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1880
Samstag den 17. Januar
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^3. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von kommunal - Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld.
4. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen Zur Bestreitung «o» Som- mun^l-Bedürfnissen in den israelitischen Reltgions-Gemeinden des Kreises ® $ 5. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Oppenheim, die Vergütung der Brandschäden zu Dienheim betreffend.
6. Ordensverleihungen.
Deutschland.
Darmstadt, 13. Januar. Das Großh. Regierungsblatt (Beilage
1. Bekanntmachung Großherzoglicher General-Adjutantur, die Freiherrlich Weyherische Eleonorenstiftung betreffend. . , „
2. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinzial - Direetion Rheircheffen, der Steuerausschlag zur Bestreitung des Gehalts des Rabbiner, zu Bingen
7. Namensveränderungen.
8. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großberzog haben aller- unädiast geruht: am 9. Deebr. dem evang. Pfarrer Friedrich Textor von Schwarz die evang. Psarrstelle zu Neunkirchen zu übertragen; am 11. Deebr. den von dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Büding-n auf die evang. Psarrstelle iu Ober-Mockstadt präsentirten evang. Psarramts-Candidaten Friedrich Clemm aus Wolf für diele Stelle zu bestätigen; am 18. Deebr. dem evang. Pfarr-
gelle zu Sprendlingen, an dems. Tage dem evang. Pfarramts-Candidaten Jo- bann Kratz aus Ruppertenrod die evang. Psarrstelle zu Obernheim, am 23. Decbr. dem evang. Pfarrer Wilhelm Kayser zu Flonheim die evang.
Psarrstelle zu Reichelsheim zu übertragen.
Am 28. Novbr. wurde dem Schulamtsaspiranten Peter Jacob Bruck aus Büdesheim die Lehrerstelle an der kath. Schule zu Gau-Weinheim über- wogen; am 29. Novbr. wurde dem Heinrich Lohnes aus Höchst das Patent als Geometer 2. Klaffe für den Kreis Dieburg ercheilt; am 2. Deebr. wurde dem Schullehrer Georg Peter Claiius zu Ltndheim tote neu "- ^te zweite Lihreistelle daselbst übertragen; am 3. Decbr. wurde der Beztrksseldwebel bei d/ Londwehr-Bezirks-Commando Worms Franz Anton Metzger zum Kreisdiener bei dem Kreisawte Alsfeld ernannt; am 4. Decbr. wurde dem Schullehrer Konrad Wahl zu Frischborn, unter Enthebung von der ihm übertrage, nen Lehrerstelle zu Schadenbach, die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule iu Udenhausen, am 8. Decbr. wurde den C chulamtsaspirantinnen Katharina Jlltg aus Mainz, Elisabethe Möbs aus Mainz, Marie Rasp aus Mons- beim, Rosa Schilling aus Weimar, Katharina Heckmann aus Bensheim, Marie Awendt aus Rimbach und Eugeme Willenbücher aus König Lehrerin- nenfleüen an der Volksschule zu Mainz, am 10. Decbr. wurde dem Schul- amtsaspirarten Franz Rathgeber aus Finthen eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Horchheim, am 20. Decbr. wurde dem Schulamtsaspiranten Heinrich Hörr aus Erzbach die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Langem ffaal am 23. Decbr. wurde dem Schulamtsaspiranten Hermann Lehr aus Lebl'och eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dübelnheim, an bemf. Tage dem Schulamtsaspiranten Heinrich Baumann aus Nieder-Olm etne erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hahnheim übertragen.
9. Cbarakterertheilungen. .. ,
10. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben alleranädiast geruht: am 20. Novbr. den evang. Pfarrer Jacob Fritz zu Odern- heim, den evong. Pfarrer Adolph Anton Stöhr zu Sprendlingen, beide aus Kochsuchen, am 9. Decbr. den evang. Pfarrer Friedrich Degen zu Harxheim auf Ne chsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand }e autbe fcer K„iswundarzt Valentin Orlemann zu Worms
aus sein Nachsuchen, an dems. Tage wurde der Aufseher an dem vormaligen Arresthause zu Alz Y Karl Tempel in den Ruhestand versetzt.
11 Sterbesälle. Gestorben sind: am 28 März 1879 der Kanzlei- hffcrdcr i P- Jacob Kaum zu Neuwied; am 21. Eevtbr. der Gymnasiallehrer Georg Friedrich Röder zu Darmstadt; am 12. Ocebr. der Schullehrer Mriidi Letlick zu Osthofen; am 19. Delir, der Schullehrer Ludw. Eidmann m Stockhausen ; am H . Novbr. der evang. Pfarrer Johan» Georg Sackreuter au Wallerrod • am 19. Novbr. der evang. Pfarrer und Decan Christian Li.hr.Lt Weib zu Sandbach; am 24. Novbr. der dritte evang. Pfarrer Fer- binanb /eutrann zu Büdingen; am 3. Decbr. der evang. Pfarrer Karl Zim- „ermann zu Jugenheim; am 4. Decbr. der Criminalgerichtssecretär i. P. »arl Hermanni zu Darmstadt; an dems. Tage der Schullehrer Wilh. Strack ju Rüppeuenrod; am 22. Decbr. der Realschuldirector Karl Steinberger ie er, Januar Unter Bezugnahme auf eine unterm 15. October
X Zweite Kammer gelangte Vorstellung des Vereins der öffentlichen Rechts- e. I- cm bie jroc t K 0 bamaI8 der Abgeordnete Osann, die Kammer wolle (SSewKfl »om 15. August 1879,' $ 4 und 6, soweit Wben bZglüh der Ani,stracht die Rechtsanwälte betreffen, weil gegen Stier-
--1111 ' "" Prei» vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
faffuiia und Gesetz verstoßend, Verwahrung bei Großh- Staatsregierung einlegen^^^^ biefdbe bitten die Rücknahme dieser Verordnung eintreten zu lassen, bezw. zu veran- laficn An dieser Materie hat nunmehr Namens des Gesetzgebungsausschusses der Sen Kammer der Abgeordnete Schröder Bericht erstattet- Die Großh Regierung, eon dem Berichterstatter um ihre Meinungsäußerung m ftaglicher Angelegenheit gebet n^MeM in einem Schreiben Sr. Excellenz des Herrn Staatsmimster Freiherrn v Starck dahin daß sie sich für berechtigt halte die Kleidung, vorzu^rechen, in welcher diejenigen Personen, welche nach Vorschrift des Gesetzes m ?^bntlichen Ge- richtsv-rbandlunaen zur Findung des Rechtes nothwendig Mitwirken ntüsten, bei diesen Nerbandlun^ haben, weil sie eine solche Vorschrift zur Vollstreckung
und Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen über die öffentlichen„A^^^soeiHandlungen für notbwendig erachte und die ausschließliche Befugniß zu lo^en Vorschriften nach Art- 73 der Verfassungsurkunde der Regierung zustehe Lur Würde der öffentlichen Gerichtsverhandlungen und einem entsprechenden Andruck auf das P^^um sn offenbar auch eine angemessene äußere Erscheinung der Zur dRitwirkung bei denselben berufenen Personen erforderlich und die Zulassung der Willkür m der Wahl der Kleidung würde den Emst und den Eindruck der Handhabung der Justiz empfindlich beein^äckt^aen können. Da die Reichsgesetze selbst eine Bestimmung über die nutzere Erscheinung der zur Mitwirkung bei den öffentlichen Gerichtsverhandlungen berufenen Personen nicht enthalten, so seien die erforderlichen Festsetzungen darüber den zur Voll- streckuna und Handhabung der Gesetze berufenen Landesregierungen überlasten- Diese Erwägungen finden Anwendung nicht blos auf die Richter, die Staatsan walte und die Gerichtsschreiber, sondern auch auf die Rechtsanwälte. Darin liege Nicht, wie b> ejC aabe w unterstellen scheine, die Inanspruchnahme einer Disciplinargewalt der ^ustiwerwalwng über die Rechtsanwälte, sondern, nur die Anerkennung daß die Rechtsanwälte bei den Collegialgerichten ebenso wie die Mr Besetzung des ^enchüs aebörFaen Personen zur Mitwirkung bet der Findung des Rechtem nothwendig berufen n h infnfern eine öffentliche Stellung einnehmen. Darum sei denn auch m den JMturftaaten außerhalb Deutschlands überall den '" üfsEntlichen Gerichtssitzungen der Mieren Gerichte auitretenden Anwälten eine t^ren notSroenbtfltn 21ntbe>I an bet, babuna d7r Rechtspflege bezeichnende Kleidung obligatorisch vorgeschrieben unb für den weitaus größten Theil des deutschen Reichsgebietes sei infolge der Wrung b« aus 1U5DIT tut ültlt gu , -• -- Reichsjufiizgesetze das Gleiche geschehen, auch da, wo eme bs'ondere Ermächtigung durch
amts-Candtdaten Ludwig Karl Fabrictus aus Nieder-Weisel d>e evang. Pfarr- bje 2aniieg6efeij8ebun8 roie bet »ns. nicht für nothwendig erachtet wdn ie . Dv
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-ust^-nd-n ^ch^fb7richt1ühr7°ans wie die Mehrheit des Ausschusses davon aus- - hnfi menn nickt Rechts-, so doch Zweckmäßigskeitsgründe für eine Amtstrac^ äiWAÄWO Rechtsanwötte^s zum LOctob«'g^khnhZsmHg
fei nachgewieseirermaßen die hierin etwa gewünschte Umforrmtat Autschland bock varbanden' in vielen anderen Staaten in- und außerhalb Drntschlads habe man fü? (Sinfübruna einer Amtstracht wenigstens die allgemeine ständische Zustimmung cm- aebolt- Jedenfalls hat die Kammer zu einer die Ansleguiig einer Verfassungsbestimmung betrestenden Frage Stellung zu nehmen, ohne sich durch vollzogene ^hatfachen davon abhalten zu lassen. Von einer beabsichtigten Verfassungsverlehung könne tm gegebenen ^düe l^och kaum geredet werden. Ausschusses, die Kammer wolle über den An- trea bf ann und die Vorstellung des Vereins öffentlicher Rechts-
trifft, zu veranlassen. ,, . ., -
Main», 14. Januar. Unter den Vorlagen, welche dem demnächst zu- iammentretenben Landtage zngchen werden, befindet sich kine solche, betr. den Bau einer stehenden Brücke bet Mainz auf Staatskosten. Dieselbe wird nicht verfehlen, in Mainz freudigsten Anklang zu finden. Der diesjährige strenge gBintet unb in Folge dessen die lange anhaltenden Veikehrsstörnngen haben ^r Großh Regierung den Wunsch nahe gelegt, der »sten Handelsstadt unsere Landes Hülse zu schaffen in der so oft wiederkehrenden Bebrängmß. Mainz MU gegenwärtig 60,000 Einwohner, hat einen bedeutenden Grioßhande mid «ehr l.bhastes Detail-Geschäst. Kunden der beiden sind außer der Pfalz der Rheingau, das ganze Naffauer Land und nicht »um Wenigsten das so reich mdBlübenbe heute nahezu gleich große Wiesbaden. Durch den diesen Winter hüb eingetrctenen Eisgang wurde dieses große Consumtionsgebiet von Mainz abgeschloffen und die Verluste, welche dadurch erwuchsen, werden auf sehr ato6e Sun men geschäht. Die Stimmung ist in Folge dessen nicht besonders ?ofifl und tote Mainzer Lokalblätter geben dieser Sachlage Leitartikeln und s? naesandt's" aller Art Ausdruck. Dazu kommt noch: daß Preußen durch f'eüi Clnaltsationsproject des Mains Frankfurt zu einem Waarenhandelsplatz »en Ranges zi. machen bestrebt ist und Baden keine Ausgaben für Hasen- anlagen scheute^ um den Handel Süddeuischiands nach Mannheim zu ziehen.
Alles aeschieht natürlich aus Kosten von Mainz. @8 fjbeint uni daher ?n gi?ckUcher Gedanke der Großh. Regierung zu sein hier ^ ^ «ingre en u wollen. Eine Brücke über einen Fluß ist «'»t ander an u,.Heu, als -ine
"ereckstig7'und1erpLchte7lst^
wen?! ne Kick existttte würde die Waagschale tief zu Gunsten der festen Rhestrbiücke'gegenüber allen Chauffeen des Landes sinken lassem
Die gegenwärtige Schiffbrücke, die dem Staate gehört, ist ebenfalls ke n I rentabU LnehmL Der jährliche Pachtertrag beträgt g-g-uwärtig
iefiencr 'Uiyeiger
AMM- M AmtsW für ite Kreis Gieße«.


