Donnerstag den 22. Januar
1880
Nr. 18
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| Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags
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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
An die Grosth. Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks Giesten.
' Viele Ortsgerichte verzögern nicht nur die Erledigung unserer Auflagen, sondern lesen dieselben auch so flüchtig, daß sie Einzelheiten ganz übersehen. Dadurch werden zu unserer Belästigung und zum großen Nachtheile des Publikums unendliche Schreibereien verursacht. Darum empfehlen wir Allen, welche sich durch unsere Rüge getroffen fühlen, raschere und pünktlichere Pflichterfüllung.
Gießen, den 20. Januar 1880. Großherzogliches Amtsgericht Gießen.
Lang s d o r f f.
zwei Ammeln nebst ■ MWen mit
01 unter
mit die angenommene Steigung von 4 Procent nicht oder nicht erheblich erhöht zu werden braucht, soll diese Steigung sich auf den ersten Bogen der Brücke ausdehnen. Die rechtsseitige Auffahrt wird durch eine sich theilende, beiderseits in die Staatsstraße verlaufende Rampe gebildet. Die Brücke wird eine lichte Breite innerhalb der Geländer von 13 Meter erhalten, die sich in zwei Trottoirs für Fußgänger und eine zwischen denselben liegende Fahrbahn gliedert. Die lichte Höhe der Brückenbogen über dem Nullpunkt des Pegels wird 13,85 Meter betragen.- die auf der Zeichnung angegebenen Gebäude auf den Landpfeilern kommen in Wegfall. Hiernach sind die nothwendig aufzuwendenden Kosten der Brücke unter Zugrundelegung der heutigen Einheitspreise berechnet auf 3,600,000 JL. n-
Jm Falle der Zustimmung der Stände beabsichtigt die Regierung, eine Concur- renz für die Entwertung des der Bauführung zu Grunde zu legenden Planes nach Maßgabe eines vorher zu entwerfenden Bauprogramms, dessen Hauptpunkte vorstehend angedeutet sind, auszuschreiben. t , .
Um diese 3,600,000 Jt. auf dem Wege eines 4procentigen Anlehens auszubringen, werden unter Voraussetzung eines Emissionskurses von 96% Obligationen im Nominalbetrag von 3,750,000 Jt. auszugeben sein und wird also ein jährlicher Zinsenbedarf von 150,000 „4t. erwachsen. Zu dessen Deckung wird in erster Linie aus den Ertrag des Brückengeldes zu rechnen sein. Dasselbe erttägt jetzt nach der Verpachtung, ali- frei von Erhebungskoften, 67,200 Jt. Würden die seitherigen Sätze und sonstigen Verhältnisse gleich bleiben, so könnte im Hinblick auf den Wegfall der täglichen und iahr- lichen Unterbrechungen sicher auf eine Steigerung der Rein-Einnahme von 67,200 auf 80,000 vM gerechnet werden. Wenn jedoch, wie dies durchaus gerechtfertigt erscheint, nicht wie bisher, auf der Kasteler Seite, sondern auch auf der Mainzer eene eine Eryroungsstätte etablirt wird, so daß alle die Brücke betretenden Passanten das Brückengeld ei legen, dieselbe aber frei verlassen, so wird eine Erhöhung der Rem- Einnahme um die Hälfte zu erwarten sein. Es ist daher eine Rem - Einnahme von 120,000 M jährlich'unter Zugrundelegung der seitherigen Sätze und Befremngen m Aussicht zu nehmen. _ , .. -
Sodann kommt in Betracht, daß die Unterhaltungskosten der Schiffbrücke, welche in dem laufenden Staatsbudgets auf jährlich 76,500 Mk. veranschlagt sind, nach Vollendung der stehenden Brücke größtentheils in Wegfall kommen. Allerdings wird auch die stehende Brücke nach einiger Zeit Unterrhalttingskosten verursachen; beispielsweise wird die Erneuerung des auf 35,000 Mk. zu veranschlagenden Anstrichs der Onsentbeile alle 5 oder 6 Jahre nothwendig werden. Immerhin wird diese Unterhaltung mit 15,000 Mark durchschnittlich jährlich richt zu gering veranschlagt sein und für das zur Ueberwachung anzustellende Personal eKi-Betrag von 5000 Mk. jährlich reichlich genügen. Nach Abzug dieser 20,000 Mk. kommt demnach immer noch von den seitherigen Unterhaltungskosten der Schiffbrücke ein Betrag von jährlich 56,500 Mk. in Wegfall- Dieser Betrag zu dem erwarteten Reinertrag des Brückengeldes mit 120,000 Mk. jährlich addirt, ergibt jährlich 176,500 Mk., welche Summe den berechneten Zinsenbedarf von 150000 Mk. übersteigt um 26,500 Mk Da aber die seitherige Brückengeldemnahme der Staatskasse betrug jährlich 67,200 Mk., so würde die Staatskasse jährlich verlieren 40,700 Mk. Obgleich dieses Opfer sicherlich nicht zu groß erscheinen wird, um den Verkehr der Stadt Mainz und ihrer näheren und entfernteren Umgebung zu erhalten, zu sichern und zu erhöhen, um sie im Kampfe gegen die Concurrenz anderer begüustig- terer Handelsstädte zu stärken und die Steuerkrast der Stadt und ihrer Umgebung zu erhöhen, so wird doch auch dieses Opfer erheblich herabgemmdert, wenn nicht ganz beseitigt werden können sowohl durch eine mäßige Erhöhung des Bruckengeldtarifes, als durch Beseitigung ober Beschränkung der bezüglich des Brückengeldes zur Zeit bestehenden Befreiungen, die vollständig gerechtfertigt erscheinen wird, da die außer dem hessischen Staate beteiligten Interessenten zu einer finanziellen Unterstützung des Unternehmens sich nicht herbeilassen. Jedenfalls erhellt ans diesen Berechnungen, daß Regierung und Stände keinen Grund haben, die aus dem Unternehmen für die Finanzen des Staates erwachsende Belastung als eine unerschwingliche oder unverhältmßmaßige zu fürchten, und die Regierung glaubt daher mit Zuversicht die freudige Zustimmung der Stände zu dem für die Zukunft der Stadt Mainz und des ganzen Landes hochwichtigen Unternehmen erwarten zu dürfen." M
Berlin, 18. Januar. Nach der von der Reichs.Admiralttat veröffem. lichten L.ste der Reichsschiffe zählt die deutsche Kriegsflotte an Schlachtschiffen: 8 Panzerfreqatten (einschließlich des „Großen Kurfürsten") und 4 Panzercor- vetten ; an Kreuzern : 11 gedeckte Corvetten und 5 Glattdeckscorvetten, 2 Kanonenboote der Albatrosklaffe und 7 desgleichen erster Klaffe; an Küstenoerthei- digungs-Fahrzeugen: 1 Panzerfahrzeug, 8 Panzerkanonen-, 6 Torpedo- und 4 Kanonenboote, letzte zweiter Klaffe; ferner: 7 Avisos, 2 Sran^OTtfa^cufte, 10 Schulschiffe; sür den Hafendienst: 9 Dampffahrzeuge, 3 Kafernenschiffe, 8 Lotsensohrzeuge und Feuerschiffe, zusammen 95 Schiffe und Fahrzeuge. Außer diesen sind im Bau: 1 Panzercorvette, 3 Panzeikanonenboote und 4 Glattdeckscorvetten. — Die bereits erwähnten neuen SteuercommandoS in der deutschen Kriegsflotte haben in den Kreisen der Handelsrheder und Han- delsschtffer um deshalb große Verstimmung hervorgerufen, weil fie einseitig und ohne Verständigung mit letzteren in's Leben gerufen worden find. Die Vertreter der Handelsflotte sind der Ansicht, daß auf diesem Gebiete nur im Wege internationaler Verabredungen Ersprießliches aeletstet werden könne, und in diesem Sinne wollten sie auch auf dem Ende k. Mts. stuttfindenden nautischen Vereinstag agittren.
Berlin, 19. Januar. Aus den Verhandlungen der Budgetcommtsfiou über das oberschlefische Nothstandsgesetz kann die „Volk-ztg." einige intereffante Mitthetlungen machen. Nach den Mittheilungen der Regierung sind 5 ober».
Keutschlaud.
m. Darmstadt, 20. Januar. Dem an die Stände gelangten Gesetzesentwurfe, die Errichtun g einer stehenden Br ücke zwischen Mainz und Kastel be- ttcffend, sind von Großh. Staatsministerium folgende Motive beigegeben:
„Die soeben durchlebte Kalamität, durch welche die größte Stadt und die erste Handelsstadt des Landes während geraumer Zeit von dem sicheren Verkehr mit den gegenüberliegenden Landestheilen, zeitweise sogar von dem Eisenbahnverkehr durch Zufrieren und durch den Eisgang des Rheines und des Maines abgeschmtten war, hat die dringende Nothwendigkeit wieder recht klar erwiesen, die Verkehrsmittel der Stadt Mainz und ihrer Umgebung diesseits und jenseits des Rheines durch eine stehende Rheinbrücke zu vervollständigen und zu sichern. Dieses Bedürfniß gründet sich aber nicht blos auf die durch die Witterungsverhältnisse zeitweise eintretende Nothwendigkeit der gänzlichen Abführung der Schiffbiücke, sondern auch auf die täglich oft wiederholt eintretende Nothwendigkeit der Oeffnung der Schiffbrücke zum Durchlässen der Schiffe, die ein Hemmniß des Brückenverkehrs darstellt, das in einer so verkehrsreichen Stadt und Gegend als eine fortdauernde schwere Beeinträchtigung berechtigter Interessen empfunden wird und noch lebhafter empfunden werden müßte, wenn nicht die lange Gewohnheit die Klagen darüber zurückhalten würde. Nachdem aber alle größeren am Rheine gelegenen Städte und neben ihnen auch manche kleinere bereits im Besitze von flehenden Brücken sich befinden, wird es, wenn man der Stadt Mainz und ihrer Umgegend ihren Verkehr erhalten und die Stadt befähigen will, die nun ermöglichste Ausdehnung ihres Grundplanes demnächst einmal wirklich einnehmen zu können, nicht länger verschoben werden können, diesem Verkehr, soweit er sich zu Wagen und zu Fuß nollzieht, die gcsichene und jederzeit benutzbare Bahn zwischen beiden Ufern zu errichten. .
Der Frage, ob die Erbauung der stehenden Brücke zwischen Mainz und Kastel aus Kosten des Staates, oder etwa nur mit einem Beitrag des Staates, im klebrigen aber auf Kosten der Interessenten geschehen soll, ist bereits im Jahre 1873 näher getreten worden. Nachdem sich damals erwiesen hatte, daß die Verbindung der von der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn.Gesellschaft unterhalb Mainz für die Eisenbahn nach Wiesbaden zu errichtenden Eisenbahnbrücke mit einem Landverkehrsweg weder als ausführbar noch als zweckmäßig betrachtet werden konnte, wurden mit dem Herrn Reichskanzler und dem Königlich Preußischen Kriegsministerium und mit dem Königlich Preußischen Handelsministerium Verhandlungen eingeleitet, um zu constatiren, ob Aussicht vorhanden sei, daß eine pecuniäre Betheifigung an den Kosten des Brückenbaues im Interesse der Festung und im Interesse der Taunusbahn erwartet werden könne, und um über die baulichen Anforderungen aus fortistcatorischen Rücksichten einen Anhalt zu gewinnen. Gleichzeitig wurde das Kreisawt Mainz beauftragt, wegen einer pecuniären Bethciligung der Städte Mainz und Kastel, sowie der rheinhessischen und der benachbarten preußischen Kreise die einleitenden Schritte zu thun. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen konnten nicht zu der Hoffnung ermutigen, auf dem betretenen Wege das Ziel zu erreichen. Keiner der in Anspruch genommenen Interessenten hat eine finanzielle Unterstützung des Unternehmens in Aussicht stellen zu können geglaubt. Nur die Stadt Mainz, von welcher jedoch mit Rücksicht auf die schwere Last, welche dieselbe zur Zeit zum Zwecke der Stadterweiterung über sich genommen hat, ein bedeutender directer Geldbeitrag nicht in Aussicht genommen werden konnte und von welcher deßhalb nur erwartet werden konnte, daß sie das Terrain und die Aufschüttung zu den linksseitigen Auffahrtsrampen, welche damals als oberhalb und unterhalb der Brücke, parallel mit dem Strome anzulegen gedacht waren, sowie die m der Mitte der beiderseitigen Rampen anzulegende Treppe auf ihre Kosten stellen und ausführen werde, hat sich zu diesen Leistungen bereit erklärt. Schon die Stadt Kastel aber ist nach ihrer finanziellen Lage kaum im Stande, sich mit einem erklecklichen Beittage zu beteiligen. Unter diesen Umständen erscheint es, da erneute Verhandlungen auf derselben Grundlage einen günstigeren Erfolg nicht erwarten lassen, geboten, die Ausführung des Unternehmens auf anderer Grundlage, nämlich im Wesentlichen auf Staatskosten in's Auge zu fasten und eine Betheilignng der zunächst intereffirten Gemeinden nur insoweit vorauszusetzen, als es sich um die unentgeltliche Ueberlaffung des erforderlichen Bauterrains handelt. Diese Grundlage ist die principiell richtige, da der Staat auch die Staatsstraßen aus seine Kosten baut und die in Rede stehende Brücke nur die Fortsetzung und Verbindung bestehender Staatsstraßen bildet.
Diese Grundlage ist aber auch die praktisch zweckmäßige, da bei einer Mehrheit von finanziell beteiligten Interessenten erst die Form für deren beschließende Mitwirkung bei der Feststellung und Ausführung des Projektes gesucht und durch deren Mitwirkung eine fortdauernde Schwerfälligkeit in der Ausführung des Unternehmens erzeugt werden muß, die diesem selbst nicht förderlich sein kann, und da endlich die Vertheilung des Aufwandes auf eine Mehrzahl von Interessenten auch die Vertheilung der aus dem Brückengeld und sonstigen Erträgnissen zu erwartenden Einnahmen zur nothwendigen Folge haben würde. Es konnte diese Grundlage der Erbauung auf Staatskosten aber um so leichter angenommen werden, als die Staatsfinanzen dadurch, wie nachstehend ausgeführt werden wird, keineswegs in unverhältnißmäßiger ober übermäßiger Weise belastet werden würden.
Im Sommer 1874 hat der Stadtbaumeister Kreyßig zu Mainz ein Projekt für Erbauung einer stehenden Brücke zwischen Mainz und Kastel entworfen, gezeichnet und veranschlagt, das im Ganzen zweckentsprechend erschien und daher jetzt der approximativen Veranschlagung zu Grunde gelegt und zu diesem Zwecke, soweit als es das zu befriedigende Bedürfniß gestattet, vereinfacht und nach den heutigen Preisen berechnet worden ist. Dasselbe hat die Erbauung der Brücke etwas unterhalb der jetzigen Schiffbrücke in der Verlängerung der großen Bleiche gedacht. Der Strom sott dort auf der Kasteler Seite durch Parallelwerke, deren Errichtung zur Regulirung des Schifffahrtsweges ohnehin schon beschlossene Sache ist, beschränkt werden, so daß er eine Breite von 450 Meter erhalt. Diese Breite würde durch vier Strompseiler in fünf Otffnungen geteilt werden. Die linksseitige Auffahrtrampe soll sich möglichst wenig weit »der das ehemalige kurfürstliche Schloß hinaus in die Straße erstrecken und da-
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