n:
's“^«r Leitung 55 Pf«.
Hessische * 'hessische X
yer. *
MWX se, fnsche lind g(> cerkränje, joint amen und afltn in
n von rker.
ftaunrUS ^amilita
tn unb alebalb ober
mftäbtet
tmt nnt möblnit
lutn btt
rbarbt, Lmbttisilch
' Anzeigen.
I
4
J
P
3 r
«bimnit ^ebermann nc Inder auf meinen eben ober zu borgen, beite. „ ,
$tontab_$Lr”L-
»r 11 enthält ^SM^*ys ; , filolte 'N v'«'- 1 L bem gl"ch'
Mtt r-o>kb°°i. " * rte» ®flDb - Zull'
® fügend.
M *'”’S «•>1 frint Ui"5 - ®in<
* tn
0 bet 3<l1 & 8,g Mßlanb^
55»
Hiesie« 11
Nv. 287
1880.
Zweites Blatt. Sonntag den 19. December
Anrrißk- nnls Amlshlsii für iien Kreis Eichen.
^edactlonSburcmr r
ErpedittonSburca«:
Schul st raße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst
Die neuen Jahresberichte der Fabrikinspectoren.
Kurz vor Schluß des Jahres 1880 sind soeben die Berichte der Fabrtk- inspectoren (Gewerberäthe) für das Jahr 1879 erschienen, — unter dem Titel „Amtliche Mtttheilungen aus den Jahresberichten der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten." Dieser Publtcaiion wird in jedem Jahre die höchste Beachtung geschenkt; in diesem verdient sie die allgemeine Aufmerksamkeit doppelt, da die Zusammenstellung neben den Berichten der 19 preußischen Fabrikinspectoren zum ersten Mal auch diejenigen der 27 außerpreußischen enthält.
Das Institut der Fabrikinspectoren wurde tn Preußen bereits im Jahre 1853 für einige rheinische Jnoustrirbezirke eingeführt. Durch die Novelle zur Reichs-.Geweibeordnung vom 17. Juli 1880 wurde die preußische Einrichtung zu einer obligatorischen für das Reich erhoben. Die Dienstanweisungen der Gewerberälhe gehen — allerdings nach gemeinschaftlich verabredeten Grundsätzen — aus der Initiative der einzelnen Ministerien hervor. Die preußische Dienstanweisung bestimmt u. A.: „Die Fabrikinspectoren sollen in dem ihnen zugewiesenen Wirkungskreise nicht an die Stelle der ordentlichen Polizeibehör- den treten, vielmehr durch Ergänzung deren Thättgkeit, sowie durch sachverständige Berathung derjenigen Provtnzialbehörden, welchen sie zugeordnet sind, eine sachgemäße und gleichmäßige Ausführung der Bestimmungen der Gewerbeordnung und der auf Gruno derselben erlassenen Vorschriften tn dem ihnen überwiesenen Aussichtsbezirk herbeizuführen suchen. Dabei sollen sie ihre Aufgabe vornehmlich darin suchen, durch eine wohlwollend controlirende, berathende vermittelnde Thäiigkeit nicht nur den Arbeitern die Wohlthaten des Gesetzes zu sichern, sondern auch die Arbeitgeber tn der Erfüllung der Anforderungen, welche das Gesetz an dte Einrichtung und den Betrieb ihrer Anlagen stellt, taktvoll zu unterstützen, zwischen den Interessen der Gewerdeunternehmer einerseits, der Arbeiter und des Publikums andererseits auf Grund ihrer technischen Kenntnisie und amtlichen E fahrurigen tn billiger Welse zu verm.tteln und sowohl den Arbeitgebern als den Arbeitern gegenüber eine Vertiauensstellung zu gewinnen, weicher sie tn den Stand setzt, zur Erhaltung und zur Anbahnung guter Beziehungen zwischen Briden mtlzuwirken."
Schon aus dleser Instruction geht hervor, daß die Aufgaben der Fabrikinspectoren außerordentlich heikler Natur sind. Sie haben auf dem Felde der Industrie den Beruf der Staatsgewalt zu erfüllen, entgegenstehende Interessen zu versöhnen und auszugleichea. Bri der Neuheit unserer Arbeiter-Gesetzgebung finö sie vornehmlich berufen, die Ausführung der die Arbeiter schützenden Gesetze zu überwachen und Vorschläge zu machen, weiche auf gesetzlichem oder praktischem Wege dte gesuudhettllchen Verhältnisse unserer Ärbellerwelt bessern können. Daher liefern dte Berichte d is möglich beste Material zur Beurtheiluug auch der Fragen, welche gegenwärtig auf der Tagesordnung stehen: der Frage der Schutzvorrichtungen gegen Schäden an Gesundheit und Leben und der Anmeldungspfl'.cht der Unfälle. Die Frage der Frauen- und Kinderarbeit ist vorläufig gesetzlich geregelt; in dieser Hinsicht enthalten die Berichte hauptsächlich nur Mittheilungen über die Innehaltung dieser Gesetze und die beobachteten Ueber retungen.
Um aus der Fülle der mitgetheilten Thatsachen wmigstens Einiges her. vorzuheben, erscheint es gerechtfertigt, dte Ardetierverhältnisse Berlins etwas näher tn's Auge zu fasten. Das Centrum des Reiches spiegelt dte Vorgänge tn den anderen Landestheilen am Besten wieder. — Dte Zahl der Berliner Arbeiter hat sich tn sämmtlichen Industriezweigen und zwar tm Ganzen um 4310, d. t. um 7 pCt. gegen das Vorjahr gehoben. Dte Procentsätze der Vermehrung der Arbeiterzahl tn den einzelnen Industriezweigen schwanken zwischen 0,7 pCt. uns 26,6 pCt. Vorzüglich hat sich die Arbetterzahl vermehrt bei der Text-l-Industrie (7,7 pCt.) , bei der Industrie der Nahrungsmittel (9,6 pCt.), bei der Industrie der Holz- und Heizstoffe (11,5 pCl.), bei der Bekleidungs-Industrie (22,5 pCt.) und bet der chemischen Industrie (26,6 pCt.) Die bezüglich der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung (§§ 135 ff.) sind nicht immer beachtet worden. ES sind Fabrikanten bestraft worden wegen Beschäftigung jugendlicher Arbeiter ohne Anmeldung, wegen Annahme von Arbeitern ohne Arbeitsbuch, wegen Beschäftigung jugendlicher Arbeiter während des Sonntags. Von der ihnen im § 139 Absatz 2 in Aussicht gestellten Möglichkeit einer von der Bestimmung in § 136 abweichenden Regelung der Arbeitspausen haben tn Berlin eine Anzahl von Fabrikanten Gebrauch gemacht. In 13 Fällen konnten die Anträge genehmigt werden. In den meisten Fällen handelte es sich um den Wegfall der vorgeschrtebenen halbstündigen NachmittagS-Pause bei früherem Schluß der Gesammt-Arbeitszeit am Abend. Dte Zahl der jugendlichen Arbeiter hat sich vermehrt. Im Jahre 1879 find für Personen tm Alter von 14 bis 21 Jahren, und zwar 31,114 männliche und 16,834 weibliche, zusammen 47,948 Arbeitebücher ausgeferttgl worden. Hinsichtlich der Durchführung der Bestimmungen des § 120 Abs. 3 der Gewerbeordnung, betr. den Schutz der Arbeiter gegen Gefahren, hat der Fabrikinspector tm Allgemeinen keine Klage zu erheben. Nur für solche Arbeitgeber, welche, obwohl sie dte Nothwendtgkeit und Nützlichkeit der empfohlenen Schutzvorkehrungen erkennen und zugeben, mit Aus- führung derselben aber säumen, erachtet er den baldigen Erlaß der nach dem S 120 Abs. 3 der Gewerbeordnung tn Aussicht genommenen Vorschriften des Bundesraths, betr. Schutzvorkehrungen, weil sie Zwangsmaßregeln ermöglichen
würden, dringend wünschenswerth. Inzwischen sind diejenigen Fabrikanten welche sich mit dem Bau und der Aufstellung von Arbeitsmaschinen beschäftigen, angeregt worden, mehr als bisher den Schutz der Arbeiter in's Auge zu faffen. Zu bedauern sei es, „daß der Arbeiter die Erfolge der auf sein Wohl abzielenden Bestrebungen und Gesetze oft durch Leichtsinn, Nichtachtung der zu seinem Schutze gegebenen Vorschriften, und Beseitigung der ihm unge» wohnten und nur deshalb lästigen Schutzvorkehrungen vereitelt, und daß das Gesetz dagegen kein Mittel bietet." Eine Strafbestimmung gegen die eigen« u.ächktge Beseitigung von Schutzvorkehrungen würde, wie bemerkt wird, die Ziele d<s § 120 Abs. 3 sehr wesentlich fördern. „In den meisten Fällen entsteht der Unfall durch das Zusammentreffen verschiedrnsr ungünstiger Momente, unter denen fast regelmäßig auch irgend eine Unvorsichtigkeit des Arbeiters eine Rolle spielt. Der Arbeitgeber ist natürlich immer geneigt, dem letzteren Moment die Hauptschuld beizumcffen, so sehr, daß beispielsweise einem Arbeiter, welcher aus irgend einem Zufall hinfiel. ein Vorwurf daraus gemacht wurde, daß er nicht Geistesgegenwart genug behalten, um in ein gezahntes Getriebe nicht hineinzugreifen. Daß aber eine sehr wohl ausführbare Ver- k.chselung dieses Getriebes den unfreiwillige:'. Griff unschädlich gemacht haben würde, wurde verschwiegen. Andererseits sucht der Arbeiter die volle Verantwortlichkeit für jeden Unfall auf die Fabrik abzuwälzen. Derselbe Arbeiter, welcher vorhandene Schutzvorkehrungen beseitigt hat, macht im Frlle seiner Verletzung seinem Arbeitgeber einen Vorwurf daraus, daß er über die Schutz« Vorkehrung nicht genügend belehrt worden sei." Von 13 durch Kreissägen verursachten Unfällen konnten 11 vermieden werden, wenn geeignete Schutzvorkehrungen vorhanden gewesen wären, Von 12 durch gezahnte Betriebe bekannt gewordenen Unfällen hätten 11 vermieden werden können, wenn die gefahrdrohende Stelle verhüllt worden wäre. . Die Prägewerke baben 9 Unfälle veranlaßt, von denen mindestens 3 hätten vermieden werden können, wenn die erforderlichen Sicherheits-Vorkehrungen vorhanden gewesen wären Das Auflegen der Transmissionsriemen während des Betriebes, das Reinigen, Oelen, Repartren von sich bewegenden Maschtnenthcilen ist die Ursache von Unglücksfällen theilweise sehr schwerer Art gewesen. Viele Unfälle hätten sich vermeiden laffen, wenn man die Gruben entweder mit Barrtören eingefaßt oder hell erleuchtet gehabt hätte, wenn die Wellen umfriedigt gewesen waren, wenn die Bandsägen eine Schutzvorkehrung gehabt hätten, wenn die Fußböden, auf denen sich der Arbeiter bewegt, fest und eben, dte Barrieren zuverlässig, d. h. mit einer das Durchfallen ausschließenden A-zahl von Stützen und mit Fußleisten versehen gewesen und wenn die Schwungräder etugefriedigi worden mären.
Vermischtes.
— Zur Verbesserung der in Schulzimmern oft herrschenden schlechten Luft, besonders während der Heizperiode, kann die Aufstellung von Blattpflanzen nicht dringlich genug empfohlen werden. S>e nehmen die durch das Athmen von bisweilen 70 Kindern tn einem Raum erzeugte Menge Kohlensäure auf, erzeugen frischen Sauerstoff und schützen durch die reichliche Ausdünstungen an Wasserdämpfcn die Lust vor allzu großer Trockenheit. Hauptsächlich in den durch heiße Luft erwärmten Schulztmmern ist das Vorhandensein von Blattpflanzen von außer- o'dentlicher Wirkung. Es dürften sich gewiß viele Eltern finden, die in dieser Beziehung die Bestrebungen der Schule unterstützen und fördern helfen.
— Ein Schatzgräber wurde in einer der letzten Nächte durch den Gärtner H. in Berlin bei der eifrigsten Arbeit gestört. H. hörte gegen 1 Uhr früh seinen Hofhund heftig bellen, stand auf und ging mit einem Gewehr bewaffnet in den Garten, um nachzusehen, ob vielleicht ein Fremder in sein Besitzthum eingedrungen sei. Er fand denn zu seinem Erstaunen an einem der Treibhäuser einen anständig gekleideten Mann, der, heftig grabend, schon ein erhebliches Quantum Erde ausgeworfen hatte. Der sonderbare Fremde ließ sich durch H.'s Gegenwart nickt stören, grub eifrig weiter und flüsterte dem Besitzer des Garlens hastig zu: „Seien Sie nur ruhig; sowie ich die zweite Million voll habe, bekommen Sie die Hälfte ab. Aber stille, damit kein Andeer es merkt. Sehen Sie doch, das Gold!" — dabei zeigte er auf einen Haufen Steinchen und Spähnchen, die er abseits gelegt hatte. H. erkannte bei näherer Betrachtung in dem nächtlichen Schatzgräber den Sohn eines wohlhabenden Bauern aus der Um» gegend. ' Der junge Mann hat ein Liebesverhältnis-, mit einem armen Mädchen und ist in Geistesstörung verfallen, weil sein sehr geldstolzer Vater jenes We.hällniß nicht billigt und nur zu einer reichen Heirath seine Zustimmung geben will. Es gelang H., den Kranken zu beruhigen und zu seinen Eltern zu führen, aber erst bann, als ihm gestaltet wurde, die Spähne und Steine, die er für lauteres Gold hielt, in ein Tuck zu wickeln und mitzunehmen. Bei seiner Ankunft zu Hause verfiel der Bedauernswerthe in Tobsucht und ist am nächsten Morgen einer Heilanstalt übergeben worden. __
Eingesandt.
Die vorgestrige Handelskammerwahl nahm einen Verlauf, wie ihn der ruhige Beobachter wohl vorausseben konnte, nur ein kleiner Zug verdient der Oeffentlichkeit gegenüber registrirt zu werden. _
Zu einer stehenden Figur ist bei dieser sich alljährlich wiederholenden Veranlaffung em gewißer Herr geworden, der, wenn auch ohne Wahlrecht und deßhalb direet unbeteiligt, es steh nicht versagen kann, im Auftrage seines Herrn und Meisters für die dem Letzteren genehme Candikaten Propaganda zu machen. -- Unbekümmert, ob es sich darum handelt, heute einem Candidaten entgegenzutreten, zu deffen Gunsten er mcht allzulange vorher eine Lanze gebrochen, wandelte er auch diesmal seine Balm, sich in selbstgefälligem Eifer und mit redefertiger Zunge bemühend, die ihm gewordenen Befehle zu vollziehen.
D aß es unserem Ungenannten diesmal nicht leicht wurde, seinen Worten Eingang zu verschaffen, glauben wir ihm gerne, auch ohne sein Eingeständniß eingeholt zu haben, daß er sich aber soweit aus der gegebenen Trittspur bringen ließ, zu behaupten, „dem einen der in Frage kommenden gegnerischen Candidaten klebe periönlicher Makel um beßwillen an, 'veil derselbe als Mitbesitzer seine meisten Filialfabriken in Preußen und nicht in Hessen habe", fefcfr uns in nicht geringes Erstaunen. , , c „
• Wir find indeß geneigt, entschuldigend für ihn einzutreten, indem wir annehmen, daher in diesem Punkte das Programm seims Auftraggebers überschritten und sich ganz auf eigene Eingebungen angewiesen gesehen hat.


