i Chaussee von Marklissa in der Richtung nach Görlitz ist bei Gerlachsheim durchbrochen; die dort befindliche, etwa zwanzig Fuß hohe Brücke vernichtet, ein Theil des Felsens,
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Lokales.
Gießen, 22. Juni. In der Beilage zu No. 24 der „Concordia" finden wir in einer Zusammenstellung die Arbeitszeiten und -Löhne der Arbeiter der diversen Branchen, sowie Lehens' Mittelpreise, Preise Der Wohnungen, Heizung und Beleuchtung in einer großen Anzahl von Städten verzeichnet. Wir heben hieraus Gießen hervor. Es beziehen in Gießen bei den Bauarbeitern während lOstündiger Arbeitszeit (abzüglich Pausen) Poliere einen Wochenlohn von 24 X, Gesellen 18 X, Handlanger 12 X. Säneinergesellen bei 11 stündiger Arbeitszeit 16 X, Schlossergesellen während derselben Zeit 18 X, Schneider- und Schuhmachergesellen bei lOstündiger Arbeitszeit je 16 X. Fabrikarbeiter 12 X Die Preise der Lebensmittel bet dem Bezug im Kleinen stellen sich wie folgt: 1 Kilo Brod 27 ein Kilo Roggenmehl 40 Weizenmehl 52 X Butter 1 Kilo 2 X. Milch per Liter 17 H, Eier per Dutzend 72 Kartoffeln 100 Kilo 8 X, Ochsenfleisch das Kilo 1,36 X, Kuhfleisch 1,10 Schweinefleisch 1,20 X, Speck 1,70 X, Bier das Liter 30 100 Kilo Weizen 23,6 X, Roggen 21 xt
Erbsen 27 X Es sind die Preise der Wohnungen: Schlafstelle per Monat a) für Vr Belt 3,5 X, b) ganzes Betr 5,5 X, Familienwohnung pro Monat, bestehend auö einem heizbaren Raum 6 2 dto. 10 X, 1 heizbaren und 1 nicht heizbaren Raum 9 X Es kosten 100 Kilo
Steinkohlen 2 X (Angaben von Holz und Braunkohlen fehlen), das Liter Petroleum 25 Ob die vorstehend angeführten Preise überall die thatsächltch richtigen sind, überlaffen wir der freundlichen Kritik der Leser. Immerhin ist es intereffant, eine derartige Statistik aufgestellt zu sehen, namentlich wenn man, wie hier, einen Vergleich mit anderen Städten anstellen kann.
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Die Ueberschwemmungen in der Ober-§ausitz.
Ueber das schreckliche Unwetter, von welchem am 14. ds. der Kreis Lauban heim- oesucht wurde, wird der „Schlesischen Zeitung" noch Folgendes gemeldet: Der durch den Wolkenbruch am 14. d. unserem Kreise erwachsene Schaden läßt sich gar nicht beschreiben. Bis jetzt sind 51 Personen als vermißt gemeldet, mithin voraussichtlich ertrunken. Die Anzahl der eingestürzten Häuser und Brücken ist noch nicht zu übersehen Das Unwetter ist von Flinsberg aus über den südwestlichen Theil des Lau- baner Kreises, an der böhmischen Grenze entlang über Gerlachsheim und Seidenberg bis in die Zittauer Gegend gezogen und mit einer solchen Heftigkeit aufgetreten, daß man sich keine Vorstellung davon machen kann. Leute, die auf dem Felde beschäftigt waren, konnten sich nur durch Erklettern hoher Bäume retten, auf denen sie stundenlang zubringen mußten. Man erzählt, das Wasser sei angekommen wie eine Chausseewalze alles vernichtend und mit einer so rapiden Schnelligkeit wachsens, daß ein Entrinnen unmöglich war. Es scheint, daß auf der Wasserscheide bei Ober-Gerlachsheim der Centralpunkt für den herabstürzenden Wolkenbruch zu suchen ist; von hier aus ergoß sich nach Nordosten im Gerlachsheimer und Schadewalder Thale der eine Strom in den Queis, während der andere nach Nordwesten im Linda-Heidersdorf-Niklausdorfer auch tm Küpperbernaer Thale, dann vereinigt über Thielitz und Moys im Görlitzer Kreise sich der Neisse zuwälzte. Direct nach Westen strömte das Wasser in der Wittig zusammen und in dieser über Seidenberg und Radmeritz ebenfalls in die Neisse. Die
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Darmstadt, 19. Juni. (Milikärdienstnachrichten.) Graf v. Herzberg, Oberst und Commandeur des 1. Raff. Jnf.-Rgts. Nr. 87, unter Stellung a la suite dieses Rgts, mit der Führung der 49. Jnf.-Brigade (1. Großh. Hessische) beauftragt; v. Klüber, Obersts und Commandeur des Westfäl Drag.-Rgts. Nr. 7, in gleicher Eigenschaft zum 1- ®mt) Rat. (Garde Drag.-Rgt.) Nr. 23 versetzt; Friedrichs, Pr-Lt. vom 3. Großh. Insi-Rat (fictb- Ngt) Nr. 117, unter Stellung ä la suite des 1 Heff. Jnf.-Rgts. Nr. 81, als Adjut. zur 61 Inf -Brig. commandirt; Schott Sec.-Lt. vom 3. Großh. Jnf.-Rgt. (^eib-Ngt^) Nr. 117 zum Pr.-Lt. befördert; v. Müller, Major vom 2. Großh. Drag.-Rgt. (Letb-Drag.-Rgt.) Nr. 24, in seinem Commando als Adjut von der 22 Division, zur 20 Division übergetrcten; Frhr. v Gillern, Major und 1. Depot-Officier von der Großh. Train-Compagnie, tn sü"ch^r Eigenschaft zum Bad. Train-Bataillon Nr. 14 versetzt; Creter. Sec.-Lt- unD 2. Depot-Officier vom Schlesw. Holstein. Train-Bataillon Nr. 9, unter Versetzung zur Großh. Train-Compagnt.-, zum 1. Depot-Officier bei Derselben ernannt; Baltzer, Dicefeldwebel vom Res.-Landw-Rgt. (Berlin) Nr. 35, zum Sec.-fit. der Res. des 2. Großh. Jnf.-Rgts. (Großherzog) Nr. 116 befördert; Grodhaus, Sec.-Lt. von der Landw.-Feld-Art. des 1. Bat. (Darmstadt I) 1 Großh.
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über den die Dorfstraße führt, unlerwühlt und auf eine Strecke von 200 M. bei einem auf 11,000 Centner zu schätzenden Gewicht fortgerissen. Wir enthalten uns der Schilderung weiterer Einzelheiten; das Unglück ist so niederschmetternd, die Verwüstung so grenzenlos, daß uns Zede Beschreibung einzelner Fälle im Verhältmß zum großen Ganzen matt und eindruckslos erscheinen will.
Aus dem Berichte eines Augenzeugen entnehmen die „Görl. Nachr. und Anz." folgende Mittheilungen über die Katastrophe zu Seidenberg: Trotz der anhaltenden Regengüsse der letzten Tage ließen die Bäche, welche das Städtchen durchfließen, doch nicht die Besorgniß einer Ueberschwemmung aufkommen. Da plötzlich, binnen fünf Minuten, brachen die Fluthen über die Ufer, von den Berglehnen stürzten Wasserwogen tobend in die Straßen der Stadt und in wenigen Minuten steht Seidenberg unter Wasser. Die Erscheinung war so plötzlich, daß Menschen und Thiere sich kaum zu retten vermochten. In die obersten Stockwerke flüchteten sich die Unglücklichen, ihr Hab und Gut dem furchtbaren Elemente überlassend. Wer sich nicht eiligst flüchtete, fand seinen Tod in den Wogen. So ereilte das Schicksal eine Töpfersfrau mit ihren zwei Kindern, einem Mädchen von 15 und einem Knaben von 10 Jahren; ein wegen seines hohen Alters etwas schwerfälliger Mann verunglückte ebenfalls. Das Toben wurde wiederholt unterbrochen durch das ängstliche Brüllen des Viehes, bis auch das übertaubt wurde durch das Zusammenstürzen der Häuser und Stallungen. Wo das Wasser seine Kraft vergeblich erprobte, da übten die mitgeführten Balken und Eisengitter ihre entsetzliche Wirkung. Die Angst der Unglücklichen um das eigene Leben ward noch durch das vor ihren Augen sich vollziehende Unglück Anderer gesteigert. Hier stieg das Wasser bis in den zweiten Stock, zerdrückte die Fenster und kam brausend, Tische, Stühle und Betten mit sich führend, zum Giebel wieder hinaus; dort wurde im wahren Sinne des Wortes ein Haus in zwei Theile zerlegt; hier schwamm eine Wiege mit e<ncm weinenden Kinde, bis das kleine Bettchen zu einem Todtenbette ward, dort rangen Kühe, Ziegen, Pferde mit ihren letzten Kräften gegen die Wassermassen, bis auch sie in dem Gischt verschwanden- So tobte und heulte das entfesselte Element bis gegen Abend, da erst legte sich die Gewalt, das Wasser begann zu fallen. Am Dienstag Vormittag waren die Straßen frei, aber welches entsetzliche Schauspiel stellte sich den Blicken bar! Es war ein Bild des schrecklichen Elend, das manchem Beschauer eine Thräne des Mitleids entlockte- Die Straßen im Süd-Westen der Stadt sind vollständig unfahrbar, an vielen Stellen selbst für den Fußgänger nicht zu passiren; 6 bis 10 Fuß tiefe Löcher befinden sich in ihnen, Steine und Schlamm sind zu hemmenden Wallen aufgeworfen, an der Häuserfront hin sind tiefe Gräben gerissen, so daß man nur über provisorische Brücken in diejenigen Häuser gelangen kann, welche nicht em- gestürzt oder baufällig geworden sind. In den Wohnungen sieht es fast noch truoer aus. Der Fußboden ist mehrere Fuß hoch mit Schlamm und L>and bedeckt, das Haus- geräth zum Theil zertrümmert, das erhaltene verdorben. Betten und Matratzen vollständig durchweicht, Spiegel und Fenster eingedrückt. Die Gärten sind vollständig verschwunden, Bäume und Sträucher entwurzelt, die Umzäunungen weggeschwemmt. Am grausigsten zeigt sich der zur Villa des Fabrikbesitzers Franz von der Firma Müller u. Co. gehörige Garten. Die mehrere Fuß starke steinerne Mauer mit dem schönen eisernen Gitter ist vernichtet, die Eisenstäbe sind wie Halme geknickt und bic blühenden Beete und Rasenplätze durch eine Sanddecke zur Unkenntlichkeit gebracht. Der Villa gegenüber sucht eine unglückliche Familie unter den Trümmern ihres Hauses die Reste ihrer Habe; ihr ganzes Vermögen, eine Ersparniß von mehreren hundert Thalern, ist vergraben. Ueberall dasselbe Bild, ganz besonders aber in der Neugaste und am Mühlplan. Mehr als 10 Häuser sind hier eingestürzt, ebenso viele unbewohnbar geworden. Zu den letzten gehört auch das Königl. preußische Steueramt, welches den Verlust werthvoller Acten zu beklagen hat. Am härtesten jedoch sind entschieden die Fabrikbesitzer Mau betroffen; der ihnen zugcfügte Schaden soll sich aus wenigstens 60 000 X belaufen- Abgesehen von dem Verlust an Farbholzern, Chemicalien, Kohlen u. s. w-, sind ihnen hundert Stücke Tuche so verschlammt, daß sie zur Reinigung nach Görlitz und in böhmische Nachbarorte geschickt werden müssen. Noch furchtbarer als Seidenbcrg sind Berna und Küpper heimgesucht. Die Verwüstungen entziehen sich der Beschreibung; fast kein Haus ist verschont, die meisten liegen in Trümmern oder drohen einzustürzen. Bis jetzt sind in Berna 16 und in Küpper 8 Leichen gefunden, während noch 7 Personen vermißt werden. Das Elend besonders in den letztgenannten Orten ist entsetzlich. , p, . f ,,
Demselben Blatte wird aus Nieder-Linda, Kreis Lauban, geschrieben: Urplötzlich gegen V2I Uhr Mittags kamen so große Wassermassen gewälzt, daß binnen wenigen Minuten der sonst so harmlose Bach überl.ef, die Dorfstraße und die am Bache liegenden Gärten und Aecker meterhoch überschwemmt wurden. Viele Hauser schwebten m größter Gefahr, andere sind von den Fluthen zusammengerissen oder Theile von ihnen weggeschwemmt, 9 Menschenleben sind zu beklagen und viele Ziegen, Schweine, Hühner fanden ihren Tod. Die meisten Brücken sind weggerissen oder stark beschädigt die Dorfstraße ist für Fuhrwerk nicht zu passiren. An manchen Stellen ist das alte Flußbett verschüttet und hat sich beim Handelsgärtner Schubert durch den Garten em neues Bett gewühlt. Die Gärten sind nun mit Sand und Steinen überschüttet, in anderen sind tiefe Löcher gerissen. In der Heidersdorfer Schule, welche ganz von Wasser umgeben war, mußten die Kinder, deren Angstgeschrei kaum zu stillen war, aus zwei Classen in die Oberstube genommen werden. In der Schule zu Ober-Linda haben die Kinder von früh 7 bis Nachmittags 3 Uhr verweilen müssen. Der Schaden ist gar nicht auszusagen, auf viele Jahre hinaus wird es nicht möglich sein, die verwüsteten Aecker und Gärten fruchtttagend zu machen, gar nicht zu gedenken der Möbel, Wagen, Betten und Kleider, Gartenzäune, Bienenstöcke, Obstbäume, des Holzes und Reisigs, welches fortgeschwemmt wurde- Fünf Stunden dauerte es, ehe das Wasser zu sinken anfing. Auch heute ist der Bach noch ziemlich gefüllt, der in Ober-Linda in der Nahe des Urberges entspringt. Die Aufregung ist ergreifend und viele Fremde aus verschont gebliebenen Orten durchziehen heute schaarenweise die Stätte der Verwüstung.
Pariser Municipalrathes im Quartier Pere la Chaise wurde in der Stichwahl der Communist Trinquet mit 2338 Stimmen gegen Letable, welcher 1880 Stimmen erhielt, gewählt.
Berlin, 21. Juni. Abgeordnetenhaus. Fortsetzung der zweiten Berathung der kirchenpolitischen Vorlage. Es sind 6 Redner gegen und 12 für Artikel 4 gemeldet, v. Bennigsen erklärt im Namen seiner politischen Freunde, dieselben wurden für Artikel 4 oder für das entsprechende Gesetz, welches einen solchen Artikel entyalt, nicht stimmen. Redner warnt die Conservattven vor emem zu engen Bündnisse mit dem Centtum. Die Warnung des Centtums für das Zustandekommen der Vorlage sei jedenfalls bedenklich. Redner würde es für verwerflich halten, m so schwierigen Verhältnissen Partei- und Fractions-Jnteressen zu verfolgen. Es handle sich darum, vor Allem Frieden zwischen den Konfessionen zu schaffen. Wir halten.esi für ausgeschlossen, daß Bischöfe, welche wegen Widerstandes gegen die Gesetze ihr Amt durch Richter- svruch verloren haben, wieder zurückberusen werden können. Ware dies zulässig, so wäre es besser gewesen, den Kampf nie zu beginnen und die Maigesetze nie zu erlassen. Redner recapitulirt das Verfahren gegen die Bischöfe, namentlich gegen Erzbischo Melchers welcher so arg in Widerspruch mit den Landes-Gesetzen gerieth, datz auf mildernde Umstände nicht zu plaidiren wäre. Melchers habe bewußt eme agitatorische Thätiakeit gegen die Staats-Gesetze in ca. 40 Fallen entfaltet, habe sogar Glückwünsche vom Auslande für seinen Widerstand gegen die Gesetze entgegengenommen. Redner erinnert an den Eid des Erzbischofs, wonach er verpflichtet war, sein Amt niederzulegen, da er in feiner religiösen Ueberzeugung zu einem Widerspruche mit feiner Amtspflicht aerietb Welchen Eindruck würde es im Rheinlande machen, wenn man einen solchen Mann zurückriefe? (Bachem: Den besten!) In Ihren Kreisen jedenfalls,^ aber gerade das muß die Regierung bedenklich machen. Wenn die Regierung solche Manner zuruck- riefen es wäre der größte Triumph, der ecclesia mihtans, die größte Niederlage des Staates. Wir können dazu die Hand nicht bieten. Der Vergleich mit der französischen Amnestie trifft nicht zu. Ist denn jemals bei Amnestieen eine Ruckberufung der Amnestirten in ein Amt vorgekommen? Bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzes, wie bei Artikel 1 und 5 sind wir zu verhandeln bereit; für Artikel 4 können mir niemals stimmen. Wir werden uns fragen, ob das, was bleibt, um den dringenden Bedürfnissen der katholischen Bevölkerung zu genügen, heilsam und wichtig genug, um dafür zu stimmen. Ausgeschlossen ist das Zustandekommen der Vorlage nicht, obschon es zweifelhaft bleibt. Wir werden, um unser Entgegenkommen zu zeigen, bei Artikel 9 den Anträgen der Conservativen zustimmen. Cultusminister v. Puttkamer erklärt: Er habe des Vorredners Rede mit Bedauern vernommen, da danach die Nationalliberalen nicht für Artikel 4 stimmen Trotzdem empfehle er den Artikel 4 auf's Nachdrücklichste. Der gegenwärtige Zustand bedürfe auf's Dringendste der Abhilfe (das sei keinerseits Geleugnet). Da man noch keine umfassende Verständigung über einen modus vivendi schaffen könne, müsse man wenigstens die Diöcesenverwaltung wieder einnchten und so den herrschenden geistlichen Nothstand durch einen theilwelsen Wideraufbau des Gerüstes der katholischen Hierarchie mildern. Er erkläre offen vor dem Lande daß die Regierung vor den Folgen der Maßregel des Artikels 4 nicht zuruckschrecke^ Auch solle Art. 4 nur die Möglichkeit gewähren, in einem oder anderen Falle die Rückkehr eines Bischofs anzuordnen. Gerade im Rheinland-Westfalen hatten große liberale Blätter den Standpunkt der Regierung in vorliegender Frage für die Nationalliberalen empfohlen. Auch sonst habe die Vorlage im Lande großen Anklang gesunde^. Das Recht der Krone zur Begnadigung werde durch Artikel 4 keineswegs prajubicirt. Der Minister erklärt den Standpunkt der Regierung zur Vorlage auch durch die geschichtliche Entwickelung der Kirchenpolitik für gerechtfertigt und erläutert dies an dem Falle des Erzbischofs Dunin. Man werde nie aus dem Gemuthe des katholischen Volkes herausbringen, daß die Bischöfe auch abgesetzt seine geistlichen Oberhirten seien. Die Manifestation bei Dunin's Rückkehr waren durchaus in staatstreuem Sinne gehalten So werde es auch jetzt sein. Art. 4 sei der Mittelpunkt der ganzen Vorlage. Der Minister empfiehlt möglichst unveränderte Annahme des Artikels unter Ablehnung von Amendements. Da die jetzige Situation die schließliche Entscheidung des Hauses arithmetisch unberechenbar erscheinen lasse, so habe die Regierung einstweilen keine Veranlassung, irgend eine ihrer wesentlichsten Forderungen fallen zu lassen. Es möge daher aus der reservirten Haltung der Regierung bis zur letzten Entscheidung fein Schluß gezogen werden. Justizminister Friedberg befürwortet den Art. 4 von der juristischen Seite und constatirt namentlich, daß das Begnadigungsrecht der Krone durch Art. 4 nicht geschmälert werde. Das Begnadigungsrecht sei ja auch nach Art. 4 das schließliche Fundament für die Zurückberufung der Bischöfe. Wenn ein Beamter bestraft worden, so ist der Landesherr berechtigt, die Strafen zu erlassen. Wenn aber das Amt nicht von dem Landesherrn, sondern von der Gemeinde verliehen ist kann der Landesherr das Amt nicht wieder verleihen. Bei Verleihung des Bischofsamtes wirken auch andere Faktoren mit. Art. 4 sei juristisch ungemein wichtig. Es würden auch oft bestrafte Beamte begnadigt und den bezüglichen Beamten meist das Amt wiedergegeben. Diese Praxis ist maßgebend für Art. 4 geworden. — Gras L'mburg- Stirum befürwortet die Vorlage. .
Gneist erklärt sich gegen Art. 4, da die Rückberufung der Bischöfe em Sieg der römischen Kirche wäre, wie er seit 100 Jahren noch nicht erfochten, ein Sieg Roms über den Protestantismus und den protestantischen Kaiser. Gegen Rom, dessen ganze Kraft nur auf seinen unerschütterlichen Grundsätzen ruhe, habe der Staat nur den Schutz der Unerschütterlichkeit seiner Gesetze und der moralischen Kraft fernes Rlchter- ftuhles Die Autorität der Gesetze werde aber verletzt durch die Zuruckrufung der Bischöfe. — v Zedlitz-Neukirch befürwortet den Antrag Stengel und mit demselben den Art 4 — Virchow spricht in längerer Darlegung gegen Art. 4, da es nicht nut der Staatsautorität vereinbar sei, wenn die Träger so einflußreicher Aemter wie die Bischöfe passiven Widerst mb gegen die Staatsgesetze unbehindert leisteten. Redner vermißt jebe Aufklärung über die Tendenzen der Regierung. — Windthorst erklärt zunächst, daß die Abstimmungen des Centrums in jetziger Situation rein eventuelle und interimistische fein würden während das definitive Votum der Partei erst dann ergehen würde, wenn man wisse, welche Form das Gesetz schließlich erhallen habe.
Redner bekämpft die Ausführungen von Gneist, Benningsen und Zedlitz und rechtfertigt das Verfahren der Bischöfe, namentlich des Erzbischofs Melchers, gegenüber den von den Vorrednern gegen sie erhobenen Angriffen. Er erklärt, daß das Gesetz ohne die Möglichkeit, die Bischöfe zurückzurufen, für ihn völlig werthlos fei, daß er aber gegen Art. 4 stimmen werde, wenn derselbe dem Anträge Stengel-Zedlitz zufolge die Clausel von der Anzeigepflicht bekäme; andernfalls werde er für Art. 4 stimmen. — Der Antrag Stengel (Anzeigepflicht der Bischöfe) wird angenommen. Alsdann wird Art. 4 in der nunmehrigen Fassung mit 252 gegen 150 Stimmen angenommen.
— Genauere Angabe des Abstimmungsresulates. Der Antrag Stengel wurde mit den Stimmen der Nationalliberalen, Fortschrittspartei, Freiconservativen, des größten Theils der Altconservativcn angenommen. Für Art. 4 in nunmehriger Fassung stimmten: Die Conservativen, das Gros der Freiconservativen, Centrum und Polen; dagegen stimmten: Fortschrittspartei, Nationalliberale, Falk, Hobrecht, die Minister, Bitter Graf Eulenburg, v. Kameke und 0 Puttkamer, ferner v. Meyer (Arnswalde), von den Freiconservativen Brämer, v. Dziembowski, Kaapcke, Ludendorfi, Spangen- berg, Tiedemann, Vopeltus, Wehr und Wißmann.
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