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7.11.1880 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 7. November

Zweites Blatt.

1880

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Die preußische Etats-Dorlage.

Der Finanzminister Bitter hat am 2. d. Mts. dem Abgeordnetenhause den Etatsentwurf für das Finanzjahr 1881/82 vorgelegt. In demselben sind die Einnahmen aus rund 881 y2 Millionen, die ordentlichen lausenden Ausgaben auf 8721/2 Millionen und die außerordentlichen einmaligen Ausgaben auf 391/2 Millionen Matk veranschlagt. Es zeigt sich hiernach ein Einnahrne- Ueberschuß gegenüber den ordentlichen Ausgaben von ca. 9 Millionen, welche mit zur Deckung dis ExtraordinartumS verwandt werden sollen, so daß von dem Letzteren nur noch ca. 30 Millionen durch eine Anleihe aufgebracht zu wer- den brauchen. Außerdem ist eine Steuerermäßigung für die vier unteren Klaffen der Klaffensteuer im Betrage von 14 Millionen in Aussicht genommen. Wäre dies nicht der Fall, so würde sich die Gesammtetnnahme auf 895 V2 Mill, stellen. Vergleicht man hiermit die Hauptzahlen des Etats pro 1880/81 nämlich Einnahme 720,7^ Millionen, Ausgaben im Ordinartum 726,319 WIL, im Extraordinarium, 42 642 Millionen, so muß man unbedingt anerken- nen, daß sich die Lage der Staatsfinanzen wesentlich gebeffert hat. Die-Ur­sachen hiervon liegen einerseits darin, daß die geschäftlichen Verhältniffe im Allgemeinen unverkennbar in der Brfferung begriffen sind, andererseits darf c.ber auch nicht außer Acht gelaffen werden, daß momentan die Steuerkraft des Landes in wesentlich höherem Maße angespannt ist. Die neuen und er­höhten indirecten Steuern sind tn's Leben getreten und die alten dtrecten Steuern sind noch nicht vermindert, resp. cs ist bei diesen erst eine relativ nicht bedeutende Verminderung in Aussicht genommen. Die Doppelbesteuerung mit tndtrecten und dtrecten Steuern füllt die Kaffen und stellt die Staats­finanzen günstig, sie ist indessen keineswegs etwa als ein Beweis dafür aufzu- faffen, daß die winhschastliche Lage der Bevölkerung in sich selbst zu hoher Besteuerung irgend welchen Anlaß bieten könnte.

Die eben erwähnte Doppelbesteuerung ist ein Mißstand, der unvermeid­lich durch die sog. Steuerreform für die Dauer der gegenwärtigen Uebergangs- periode htrm.fbeschworen ist, und es muß die Aufgabe der Staatsregterung (em, die letztere so viel als möglich abzukürzen. Schon die Thronrede, mit welcher ter preußische Landtag im Jahre 1879 e-öffnet wurde, stellte in Aus­sicht, daßin Folge der Mehreinnahmen, welche auf Grund der Steuerreform im Reiche aus den Erträgen der Zölle und der Tabakssteuer den einzelnen Staaten zufli.ßen sollen, der Staatshaushalt im Lause der nächst-n Jahre allmülig erhebliche Veränderungen und Erleichterungen erfahren werde." In diesem Jahre soll nun mit den Erleichterungen in der That der Anfang ge­macht werden und es gehört dahin die im Etat vorgesehene Ermäßigung der Klaffen­steuer um 14 Millionen. Indessen ist die Regierung selbst der Meinung, daß mit dem Erlaß dieser Summe an dtrecten Steuern äußerst wenig geschehen ist. Sie will deswegen, wie der Finanzmtnister mitgethetlt hat, noch weitere 16 Millionen zur Ermäßigung der Klaff nsteuer und ferner, damit auch eine Erleichterung in den Commm.allasten etntreten kann, den Betrag von 48i/2 Millionen Mark an Grund- und Gebäu'oesteuer zur Ueberweisung an die Communen verwenden. Für diesen, im Ganzen sich auf 64J/2 Mill, stellenden Betrag soll die Deckung erst noch geschaffen werden und wenn schließlich die Erleichterungen an directen Steuern überhaupt in dem von der Regierung ge- wüt schien Umsange vorgenommen werden sollen, dann hält der Minister es für nothwendtg, daß noch etwa 105 bis HO Millionen jährlich durch neue indirecte Steuern aufgebracht werden. Zu diesem Behuse werden denn auch nach der Mittheilung des Herrn Bitter für die nächste Reichstagssession noch neue Steuergesetz Vorlagen in größerer Zahl vorbereitet und zwar speciell be­treffend die Brausteuer, die Wehrsteuer, die Branntweinsteuer und die Tabakssteuer. , t t _

Oh die Ueberfülle an indirecten Steuern in der That ein Segen ist, wird die Zukunft auch erst erweisen muffen. Vorläufig kann es wohl Nieman­dem benommen sein, daran zu zweifeln. Schon heute muß es Jedermann klar werden, daß die Gesammtsummen, welche in Folge der Steuerreform an tndt­recten Steuern ausgebracht werten sollen, sich unter allen Umständen beträcht­lich höher stellen werden, als die Gesammtsummen, um welche die dtrecten Steuern vermindert werden können. Die Steuerreform gestaltet sich somit unabwendbar eigentlich zu einer Steuercrhöhung und sie nimmt mehr und mehr diesen Charakter an, je mehr man den Weg weiter verfolgt, den der Ftnanzminister bei seiner Ueberreichung des Budgets im Abgeordnetenhause am 2 d Mts. dargestellt hat. Der Vorthetl, den der Minister der Bevölkerung dabei in Aussicht stellt, besteht darin, daß dieselbe hinsichtlich der Communal- lasten und der Staalsstruern erleichtert werden soll. Nun erscheint es aber doch wahrlich nicht gerechtfertigt, diesenVortheil" als solchen sonderlich zu preisen denn wenn ein und derselbe Mann als Gemeinde-Einnehmer und als Staatsbürger entlastet, dasür aber zugleich als Reichsanqeböriger um so stärker belastet wird, so ist nicht einzusehen, daß ihm dies Versahren einen wirklichen Nutzcn bringen kann. Das Abwälzcn der Lasten ist in diesem Falle nur ein scheinbares das Resultat der ganzen Manipulation ist nur. daß der Abgabe eine andere Form und ein anderer Name gegeben ist, oder wie man zu sagen Pflegt die Sache aus dem Läppchen in's Tüchelchen gewickelt wird.

Wenn man auch zugeben muß, daß das System der directen Besteuerung, mit Consequenz durchgesührt, bet einer armen, aus der Hand in1 den Mund lebenden Bevölkerung große Schattenseiten bat, so ist ündererseit- doch auch nicht zu verkennen, daß das entgegengesetzte Extrem gleichfalls bedeutende Nach-

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the.le mit sich bringt. Die indirecten Steuern treffen relativ am stärksten die ärmeren Klaffen, weswegen eS am empfehlenswerthesten ist, ein gemischtes System von dtrecten und indirecten Steuern zu accepttren. Wir hoffen, daß wir schließlich mit unserer Steuerreform dahin kommen werden; vorläufig jedoch zeigt die Regierung das Bestreben, in überwiegendem Maße das System der indirecten Besteuerung zu begünstigen. Es geschieht dieS in einer Weise, daß unzweifelhaft einzelne Gewerbezweige darunter leiden müssen. Mit großer Beharrlichkeit werden gewisse Steuervorlagen fortwährend wiederholt, z. B. die Vorlagen betreffs der Brausteuer, der Branntwein- und der Tabaksbe­steuerung. Was die Erhöhung der Branntweinsteuer anlangt, so gibt man sich häufig den Anschein, als ob man damit dem Umsichgreifen der Trunksucht entgegenwirken wollte. Wenn dies indessen in der That geschehen sollte, so müßte man diese Steuer zu einer Productions- und nicht zu einer Consum- ttonssteuer machen, was aber jetzt mit Beharrlichkeit abgelehnt ist. Auch gegenwärtig ist nichts anderes zu erwarten. Und wie es nun schon fast zu stehender Regel in jeder Reichstagssesston geworden, so wird sich auch die nächste wieder mit einer Tabakssteuer-Vorlage zu beschäftigen haben. Am 10. Juli v. Js. nahm der Reichstag eine solche Vorlage an und jetzt ist schon eine neue, die eine weitere Erhöhung der Tabakssteuer bezweckt, in Vorberei­tung. Man muß unwillkürl ch zu b^r Frage kommen, ob dies nun die letzte ihrer Art sein wird ober ob man nicht in Regierungskreisen über's Jahr wie- ber der Ansicht sein dürste, daß der Tabak als einsehr steuerfähtges Objekt" noch lange nicht hoch genug besteuert sei.

Im Ganzen klingt die Rede, mit welcher der Finanzminister Bitter den Etat vorgelegt hat, recht beruhigend und erfreuliche Hoffnungen erregend; wenn man jedoch über den I.halt näher nachdenkt, so erhält sie eine ganz andere Färbung. Sie läßt ganz besonders nicht absehen, wann wir aus der Periode des angeblichen Reformirens auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung herauskommen werden. Und indem sie wieder von neuen Steueroorlagen und Steuerprojekten spricht, zeigt sie, daß der ganzen Reform von vornherein kein bis in feine Endconscquenzen hinein durchdachter. Plan zu Grunde gelegen hat. Wäre ein solcher Plan vorhanden gewesen, bann müßte bie gesetzgeberische Arbeit der Steuerreform längst zum Abschlüsse gelangt sein. Die Folge des planlosen Vorgehens ist es aber, daß Niemand absehen kann, wann dieser Ab­schluß oder ob ein solcher überhaupt je einmal erreicht werden wird.

Berlin, 2. November. Nach einem Erkenntmß des Reichsgerichts liegt in der Behauptung, daß ein Kaufmann zahlungsunfähig sei, eine Beleidigung. (SS 185, 186 des Reichs-Straf-Gesetzbuchs.) In dem Erkenntmß heißt es u. A:Es handelt sich hier nicht darum, ob es unter allen Umständen eine Beleidigung enthalte, wenn von irgend Jemanden behauptet wird, er sei zahlungsunfähig, sondern darum, ob es etwas Ehrenrühriges enthalte, wenn von einem zahlungsfähigen Kaufmann gesagt wird, er fei zahlungsunfähig geworden. Eine derartige Aeußerung über einen Kaufmann kann jedenfalls eine Beleid:gung enthalten, ja sie wird sie sogar regelmäßig enthalten. Die Behauptung, ein Kaufmann sei zahlungsunfähig geworden, schließt begriffsmäßig die weitere Behauptung in sich, er sei in eine Lage gerathen, welche jedem Gläubiger das Recht gibt, auf Coneurs-Erkennung anzutragen. Die Verhängung des Concurses zieht aber für den dadurch Betroffenen eine zeitweilige Schmälerung der Ehre insofern nach sich, als für die Dauer des Concmses gewisse allgemeine staatsbürgerliche Rechte nicht ausgeübt werden können. Es sind danach Personen, welche sich im Concurs befinden, für die Dauer desselben unfähig zu dem Ehrenamt eines Schöffen, Geschworenen oder Handelsrichters, sie sind nicht berechtigt, an den Wahlen zum Reichstage und im Ge- biei des preußischen Staates an den Wahlen zu Kreistagsabgeordneten theilzunehmen und ebenso von der Wählbarkeit zu Abgeordneten in den Reichstag und in den Kreis­tag ausgeschlossen 1 es kann ihnen der Eintritt in eine Innung versagt werden, und gleich Denen, welche sich nicht tm Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, können sie von Ausübung des Stimmrechts und der Ehrenrechte innerhalb der Innung aus­geschlossen werden. Alle diese Beschränkungen beruhen auf der Annahme, daß den im Fallitzustande befindlichen Personen das Vertrauen in ihre Zuverlässigkeit mangelt, welches die Bewilligung der fraglichen Rechte bedingt, und ist deßhald die Thatsache an sich, daß eine Person, namentlich aber ein Kaufmann, sich im Concurse befindet, unbedingt geeignet, eiwn Makel aüf die Ehre des Betroffenen zu werfen. Der kauf­männische Verkehr beruht außerdem wesentlich auf dem Personalcredit. Das Vertrauen auf die Persönlichkeit des Schuldners ist es, was in erster Linie den Gläubiger zum Creditgeben veranlaßt. Die prompte Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten erscheint daher nicht blos als eine durch das Recht, sondern auch durch die Sittlichkeit gebotene Pflicht, und die Lässigkeit in der Erfüllung derselben, namentlich aber die gänzliche Unterlassung dieser Obliegenheit wird deßhald, wie jeder andere Verstoß gegen die Sittlichkeit, als ein die Ehre des.Individuums schmäler, der Umstand all­gemein betrachtet." , . _

DieTribüne" publicirt ein Schreiben des Abgeordneten Albert Ham- macher (Lennep-Solingen) an seine Wähler, in welchem derselbe ausführlich seinen Austritt aus der nationalliberalen Fraction motivirt. Interessant ist, was Herr Ham- macher über Kompromisse sagt:Die Ausgeschiedenen brechen mit der seither befolgten Taktik, fick den Sinnesänderungen der Regierung zu fügen. In dem steten Markten und Feilschen mit derselben, in der L-ucht und Hast, mit ihr ein Elnoerflandmtz zu erzielen, können sie keinen Segen für die liberale Sache erblicken. Noch einige Schritte vorwärts auf der abschüssigen Bahn der Rücksichtnahme um jeden v^eip, ^er Kom­promisse um Principien, und der mit so schweren Opfern erkaufte Besitzstand politischer Frecheiten muß schwankend werden. Sicher sollen unter Umstanden Eoirn promisse abgeschlossen werden. Die Gesetze, denen sie gelten, müssen dann aber noch in ihrer abgeschwächien Form einen Fortschritt aufweisen. Jeder Kompromiß ist aber verwerflich, wenn es sich, wie bei der kirchenpolstischen Vorlage, um das Aufgeben eines liberalen Princips und somit um einen Rückschritt handelt. Hier darf der liberale Gedanke nie von der matten Farbe dek Unentschlossenheit ongekrankAt seni. -Lei be­sagter Vorlage waren den liberalen Parteien ihre Wege deutlich vorgezeichnet. Sie hatten Mann für Mann mit Falk zu stimmen. .Das war die allein richtige Antwort einem Ministerium Pnttkamer gegenüber. Ein solches Votum wurde bei der gesammten liberalen Bevölkerung tieferes Verständniß gefunden haben alo die Bücher füllenden I gelehrten Deduktionen über Werth und Unwerth der Vorlag.