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109. Mittwoch den 12. Mai 1880.

Meiner Anzeiger

AMize- M AmtsM sm den Kreis Girft».

.1 ' , mZ I a PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

«rpE-nKdoreaur } Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.^ ,

Die Geschichte der Freihäfen.

Die Geschichte des deutschen Handels weist rücksichtlich der freien See­städte auf drei charakteristische Stadien hin: 1) auf die Zett des Zwangs- stapels, 2) auf die Zeit der Freihäfen, 3) auf die neue Zett der Bestrebungen, die freien Städte in das allgemein nationale Wirthschaftsgebiet hineinzuziehen.

Das bezeichnende Merkmal der alten Hansa war nichts weniger, als dasjenige der Freihäfen, geschweige denn des Freihandels, dessen Theorie be­kanntlich einer wett späteren Zett angehört. Der Geist der alten Hansa war einfach der der Handelsmonopole, des Zwangsstapels und der Bannrechte. Die Vorrechte waren theils erkauft, theils erobert. Die Unwtsienheit und das Geldbedürfniß auswärtiger Könige, der zerrüttete innere Zustand auswärtiger Reiche, vor Allem aber die Uebeilegenheit der eigenen Kriegsflotten erklären den Werth und die Behauptung jener Privilegien. Mit dem Anbruche einer neueren Zeit fiel der Niedergang der hanseatischen Seemacht und damit der­jenige des alten Handelssystems zusammen.

Zur Zeit dieses zwerten Stadiums wußten die deutschen Hafenplätze den Augenblick richtig zu erfasien. Zwar gab es damals eine L-trömung, welche, auf den Traditionen der früheren Hansa fußend, den Bann- und Stapelrechten eine künstliche Fortdauer zu bereiten trachtete, aber diese handelspolitische Reac- tion mißlang vollständig. Von da an ging man zum Freihafenthum über. Man suchte und fand die Aufgabe der freien Städte in der Entfefielung des Zwischenhandels und der Vermittlung unter einer Menge getrennter Zoll- und Wirthschaftsgebiete. Die Steuer- und Zollpolitik aller jener Länder befand sich noch in der Kindheit, und ihr entsprachen die damaligen Communications- mittel. Dies wurde geschickt benutzt, und es gelang Bremen, Lübeck und Hamburg, nicht nur sich als Handels- und Wechselplätze zu erhalten, sondern in der Bedeutung als solche zu wachsen, weil sie die systematische Pflege des See- und Landverkehrs und ihrer Mittel zu ihrem speciellen Berufe erhoben, und weil sie bestrebt waren, den Güteraustausch verschiedener Productionsge- biete bei sich vollziehen zu lasten. Es war nicht das Freihafenthum an sich, welches die Städte zur Blüthe brachte, es war das Freihafenthum im Dienste der für Handelsplätze allgemein gültigen wirthschaftlichen Gesetze.

Aber dieser Begriff des hanseatischen F'eihafenthums wurde verkannt. Da man praktischer Eifelge sicher war, machte man sich keine theoretischen Sorgen. Man glaubte in dem Freihafenthum allein die Bedingung der wirth- schädlichen Blüthe erkennen zu wüsten, und so zollt man noch heute der völlig veränderten Sachlage, dem neuen Stadium, in welches Deutschland durch seine politische und wirthschaftliche Einigung eingetreten ist, nicht die gebührende Beachtung. Thatsächlich hat sich unter den neuen Verhältnissen das Freihafen- thum so wenig bewährt, daß vielmehr den Hansestädten gegenüber eine ganze Reihe von Entrepot-Häfen der verschiedensten Länder die Centralisation einzel­ner Geschäfte an sich gezogen hat.

Die grundsätzliche Überlegenheit des Freihafenthums ist heute geschicht- lich und thatsächlich widerlegt. Es zeigt sich, daß, wenn auf einer weniger -entwickelten Cultmstufe Freihäfen ihre Berechtigung haben mögen, die fort­schreitende Wirchschaft em.s Volkes denjenigen Handelsplätzen das Ueberge- wicht verleiht, welche sich im vollständigen Zusammenhänge mit Volk und Land befinden, zu welchen sie gehören. Denn nunmehr tritt der Austausch zwischen einer Mehrzahl von Gebieten zurück hinter eine mächtige Hauptauf­gabe, unb diese besteht in der Förderung der nationalen Production und Con- sumtion und in der Vermittlung des Austausches derselben mit dem anderer Länder. Der große Verkehrszug beruht jetzt auf dem Export und Import des Hinterlandes. In allen Ländern, wo dieselbe höhere wirthschaftliche und politische Entwicklung ftattgefunden hat, ist die Einsicht zum Durchbruch ge­kommen, daß sich die Freihäfen überlebt haben, und man hat sie einfach abge­schafft. Schon als der Zollverband an die Thore der Handels-Republiken rückte, hätten sie im eigenen Jntereste ihre Sonderstellung aufgeben wüsten. Lübeck hat sich rückhaltlos in den Dienst der nationalen Sache gestellt und es nicht zu bereuen gehabt. Bremens Handel hat sich so gewandelt, daß es nur auf wenige Geschäftszweige, auf Specialitäten seine Energie concentrirt; es wird durch seine Freihofer.stellung verhindert, sich zum Centrum eines großen binnenländischen Verkehrs emporzuschwingen. Von der Sonderstellung Ham­burgs hat weder Hamburg selbst noch Deutschland einen Vortheil, der deutsche Export sicher nicht, und daß der Import gelitten hat, geht aus dem Ueber- gewicht der englischen, französischen und niederländischen Entrepots hervor.

Das Vorgehen des Reichskanzlers läßt sich daher nicht so kurzer Hand abweisen, wie man dies kurzsichtig genug von Hamburg aus verlangt. Die deutschen Industrien haben wiederholt in ihren Fachversammlungen erklärt, daß der Eintritt der Freihäfen Hamburg und Bremen in die deutsche Zollgemein- schäft zu beschleunigen sei, weil dies für die deutsche Gesammtindustrie und für jene Städte selbst keineswegs von Nachtheil sei. Seit Jahrzehnten exisiiren Partheien für den Anschluß in den Freihäfen selbst, und in ganz Deutschland redet Niemand ihrer Erhaltung das Wort. Die Frage selbst hat leider, be­sonders in Hamburg, immer eine gewisse Erregung hervorgerufen, aber neuer» dtngS tritt eine ruhigere Anschauung in den Vordergrund, und wenn, wie dies den Anschein hat, der Reichskanzler die Zugehörigkeit der deutschen Hauptsee­häfen zum Wirthschaftsganzen der Nation durchsetzt, so erwirbt er sich um Deutschland ein neues und großes Verdienst. Später werden auch Hamburg

und Bremen selbst einsehen, daß dieses Vorgehen ihnen zum Vortheil gereicht hat und daß sie sich wohler befinden, wenn sie voll und ganz zum Reiche ge­hören, als in ihrer unhaltbaren und überlebten Sonderstellung.

xerttfchtand.

Berlin. Der Erlaß des Fürsten Bismarck an die preußischen Gesandten bei den deutschen Bundesstaaten, betreffend die Hamburger Frage, lautet vollständig: Berlin, den 6. Mai 1880.

Auf Ew. rc. gefälligen Bericht Nr. . . vom . . . ds. Mts. erwidere ich ergebenft, daß die Hamburger Frage inzwischen in den vereinigten Zoll- und Handelsausschussen gestern ausführlich erörtert und infolge dessen der einstimmige Beschluß gefaßt wurde, dem Bundesrathe über die technische Seite der Anträge Preußens und Hamburgs Bericht zu erstatten, ohne die verfassungsrechtliche Frage zur Entscheidung zu stellen. Zu dieser Entschließung hat, wie ich glaube, besonders die Erwägung Anlaß gegeben, daß Entscheidungen über zweifelhafte Auslegungen der Reichsoerfassung Schwierig­keiten und Bedenken darbieten. Die preußische und die Hamburgische Auslegung des Artikels 34 der Verfassung stehen sich entgegen und schließen einander aus. Enticheidet sich die Mehrheit der Stimmen im Bundesrathe für die preußische Auslegung, so wird Hamburg die Verfassung zu seinem Nachtheil für verletzt halten gewinnt dagegen die Hamburgische Meinung die Mehrheit, so wird Preußen die Ueberzeugung haben, daß diese Entscheidung gegen die Verfassung und gegen die derselben ZU Grunde liegende Verträge laufen. Da diese Schwierigkeiten sich wiederholen, so bin ich feit Errichtung des Bundesraths mit Erfolg bemüht gewesen, zu verhüten, daß Fragen der Art zur Entscheidung gestellt werden, und ich werde auch im vorliegenden Falle in demselben Sinne jede Gefährdung der Eintracht unter den Bundesregierungen abzuwenden suchen. Als Verteter Preußens habe ich die Pflicht, die Rechte Preußens im Bunde zu wahren und für die Interessen derjenigen preußischen Unterthanen einzutreten, welche durch die gegenwärtige Gestaltung des Hamburgischen Freihafenbezirks geschädigt unb im Genuß der ihnen auf Grund der nationalen Einigung Deutschlands und des Artikels 33 der Verfassung zustehenden Rechte beeinträchtigt werden. Als Reichskanzler aber hegt mir die Pflicht ob, die verfassungsmäßigen Rechte des Bund-sraths wahrzunehmen und die Aesammtheit der verbündeten Regierungen in der Ausübung derselben zu vertreten, sowohl gegen die Wirkung particularistischer Bestrebungen und Sympathieen der Emzel- staaten, rot: gegen die centralistische Neigung, verfassungsmäßige Rechte des Bundes­raths zu Gunsten des Reichstages zu verkürzen. Im Namen Preußens verlangt die königliche Regierung die Ausscheidung Altona's und der sonstigen preußischen Gebietstheile aus dem Freihafenbezirk und ist zu diesem Verlangen berechtigt, weil die Zugehörigkeit dieser Gebiete zur Erfüllung der Zwecke des der Hansestadt Hamburg gewährleisteten Freihafens nicht erforderlich ist. lieber die Berechtigung btefeS An­spruchs Sr. Maiestät des Königs, meines Allergnädigsten Herrn, ist bisher nn Bundes­rath eine Meinungsverschiedenheit nicht ausgesprochen, im Gegentheil die allseitige Uebereinftimmung kund gegeben worden. Wenn nun durch das Ausscheiden der preußischen Gebietstheile aus dem Freihafenbezirk die unabwersliche Nothwendigkeit einer neuen Begrenzung des Letzteren eintritt, so wird der Bundesrath sich der Pflicht nicht entziehen können, nach Art. 7 Absatz 2 der Reichsverfassung, welcher m dieser aus den Traditionen des Zollvereins entnommen ist, Beschluß zu fassen. Der preußische Antrag spricht vom technischen Standpunkte die Meinung aus, daß die künftige Zoll­grenze auf dem Heiligengeistfelde zwischen Hamburg und St. Pauli zweckmäßiger liegen würde, als auf der preußischen Landesgrenze. Wenn die preußische Verwaltung bei Gelegenheit ihres principalen Antrags auf Ausscheidung des preußischen Gebiets aus dem Freihafenbezirk dieser zolltechnischen Ansicht Ausdruck gegeben hat, so ist ste dabei von preußischen Interessen nicht geleitet worden. Die letzteren machen im Gegentheil im Sonderinteresse der Stadt Altona das Verbleiben St. Pauli's außerhalb des Zoll­vereins wünschenswerth. Nur das Pflichtgefühl, mit welchem die Regierung meines allergnädigsten Herrn die Reichszollinteressen wahrnimmt, hat sie veranlaßt, mehr im Interesse der Stadt Hamburg und der Vorstadt St. Pauli, als in dem der Stadt Altona, jene Zolllinie Über das Heiligengeistfeld dem Bundesrathe vorzuschlagen, welcher über dasselbe zu beschließen haben wird Es ist nicht schwierig, einen solchen Beschluß zu treffen, ohne die Frage über die Interpretation der Verfassung bis zum Conflict zu schärfen. Diejenigen Regierungen, welche glauben, baß burch Abtrennung der Vorstadt St. Pauli vom Freihasengebiet ein Verfassungsrecht verletzt oder auch nur berührt würde, werden gegen diese Linie stimmen können, und die Zollgrenze wird, wenn sie die Mehrheit bilden, dann mit der Landesgrenze dcs preußischen und Hamburger Ge­biets zusammenfallen. Sollte aber eine nach preußischer Ansicht unrichtige Auslegung der Reichsverfassung zur Begründung d r Vota ausgestellt werden, so wird es auch für Preußen nothwcndig fein, die nach diesseitiger Ansicht richtige Auslegung der Verfassung dem gegenüber zu vertreten, und kann ich meinem Allergnädigsten Herrn in diesem Falle in seiner Eigenschaft als Deutscher Kaiser zu einem Verzicht aus zweifellose Aufrechterhalt­ung der Verfassung nicht rathen. Ich würde ungern, aber nothwendig aus solchen Vor­gängen die Ueberzeugung entnehmen, daß mein bisheriges Bestreben, Verfassungsstreitlg- feiten zu vermeiden, sich nicht durchführen läßt, unb bie Erkenntniß, baß bie Entstehung solcher Streitigkeiten, wenn sie nicht mit Sorgfalt verhütet wirb, bei ben meisten wich­tigen Fragen möglich ist, würbe schwerlich lange auf sich warten las,en. Ich darf nur an bie geschichtliche Thatsache erinnern, baß die Verhandlungen des deutschen Bundes in der Periode nach 1848 wesentlich von Verfassungscompetenzfragen beherrscht waren, obschon das Gebiet der damaligen Bundesverfassung ein engeres und einfacheres war, als das der heutigen Reichsverfassung. Es sind meine geschichtlichen Erinnerungen an diese Zeit unb an meine Erlebnisse im deutschen Bundestage, welche mich seit Her­stellung des norddeutschen Bundes und des Reichs zum Anwalt derienigen Vorsicht gemacht haben, mit welcher der Bundesrath bisher jeden Veifaffungsconflict nicht nur, sondern jede Erörterung, welche zu einem solchen führen konnte, vermieden hat. Nach meiner Ueberzeugung enthält die politische Lage Deutschlands an sich und im Hinblick auf den Entwicklungsgang anderer europäischer Länder Vergleich mit den ersten zehn Jahren, welche der Neubegründung deutscher Einheit folßten, verstärkte Auf­forderung für die verbündeten Negierungen, ihre Einigkeit unter einander zu pflegen und auch den Schein einer Trübung derselben zu vermeiden Ich kann deshalb meine Besorgniß darüber nicht unterdrücken, daß in dieser rehi technischen und im Vergleich mit anderen Ausgaben der Zukunft nicht bedeutenden Frage .in Bundesrathe sowohl wie im Reichstage unsere Verfassung in der Art, wie es geschieht, auf die Probe ge­stellt werden soll zweifle nicht, daß der preußische unb der hamburgische Antrag im Bundesrathe burch Vnfftändi gun g ohne Entscheibung durch Mehrheiten unb Min- d7rheiten wirb erledigt roX Liren Von Seiten Preußens wird jeder dahin, Men- der Antrag, welcher sich im Rahmen der Ne.chsvertassung halt gern.erivoaen werden, vorausgesetzt daß die verbündeten Regierungen in dem Entschluß einig stnd, den Vci- suchen, welche von einigen Mitgliedern des Reichstags im Sinne der Beschränkung