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Die «Damen" waren, als man sie des Diebstahls beschuldigte, bei ihrer Verhaftung sehr in- dianirt doch kaum waren sie dingfest gemacht, als aus Coblenz, Cochem, Elberfeld, Köln, Berlin rc Steckbriefe etnltefen, nach welchem die Gesellschaft wegen einer ganzen Reihe von kn LotelS verübten Diebstählen verfolgt wurden. Be, ihrer Verhaftung gaben sich dieDamen" kür Engländerinnen aus; nun hat es sich aber herausgcstellt, daß sie einer gewöhnlichen Tingel- Tanacl-Gesrllschaft in Berlin anqehörten. - Auch unsere Stabt ist durch die Verhaftung eines Einbrechers von einem sehr gefährlichen Menschen befreit worden. In kurzer Reihenfolge -wurden hur nicht weniger als 10-12 Einbrüche verübt, ohne daß es gelang, den Thäter zu ermitteln, bis verselbe 'kürzlich verhaftet wurde, in dem Moment, als er in einer Wobnung einen Secretär erbrach. Die eingelettete Untersuchung hat nun festgestellt, daß die Personlich- fett ein Trödler au« Weisenau, alle in unserer Stadt vorgekommenen Einbrüche in Gemein­schaft mit einem Schuhmacher verübt hat. Unter diesen Verbrechen befindet sich auch der s. Z. erwähnte Raub dn der St. Christophskirche und der Einbruch m dem Sekretariat ves -dnvaltdenkauses. ($ 30

Kassel, 5. Juli- Zur Warnung für solche junge Kaufleute, welche, wie es jetzt häufig vorkommt, eingegangene kontraktliche Verpflichtungen oft in der leichtsinnigsten Weise brechen, tbeilen wir folgenden ftaH mit, welcher vor Kurzem in allen Instanzen und zuletzt durch das Erkenntniß deS Reichsgerichts in Leipzig vom 20. April 1880 zu Gunsten der durch den be­treffenden Kontraktbruch benachtheiltgten Firma entschieden ist. Eine diesige Farbenfabrik H s. S. batte einen Geschäftsreisenden U. engagtrt und mit demselben einen Vertrag vereinbart, worin -u « folgender PaffuS enthalten war:Ferner verpflichtet er (der Reisende) sich, wahrend dir nächsten 3 Jahre nach seinem Austritt aus dem Geschäfte in keine Farbenfabrik oder Hand­lung in irgend welcher Eigenschaft einzutreten, noch eine Farbenfabrik oder Handlung für eigene oder fremde Rechnung zu grünven, es sei denn nach vorhergeganoener Ucberetnkunft." Die für den Fall der Zuwiderhandlung festgesetzte Konventionalstrafe von 6000 ist zu Gunsten der aus dem Contracte klagenden Firma in allen drei Instanzen für verfallen erklärt. Die Einrede deS Verklagten, daß der Vertrag, wie er ihn eigenhändig unterschrieben, den Bestim­mungen der Gewerbeordnung entgegen laufe und gegen die guten Sitten verstoße, ist vom Reichsgericht in den Sntscheidungsgründen wie folgt zurückgewiesen:Die Gewerbeordnung enthält keine Bestimmungen, welche zum Zwecke der Wahrung der Gewerbefreiheit direkt in U8 Gebiet der Vertragswtllkühr cingreifen. Gegen den Grundsatz, daß ein gegen die guten Sitten verstoßender Vertrag ungültig sei, ist nicht gefehlt, denn die angefochtene Entscheidung beruht vielmehr auf der Annahme, daß Der Vertrag einen Verstoß gegen die guten Sitten nicht

(Tbiere und Pflanzen .] Es gibt gewiss« Pflanzen, welche von pflanzenfreffenden Thteren kaum berührt werden, selbst wenn dieselben der Hunger quält. Die meisten derselben, doch nicht alle, sind immer grün. Kein Thier rührt jemals den Hollunder an, auch die Weide ist beinahe allen Thteren, welche Pflanzen freffen, widerlich. Andere den Thieren sehr schäd­liche Blätter sind jene des Epbeu's, deS Rhododendron'«, des Lorbeers, der Fichte, der Föhre und des Buxbaums. Die Eibe ist ihnen nicht so unangenehm, nichtsdestoweniger beweist das Freffen von Etbenzweigen eine krankhafte Geschmacksrichtung. (Pr- Landw.)

Berlin. Das Unglaublichste, was wohl die neue Gerichtsordnung, beziehungsweise das Institut der Gerichtsvollzieher über einen unschuldigen Menschen bringen kann, ist am letzten Sonnabend dem hiesigen Maurermeister T. begegnet. Derselbe hatte gegen die Z-'schen Eheleute eine Forderung von 37 JL eingeklagt und war zur mündlichen Verhandlung ein Termin für den 19. Juni anberaumt worden. Herr T. glaubte jedoch, der Termin sei erst für den 19. Juli angesetzt. Er erschien nicht zum bestimmten Tage und «8 wurde daher, auf Antrag des er­schienenen Verklagten, ein Versäumunqsurtheil gefällt. Am jüngsten Samstag kam nun der Gerichtsvollzieher W. in Begleitung deS von T. verklagt gewesenen Schuldners Z. in die Wohnung deS Klägers T-, um von diesem die gegen Z. eingeklagte Forderung von 37 JL im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Wir bitten unsere Leser, sich genau den Thatbestand in vergegenwärtigen: Der klägerische Gläubiger der in Folge eines Versehens durch ein Dersäumnißurtheil vorläufig mit seiner Klage allerdings abgewiesen ist wird wegen der eigenen Forderung in Gegenwart seines Schuldners durch den Gerichtsvollzieher gepfändet. Die Pfändung wurde nämlich in der That vollzogen und zwar in rücksichtslosester Weise und unter Anwendung ganz merkwürdiger Taxsätze. Unter Anderem brachte der Gerichtsvollzieher fünf Röcke in Summa mit 15 JL, zwei Paar Beinkleider mit zusammen 3 JL in Anrechnung und nahm außerdem für diese 37 JL mit sich einen Cyltnderbut, zwei Westen, eine unächte Uhrkette, ein Goldfischbassin mit Ständer, eine Cigarrentasche, eine Pferdedecke, einen Regenschirm u. a. m. Der Verkauf der Sachen wurde sofort für den heutigen Dienstag, den 6. d. MtS. angesetzt, so daß «S dem widerrechtlich Gepfändeten kaum möglich werden dürfte, die Versteigerung der Sachen zu verhindern. (®- Tagbl.)

Worms, 5. Juli. Vergangene Nacht gegen halb 12 Uhr ertönten die Feuer-

signale. Im Erdgeschosse der früher Möbs'schen Mühle war Feuer ausgebrochen, welches sich sehr rasch dem sehr massiven Dachwerke mrttheilte und alsbald, durch die bedeutenden Mehlvorräthe genährt, das ganze Mühigebäude in ein Feuermeer ver­wandelte, aus welchem der ziemlich heftig wehende Westwind einen gewaltigen Funken­regen über die zunächstliegende Nathan'sche Mühle bis- zum Rhemthor jagte. Die rasch eingetroffene freiwillige Feuerwehr, welche in den sehr engen, theilweise mit Bau­material und Gerüsten gesperrten Gassen eine äußerst, schwierige Aufgabe vor sich hatte, entledigte sich derselben unter großer Anstrengung, mit gewohnter Energie und Ruhe, so daß mit Hülse der ebenfalls sehr stark in Anspruch genommenen Pump­mannschaften das bedeutende Feuer trotz der ungünstigen Verhältnisse auf seinen Herd beschränkt blieb. Die Entstehung des Brandes ist noch nicht aufgeklärt.

Abg. Dr. Virchow sagte im Landtage, daß Fürst Bismarck imCulturkampfe" die große Reichs sturm sahne geführt habe. DieNational-Ztg." enthält nun den ge­lungenen Druckfehler, das sei diegroße Reichssteuerfahne" gewesen.

Langensalza. Von der Direktion der Polytechnischen Schule zu Langensalza wird uns aus dem Programme des 15. Schuljahres dieser Anstalt folgendes mit- getheilt:. Die Anstalt bezweckt in getrennten Abtheilungen in 4 Semestern die Aus­bildung tüchtiger BaugewerkS- Werk- und Mühlenbau-Meister. An der Spitze der Anstalt steht ein von der König!. Regierung zu Erfurt ernanntes Curatorium, in dem der König!. Landrath, Herr Freiherr v. Marschall den Vorsitz führt. Die Berech­tigung zum einj.-freiw. Militärdienst kann nicht auf der Anstalt erworben werden. Im Entwerfen und Konstruiren werden die Zeichnungen nach den in der Praxis herr­schenden Grundsätzen angefertigt. Die Anstalt legt darauf das Hauptgewicht, daß ihre Schüler die in Anwendung zu bringenden Formen und Construction erfassen, um selbige zu selbstständigem Schaffen zu erziehen. Studentische Verbindungen sind nicht gestattet Im Programm ist das Lehrer-Collegium wahrheitsgetreu namhaft ge­macht, im Lehrplan sind bei jedem Lehrfache die wöchentlichen Unterrichtsstunden an­gegeben, damit Jedermann sich überzeugen kann, daß mit dem vorhandenen Lehrkörper der Lehrplan sich inne halten läßt. Bei der Aufnahme gelten tm Allgemeinen die auf dem siebenten Delegirtentage der. deutschen Baugewerksmeister zu Cassel aufgestellten Thesen. Die Lebensverhältnisse sind in Langensalza billig, für Wohnung und volle Kost wird pr. Monat 30 bis 40 Mark gezahlt. Am 14. Febr. beehrten Herr Regie­rungs-Präsident v. Komptz und Herr Geheimer Regierungs- und Schulrath Bieck aus Erfurt die Anstalt mit ihrem Besuche. Die Herren wohnten in allen Klassen dem Unterricht bei, nahmen eingehend Kenntniß von der Organisation und Leistungs­fähigkeit der Anstalt und sprachen dem Lehrer-Collegium ihre Zufriedenheit aus. Die Schluß- bezw. Meister-Prüfungen sind durch besondere Vorschriften geregelt.

Zrischbiicker in Gießen.

Sonntag, den 11. Juli. Daniel Rühl, am Rathhaus. Georg Busch, am Kreuz. Hermann Spieß, Wallihorstraße.

Kirchliche Anzeigen der evangelischenGemeinde zuGieffen. Gottesdienst:

Sonntag, den 11. Juli.

Morgens 91/2 Uhr: Professor D. Weiffenbach.

(Chorgesang: 1. Wie schön leuchtet der Morgenstern. N. Gesangb. Nr. 269.

2. Selig »find, die Gottes Wort hören und bewahren.) sKatechismuslehre für die männliche Jugend.s Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer S'chl 0 sser.

Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 11. bi8 17. Juli besorgt

Pfarrer Dr. Naumann.

Allgemeiner Anzeiger.

Bekanntmachung.

Die Abgabe von tannenem Prügelholz aus dem städtischen Magazin findet jeden Dienstag und Samstag Nachmittag von 1 bis 3 Uhr durch den Magazinsverwalter Schwan statt. Der Preis beträgt 7 JC. pro Raum- Meter.

Gießen, den 6. Juli 1880.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

A. Bramm. (4643

OrffkMche Aufforderung.

Die im Jahre 1787 geborene, und angeblich im Jahre 1847 nach America ausgewanderte und seitdem verschollene Elis ab et ha Dorothea, geborene Müller, Wittwe des Johann Ludwig Knortz von Alt-Buseck wird hiermit ausgesordert, so gewiß binnen.3 Monaten, von dem Erscheinen dieser Aufforderung in den öffentlichen Blättern an gerechnet, das für sie seit- her dahier curatorisch verwaltete Elb- theil, welche- ihr auö dem Nachlaffe ihrer Schwester Marie, Wittwe des Philipp Schaum von Alt-Buseck an* gefallen, dahier in Empfang zu neh­men, bezw. ihre Ansprüche daran gel­tend zu machen, als sie sonst für tobt erklärt, und fraglicher Nachlaßtheil den weiter aufgetretenen nächsten Verwand­ten der Erblasserin zugewiesen werden würde.

Gleiche Aufforderung ergeht an etwaige LeibeSerben oben genannter Johann Ludwig Knortz Wittwe und gllt auch bezüglich dieser der vorer- wähnte Rechtsnachtheil seinem zweiten Theile nach.

Gießen, 4. Juli 1880. Orohherzogliches Amtsgericht Gießen.

Stammler, 4657) Amtsrichter.

Samstqg den 10. Juli 1. J., Nackm. 1 Ubr,

werden in der Flett'schen Hofraithe lKast- haus zum Schwanen) nachstehende Gegen­stände meistbietend gegen Baarzahlung versteigert:

12 tannene Fensterrahmen, 1 tannener Kl'iderschrank, 1 tannener Eckschrank, 1 Wandschränkchen, 1 Consvle, 2 Stuhl- gestelle, 5 tanmne Stubenlhüren, 3 Hobelbänke, 1 Schränkchen, 1 Kom­mode.

Gießen, den 8. Juli 1880.

4637) Bauer, Gerichtsvollzieher.

JeUgeöolenes.

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Oeconom E. LooS, Wiesecker Weg.

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