Sonntag den Januar
1880
Erstes Blatt
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
Gießen, am 16. Januar 1880.
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Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn. Dmch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Betreffend: Nothstand der ländlichen Bevölkerung.
Der Director des iandwirthschastlichen BezirKsverems Gießen
an die Herren Bürgermeister des Kreises Giesten.
Ich ersuche Sie, baldmöglichst eingehende Erhebungen darüber zu veranlassen, ob ein Nothstand in Ihren Gemeinden an Saatgut, besonders Saat» kartoffeln vorhanden, oder zu befürchten ist. , ,, a ,to .. . . Ä c w
Diejenigen von Ihnen, welche meine Vermittelung zum Bezüge von Saatgut wünschen, wollen mir längstens bis zum Schlüsse dieses Monats den Bedarf angeben. Eventuell find wenigstens die Betreffenden zu bedeuten, daß sie sich mit einer schriftlichen Bestellung auch direct an mich wenden rönnen.
Wenn sich bei Ihren Ermittlungen auch ein vorhandener, oder drohender Nothstand an Nahrungsmitteln rc- ergibt, mache ich Sie darauf aufmerksam, daß gesetzlich den Ortsarmenoerbänden die Pflicht zur Unterstützung der Hülfsbedürstigen obliegt. Es ist daher wegen ausreichender Unterstützung der Armen Ihrer Gemeinden nöthigenfalls dem Gemetnderathe von Ihnen Vorlage zu machen. Ortsarmenverbände, welche außer Stand find, den ihnen obliegenden Verpflichtungen zu genügen, und welche deshalb um eine Beihülfe des Landarmenverbandes bitten wollen, haben Ihre desfallsigen Gesuche bet Grvßherzoglichem Kreisamt einmreichen. (Siehe Art. 7 des Gesetzes vom 14. Juli 1871, Regierungs-Blatt Seite 265.) .
Insoweit es sich um Unterstützungen von nicht eigentlich Armen, aber in gegenwärtiger Zett sonst Bedrängten handelt, di» sich keinen Eredit verschaffen können, so vermögen sich solche durch Bürgschaft der Gemeinden bei den im Kreise bestehenden Sparkaffen die nothigen Mittel zu vevschaffen. Ich empfehle Ihnen daher dringend, sich bet dem Gemeinderathe zur Ertheilung der erforderlichen Bürgschaften für solche Bedrängte angelegentltchst zu verwenden. Dr. Boek mann._______________________
Gießen, am 16. Januar 1880.
Betreffend: Den Zustand der Volksschulen des Kreises. r
Die Großherzogliche Kreis-Schlll-Comnnssion Gießen
an die Schulvorstände des Kreisel.
Wir sehen der umgehenden Einsendung der noch rückständigen Berichte auf unsere Verfügung vom 2. d. Mts., Anzeiger Nr. 2, entgegen.
Dr. Boekmann.
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darüber obwalten kann, daß hierdurch dem Institut der freiwilligen Feuerwehren der Todesstoß versetzt würde.
Berlin, 14. Januar. Die heute an der Börse verbreiteten und theil- weise auch aus gebeuteten bodenlos unsinnigen Gerüchte von der Concentrirung dreier preußischer Armeecorps an der russischen Grenze sollten vielleicht die Aeltesten der Kaufmannschaft zur Ergreifung energischer Dtsctpltnar-Maßregeln gegen die Verbreiter und geeignetenfalls zur Inanspruchnahme der Staats- Anwaltschaft V.ranlasjung geben, damit so grobem Unfug endlich ein Ziel ge- setzt werde. Die genannten Aeltesten können vermöge der Börsenordnung Übertreter auf längere oder kürzere Zett, ja, auf immer von dem Börsen- besuch ausschlicßen und gerade hier würde wohl die Abschreckungstheone gut wirken. (K. Z.)
Berlin, 13. Januar. Die heute durch einen Nachtrag zum Etat erschienene Forderung von 800,000 JL zur Canalistrung des Mains von Frankfurt bis zum Rhein (erste Rate) ist wie folgt motivtrt: Seit längerer Reit wird der Plan verfolgt, den Rheinschiffen einen Schifffahrtsweg btS zur Stadt Frankfurt zu eröffnen und damit dem dortigen Handelestande die un- mittelbare Theilnahme an den Vortheilen des großen Stromverkehrs zu fichern. Uispiüvglich sollte dieser Zweck nach einem älteren, jetzt aufgegebenen Pro- jecte durch Herstellung eines neben dem Maine herlaufenden, von Frankfurt bis zum Rheine führenden Schifffahrts Canals erreicht werden, dessen Kosten auf etwa 4 Mill. Gulden veranschlagt waren. Die Ausführung sollte durch eine zu bildende Actiengesellichaft erfolgen und das Unternehmen durch Entnahm- von Actten bis zur Höhe von 1 Mill. Gulden aus Staatsmitteln un- lerstützt werden. Gegenwärtig wird beabsichiigt, durch Canalistrung des Mams vermittelst Anleattug von Schleusen und Nadelwehren, d. h. durch Verbesserung der Schiffbarkeit des Stromes selbst eine Wassertiese desselben von 2 Meter bei dem kleinsten Wafferstande herzustellen. Die Kosten der AuS- sübrung dieses der staatlichen Jnitiaitve entsprungenen Projektes werden stch auf 4,200,000 Jt. belaufen, zu denen noch 1,250,000 „4L t^r.die Anlage des städtischen Hasen« hinzutreten, welche ausschließlich von der Stadt Frankfurt getragen werde» sollen. Die Ausführung des Unternehmens, um deren Be- schleuniguug von den städtischen Behörden und der Handelskammer von Frank- furt unausgesetzt, unter Andern, auch tu einer an das Haus der Abgeordneten gerichteten und durch Beschluß deffelben vom 19. Januar 1878 ber Staats- regierung zur Berückstchtignng überwiesenen Petition gebeten worden, ist durch Verhandlungen verzögert, welche mit den übrigen Mainuferstaaten über d Vorbehalte gepflogen werden mußten, an welche dieselben ihre Zustimmung >ur Ausführung des Uutermhn.eus geknüpft hatten. Nachdem nunmehr über die bisher nock streitigen Punkte eine Verflärdigung erzielt worden, ist in den vorliegenden Nachtrags-Etat für den gedachten Zweck eine erste Rate von 800,000 JC. eingestellt.
1 -chulstr-ße B. 18.
Gefundene Gegenstände: .
1 Pelzstauchen, 1 Cigarrenetui, 1 weißleinenes Taschentuch, 1 Frauen-Pelzkragen, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Fünfpfennigmarke, 1 Zehnpsenmg- stück, 1 Radirmesser (die fünf zuletzt genannten Gegenstände blieben auf dem Postamt liegen).
Die Gegenstände sind auf der Polizeiwache (Schloßgaffe 258) aufbewahrt.
Gießen, den 16. Januar 1880. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
Deutschland.
J. Darmstadt, 15. Januar. Am 22. December v. I. war die verstärkte B r and- versicherungs-Commission zu einer Sitzung zusammengetreten, deren letzter Gegenstand die Entscheidung über jenes 1 pCt- der Brandversicherungsbeiträge war, die zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrleute und zur Hebung des Löschwesens verwendet werden sollen. Die Art und Weise, wie die Herren hierüber entschieden, ist eine tief beklagenswerthe und wird nicht verfehlen, auf die nahezu 5000 freiwilligen Feuerwehrmänner Hessens den allernachtheiligsten Einfluß auszu-ben. Ein Antrag des Landesausschusses der hessischen freiwilligen Feuerwehren an das Großh. Ministerium, worin derselbe von jenem Procent die Hälfte für den Verband in eigener Verwaltung begehrt, unter Stellung jeder Garantie und Unterwerfung jeder Eontrole, welche Einrichtung zum großen Segen des Löschwcsens in Baiern schon seit Jahren besteht, wurde k. h. obgelehnt und beschlossen, daß für jeden einzelnen Unterstützungsfall in Zukunft die Entscheidung der Brandversicherungs-Commission und die Genehmigung des Großh. Ministeriums eingeholt werden muß. Durch diesen Beschluß ist die ganze Sache unserer Anflcht nach beinahe tobt gemacht, wenigstens lag eine solche Verwenduna durchaus nicht in der Absicht der zweiten Kammer, als sie jenes Gesetz berieth und dessen Ausführung beschloß. Wählend man Seitens der Regierung für Provinzen, Kreise und Gemeinden ein Selbstverwaltungsgesetz auf freiester Grundlage geschaffen, hält man hier mit großer Zähigkeit daran fest, daß in jedem einzelnen Unterstützungs- falle Gioßh. Ministerium vas entscheidende Wort zu sprechen hat, und ist hierdurch der Unterstützungsbedürftige gewissermaßen auf den Gnadenweg verwiesen, ganz abgesehen davon, daß bis zur endgültigen Entscheidung im günstigsten Falle Wochen vergehen können, hinreichend genug, um einen sonst mittellosen Unterstützungsbedürftigen und dessen Angehörige in Elend und Roth verkommen zu lassen.
Auch die Höhe der für Unterstützungsbedürftige wirklich verwilligten Summe steht in keinem Verhältniß zu ihrem sonstigen Verdienste. So wurde z. B. einem in Molchen am 14 September v. Js. bei einer Uebung verunglückten Feuerwehrmann, der einen schweren Armdruch erlitt und heute noch nicht recht arbeitsfähig ist, 50 Jt., sage Fünfzig Mark, bewilligt. Der Verunglückte ist Zimmermann und hat früher mindestens 2 JL 50 täglich verdient, mithin die Woche 15 Jt., er hätte also in 3 Monaten oder 13 Wochen zusammen 195 Jt. verdienen können; statt dessen werden ihm nur 50 bewilligt. Wie man hier gerechnet hat, ist uns unerklärlich. Freilich, ioenn man, wie dies Seitens der Commission thatsächlich geschehen ist, den Grundsatz aufstellt, daß nur ein verunglückter Feuerwehrmann, der in wirklich dürftigen Verhältnissen lebt, Ansprüche an die staatliche Unterstützungskasse hat, welche jedoch auch wegsallen sollen, wenn er von irgend einer anderen Seite, z. B- durch eine Privatversicherung, Krankenkasse ober dergl unterstützt wird, jeder Andere aber, sobald er besser gestellt ist und sich auf eigene Kosten die im Dienste der Menschenliebe und des Gemeinwohles geb,ochenen Glieder heilen lassen kann, keine Unterstützung bekommen soll, so wird die oben genannte Bewilligung wohl Niemand Wunder nehmen.
Wir aber fragen, wo bleibt hier die Gerechtigkeit und sprechen es laut und öffentlich aus, daß auf solche Art der eigentliche Zweck, für welchen die ausgeworfene Summe bestimmt ist, niemals erreicht werden wird Es ist dies um so bedauerlicher, als erst »ach jahrelangen Mühen und Kämpfen bei uns in Hessen von den gesetzgebenden Fak- [ftoren d e Verwilligung jenes 1 Proecut zu Unterstützungszwecken verunglückter Feuer- ^wehrleute zu erlangen war, während man in anderen Staaten ohne Aufforderung 'Seit ns der Regierung hierin vorgegangen ist, wie die Erfahrung gezeigt hat, zum größten Nutzen und Segen des Löschwesens.
Hoffentlich ist in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sollte dies jedoch der Fall fein, so könnten wir es nur lief bedauern, da kein Zweifel
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