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General Hancock, der demokratische Präsidentschafts- Candidat der Vereinigten Staaten.
Der Annahme-Brief des Generals Hancock ist erschienen, und aus demselben ist ersichtlich, daß die beiden großen amerikanischen Parteien in ihrer jetzigen Gestaltung sich überlebt haben. Die besieren Republikaner und Demokraten fühlen das innerlich, — deshalb der erbitterte Kampf der Ersteren gegen den Kandidaten der ultra-republikanischen Politik: General Grant; der der Letzteren gegen die verrottete Tammany-Clique. Ein neues vermittelndes Dekenntniß sichert dem General Hancock viele Stimmen aus den republikanischen Kreisen, welche sich von Garfield abwenden, dessen Charakter durch Bestechlichkeit, Korruption und die Theilnahme an den Wahlbetrügereten von Louisiana befleckt ist.
Angesichts des Annahme-Briefes Hancock's müssen sich die Blätter Huben und drüben schämen, welche die Phrase nachbeten, daß Hancock kein Staatsmann und zur Führung der Regierung unfähig sei. Jedes Wort des Brieses ist bestimmt, jeder Satz in seiner knappen Form ein Paragraph eines klaren politischen Glaubensbekenntnisses. Ohne jeden Vorbehalt werden die Veränderungen, welche durch den Krieg in der Constitution eingetreten sind, als integrirender Theil derselben acceptirt und für unverletzbar erklärt; kein anderer demokratischer Candtdat hätte dies zu thun gewagt. Hancock sagt 11. A.:
„Mit aller meiner Macht will ich dem Versuche Widerstand leisten, die volle Kraft und Wirksamkeit der Verfassung, die das höchste Gesetz des Landes und die Regterungsgrundlage ist, zu beeinträchtigen oder zu umgehen. Die durch die Verfassung gewährleisteten Gewalten definiren und beschränken die Autorität der National-Regierung, und die nicht durch dieselbe delegirten oder untersagten Gewalten gehören den Staaten, bezw. dem Volke im Allgemeinen. Die Staaten-Re. irrungen, eine jede innerhalb ihrer eigenen Sphäre handelnd, bilden die Union", die ein Muster einer freien und populären Regierung ist- Sie muß getreu und wirksam erhalten und gehandhabt werden, und die Rechte des Volkes dürfen wider durch Betrug noch durch Gewalt untergraben werden. Das Bajonnet ist kein geeignetes Instrument zur Sammlung der Stimmen freier Männer, und das Volk kann nur herrschen durch eine vollkommene Abstimmung, eine freie Geheimwahl und eine ehrliche Zählung der Stimmen. Der Krieg für die Union wurde vor geraumer Zett erfoigrctch zum Abschluß gebracht, und alle Klassen müssen gleichen Antheil an den Segnungen der Union genießen. Es herrscht tiefer Frieden und wir sollten Gefühle der Freundschaft und nicht tzr Feindseligkeit pflegen. Eine emsige und gewtssen- hafte Sorge um den öffentlichen Credit und eine weise und sparsame Verwaltung der Ausgaben sollte aufrecht erhalten werden. Die Zett ist erschienen, um die wesentlichen Vortheile der Verfassung zu genießen. Laßt uns Eintracht und hochherzige Nebenbuhlerschaft unter unseren Industriezweigen ermuntern, unsere Handelsmarine wiederbeleben, unseren Handel ausdehnen, und die Entwickelung unserer ungeheuren natürlichen Hülssquellen unterstützend
Es charakterisirt Hancock als National-Oeconom, als Staatsmann und Patriot, daß er seinen Bries mit den Worten schließt: „Wenn ich gewählt werde, werde ich es mir angelgen sein lassen, die Union zu schützen und zu verthcidigen, und darauf achten, daß die Gesetze des Landes in allen Theilen getreulich ausgesührt werden."
Deutschland.
Aus dem Großherzogthum Hessen, 6. August. Nach der auch von dem Oberlandesgericht in Darmstadt gethetlten Auffassung des Ministeriums können dem im Civtlproceß einer Partei betgeordneten Armenanwalte die Reisekosten und Taggelder für auswärtige Termine nicht mehr, wie früher, zugebilligt werden, indem sich aus der Civilproceßordnung.und den Commissions- Berathungen über die Rechtsanwaltsordnung ergebe, daß dem Armenanwalt ein solcher Anspruch an die Staatskasse nicht zustehe.
Aus Hessen, 6. August. Das Ministerium hat, um eingetretene »weifel über die Art, wie Schulkinder die gegen sie erkannten Freihettsstrasen m verbüßen haben, zu beseitigen, unter Aufhebung der früher erlassenen Vor- lckrtlten bestimmt, daß wenn ein Schulkind zu einer Gefängniß- oder Haft- »raie verurtheilt ist, oder eine nicht beizutreibende Geldstrafe durch Gefängniß oder Last zu verbüßen hat, die Vollstreckung, sofern die Umstände es nur iraend gestatten, während der Schulferien und ohne daß das Kind mit erwach- lenen Sträflingen in einen und denselben Raum verbracht wird, erfolgen soll.
Berlin, 7. August. Die „Kreuz-Zeitung" ersahrt aus sicherer Quelle, kn6 G„ücht, der Gouverneur von Straßburg, General-Lieutenant v. Schkopp habe seinen Abschied erbeten oder wolle ihn nachsuchen, vollständig unbegründet ist. a n Bismarck überraschte nach der „Bohemia" wäh- Berliner Konferenz die griechischen Gesandten Rhangabe und Brailas mit der Aufforderung, Griechenland möge endlich die documentarisch sestqestellte Schuld an Bayern äbtragen, da säumige Schuldner kein Anrecht an Europas »Mfi-hnthUn bitten Die Griechen versprachen sofortige Schuldabtragung, k^ bisb aber nicht gescheh«, ist Das „Tagebl." erfährt aus Wien: China macht in einer großen Waffenfabrik zu Steyr ausgedehnteste Ankäufe von
Werndl-Gewehreu. — Die „Polit. Corresp." meldet aus Parts: Die Mobi- listrung der griechischen Armee wirkte auf die Regierung ungünstig ein, wes- halb die Mission des Generals Thomassin erst auf unbestimmte Zeit hinaus vertagt und jetzt womöglich ganz sistirt wird.
Berlin, 7. August. Dem „Fränk. Kur." wird aus Kissingen gemeldet: Fürst Bismarck macht von seiner Behausung aus der oberen Saline aus seine gewohnten Spaziergänge, die er jedoch erst in später Abendstunde unternimmt, um den zudringlichen Enthusiasten unter dem Bade-Publikum zu entgehen, das ruhelos von der ersten Morgenfrühe bis zur Abenddämmerung die Wohnung des Kanzlers umschwärmt, um einen Blick unter den buschigen Augenbrauen hervor erhaschen zu können. Ohnlängst fuhr der Fürst durch die Stadt, bei welcher Gelegenheit er mehrere Besuche bei zur Kur anwesenden höheren preußischen Beamten abstattete. In einem zweiten Wagen folgte fern Sohn Graf Herbert. Die Nacht ist der Arbeit gewidmet, und oft trifft noch das Grauen des Morgens den Fürsten am Schreibtische. Bei dieser Gelegen- heit arbeitet unermüdlich der Telegraph, welcher durch einen eigenen Draht mit der Wohnung des Kanzlers verbunden ist und den ein zu diesem Zwecke dortselbst stationirter Telegraphenbeamter bedient. Der Sicherheitsdienst, der von dem Polizei-Osficianten Geret geleitet wird, wird von den geheimen Polt- zisten oft mit einem etwas komischen Eifer betrieben, so daß manche humoristische ©eenen dadurch entstehen.
— Die angebliche Auswanderung des Reichstagsabgeordneten Hasselmann regt die Frage an, ob mit seiner dauernden Entfernung aus Deutschland sein Abgeord- neten-Mandat erloschen sei. Eine unzweideutige Bestimmung für solche Fälle enthält weder die Verfassung noch das Wahlgesetz. Es wäre von Interesse, wenn der Reichstag über diese zwetfelbaste Frage eine Entscheidung träfe; cs könnte damit zugleich auch die Frage gelöst werden, ob ein Deutscher, der auch zur Zeit der Wahl schon dauernd im Auslande gelebt, aber seine Staatsan. gehörtgkeit nicht aufgegeben hat, wählbar ist oder nicht. Die Bestimmung des Wahlgesetzes: „Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Bundesgebiete jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde ge- hörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat", besitzt in dieser Beziehung nicht die wünschenswerthe Klarheit. Formell anzufechten scheint uns die Wählbarkeit eines im Auslande lebenden Deutschen, bezw. die Gültigkeit des Mandats eines Deutschen, der sich erst nachträglich in's Ausland begeben
Breslau, 6. August. Der „gefährliche Revolutionär", vor welchem eine im Amtsblatt des Kreises Falkenberg, Ober-Schles., erlassene Bekanntmachung des dortigen Landraths warnte, ist unter dem Mmen Petersen in Leipzig inhaftirt worden. Derselbe verkehrte dort mit keinem namhaften Socia- listen, sondern lediglich mit den „Anarchisten", die sich ungefähr 5 Mann hoch dort befinden sollen. Uebrigens soll der „gefährliche Revolutionär" ein sehr harmloser excentrischer Mensch sein, vor dem Niemand Angst zu haben braucht.
München, 7. August. Die Staatsregierung hat bezüglich des dem Bundesrathe vorliegenden Antrages auf Beschränkung der Wechselsähigkeit, die Handelskammer des Landgerichts München I zu einem Gutachten aufgefordert. Dieselbe sprach sich einstimmig gegen jede Beschränkung der Wechselfähig, kett aii|- . 6 August. Am Samstag wurde im Kreuzgange des Pauli-
nums der hiesigen Universität ein anonymer Anschlag vorgefunden, welcher die Commilitonen zur Unterzeichnung einer Petition an den Kultusminister um Vertreibung der jüdischen Commilitonen und Entfernung der Docenten judt- scher Religion auffordert. „ -rr . ,
Stuttgart, 7. August. Der F.stzug zur Eröffnung der Eisenbahn, strecke Schwaigern-Eppingen, des Schlußstück-s der Linie Heilbronn-Heidelberg, ist heute Vormittag In Eppingen angelangt.
Heidelberg, 6. August. Die hiesige Handelskammer hat sich neulich mit Recht für Beibehaltung der allgemeinen Wechselfähigkeit ausgesprochen, schon deshalb, weil das Genossenschaftswesen mit derselben steht und fällt. Es wäre nur zu wünschen, daß von den im Wechselgeschäfte minder bewan- berten Personen auf eingeholte Belehrung mehr di- wichtigen Formen des Wech els beobachtet würden. Gar manche mangelhaft ausgestellte 2dech,el llnd weiter nichts alS Schuldurkunden und können, wenn es zum richterlichen Austrage kommt, nicht auf dem Wege des Wechselgesetzes, sondern nur auf dem des Urkundengesetzes ausgetragen werden. Auch oftmals in nöthigen Fällen unterlassen. Hierzu komm., daß d e V rwendung der nöthigen Stempelmarken ebenfalls «ur ungenau beobachtet wird. Nicht selten wird eine unrechte Marke oder eine Marke zu spät auü-klebt,z.B. erst, wenn die Sache vor Gericht kommt. Da wird dann manchmal sogar noch der Anwalt von dem Wechselkläger für die Richtigkeit ^r^tempemarken verantwortlich gemacht. Die Obliegenheit des Anwaltes ist es aber durchaus nicht, für dieses Letztere zu sorgen, sondern lediglich die der Partei und zwar sogleich bei Ausstellung des Wechsels.
UranKreich.
Paris, 7. August. Das „Journal officiel" meldet die Ernennung des Graten Montebello zum Geschäftsträger in München an Stelle de- Graien Leiebre de Behatne, welcher als Gesandter nach dem Haag geht. | My bisheriger Gesandter im Haag, ist aus Gesundheitsrücksichten zur Dis-


