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Nr. 7. Freitag den 9. Januar ISS«,
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AnMk- M Amtsblatt fir Kli Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheif.
Gießen, am 5. Januar 1880.
B etreffend: Statistik der Bewegung der Bevölkerung pro 1879.
Das Großherzogliche Krcisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der alsbaldigen Einsendung der Register über die in 1879 vorgekommenen Zu- und Wegzüge entgegen.
Dr. Boekmann.
I und billig besorgt
Bekanntmachung.
Da die Labnbrücke an der Biedenkopf-Gladenbacher Straße durch den Eisgang so beschädigt worden ist, daß sie gesperrt werden mußte, so wird ihre Benutzung für jeden Verkehr bet Vermeidung der in § 366, pos. 10 des Straf-Gesch-BuchS bestimmten Strafe hiermit bis aus Weiteres verboten.
Biedenkopf, den 2. Januar 1880. Der Landrath: Seyberth.
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Das Großherzogliche Steuer-Cvmmissariac Gießen
an die Grosth. Ortsgerichtsvorsteher des Bezirks.
Wir ersuchen Sie um Rücksendung der Bau- und Cultur-Veränderungs-Verzeichniffe, nachdem in solchen die stattgefundene Offenlegung von Ihnen bescheinigt worden ist.
Gießen, 8. Januar 1880. Süffert.
Das Cabinet Freycinet.
Die süßen Friedensworte, welche bei dem Neusahrsempfang des Präsidenten Grevy zwischen dem Präsidenten des neuen französischen Ministerconserls und dem deutschen Botschafter, Fürsten Hohenlohe, ausgetauscht wurden, sind zwar keine ausreichende Bürgschaft für die friedliche Gesinnung des französischen Cabinets, indeffen scheint in den letzten Tagen der Gedanke, eine Art chauvinistischer Politik zu treiben, zurückgetreten zu sein. Freycinet hatte daher nicht nöthig, die Sprache dazu zu gebrauchen, die Gedanken zu verbergen. Das französische Volk bedarf seiner Natur nach von Zeit zu Zelt irgend einer Aufregung, wie jeder Tag in Paris sein „evenement“ erheischt, aber im Grunde sehnt es sich nach Ruhe, und die Republik treibt keine abenteuerliche KriegSpolitik, wenn auch einzelne ihrer hohen Beamten zuweilen von der Erzbereitschaft und einem neuen Siegeszug der Armee träumen oder nach reichlichem Diner davon plaudern.
Es genügt ein Blick aus das Arbeitspensum, welches dem neuen Cabinet vorltegt, um zu erkennen, daß es für die zwei Jahre bis zu den nächsten Wahlen genügende Beschäftigung im eigenen Lande hat. In der inneren Politk harren der Regelung auf freiheitlicher Grundlage: die Militärreform, welche die allgemeine Dienstzeit aus 1 bis 3 Jahre herabsetzen soll; die Steuerreform, Verminderung der indirecren Steuern, Festhalten am System der Handelsverträge; die Justizreform, Verminderung der Gerichte, umfangreiche Heranziehung des Laienelements, Aushebung alter reactio- närer Verordnungen; die Unterrichtsreform, Durchführung der Ferry'- schen Gesetze und Anstreben zur völligen Loslösung der Schule von der Kirche; die Beamtenresorm, Beseitigung der reactionären Beamten im Innern und im diplomatischen Dienste; die Reform der Vereins- und Preß- gesetze; die Wahlresorm, Wiederherstellung des Listenscruliniums, weil jetzt zu viele unbrauchbare Localgrößen gewählt werden; die Ausdehnung der Amnestie aus Alle, welche nicht wegen gemeiner Verbrechen verurtheilt worden sind; die Rentenconversion, welche den Steuerzahlern 100Mill. Francs ersparen soll; die Beseitigung des Privat-Eisenbahn-Monopols durch Rückkauf der großen Prtvatbahnen; die Reform der Actienge- setzgebung mit dem Verbot, daß Volksvertreter an der Verwaltung von Actiengesellschasten theilnehmen dürfen; die Bankreform, welche die Bank von Frankreich zu einem Staatstnstitut machen soll. Rechnet man hinzu, daß in Frankreich jeder Tag neue Arbeit bringt, so wird das neue Ministerium angestrengt arbeiten wüsten, wenn es auch nur die hauptsächlichsten Punkte seines Programms durchführen will.
Die Fülle von Arbeit, welche der Republik für sich selbst obliegt, ist auch eine Frteoensbürgschaft. Gerade Freycinet, ein Mann rastloser Arbeit, der als Bautenminister die Werke friedlicher Cultur zu schätzen verstand, scheint geeignet, die Parole der dritten Republik „Arbeit, Freiheit und Frieden" wahr zu machen. Es wäre mehr als Leichtsinn, Frankreich in einen großen Krieg mit zweifelhaftem Ausgang zu verwickeln. __________________
Deutschland.
m. Darmstadt, 7. Januar. Die Vorarbeiten der Ausschüsse der zweiten Kammer sind soweit gediehen, daß in einer Reihe für die nächste Woche anberaumter Ausschuß- sitzunaen die erstatteten Berichte festgestellt und dem Druck übergeben werden können, io daß der Zusammentritt des Plenums der Kammer «och in diesem Monate erfolgen dürfte. Namentlich ist der Bericht über den Gesetzesentwurf, die allgemeine Bauordnung betreffend, vollendet, lieber Titel 1, 2 und 4 des Gesetzesentwurfes hat Namens des besonderen Ausschusses dessen Vorsitzender, Abg. Küchler, über Titel 3 Abg. Böhm Bericht erstattet. Der Gesetzgebungs-Ausschuß, dessen Hauptberathungsgegen-
stand der Gesetzesentwurf in Betreff der Disciplinarverhältnisse der nicht richterlichen Beamten bildete, wird Montag den 12. d. M- zusammentreten. Am folgenden Tage wird der Finanzausschuß den weiteren Bericht bezüglich der Vorlage wegen Verkaufs des hessischen Antheils an der Main-Weser-Bahn an Preußen feststellen und in einer weiteren gemeinschaftlichen Sitzung mit den Ministerien die Vorlage wegen Berichtigung der Grundbücher bezüglich der Domänen berathen. Der zur Vorberathung der Bauordnung niedergesetzte und für das Weggesetz um zwei weitere Mitglieder verstärkte besondere Ausschuß wird Mittwoch den 14. d. M. zusammentreten. Das Weggesetz dürfte wohl bei der bevorstehenden Session der zweiten Kammer noch nicht zur Be- rathung kommen, da es wohl nicht möglich sein wird, daß der Ausschuß zeitig genug den von dem Abg. Heid en re ich zu erstattenden Bericht feststellt und da auf der anderen Seite eine Verschiebung des Zasammenttetens der Kammer anaesichts der anderen zur Berathung reifen Gegenstände nicht angezeigt scheint. Auf der Tagesordnung einer auf Donnerstag den 15. d. M. anberaumten Sitzung des vierten Ausschuß endlich stehen: Der Antrag der Abgg. Wolz und Schröder, Maßregeln gegen den Wucher betreffend (Berichterstatter Abg. Hemzerling), der Antrag des Abg. Freiherrn von Wedekind, das Geometerwesen betreffend, (Berichterstatter Abg. Dittmar), der Antrag des Abg. Dittmar, die Organisation des niederen Forst- dienstes betreffend (Benchterstatter Abg. Freiherr von Wedekind), der Antrag des Abg. Freiherrn von Nordeck zur Rabenau^Secundärbahnen betreffend, (Berichterstatter Abg. Baur) und der Antrag des Abg. Schröder, Stempelabgabe für öffentliche Tanzbelustigungen betreffend (Berichterstatter Abg. Grünewald).
Berlin, 6. Januar. Die Einnahmen der Reichspost- und Telegraphen- Verwaltung haben vom Beginn dks Etatsjahres bis Ende November 1879 84,715,632 JL (gegen denselben Zeitraum 1878 -J- 2,063,896 die der Reichsessenbahn-Verwaltung 25,008,000 (—445,417 Jl) betragen.
Berlin, 6. Januar. Zum Reffort des ehemaligen Reichskanzleramts, jetz'gen Reicdsamts des Innern, gehören laut osficieller Darstellung gegenwärtig : die auf den Bundesrath, den Reichstag und die Reichstagswahlen bezüglichen Geschäfte, ote allgemeinen Angelegenheiten öer Reichsbebörden und der Reichsbeamren, die Aufsicht über den Disciplinarhof und die Disciplinarkam- mern, die Jndigenats-, Heimaths-, Niederlaffungs-, Freizügigkeits- und Aus- wanverungssachen, die Handels- und Gewerbe-Angelegenheiten, die Geschäfte, welche daS Bankwesen, die Versicherungen, die Maße und Gewichte betreffen, die Angelegenheiten des geistigen Eigenthums und der Patente, die See- und Flußschifffahrt und .Flößerei, die Medictnal- und Veterinärpolizei, die Ange- legenheiten der Preffe und Vereine, die Militär- und Marine-Angelegenheiten, sowett dieselben die Mitwirkung der Civilverwaltung erfordern, insbesondere Ersatzwesen, Mobilmachung, Naturalleistungen, Transport- und Etappen- Angelegenheiten, Familien-Unterstützungen, Civil^Versorgungen und Landesver- meffung, die Anerkennung und Classificirung der höheren Lehranstalten in Bezug auf die Wirksamkeit ihrer Zeugnisse für die Zulassung zum einjährigfreiwilligen Militärdienst, die Retchsstattstik und endlich diejenigen Reichsangelegenheiten, deren Bearbeitung nicht anderen Behörden übertragen ist. DaS Retchskanzleramt besitzt mithin bezüglich der Reichsangelegenheiten ungefähr die Zuständigkeit, welche in Preußen das Ministerium des Innern besaß, ehe für Unterrichts- und Medictnal-Angelegenheiten, für Handel, Gewerbe und Land- wirthschast besondere Ministerien gebildet wurden. Damit die Stellung dieser Behörde zu den übrigen Reichsämtern und der ihr zugewiesene Wirkungskreis in ihrer Benennung einen zutreffenden Ausdruck finden, ist, wie bekannt, mittelst allerhöchsten Erlasses vom 24. December 1879 der Namen RetchSkanz- leramt durch die Bezeichnung „Reichsamt des Innern" erseht worden. Dem Vorstände dieser Behörde ist nach Analogie des dem Vo> stände des Auswär- tigen Amts beigelegten Prädlcats der Titel „Staatssecretär deS Innern" verliehen worden.
— In nächster Zeit wird im Bnndesrathe wieder das Kaserntrungs- gesetz, das^ bekanntlich 1877 dem Reichstage vorgelegt, diesen aber nicht im


