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Donnerstag den 16 September
1880.
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| Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
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Der Wechsel und das Kleingewerbe.
Unter den Projekten, welche dazu bestimmt sind, die Heilmittel für die sociale Krankheit der zunehmenden Verarmung der kleinen Gewerbetreibenden zu liefern, nimmt gegenwärtig das der Beschränkung der Wechselfähigkeit, als das neueste, die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch. Es geht von der Anschauung aus, daß die Natur des Wechsels denselben ausschließlich für den Handels- und Waarenverkehr, und zwar namentlich für den großbetrtebenen, qualificire, und daß es ein arger Mißbrauch sei, ihn jedem Credttbedürsniß zugänglich zu machen. Aus diesem Mißbrauch, so behaupten die Gegner der allgemeine Wechseifähigkeit, resultire zum guten Theil der Ruin der Kleingewerbe, bie mit Hülfe des Wechsels dem Wucher verfallen.
Es ist richtig, daß der Wechsel ursprünglich unbaare Waarenzahlung im Großhavdelsverkehr gewesen ist. Bei der Schwierigkeit und der Gefährlichkeit des Verkehrs in den früheren Zeiten, suchte man nach einer Form der Aus- gleichung der gegenseitigen Verpflichtungen, in der die Zahlung nicht den Gefahren und Beschwerlichkeiten der Landstraße unterworfen war; und man fand sie im Wechsel, der gewiffermaßen ein Werthzeichen der Firma war, die ihn acceptrrte. das von allen Denen honorirt wurde, welche wiederum Schuldverpflichtungen gegen Jene hatten. Der Handelsherr in Bremen oder Hamburg oder Lübeck, welcher Waaren z. B. von Triest oder Genua bezog, sandte nun kein Geld mehr nach dort, das leicht von Wegelagerern geraubt werden konnte oder, bei größeren Summen, kostspielige Versendungsspesen verursacht hätte, sondern einen Wechsel, der, wenn die Sache ganz einfach sich gestaltete, von dortigen Schuldnern des nordischen Hauses, die wieder von ihm Waaren empfangen hatten, eingelöst wurde. Over der Wechsel war die Anweisung auf einen dazwischen liegenden Platz, mit dem Triest oder Genua entweder direct oder indirect in Geschäftsverkehr standen, so daß, ohne daß Baarsendung noth- wendig wurde, eine u.directe Ausgleichung der Conten erfolgen konnte. Der Wechsel war somit der letchttransportable Vertreter von Waaren, und es mußte, um Schädigungen zu verhüten, denen bet der großen und beschwerlichen Entfernung Gläubiger ausgesetzt waren, ihm ein eigenes Recht zur Seite gestellt werden, in deffen Folge eine rasche Entziehung der Versügungsfähigkeit des säumigen Schuldners über die Waarendeckung stattzufinden hatte. Es bildete sich das Wechselrecht mit seinem strettlosen Verfahren und der schnellen Execution heraus.
Seit dieser Zeit haben sich die Handelsbeziehungen wesentlich complicir- ter, der Verkehr hingegen rascher und leichter gestaltet, der Wechsel aber ist geblieben, weil das ihm zur Seite stehende Recht die Sicherheit der Gläubiger günstiger stellt, als bei gewöhnlichen Schuldverschreibungen. Dieser selbe Umstand, der dem Kredit überhaupt zu gute kam, hat es verursacht, daß der Wechsel als Creditzeichen auch Aufnahme fand im Kleinverkehr und selbst bet nicht kaufmännischen Creditoperattonen.
Jemehr mit der zunehmenden Arbeitstheilung, mit der Vergrößerung des Marktgebietes und endlich mit der eintretenden Gewerbefreihett und der dadurch bedingten Aufhebung der Trennung von Gewerbebetrieb und Handel das Creditbedürfniß ein allgemeineres wurde und auch in den mittleren und kleinen Giwerbestand drang, um so mehr bürgerte sich auch in deffen Verkehr der Wechsel ein. Der Charakter einer Waarennote ist allmälig dem Wechsel abhanden gekommen und übrtggeblieben ist nur der eines rasch executirbaren Creditzeichens, desftn Benutzung vom Handels- und Geschäftsbetriebe unabhängig wurde. Mag also auch die ursprüngliche Natur und Bestimmung gewesen sein, welche sie wolle, im Laufe der wtrthschaftlichen Entwickelung und im Anschluß an dieselbe hat der Wechsel eine allgemeinere Bedeutung ange. nommen, die plötzlich und gewaltsam zu beseitigen ohne weit umsaffende und tiefe Schädigungen der in dieser Entwickelung entstandenen Verhältniffe nicht mehr möglich ist.
Wie tief sich der Wechselverkehr in die niederen gewerblichen Betriebe Eingang geschafft hat, davon giebt unter Anderem ein Urthetl das Wechsel- Conto der verschiedenen genossenschaftlichen Creditbanken, deren Mitglieder fast ausschließlich dem kleinen und mittleren Gewerbestande zugehören. Die Leip- riaer Credttbank (auf Schulze-Delitzsch'scher Grundlage) mit einer Mttgltederzahl von über 7000, discontirte im Jahre 1879 12682 Wechsel, von denen 9021, olfo 3/i, über Beträge von unter 500 «X ausgestellt waren, und gar 12350 auf Beträge unter 3000 Jt. Und diese Thalsache ist erklärlich. Der kleine Gewerbtreibende, welcher direct für das Publikum arbeitet, ist noch viel weniger im Stande als der Großindustrielle ohne Credit zu arbeiten. Er kann zumeist nicht gegen Baar verkaufen, muß seinen Kunden credtttren, und, wie bekannt viel länger, als es im normalen Gkschäftsverkehr üblich ist. Er muß ost Zabre lang Kredit geben, während er seine Rohstoffe meist nach dreimonatlichem Ziel zu bezahlen hat, und die Arbeitslöhne sogar allwöchentlich. Was würde auS dieser Unzahl von gewerblichen Existenzen werden, die der noch bestehende Kleinhandweikerstand repräsentirt, wenn man ihnen die Wechselfähtg- keit nähme? Wie sollen sie ihre Arbeitslöhne, ihre Rohstoffe bezahlen, da ste selbst nicht pünktlich bezahlt erhalten? Ste find auf den Credit angewiesen, und wer wird ihnen credittren bet ihrer ohnehin precären und unsicheren Lage, ohne das Rtsico durch eine hohe Ztnssorderung zu decken, und wenn nicht in dem Schuldverhältniß die Sicherheit begründet ist, rasch den deckenden Besitz des Schuldners in Anspruch nehmen und ltqutdiren zu können? Aber auch der Rohstoff liefernde Händler bedarf der Zahlung durch Wechsel, die er in
Umlauf setzen kann, weil er beim Einkauf seiner Waaren, um bei der großen Concurrenz bestehen zu können, möglichst baar ober in kurzer Sicht bezahlen muß. Die Wechselfähtgkeit nicht gewerblicher Personen ist für den Gewerb- treibenden darum vortheilhaft, weil sie diesem die Zahlung verschafft und Betriebsmittel bringt, wenn auch mit Kosten, ehe der Schuldner selbst gezahlt hat.
Man sieht, ein Keil treibt den anderen, und es hieße die Exlstenzmöglich- keit des selbstständigen Kleingewerbes vernichten, wenn man demselben den Credit durch die Aufhebung der Wechseifähigkeit beschnitte. Im Uebrtgen «st der Wechsel auch hier noch häufig genug der Repräsentant vollzogener Waarenge- schäfte und trägt somit noch den ursprünglichen Charakter. Wie groß oder wie klein das repräsenttrte Geschäft ist, das erscheint uns heute denn doch sehr gleichgültig, wo selbst große Häuser sehr wackelig stehen, und auch kleine Geschäftsleute sehr ordnungsmäßig Buch führen. Wollte man aber jedesmal erst nachforschen, ob ein Waaren- oder ein reines Geldgeschäft vorltege, wo bliebe denn da das rasche Verfahren, das im Wechselrechte unentbehrlich ist?
Meint man mit der Beschränkung der Wechseifähigkeit aber den Baarverkehr in dem kleinen Betriebe zu erzwingen, so ist man gewaltig im Jrrthum. Der kleine Gewerbtreibende muß dieselben Bedingungen stellen können, wie der Großhändler und der Fabrikant, oder er verliert seine Kunden und geht zu Grunde; und der Kaufmann und der Fabrikant können, weil sie wechselfähig bleiben und somit Credit haben, Credit gewähren. Die Aufhebung der Wech- selfähigkeit für den kleinen Gewerbestand würde vor seinem gänzlichen Ruin verursachen, daß er dem Wucher erst recht in die Arme getrieben würde. Denn, da er Wechsel nicht mehr ausstellen kann, wird er seine Rohstoffe zu- meist gegen Baar beziehen muffen, und, um dies zu können und um fähig zu sein, rechtzeitig die Löhne zu bezahlen, würde er das Geld nehmen müssen, wo er es bekommt, d. h. von den Wucherern, bie- sich für Ausfälle in den einen Fällen durch Wucherzinsen in den anderen entschädigt machen.
Man sollte kaum glauben, daß die Erfinder der Aufhebung der Wechsel- sähigkeit auf Seite Derer stehen, welche die gewerblichen Kleinbetriebe gegen den Industrialismus neu tmpulstren möchten, da doch der Erfolg der Maßregel kein anderer sein kann, als die totale Vernichtung des Kleinhandwerks und die völlige Dearadirung der Handwerker zu Arbeitern, Gesellen und, im besten Faste, zu Meistern, die im Solde großer Confeetionsgeschäfte und Magazine arbeiten. Was dem Handwerk noth thut, das ist eine Förderung und Hebung seines Credits, nicht aber die Beschränkung desselben.
Deutschland.
Darmstadt, 12. Septbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben i. Klaffe des Verdienstordens Philipps des
Großmüthigen:
dem Generalmajor von Rad ecke, Commandeur der 25. Kavallerie- S8ri9<lb2) das Comthurkreuz 2. Klaffe des Verdienstordens Philipps des
Großmüthigen:
bcm Oberst von Westernhagen, Commandeur des 2. Infanterie- Regiments (Großherzog^ Nr. 116
Zg das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen: dem Hauptmann von Weise im Stabe der Großherzoglichen Division, dem Hauptmann von Plonski im 1. Jnfanterie-(Leibgarde-)Regtment
Nr 115
dem Major Kolbe und dem Hauptmann Winter im 2. Infanterie- Regiment (Großherzog) Nr. 116,
dem Hauptmann Knappe von Knappstaedt und dem Hauptmann Stein mann im 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117,
dem Hauptmann Graf von der Schulenburg-Wolfsburg und dem Hauptmann Buek im 4. Infanterie-Regiment (Prinz Karl) Nr. 118,
dem Major von Zastrow im 1. Dragoner-Regiment (Garde-Drago- ner-Regiment) Nr. 23,
dem Major Küper, dem Hauptmann Schede und dem Hauptmann Burg tm Felvartillerte-Regiment Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie-Corps), sodann dem Hauptmann Wichert im Königlich Preußischen Hessischen 4)°das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen:
dem Premierlieutenant Freiherrn von Grancy und dem Premier- lieutenant und Regiments-Adjutant von Znanteckt im 1. Jnfanterie-(Leib. ^^''^“i'remktHelt^ria^ Lauckhard im 3. Jnfanterie-Regiment (Leib- R 9 dem Premterlieutenant von Kopp im 4. Jnfanterie-Regiment (Prinz
Premterlieutenant Freiherr von Riedesel zu Eisenbach im 1. Dragoner-Regiment (Garde-Dragoner-Regiment) ytr. Zd,
dem Premierlieutenant von Brockhusen und dem Premierlieutenant Freiherr von Rormann im 2. Dragoner-Regiment (Leib - Dragoner- Regiment) Nr. 24,


