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Aus diesem Sachverhalte ergibt sich aber Folgendes:
1) Der Kreisrath war über den Erfolg seines Necnrses gegen den Beschluß des Kreisausschusses vom 21. October 1878 zweifelhaft und hat deßhalb dessen Fortsetzung von der Entscheidung Großh. Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, abhängig gemacht.
2) Das Ministerium wies den Kreisrath an, von Verfolgung des Recurses abzusehen , da die Gemeinde Alsfeld vorerst noch formell im Rechte fei und zunächst eine Ergänzung der Verhandlungen stattfinden und dann neuer Beschluß des Kreisausschusses veranlaßt iverden solle.
3) Der Kreisrath hat dieser Anweisung des Ministeriums Folge geleistet und ein neues verbessertes Verfahren eingeleitet, sein Ansinnen an die Gemeinde neu und anders als früher begründet und bei erneuerter Weigerung der Gemeinde neue Beschlußfassung des Kreisausschufses beantragt.
Daraus aber geht mit Evidenz hervor, daß der Kreisrath nicht etwa lediglich Vergleichsverhanblungen mit der bethciligten Gemeinde gepflogen, sondern daß er wohl- bestacht von einer Verfolgung der alten Verhandlungen abgesehen, auf den eingelegten Recurs gegen die Entscheidung vom 21. Oktober 1878 als seiner Ansicht nach unhaltbar verzichtet nnd eine bessere Grundlage für ein neues Urtheil und eventuell für einen neuen Recurs erstrebt hat.
Wenn aus diesem Grunde dem Recurse gegen das Urtheil vom 21. October 1878 leine Folge gegeben werden kann, so geschieht hierdurch den Interessen, welche der Recurrent vertreten wollte, keinerlei Eintrag. Der Provinzialausschuß handelt vielmehr im richtig verstandenen Sinne des Recurrenten, wenn er einen Recurs zurückweist, der in der allein hier in Betracht kommenden Richtung vom Recurrenten selbst bereits als aussichtslos auf- gegeben war. Vergleicht man die neuere Recursschrift des Kreisrathes mit dem Inhalt ter sogenannten Urtheilsausfertigung vom 18. April 1879, Rr. 19 der Acten, insbesondere mit den Eingangsworten der letzteren, wonach der Beschluß des Kreisausschusses in der Sitzung vom 21. October und vom 4. April gefaßt worden sein soll: so ist deutlich die Absicht des Recurrenten zu erkennen, nicht gegen den Beschluß vom 21. October für sich allein zu recurrireu, sondern diesen Beschluß in Verbindung mit dem vermeintlichen Beschlüsse vom 4. April anzugreifen. Es war eigentlich nur der Angriff dieses letzteren beabsichtigt, weil erst in der Sitzung vom 4. April der Kreisrath sein Ansinnen an die Gemeinde genügend gesetzlich funbirt zu haben glaubte, und die Hereinziehung des Beschlusses vom 21. October hatte sichtlich blos den äußeren Grund, weil die Mitglieder des Areisausschuffes sich in der Sitzung vom 4. April auf die Abstimmung vom 21. October bezogen hatten. Der Kreisrath hat also bei seiner jetzigen Recursverfolgung, richtig verstanden, durchaus nicht die Absicht, den alten Recurs gegen das Urtheil vom 21. October fortzusetzen, sondern nur die Absicht, dieses Urtheil in Verbindung mit dem vermeintlichen Beschlüsse vom 4. April anzusechten. Da sich aber ergeben hat, daß letzterer Beschluß formell noch gar nicht gefaßt ist, so wird es zunächst dem Kreisrathe anheimstehen, diese Beschlußfassung zu veranlassen. Dem Recurse aber darf eine Folge nicht gegeben werden, weil es gar nicht die Absicht des Rekurrenten sein kann, das alleinstehende Urtheil vom 21. Oktober anzugreifen, vielmehr Recurrent umgekehrt sich mit Recht beschweren tonnte, wenn der Provinzialausschuß auf die materielle Würdigung blos dieses Urtheiles eingehen wollte.
Ist hiernach das Urtheil vom 21. October 1878 als rechtskräftig zu erachten, so wird durch vorliegende Entscheidung selbstverständlich der Frage keineswegs prüjudicirt, ob nicht der Kreisrath über sein erneuertes und verbessertes Ansinnen an die Gemeinde die immer noch ausstehende Entscheidung des Kreisausschussi-S nachträglich provoziren und eventuell dann gegen die ergehenden Beschlüsse des Kreisausschusses die geeigneten Rechtsmittel verfolgen kann, welchen Weg auch Gr. Ministerium des Innern dem Kreisrathe bereits am 4. Februar 1879 empfohlen hat.
Don Ansetzung eines Aversionalbetrages ist in Gemäßheit des Art. 71 der Kreis- orbnung abzusehen, weil der unterliegende Theil eine öffentliche Behörde ist. Für die bnnren Auslagen des Verfahrens und des obsiegenden Theiles hat derjenige Communal- verband aufzukommen, als dessen Organ die öffentliche Behörde gehandelt hat, also in dem vorliegenden Falle die Gemeinde Alsfeld, in bereu öffentlichem Interesse ber Gr. Kreisrath das Ansinnen an bie Gemeinbe gerichtet hat.
— Der Wafferstand der Lahn betrug heute Morgen 2 cm. weniger als am 11. Fe- tmat 1879, b-zw. 6 cm. mehr als am 4. März d. I. Innerhalb der Stabt ist das Wasser beute Nackt 21 cm. gestiegen.
Gießen . 21. Decembcr. Lagesordnung für die Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag, den 23. December 1880, Nachmittag« 4 Uhr, im alten Realschulgebäude:
1. Dir Aufstellung des Gemeindevoranschlags für 1881/82.
2. Die Stellung der Rechnung für das Jahr 1878.
3. Die Prüfung der Rechnung der Realschule pro 1879/80.
4. Die Ein- und Ausgerinnschlevße betr.
b Die Verpachtung dcS SteinbruchS in der Steinrutsch.
6 Anlagen in der Stadtbach zum Betriebe des GerbergeschLfts.
7. Die Nummerirung der Gebäude in der Stadt Gießen.
8. Straßcnanlagen »wischen Neustadt und Wallthor.
9. Die Baulinie auf bet Westseite des früheren Reichensanbes.
10. Die Erhöhung ber städtischen Trottoirs.
11. Abhub in der Bahnhofstraße.
12. Der Weg von der neuen Anlage bis zum Steg über dir Wieseck.
13. Gesuch des Bauunternehmers Louis Kauf um Bauerlaubniß.
14. Gesuch des Eberhard Feuster um Bauerlaubniß.
15. Gesuch des Ludwig Pfaff um Eclaubniß zur Anlegung einer Einfriedigung.
16. Herstellung in der Octroierheberstätte am Neuenweger Thor.
17. Die Straßenbeleuchtung betr.
18. Die Parcellenvermessung betr.
19. Die Localitäten für die Polizeiverwaltung.
20. Die Fleischbeschau betr.
21. Die Erbauung einer Tonhalle.
22. Kostendecreturen.
Gießen, 21. December. Hebet den bereits gestern gemeldeten Eisenbahnunfall auf der Main-Weser-Bahn meldet die „Hess. Morgenzeitung" unterm 19. d. Mts.: Ein entsetzliches Eisenbahnunglück hat sich heute Abend auf der Main-Weser-Bahn, unweit der Haltestelle Grifte (zwischen den Stationen Gcnsungen-Guntersbausen), ereignet. Der von Frankfurt a. M. ab- gehende NachmittagSpersonenzug, der um 8 Uhr 30 Min. fahrplanmäßig hier eintreffen muß, ist an einer der gefährlichsten Stellen des Bahnkörpers, wo hart an demselben die jetzt angeschwollene Eber dahinströmt, entgleist und zwar in Folge eines hcrabgestürzten Steinblockes, welcher durch die anhaltenden Regengüsse dieser Tage losgeweicht, plötzlich von ber haushohen Böschung herabrutschte und bas Geleise sperrte. Der Zug war im vollen Fahren und gelang es nicht mehr, denselben vor dem Hindernisse zum Stehen zu bringen. Die Locomotive rannte. mit solcher Vehemenz gegen dem mächtigen Felßblock, daß sie sowohl als die meisten Wagen aus den Schienen geschleudert, uurgestürzt und stark beschädigt wurden. Ein gräßliches Chaos entstand und ein Wunder ist es zu nennen, daß keiner der zahlreichen Passagiere erheblich ver letzt wurde. Der Locomottvführer Dellitt ist schwer, ber Heizer wie ber Postschaffner dagegen leicht verletzt. Von Cassel au6 wurde sofort ein Hülfszug abgesandt, welcher gegen 11 Uhr mit den Verwundeten und Passagieren hier wieder eintraf. Der Verkehr war nur mühsam aufrecht erhalten und müssen die Reisenden an der Unfallstelle umsteigen.
— Auf der Oberdess. Eisenbahn, Linie Gießen—Gelnhausen, ereignete sich gestern auch ein kleiner Unfall. Auf der Haltestelle Ranstadt trieb in Folge des orkanartigen Sturmes ein schmalbvrdiget Waggon weg und stieß auf den von Nidda kommenden Zug. Außer Zertrümmerung des Wagens und Beschädigungen an der Maschine soll kein weiterer Unfall vorgekom- men sein._____________
Handel und Verkehr.
Gießen, 21 December. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. JL 1,15 dis JL 1 25 Hühnereier 1 Stück 7—0H, 2 St. 13 Gänseeier 1 St. 10 — 11 H. Käse per Stück 5—9 H, Käsematte per Stück 3—0 H, Erbsen 1 Liter 20 Linsen 1 Liter 24 Tauo-rn das Paar 65—75 H, Hüüner p. St. JL 0.90—1.20, Hahnen p. St. JL 0.80—1.50, Gänse pr. Pfd. 55—70 H, Enten per Stück 1.70 -2.00, Ocksenfleisch 66-00 H per Pfd, Kuh. und Rindfleisch 45 -50 Kalbfleisch 45—50 H, Hammels^isch 50—66 Sckweinrffe'.s.t! 64—68 Kartoffeln per 100 Kilo jt. 4.00 — 0.00, Zwiebeln p- Ctr. JL 9—10, Milch per
Liter 16 und 18 Weißkraut 100 Stück JL 4.00—5.00.
Frankfurt, 19. December. Der heutige Wiehmarkt war gut befahren. Angctrieben waren ca. 400 Ochsen und Stiere, 300 Kühe und Rinder, 220 Kälber und 600 Hammel Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. JL 67—68, 2. Qual. JL 60—62, Kühe und Rinder 1. Qual. JL- 56—57, 2. Qual. JL 40—50, Kälber 1. Qual. JL 56 — 57, 2. Qual. 40—50, Hämmcl 1. Qual. JL 50—55, 2. Qual. JL 40- 45 per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Sckweine je nach Qualität das Pfund 61 — 00 H.
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Oberhessische (Eisenbahnen.
8282) 24. und 26. December wird je ein Extrazug von Gießen
rach Gelnhausen und umgekehrt, mit Anhilien auf allen Stationen und Haltestellen nach folgendem Fahrplan abgelasien:
Gießen
ab
445
Nachm.
Gelnhausen
ab
440
Nachm.
Lich
510
Büdingen
ff
505
Hungen
525
II
Stockheim
II
530
Nidda
555
Nidda
555
ii
Stockheim
•e
619
II
Hungen
ff
615
Büdingen
640
II
Lich
630
H
Gelnhausen
an
710
19
Gießen
an
705
n
Gießen, den 21. December 1880.
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Seit einer Reihe von Jahren haben Freunde und Wohlihäter der Älem» kinder-Bewahranstalt beim Jahreswechsel statt der üblichen Neujabrsbesnche genannte Anstalt mit einer Gabe bedacht. Diejenigen Herren, welch? auch in diesem Jahre solches zu thun gedenken, werden gebeten, ihre Gaben bei den unterzeichneten Vorstandsmitgliedern abzugeben. Die Namen derselben werden wie früher beim Jahresschluß in diesem Blatte bekannt gemacht.
Gießen, den 21. December 1880.
Louis Bücking Jung, Lehrer. Lips, Mttprediger- Dr. Naumann, Pfarrer. Schlosser, Pfarrer.


