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Str. 242» Samstag den 16. October 1880.
Kreiener Anzeiger
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| Schul st raße B. 18.
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Zur Agitation gegen das Civilehegefetz.
Als vor einigen Monaten in liberalen Blättern zur Wachsamkeit gegenüber den Angriffen auf das Civilstandsgesetz ermahnt wurde, meinte die „Kreuz« Zeitung", es liege zur Zeit ja gar kein Anlaß zu derartigen Vertheidigungs- maßregeln vor. Heute wird sie das wohl nicht wiederholen wollen; auf der ganzen Linie der deutsch-conservativen Partei ist der Kampf gegen das Civil- ehegesetz eröffnet, ein an den Reichstag gerichteter Petitionssturm wird in größtem Maßstabe betrieben. Bisher sind derartige Petitionen ohne Wirkung geblieben. Im vorigen Jahre wurde die Debatte des Reichstages über dieselben in der Mitte abgebrochen, weil die schutzzöllnerische Majorität sich nicht durch eine so schwerwiegende politische Frage ihre schöne Harmonie stören lasten wollte. In der Session des gegenwärtigen Jahres hat man von keiner Sette auf die Entscheidung über diese Petitionen htngedrängt, sie sind nicht einmal in der betr. Commission zur Verhandlung gekommen. Das nächste Mal aber wird die Sache wohl einen anderen Verlauf nehmen. „Jetzt oder nie ist uns der Augenblick günstig!" — erklären die reacttonären Agitatoren. Ihre Gesinnungsgenossen im Reichstage scheinen allerdings anderer Meinung zu fein; wenigstens würden sie sonst der Sache wohl schon im letzten Frühjahr einigen Eifer zugewandt haben. Jndeß, ihre Hintermänner werden nunmehr voraussichtlich einen so starken Druck ausüben, daß sie in der nächsten Session wohl werden vorgehen müssen. Den Liberalen kann die in Aussicht stehende parlamentarische Verhandlung nur erwünscht sein, um so erwünschter, je rücksichtsloser ihre Gegner ihre Absichten aussprechen. Es kann ja sein, daß einzelne untergeordnete Bestimmungen des Civtlstmdsgesetzes sich in der Praxis nicht recht bewährt haben, ober um diese handelt es sich bei jenen Agitatoren gar nicht, ihnen kommt es allein auf die principielle und vollständige Beseitigung des ganzen Gesetzes an. Gerade deshalb aber befürchten wir nicht, daß sie im Reichstage den Sieg erlangen könnten. Die an die Adresse der Conservativen gerichtete Drohung, daß das Centrum nicht mitthun werde, wird freilich Niemanden irreführen; sie ist lediglich ein momentaner Ausfluß des Aergers der Ultramontanen über die Kölner Dombaufeier und Anderes; im Uebrigen ist das Centrum selbstverständlich jederzeit zur Abschaffung der Civilehe bereit. Von den Freiconservativen indeß wird man erwarten dürfen, daß sie, die an dem Erlaß des Gesetzes eifrigst betheiligt gewesen sind, ihren früheren Standpunkt nicht aufgeben werden. Und noch weniger kann man annehmen, daß die Reichsregierung sich mit dem Abschaffungöbegehren befreunden werde. Bet Gelegenheit der Verwaltungsgesetz-Debatte in der letzten Session des Abgeordnetenhauses sagte Herr Wmdthorst einmal sehr treffend: Wenn man keine Institution längere Zeit bestehen lasse, bewege man alle Gemüther zu revolu- lionären Tendenzen und orgamsire leicht den Staat zu Grunde. Sobald die Institution der Civilehe^ in Frage kommt, wird Herr Windthorst sich dieses ersten Grundsatzes der Staatsklugheit freilich nicht erinnern; umsomehr aber sollten es alle unbefangenen Volksvertreter, sollte cs besonders die Regierung lhun- Zudem handelt es sich hier gar nicht um eine specifisch liberale Forderung, sondern um ein unbestreitbares und nothwendiges Recht deö selbstständigen Staates. Demgemäß ist auch die preußische Regierung, als sie das Civilstandsgesetz einbrachte, von der Ansicht ausgeganqen, daß die bisher von den kirchlichen Organen vollzogene Schließung der Ehe und Beurkundung des Civilstandes nicht kraft eigenen Rechtes, sondern im Auftrage des Staates erfolgt sei. Die kirchliche Doctrin dagegen, nicht allein die katholische, sondern auch diejenige der protestantischen Orthodoxie, beansprucht diese Functionen als ein unveräußerliches Recht der Kirche- Darin liegt der schlechtweg unversöhnliche Gegensatz. Es hilft nichts, auf das Verhältniß, wie es bis zur Einführung des Civilehegefetzcs bestanden, zurückzuverweisen. Nachdem der Staat einmal sein Recht mittelst eines so tiefgreifenden Gesetzes reklamtrt hat, würde eine Rückübertragung auf die Kirchen tatsächlich einer Preisgebung desselben gletchkommen. Und darauf wird und kann kein Staat eingehen, wenn er sich nicht ganz aufgeben will. Aus diesen Gründen besorgen wir nicht, daß die in Rede stehende Agitation den von ihr beabsichtigten Erfolg erzielen werde. Wohl aber kann sie sich das Verdienst erwerben, eine heilsame Klärung der Ansichten herbeigeführt zu haben. Die betr. Reichstagsdebatten Verden endlich einmal zeigen, wie wenig die Klagen über eine entsittlichende Wirkung des Civtlstandsgesetzes begründet sind.
Deutschland.
Darmstadt, 4 October. Der Großherzog wird Ende October aus England zurückkehren.
m. Darmstadt, 14. October. Der Abgeordnete Kugler hat rn der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, dieselbe wolle an die Negierung das Ersuchen richten, auf der Main-Neckar-Bahnftation Sprendlingen ein Stationsgebäude errichten zu lassen, welches den Anforderungen des Verkehrs entspricht, und hat demselben folgende Motive beigegeben: „Nachdem bei 9)fenburp, Langen-Egelsbach und Arheilgen schon seit vielen Jahren Haltestellen mit Stationsgebäuden errichtet waren, ist endlich auch vor beiläufig 2 Jahren dem nicht minder bedeutenden Sprendlingen eine Haltestelle an der Main- -Neckar-Bahn gewährt worden. Als Wartesäle dienen indessen bis jetzt nur zwei alte Eifenbahnwaggons, die von ihren Nadgestellen abgehoben und in den Sand gesetzt worden sind, provisorisch für das auf der Station verkehrende zahlreiche Publikum. Nachdem sich mittlerweile gewiß ergeben haben wird, daß die Frequenz der Station Sprendlingen eine nicht geringe und wohl mindestens ebenso bedeutend ist, wie jene der Stationen Egelsbach und Arheilgen, nachdem somit ein Wiederaufgeben der Station
Sprendlingen gar nicht mehr in Betracht kommen kann, nachdem außerdem der Ort Sprendlingen sehr bedeutende Opfer für diese Bahnstation durch Herstellung eines chaussirten Weges zu derselben gebracht hat, und da außerdem zu erwarten steht, daß der Verkehr auf der Bahnstation für die Folge noch wachsen wird, wie dies in der Regel für alle derartige Stationen der Fall ist, so ist das obige Gesuch gewiß als ein gerechtfertigtes anzuerkennen, da der oben bezeichnete provisorische Ersatz eines Stationsgebäudes durch zwei alte Eisenbahnwaggons, die, in den feuchten Sand gesetzt, einen dumpfen, höchst unangenehmen Aufenthalt bieten, einer baldmöglichsten Abhülfe bedarf."
Offenbach, 14. Octbr. Der König und die Königin von Dänemark mit dem Prinzen Waldemar sind heute Nachmittag von Schloß Rumpenheim abgereist, um direct nach Kopenhagen zurückzukehren.
Berlin, 13. Octbr. Betreffs des vom Ausschuß des deutschen Handelstages wegen Veranstaltung einer internationalen Weltausstellung in Berlin gefaßten Beschlusses wird Folgendes bekannt:
Von 30 Handelskammern sind diesbezügliche Gutachten eingegangen. Elf sprachen sich mehr oder weniger entschieden gegen die Weltausstellungen im Allgemeinen, beziehentlich gegen die Veranstaltung einer solchen in Berlin aus. Es wird geltend gemacht, daß es der internationalen Ausstellungen überhaupt nicht mehr bedürfe, um die Kraft der Völker auf industriellem Gebiete zu messen, dafür sorge jetzt die offene Concurrenz auf dem Weltmärkte, welche kein Grenzverbot aufzuhalten vernröge. Freilich sei die Berliner Ausstellung von 1879 ein großer Erfolg gewesen, wenn aber die Reichshauptstadt auch angefangen habe, mit gutem Erfolge voranzugehen, so sei damit durchaus nicht erwiesen, daß das ganze Deutschland in gleichem Tempo folgen könne. Es sei daher nothwendtg, daß Deutschland vorerst mit sich selbst arbeite, um das verlorene Vertrauen bezüglich feiner industriellen Leistungen wieder zu gewinnen ; dies könne man aber nur durch fortgesetzte Wettkämpfe im Bereich der deutschen Industrie erreichen, d. h. durch deutsche Ausstellungen. Eine Weltausstellung in Berlin dürfte dagegen nur' auf einen verhältntßmäßig schwachen Besuch auS den westeuropäischen Ländern zu rechnen haben. Alle Gutachten aber sind einig in der Ansicht, daß, falls eine Weltausstellung in Europa veranstaltet werden sollte, unter allen Umständen Berlin der Ort sein müßte, wo sie stattzufinden habe.
— Der Delegirtentag der deutschen Handwerker beschloß in Betreff der Gefängnißarbeit: „Der Delegirtentag stellt das Ersuchen an die Reichsregte- rung, dieselbe wolle veranlassen, daß fortan durch Sträflinge keine Industrie- unb Gewerbe-Erzeugnisse mehr angefertigt werden, da durch diese Art der Production das Staatswohl im Allgemeinen große Schädigung erleidet." Ferner wurde beschlossen, an die Regierung eine Petition zn richten auf Errichtung von Kammern für Handwerker- und Gewerbesachen bei den königlichen Landgerichten analog den Kammern für Handelssachen. Der Handwerkertag erklärte sich ferner gegen jede Beschränkung der allgemeinen Wechselfähigkeit. Es folgt Berathung und Stellungnahme zu den vom Reichstage angenommenen Resolutionen in Betreff des Tit. 6 der Gewerbeordnung (Jnnungswesen). Der Referent der Commission, Herr Voß, begrüßte die letzte diesbezügliche Resolution des Reichstags mit Freuden, denn dieselbe berechtige ebenso zu den besten Hoffnungen für das Handwerk, wie die Uebernahme des Handels- Ministeriums durch den Fürsten Bismarck, zu dem man das Vertrauen haben türfe, daß er etwas für den Handwerker thun werde. Die Commission hat sich mit 5 gegen 3 Stimmen gegen Zwangs-Innungen ausgesprochen und beantragt, den Reichstagsbeschiuß in Betreff der Innungen einfach zu acceptiren, welcher lautet: „Diejenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe betreiben, können zu einer Innung zusammentreten. Ein Zwang zum Eintritt in die Innung findet nicht statt," Bei der Abstimmung wird der Antrag Heinze auf Einführung obligatorischer Innungen mit 55 gegen 15 Stimmen abgelehnt und somit die Reichstags-Resolution in Betreff der Innungen unverändert angenommen.
— Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: „Der nahestehende Winter mahnt wieder an die Bekämpfung des Bettelns und Vagabondirens. Vom strafrecht, lichen Standpunkte aus handelt es sich zunächst um Anwendung und gegebenen Falles um Verschärfung der gegenwärtigen Strafbestimmungen gegen Bettel und Landstreicherei. Die gegenwärtigen Strafbestimmungen und der Usus ihrer Handhabung bestehen lange genug, um den Beweis geliefert zu haben, daß mit repressiven Mitteln dem Nebeln nur in ungenügender Weise gesteuert werden kann und das Strafgesetzbuch dringend der Ergänzung durch active gewerbepolitische Institutionen bedarf. Ueber die Entstehung des socialen Uebels braucht man keine weiterausgreifenden Untersuchungen anzustellen; es fragt sich aber, ob es möglich ist, ohne Eingriff in das Princip der Freizügigkeit das Uebel zu bekämpfen."
tzngtand.
Dublin, 13. Octbr. Den hiesigen Zeitungen zufolge werden militärische Vorbereitungen getroffen, um etwaigen Unruhen in West-Irland vorzu- beugen; es werden bereits Truppenverstärkungen dorthin dirigirt.
Telegraphische Depeschen.
Wagner'S telegr. Correspondenz-Bureau.
Berlin, 14. Octbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." bespricht in einem längeren Artikel den den französischen Sachverständigen durch die französische Zollgesetz-


