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ungebundener Fröhlichkeit daran erinnern, daß die Ziele der Feuerwehren die gleichen Lind, gleich dem Wahlspruch „Gott zur Ehr', dem Nächsten zur Wehr".
Gießen, 20. Octbr. ^Sterblichkeit in Gießens In Gießen war in der Woche vom 10. bis 16. October die Zahl der Todesfälle eine ungewöhnlich niedrige. Es starben nämlich nur 2 Personen, eine Frau an Krebs und ein 4 Monate altes Kind an Darmcatarrh G.
Vermischtes
Hanau, 15 October. Ein hiesiger Jagdlicbhaber hat durch einen eigenthüm- ltchen, ihn treffenden Confiscationsfall eine recht ärgerliche Erfahrung gemacht. Derselbe gab einem Büchsenmacher ein werthvolles Doppelgewehr zur Reparatur. Inzwischen wurde einem auf Jagdfrevel betretenen Burschen das Gewehr abgenommen und mit dessen Verurtheiiung, entsprechend gesetzlicher Vorschrift, auf Einziehung der Waffe erkannt. Das Strafgesetzbuch nämlich enthält — gegenüber dem sonst darin ausgesprochenen Satz, daß Delictsgegenstände nur einzuziehen sind, sofern sie dem Thäter oder einem Theilnehmer gehören — in § 295 die abnorme Bestimmung der Confiscation des Jagdgeräths, welches ein Jagdfrevler bei sich führt, ohne Unterschied,
ob dasselbe dem Verurtheilten gehört oder nicht. Nach den Motiven zum Gesetz ist der Grund dieser Ausnahme von der Regel in der Erfahrung gelegen, daß Wilddiebe N ,I)r3en Gewehren gegenseitig aushelfen und also ein Dritter, wenn man sein Eigenthumsrecht anerkennen müßte, damit die Confiscation vereiteln würde. Im unter- gebenen Falle hat zwar nicht festgeftellt werden können, auf welche Weise jener Bursche m Wahrheit zu dem Gewehr gekommen ist, das er von einem Unbekannten gekauft haben will; wohl aber steht außer allem Zweifel, daß der Eigentümer zu der That und dem Thater nicht die entfernteste Beziehung hat. Nichtsdestoweniger hat er durch die Harte des Gesetzes sein Eigenthum verloren und es ist ihm bis jetzt nicht gelungen dasselbe wieder zu erlangen. Man sollte aber doch glauben, daß ihm dazu oerholfen werden müsse durch die Erwägung, daß für die Rechtsvermuthung, wie sie die Gesetzesbestimmung enthält, eine strafbare Beziehung des Eigenthümers zur Sache vorausgefetzt, diese Voraussetzung aber hier durch den Nachweis der Schuldlosigkeit beseitigt worden ist. /■<£. cv i °
- sDie moderne -artliche Tochter.) Besucherin: „Du scheinst verstimmt, liebe Emma? — Hausfraulein: „Ach ja, denke Dir, unser Mädchen ist plötzlich aus dem Arbeit ch0Q”0en’ ^un mu& meine alte Mutter mit ihrem Rheumatismus die ganze
Konkursverfahren.
6868) Ueber das Vermögen des Metzgers Ludwig Schneider II. von Gießen wird Heuteam 18. October 1880, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Der Herr Max Pilger von Gießen wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 26. November 1880 bet dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfaffung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläu- bigerausschuffes und cintietenbcn Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und endlich zur Prüfung der angemeideten Forderungen auf
Dienstag den 30. Nov. 1880,
Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Kon- kursmaffe gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche ste aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 26. November 1880 Anzeige zu machen.
Gießen, den 18. Oktober 1880. Großherzogl. Amtsgericht zu Gießen.
Langsdorfs.
Zur Beglaubigung: N e t d h a r t, Gerichtsschreiber.
Oeffkntlichk Aufforderung.
Die Erbin deS Hülfsgerichtsschreibers Ludwig Christ dahier hat erklärt, besten Nachlaß nur unter der Rechts- wohlthat deS Inventars antreten zu wollen, weßhalb Forderungen an denselben binnen 14 Tagen bet uns anzumelden sind, widrigenfalls sie bet Regultrung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.
Butzbach, den 15. Oktober 1880.
Großh. Amtsgericht Butzbach. 6823)______Weyer.__________
Donnerstag den 21. Mtober,
Nachmittags 2 Uhr, werden in der Flett'schen Hosraithe (Gasthaus zum Schwanen) nachstehende Gegenstände öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert:
1 Kleiderschrank, 1 Pult, 1 Nähmaschine, 1 Waschtisch, 1 Nachttisch, 1 Ofen, 2 Schränke, 1 Kiste.
Die Versteigerung fällt nicht aus. Gießen, den 19. Oktober 1880.
6838)_______Bauer, Gerichtsvollzieher.
Donnerstag den 21. ds. M.,
Nachmittags 2 Uhr, laste ich in meinem Hause mein Wtrth- schafts Inventar, bestehend aus einem sehr guten Kohlensäure-Apparat, Büffet mit Marmorplatte, Glasschrank, Ablaufbrett, Tische, Stühle, Gläser u. s. w., alles in gutem Zustand, gegen Baarzahlung versteigern.
Emil Eotz9
6768) Klrchenplatz.
Allgemeiner Anzeiger.
Konkurs-Verfahren.
6715) Ueber das Vermögen des Bäckers Heinrich Kuhn von Gießen wird heute am 12. Oktober 1880, Vormittags 91/2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Der Herr Max Pilger in Gießen wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforberungen sind bis zum 10. November 1880 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfaffung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläu- bigerauSschuffks und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf
Dienstag den 16. Novbr. er.,
Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmaffe gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmaste etwas schuldig sind, wird aufzegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. Novbr. 1880 Anzeige zu machen.
Gießen, den 12. Oktober 1880. Großherzogl. Amtsgericht zu Gießen.
Gebhardt.
Zur Beglaubigung: Neidhart, Gerichtsschreiber.
Versteigerung eines Flügels.
Ein von dem academischen Gesangverein benutzter älterer Flügel soll
Samstag den 23. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr, in dem neuen Universitätsgebäude dahier, Zimmer Nr. 13, öffentlich versteigert werden. Derselbe steht zur Ansicht der Jnterestenten daselbst bereit und wollen sich dieselben dieser- halb an den Hausbeschlteßer Stork wenden.
Gießen, den 9 Oktober 1880. Großherzogl. Universitäts * Rentamt. 6699) Schmitt.
Jeilgeöolenes.
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Friedberg, den 19. October 1880.
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