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Nr. 3«.
Donnerstag den IS. Februar
1880
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Erscheint täglich mit Ausnahme M Montag». ?**** S Mark 20 Pf. mit VUngerlohn.
_______________________________________________ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
ießener Ewiger
Mtigt- Ml» Amtsblatt fir den Kreis Gikßkll.
Amtlicher Hheik.
Betreffend: Da- Ersatzgeschsift für 1880.
Gießen, am 1. Februar 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglicken Bürgermeistereien des Kreises, /ordern Sie auf, nunmehr mit der Aufstellung der Stammrollen sofort zu beginnen und dieselben mit denjenigen für 1878 und 1879 ungesäumt einzusenden. * 9
Dr. Borkmann.
Aeutschlaad.
Darmstadt, 10. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzvg haben allergnädigst geruht:
Am 31. Ja», den provisorischen Reallehrer Dr. Johann Peter Muth in Gießen zum Lehrer an der Realschule daselbst zu ernennen.
m. Darwfradt, 10.Februar. Zweite Kammer der Stände. 42. Sitzung. Der zweite Präsident Muhl verkündigt als neuen Einlaus eine Eingabe einer Anzahl von Gemeinden in der Nähe von Kostheim, welche im Anschluß an den Anttag der Äbgg. Osann und Vaur die Erbauung einer Brücke über den Main bei Kostheim befürworten. — Im weiteren Verlauf der Berathung des Gesetzesentwurfs, die allge- weme Bauordnung betreffend, specieU der Bestimmung des Entwurfes, wonach in der Nahe von Friedhöfen in einer Entfernung von weniger als 100 Meter von denselben weder Wohngebäude errichtet noch Brunnen gegraben werden dürfen, sprechen zunächst Nbg. Hallwachs und der als Regierungs-Commissär fungirende Ober-Medicinalrath Äeigner für den Entwurf, Letzterer unter speciellem Hinweis auf die in dem Brunnenwasser der Kirchhöte unter Umständen enthaltenen Ansteckungsstoffe, welche sich bis letzt selbst der genauesten chemischen Analyse entziehen. Nachdem noch Böhm den Äusschutzantrag, wonach den Ortsstatuten, bezw. den Polizeireglements überlassen bleiben oll, zu bestimmen, in welcher Entfernung von Friedhöfen Wohngebäude errichtet oder ! Hunnen gegraben werden dürfen, wird der Entwurf der Regierung gegen 12 Stimmen I abgelehnt, der Antrag des Ausschusses dagegen mit 24 gegen 5 Stimmen angenommen. — Zu Art. 10 billigt die Kammer die Absicht der Regierung, daß den Localpolizei- I reglements Vorbehalten bleiben soll, über den Abschluß der unüberbauten Grundstücke oder unüberbauten Theile derselben an den Ortsstraßen und öffentlichen Plätzen ge- elgnete Bestimmungen zu treffen und lehnt den Antrag des Ausschusses ab, wonach lese Bestimmungen auf Ortsstatuten überlassen werden sollen. — Der dritte Abschnitt I des Titels 3 handelt von der Construction der Bauten. Art. 41 wird mit einem ^.'lmendement des Abg. Wasserburg angenommen, ebenso ohne Diskussion Art. 42 uch dem Antrag des Ausschusses. Die Art. 43 bis 45, welche sich auf das bei den w bauten zu verwendende Material beziehen, gelangen mit einigen Modifikationen zur .lnnahme. Art. 46 und 47 handeln von den Brandmauern; letzterer namentlich von ' den Vorschriften über die gemeinschaftliche Benutzung von Brandmauern. Art. 46 wnd mit einigen Modisicationen angenommen, lieber Art. 47 entspinnt sich eine längere Debatte, da der Ausschuß zwar im Allgemeinen mit dem Entwurf dahin einverstanden war, daß diese gemeinschaftliche Benutzung möglichst erleichtert werden soll, edoch gegen die Bestimmung des Entwurfes ist, daß der zuletzt bauende Nachbar, wenn er die bestehende Brandmauer benutzen will, gezwungen sein soll, nicht allein diese
। selbst, sondern auch den Grund und Boden, worauf sie steht, käuflich zu erwerben.
An der Debatte hierüber betheiligen sich außer Regierungsrath Freiherr von ! Gaaern und Geheime Ober-Baurath Müller, die Abgg. Kugler, Böhm, von Wedekind, Betz, Bockenheimer, Dittmar, Hernzerling und Schröder und gelangt schließlich der Regierungsentwurf zur Annahme, wonach für unmittelbar meinandcrstoßende Gebäude als Scheidewand eine Brandmauer genügt, unt weiter gestimmt wird, daß wenn ein Grundeigenthümer an eine schon bestehende Brandmauer des Nachbars bauen will, ohne eine eigne Brandmauer zu errichten, er berechtigt und auf Verlangen des Nachbars verpflichtet ist, die bestehende Brandmauer mit ihrem Grund und Boden zur Hälfte und zwar zu ihrem gegenwärtigen, nölhigenfalls durch serichtlrche Entscheidung festzustellenden Werthe zu erwerben. Will der eine Nachbar höher bauen, als die gemeinschaftliche Brandmauer ist, so hat er dieselbe auf seine aUetnigen Kosten zu erhöben, falls dies nach eingeholtem technischen Gutachten für Zulässig gefunden wird. Zum letzten Absatz des Artikels, welcher bestimmt.' „Will der eine. Nachbar fein Haus nach dem Hofe zu erweitern, so muß er, falls nicht durch eine . gütliche Uebereinkunft mit dem andern Nachbar etwas Anderes bestimmt wird, die Fortsetzung der Brandmauer ganz auf seinen Grund und Boden stellen" — wird ein Zusatzantrag des Abg. Bockenheimer angenommen —, dahin gehend, daß es für die Provinz Rheinhessen bei den für die Grenzmauern bestehenden Vorschriften bleibt. Fortsetzung der Berathung morgen.
Berlin, 8. Februar. Die „Tribüne" schreibt: Zur Gerichtskostenstage erhalten wir aus richterlichen Kreisen einen der Praxis entnommenen Beitrag, der als eine weitere Illustration des jetzigen Mißverhältnisses dienen mag. Unser Gewährsmann schreibt: ......Ich habe ein sog. „Gehaltsab
zugsverfahren" zu letten und hat die Verthctlrwg des abzugsfähtgen Theil-s des Gehaltes eines Beamten unter dessen Gläubiger unlängst stattgefunden. Die Kosten werden noch nach der alten Taxe berechnet und hätten früher 56 JL betragen. Da die Vertheilung aber nach dem 1. October stattgrfunden hat, so waren nach § 21 des Gesetzes vom 10. März 1879 außerdem „baare Ausgaben", wozu Schreib- und Zustellungsgebühren gehören, zu berechnen. Diese betragen 96 90 und zwar 71 Jü 60 Schreibgebühren und 25 JC.
30 H Zustellungsgebühr, so daß also anstatt 56 JC. an Kosten zum Ansatz qckommen sind: 152 JL 90 H. Früher wurden diese baaren Auslagen nicht besonder- berechnet, sondern durch das in den 56 Jl. steckende sog. Pauschquantum gedeckt. Zu verthetlen waren überhaupt nur 692 JC. 69 H. Hiervon kommen die Kosten vorweg in Abzug. Der arme Beamte und die armen , «läubtaer!"
Gerücht, bet der preußischen Hypotheken - Aktienbank (Spielhagen) sei ein Regterungsrescript etngegangen, wonach auf Grund einer Seitens der Regierung vorgenommenen Revision der Verthetlung einer Dividende pro 1879 als unzulässig bezeichnet werde, wird von hiesigen Abendblättern bemerkt: Der Vertreter der genannten Bank habe erklärt, der Direktion sei von dem erwähnten Reskript nichts bekannt.
— Die „Köln. Ztg." schreibt: Wir haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß daS Welfenthum in Hannover nicht abgenommen, sondern das Treiben der Partei an Dreistigkeit und Zuversichtlichkeit sogar zugenommen habe. Das Organ der Partei, die „Deutsche Volks-Ztg.", gibt soeben, ein Pröbchen wclfischen Uebermuthes, das kaum glaublich erscheint. Das Osstciercorps in Hannover veranstaltete jüngst ein Retterfest zum Besten der Nothleiderden und hatte die Artigkeit, auch die Redaktion deS Welfenblattes zum Besuche etnzuladen. Was aber war die Antwort auf diese höfliche Einladung ? Wir wollen die „Deutsche Volks-Ztg." selbst reden lasten: „Die Redaktion dieser Zeitung hat auf die an sie persönlich ergangene Einladung erwidert, daß sie nicht in der Lage sei, auf einem Feste zu erscheinen, welches von Königl. Preußischen Officteren gegeben werde, die nicht Gäste des König!. Hannoverschen Hofes seien. Die Hannoveraner können nicht früher mit de.: Preußen in irgend welche Beziehungen treten, als letztere nicht aus Grund eines von uns anerkannten Rechtstitels sich hier aufhalten. Im Uebrigen ist es recht schön, wenn die Königl. Preuß. Ofstciere zur Linderung der Notb etwas beitragen wollen, denn wir nehmen an, daß sie zu der Erkenntntß gekommen sind, wie diese Noth in der „preußischen Provinz Hannover" im Wesentlichen durch die Behandlung hervvrgerufen ist, welche Preußen Hannover hat angedeihen lassen." Eine solche Verbissenheit, ein solcher Fanatismus streift doch an das Unerlaubte. Unter diesen Umständen ist es gewiß ganz unmöglich, an die Errichtung eines Welfenthrones in Braunschweig zu denken. Die preußische Regierung wird bei aller Versöhnlichkeit, bei aller Pietät gegen ein gefallenes Herrscherhaus und dessen loyale Anhänger nicht länger mehr säumen, Ernst zu machen und den Welfenfonds etnzuziehen. Durch Mitleid braucht sie nicht daran verhindert zu werden, denn der Herzog von Cumberland wird nach dem Ableben des Herzogs von Braunschweig auch ohne Welfenfonds zu den reichsten Fürsten gehören.
— Heber die Herbstmanöver dieses Jahres ist jetzt endgültig beschlossen. Danach wird der Kaiser persönlich an den Manövern des Gardecorps und des 3. Armeecorps theilnehmen und ein Kaisermanöver des 10. Armeekorps, wovon bis dahin die Rede war, nicht abgehalten werden. Im Bereiche der übrigen Armeecorps sollen größere Tirailleur-Uebungen und bei Harburg große Poutonier-Uebungen unter Hinzuziehung von je zwei sächsischen und württem- bergtschen Pionier-Compagnien vorgenommen werden. Das un Herbst v. IS. ausgelöste Lehr-Jnfanterie-Bataillon wird in Potsdam schon am 15. April zusammengezogen.
Oesterreich.
Wien, 9. Febr., Abends. Die „Wiener Ztg." meldet: Der Minister des Auswärtigen genehmigte die Errichtung einer Consular-Agentur in Risch.
— Dem „Fremdenblatt" zufolge ist das Handelsministerium durch Vermittlung des Ministeriums des Auswättgen in der Angelegenheit der Erhöhung der italienischen Stahlzölle mit der italienischen Regierung in Verhandlung getreten.
Kngtaud.
London, 9. Februar, Abend. Unterhaus. Unterstaaatssecretär Bourke erklärt auf Veranlassung von Interpellationen: Die Ratification des Vertrages mit der Türkei, betr. den Sklavenhandel, wird demnächst erwartet. Die Unterhandlungen wegen der griechischen Grenze dauern fort; die Vorlage des bez. Schriftwechsels ist daher noch nicht thunltch. Die Unterhandlungen mit der Pforte über die Köllessche Angelegenheit dauern noch fort. Das organische Statut für die europäischen Provinzen der Türkei ist jetzt provinziellen Com» Missionen unterbreitet.
Nutzlanv.
Petersburg. Warschau ist vor etlichen Tagen der Schauplatz einer


