Ludwig Repp ans Darmstadt zum Oberförster der Oberförsteret Grebenhain, zu ernennen.

Berlin, 23. Mat. Wte man derFranks. Ztg." mittheilt, hat Herr Minister v. Puttkamer den Berliner Schulbehörden eröffnet, daß die Einfüh­rung der neuen Orthographie zu suspendiren sei.

Berlin, 24. Mai. Der Reichskanzler beharrt auf seiner Auffaffung, daß er allein mit dem Bundesrath berechtigt sei, eine Zolllinie an der Unter- Elbe zu ziehen, und scheint auf dieses Ziel energisch loszügehen. Sowohl der Delbrück'xche Antrag als der Bennigsen'sche beruhen dagegen auf der Ansicht, daß der Reichstag dabei mitzusprechen habe. Wenn er seinen Willen durch­setzt, werden zur Begleitung der eingehenden Seeschiffe zahlreiche neue Zoll­beamten nöthig werden, während die Uebivwachung beider Elbufer des Schmug­gels wegen nichtsdestoweniger nöthig bleibt. Der Bundesrath hat bereits der Einbeziehung Altonas nach dem Gutachten der Ausschüffe zugestimmt. Es fragt sich aber, wte es mit den Kosten werden wird; sie werden auf mehr als 10 Mill, berechnet und sind doch weggeworfenes Geld, sobald Hamburg, wte es jetzt zu vermuthen steht, tn kurzer Zett seine Frethafenstellung aufgibt. Es gibt deshalb Leute, welche noch vermuthen, daß es zu der kostspieligen Abgrenzung zwischen Altona und St. Pault nicht kommen werde, sondern auch diese Angelegenheit nur als Drücker auf Hamburgs Entschließungen be­nutzt werden solle. Für die Volkszählung am 1. December hat das stati­stische Amt eine Ausdehnung der statistischen Aufnahmen ro:geschlagen, unter anderen soll bekanntlich auch eine Viehzählung vorgenommen werden. Der Reichskanzler hat sich indessen bei der Vorlage an den Bundesrath gegen die neuen vier Punkte ausgesprochen, da ohnehin schon die Beamten welche die statistischen Tabellen anferttgen müssen, wegen Ueberbürdung bittere Klagen führen.

Aelgien.

Brüssel, 23. Mai. Der Fall des suspendirten Bischofs Dumont wird immer interessanter. Dieser kampfeslustige Prälat, voriges Jahr noch der eigentliche leader des Episcopats und die Seele des Widerstandes gegen das "Schulgesetz, ras't jetzt mit unnachsichtlicher Wuth gegen seine Oberen und die höchsten Würdenträger der Kirche, gegen die Person des unfehlbaren Pon- tifex, den er beschuldigt, sich an den niederträchtigsten Jntriguen betheiligt zu haben, welche zuletzt dahin führten, daß die Commission des Ritus im Vatican ihn für verrückt erklärte und, da selbst der Papst keinen Bischof absetzen kann, ihm in der Person des Msgr. Rousseau, Bischof in partibus infidelium von Eumenien einen Verwalter seiner Diöcese octroyirte. Sein letztes schreiben an die (Steile beige", das wir Ihnen telegraphisch signalisirt haben, enthält Geständnisse, welche auf die nächsten Kammerwahlen am 8. Juni ihren großen Eindruck nicht verfehlen werden. Die klertkalen Blätter versuchten den Coup zu pariren, indem sie ihn für wahnsinnig erklären. Diese Ausflucht wird ihnen aber jetzt durch die Weigerung des Gerichts von Charleroi verrammelt, das in Folge wieder­holter und dringender Anträge eines der Domherren de§ Capitels der Kathe- trale von Tournay, den Bischof Dumont unzurechnungsfähig zu erklären, sich energisch geweigert hat, einer derartigen Aufforderung zu entsprechen. Das Gericht von Charleroi betrachtet Dumont nicht als unzurechnungsfähig und sein letztes Schreiben ist denn auch weit vernünftiger und logischer, als es seine früheren Hirtenbriefe waren, die von der ultramontanen Presse stets als wahre Muster christlicher L.ebe und christlichen Geistes gefeiert worben waren. Glücklicher Weise für den Bischof Dumont beschützen die Constitution und die Staatsgesetze selbst ihre unversöhnlichsten Feinde. Wäre es ihm geglückt, die Suprematie der Kirche über den Staat zu begründen, worauf früher all' sein Sinnen und Trachten gerichtet war, so würbe er jetzt vielleicht in der Zwangs­jacke stecken und wehmüthige Betrachtungen über päpstliche und bischöfliche Mildherzigkeit und Gerechtigkeitsgefühl anstellen können. Die Wiener Sän­ger haben Brüssel verlassen, ohne sich öffentlich hören zu lassen. Die Bevöl­kerung, welche sie so begeistert empfangen, dürfte ihnen das nicht so leicht vergessen. Die einfachste Höflichkeit erforderte ein anderes Betragen. Das grand concert gala, das sie gestern in der großen Oper zu Gunsten der Armen gaben, war frei einem Entree von 10 Franken und 2 Franken für das Paradies nur der Minorität zugänglich. Mit einigen z. B. auf dem Rath­hausplatz gesungenen Chören würden sie sich die gelammte Bevölkerung ver­pflichtet haben. Ob sie deshalb so still abgereist, wissen wir nicht, aber gut» heißen wird dies Niemand. Erzherzog Rudolf von Oesterreich wird nächsten Montag seine Braut wieder verlassen und nach Oesterreich zurückkehren. Ob der Kaiser Franz Joseph während des Jubiläumsfestes hierherkommen wird, bleibt noch sehr zweifelhaft. * (Fr- Sourn.)

Telegraphische Depeschen.

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Berlin, 25. Mai. Die Commission für die Verwaltungsreform. Gesetze hat das Verwaltungsgerichts-Gesch mit unwesentlichen Abänderungen angenommen. Nach den Vorschlägen des Senioren-Convents beginnt die Be- ratbung der Vorlage über Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze am Freitag. Anfang der nächsten Woche soll die dritte Lesung des Verwaltungs-Organisa- tions-Gesetzes, dann die zweite und dritte Lesung des Verwaltungsgerichts- Gesetzes folgen und hierauf eine längere Pause eintreten, um der Commission I für die kirchenpolitische Vorlage zu ihren Berathungen Zeit zu lassen.