Ausgabe 
9.5.1880 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

1890.

Sonntag den 9. Mai

Erstes Blatt

srr. 107

eti.rtUi.n8l.Mr.au: i B- ls-

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagK.

Gießen, am 2. Mat 1880.

nb 3 Mtr.

Gießen, den 8. Mai 1856.

Abschrift.

ir Birten bei Teilnahme.

jlhmersiiche er und Sohn

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Koq8 l Uhl (3218

k*

Joseph.

<rf»brp<l

en.

Eintracht

Gefundene Gegen ft ander

1 Manchettenknopf, 1 Cigarrenetui, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 3 Schlüssel, 1 Strang Baumwolle, 1 Pincennez, 1 weißes Taschentuch, 1 ftlbernet JRmg, 1 goldener Trauring, 1 Uhrschlüssel, 1 Sonnenschirm, 1 Regenschirm, 1 Postkarte, 1 Zehnpfennigmarke (die drei zuletzt aufgefuhrten Gegenstände wurden in dem Vorplatze der Stadtpoststelle aufgefunden).

Die Gegenstände sind auf der Polizeiwache (Wetdengaffe 93) aufbewahrt.

Gießen, den 24. April 1880. Großherzogltche Polizeiverwaltung Gießen.

P Fresenius.

"rfj WMV T per WM*

A erfragt ffl

Betreffend: Aufsicht über das Fasielvteh.

Das Großherzogltche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nachbenannten Orte^

Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und -Zuchteber durch die von dem landwirthschaftltchen Bezirksveretn gewählte Commission wird an folgenden^Tager^^ttfinden^ j in den Orten: Wettershatn, Rüddingshausen, Odenhausen, Kefselbach, Londorf, Allertshausen, Climbach,

Geilehausen;

2) Dienstag den 11. Mai l. I. in Stockhausen, Weickartshain, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain, Grünberg;

3) Mittwoch den 12. Mai l. I. in Lauter, Queckborn, Harbach, Ltndenstruth, Saasen und Göbelnrod.

Sie wollen die Bullen- und Ederhalter anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben, und die Thtere der Commission bet deren Eintreffen vor­zuführen, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu erthetlen.

Dr. Boekmann.

W 39

ALL «8 M C

Bezüglich dessen, was die Geistlichen als Seelsorger leisten, führt der Bericht aus, daß dies schwer zu eruiren sei, indem er sagt:Es ift dies die innerste unb Der borgenste Partie des geistlichen Amtslebens, der^n Arbeit und Sorge sich der Außen­welt und so auch den beaufsichtigenden Behörden wenigstens zum Theil entzieht, und dies gerade dann, wenn sie am besten bestellt ist. Die geräuschloseste Seelsorge ist gewöhnlich die segensreichste. Aus diesen Gründen ist aber auch Nachlässigkeit nach dieser Seite des Pfarramtes am meisten möglich, ohne daß dieselbe äußerlich erkennbar ist. lleberdem ist in uni er n Tagen die Ausübung keines Thcils der geistlichen Amts­führung schwieriger, als die der Seelsorge, da sie vielfach verkannt, sogar zuruck- gestoßeN)wl^.^^ch^ wejter, was die schriftliche und geschäftliche Amtsführung der Geistlichen anlange, dieselbe im Großen und Ganzen geordnet sei, wenn es auch unleugbar sei, daß gerade der geistliche Stand nicht wenige Glieder iu sich zahle, welche zu praciser geschäftlicher Behandlung von Amtssachen kein rechtes Geschick, manchmal auch keine rechte Lust haben. Doch seien die Pfarrliteralien meist in Ordnung, die Kirchenbücher werden sorgfältig geführt und das Klrchenvermögen werde unter Aufsicht der betreffenden höheren Behörden gut verwaltet. Das sittliche Verhalten der Geist­lichen betreffend, war nach dem Bericht nur in sehr wenigen Fällen leichteres dis- ciplinarisches Einschreiten oder Mahnung durch den einschlägigen Superintendenten nöthig; Klagen von Seiten der Gemeinden und Kirchenvorstände in dieser Beziehung sind sehr Vereinzelt-

Weiter berührt der Bericht an dieser Stelle das Verhältnis! der Geistlichen zu den Gemeinden, Kirchenvorständen, Gemeindevertretungen und Lehrern mit folgenden Worten: Im Allgemeinen ist dasselbe als ein friedliches zu bezeichnen. Es gibt I« noch Geist­liche, welche mit Liebe an ihren Gemeinden, unb Gemeinden, welche mit ^.ieue an ihren Geistlichen hängen- Bei Versetzungen, Dienstjubiläen, auch m Zeiten der Noth und bei mancher anderen Gelegenheit tritt dies deutlich hervor. Bei Kirchenvisttationen wurde es nicht selten von den Kirchenvorständen ausgesprochen. Nur in verhaltmß- mäßig sehr wenigen Fällen war der Friede vollständig gestört, so daß entweder die betreffenden Superintendenten friedestiftend eintreten mutzten oder Versetzung der Geist- lichen nöthig wurde. Auch zwischen Kirchenvorständen und Gemelndevertretungen auf der einen und Geistlichen auf der andern Seite gab es nur wenig (.onflicte und meist über Angelegenheiten, über welche später Ausgleichung stattsand- Leider laßt sich dies bei Weitem nicht überall bezüglich des Verhältnisses zwischen Geistlichen und Lehrern sagen. Von beiden Seiten sind Klagen gegen einander nicht gerade feiten gewesen, wenn auch die meisten nicht in die wertere Oeffentlichkeit traten und zum Einschreiten der Behörden keinen Anlaß gaben- Eine schwierige und höchst unangenehme Stellung haben diejenigen Geistlichen der Snperintendentur Mainz, ,n deren Gemeinden zahl­reichere Austritte aus der Landeskirche stattgefunden haben tote machen bie bittersten Erfahrungen und sind bis zu gegenwärtiger Zeit vor Jnsulteir nicht sicher."

Der allgemeine Stand der wissenschaftlichen Fortbildung der Geistlichen ist nach dem Berichte im Ganzen ein befriedigender, wenn auch im Einzelnen Manches zu wün-

Bekanntmachung.

Betreffend: Das Polizetstrafgesetz; insbesondere Baden in Flüffen rc. rc. , r. .. k w t.

Beim Beginn der Badesaison sehen wir uns veranlaßt, das nachstehende noch zu Recht bestehende Localreglement wiederholt mit dem Anfugen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, Uebertretung dieser polizeilichen Verordnung zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 7. Mai 1880. Großherzogltche Poltzetverwaltung Gießen.

Fresenius.

Loealreglement für die Provinzial - Hauptstadt Gießen.

Nach Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5. Apr.Ud. I. zu Nc. M. d. I. 5136 und 5168 wird das dahier bestehende

Von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle dahier gelegenen Badehause an (b. i. nach Wegfall dieses Badehauses unterhalb des Einflußes des Lohmühlbaches in die Lahn), stromaufwärts bis zum sogenannten Schäferbrunnen, ist das Baden in der offenen Lahn (außerhalb der Badehäuser), sowie das Entkleiden an beiden Ufern, ferner von dem gedachten Badehause an abwärts bls zu der Stelle der Lahn, welche 'auf beiden Ufern durch Pflöcke bezeichnet ist, ist das Baden ohne den Gebrauch von Badehosen verboten",

hierdurch wiederholt bekannt gemacht und bemerkt, daß Uebertretungen dieser Vorschriften nach Art. 296 des Polizeistrafgesetzes geahndet werden. Großherzogltches Kreisamt Gießen.

gez. Küchler. _____________________

8ingen_

' -teile. Mtttsbtr r 3trmitlbh®L- .niüTwe"*

DD1 Muhlr^

Wh .^n werben untt u 4* Vogler, 6t'

Deutschland.

m. Darmstadt, 6. Mai. sBericht Großh. Oberconsistoriums an die £anb e§fp nobc.J Bei der Darstellung des kirchlichen Zuftanbes in ben Gemeinben auf Grunb der stattgehabten Kirchenvisitationen führt ber Bericht zunächst aus, wie bei der Beurthcilung bei Amtsführung der Geistlichen zunächst die Frage nach deren Leistungen im Predigeramte in den Vordergrund trete. Der evangelische Gottesdienst sei vor­wiegend Predigtgottesdienst und müsse es bleiben, solange die evangelische Kirche die Kirche des göttlichen Wortes und die Verkündigung desselben ihre vornehmlichste Auf­gabe sei So seien denn die Geistlichen durch theologische Bildung und das praktische Bedürfniß darauf hingewiesen, auf treue Erfüllung ihres Predigtamtes ein Hauptgewicht m legen, und es sei nicht zu leugnen, daß dies geschehe. Die Predigtconcepte werden den Geistlichen bei den Visitationen abverlangt und an das Oberconsistorium eingesandt und es verdiente nach dem Bericht eine nicht geringe Anzahl dieser Arbeiten das Lob der homiletisch-wissenschaftlichen und praktischen Tüchtigkeit, einzelne konnten als her­vorragende Leistungen bezeichnet werden. Die theologische Richtung, welche sich in den Predigten ausspricht, bezeichnet das Oberconsistorium im Ganzen als eine biblische unb mildpositive. Der rationalistischen Geistlichen seien nur wenige; eben so selten seien aber auch solche Prediger, welche glauben, Hyperorthodoxie oder theologischen Doctri- narismus auf die Kanzel bringen zu müssen. Es habe sich vielmehr sehr gewöhnlich gezeigt, baß die praktischen Erfordernisse ihres Predigtamtes und die Bedürfnisse ihrer Gemeinden es wenig zulassen, theologifchen Theorien zu Liebe ihre Predigten zu gestalten. Von Seiten ber Gemeinden sind nur in sehr wenigen Fällen Klagen über ungenügende Ausübung des Predigtamtes bei den Kirchenvisitationen vorgebracht, oft ist dagegen von denselben Befriedigung ausgesprochen worden

Die dem Predigtamte zunächst stehenden liturgischen Functionen der Geistlichen werden nach dem Berichte durchgängig in würdiger Weise vollbracht, auch sind Nach­lässigkeiten ber Geistlichen in Bezug auf bie Sakramente in ber Synodalperiode nicht zur Anzeige gekommen. Die Gottesdienste werden im Ganzen regelmäßig zur rechten Zeit abgebalten unb Pünklichkeit und Fleiß der Geistlichen in dieser Beziehung erkennt der Bericht an, obgleich, wie er bemerkt, nicht wenige unter recht schwierigen Verhält­nissen diesen Theil ihres Amtes zu versehen haben, und dies namentlich bei der öfter eintretenden Nothwendigkeit, Pfarrstellen zu combiniren. Bezüglich des katechetischen Amte« der Getstl-ch n constatirt der Bericht, daß die meisten Geistlichen ihr Amt als Religionslehrer unb Beaufsichtiger bes Religionsunterrichtes in ben Volksschulen mit aller Treue versehen, unb schreibt bie Ursache des im Allgemeinen besriebigenben Staubes dieses Unterrichtes zu einem großen Theil gerade bieser Treue zu. Ihren Consirmanben- unterricht erthetlen bie Geistlichen mit althergebrachtem Eifer und augenscheinlich nicht ohne Segen; auch legen sie großes Gewicht auf bie Katechismuslehre und bemühen sich redlich, die Katechismuslehrpflichtigen zusammenzuhalten, so schwer dies auch oft ist, da Strafen untersagt sind unb mehrerlei örtliche und allgemeine Hindernisse dem fleißigen Besuche entgegentreten.

Hichener 'Anzeiger

Ayeize- nsb Amtsblatt fit btn Kreis Gieße«.

'*!*»»*

Shereö

,rj"i«*)

äw

««-< "*

M-tge».

,chen, welche in ber : Mündlich erfahren chm otrieben sind, (. Zu erfragen bei Der, göroengafje.

F diesiges ische-SeM dte Verkäufe- sagt die

^anwalt Metz-^