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Str. SO. Mittwoch den 7. April 1880.

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Der Frieden mit dem Vatikan.

Ganz leicht und glatt vollzieht sich der Schluß des Culturfriedens keines­wegs. Zwei harte Steine mahlen schlecht, und sowohl der Staat als die Küche scheinen wenig geneigt, die Angelegenheit über das Knie zu brechen. Zwar haben einige Sitzungen des preußischen Staatsmintsteriums den Erör­terungen der kirchenpolitischen Lage gegolten, aber waS dabei beschlosien wurde, ist für wettere Kreise ein Buch mit sieben Siegeln geblieben. Die Officiösen find zurückhaltender als je, sie begnügen sich vorläufig damit, die Schwierig­keiten der Lage zu schildern.

Die Klerikalen, welche hofften, daß der Brief dcs Papstes an denehe- maligen" Erzbischof Melchers von Köln genügen würde, um den Staat zu einer Aufhebung ober doch wenigstens eingehenden Revision der Malgesetze zu veranlaffen, finden sich sehr enttäuscht, - denn bei allem Entgegenkommen in zweifelhaften Lagen lautet zwar die staatliche Interpretation der Gesetze zu Gunsten der katholischen Kirche, aber von einer Außerkraftsetzung klarer gesetzlicher Vorschriften tst nirgends die Rede. Der Papst hat zwar den ersten und schwersten Schritt gethan, aber der Staat kann sich nicht über bestehende Gesetze hlnwegjetzen, und so tritt der eigenthümliche Fall ein, daß er von der Küche allmälig ein weiteres Entgegenkommen erwarten muß, wenn nicht der ganze Friedensschluß in die Brüche gehen soll.

Die eigentliche Schwierigkeit liegt, wie die Curie schon früher hervor­gehoben und vor Kurzem der bekannte Reichstagsabgeordmte Majunke ganz richtig bestätigt har, in der Exstenz deö Gerichtshofes für die geistlichen An­gelegenheiten. Dieser Gerichtshof besteht einmal, und daran wird nichts geändert, ob die Küche ihn anerkennt oder nicht. Seine Uriheile können nicht cassirt, die Adjitzmg der Bischöfe kann nicht einfach rückgängig gemacht Wer­ren. Auch eine Amnestie setzt die Bischöfe nicht ohne Weiteres wieder in ihr Amt ein. Es ist also schwer, um diese Klippe herumzukommen.

Man hat die Amnestie empfohlen, der dann eine Wiederwahl der abgesetzten Bischöfe folgen soll. Wählt die Curie aber erst, so erkennt sie auch die Absetzung an, bestätigt der Staat die einst Abgesetzten, jo bezeugt er, daß diese Absetzung ungerecht war. Auf jedem Schritte rauchen neue Schwierig­keiten aus, ja die Kirche kann, weil sie die Bischöfe für nicht abgesetzt, für unabietzbar halt, nicht einmal die Wahl neuer Bischöfe vorschlagen, bevor sie dieselben nicht anderweitig befördert oder versorgt hat.

So groß die Schwierigkeiten sind, die Mittel, sie zu beseitigen, müssen gefunden werben, denn sonst ist der Cultursrieden unmöglich. Die Sache ist nur die, daß der Staat sich in günstigerer Lage befindet, als die Kirche: er kann warten! Ob cs auch die Kirche kann? Das ist die Frage; jeden­falls will sie es nicht, und darum wird wohl in Kürze eine neue Nachgiebig- leit des Papstes das Terrain ebnen.

I

AerttjchLand.

Berlin, 3. April. Den Postbeamten ist Seitens ihrer obersten Be­hörde die Weisung zugegangcn, daß ihre und der Telegraphenbeamten Ver­nehmung als Sachverständige in strasgerlchtlichen und civtlproceffualijchen Fällen nur pattfinden darf, wenn die vorgesetzte Behörde erklärt, daß die Ver- nehmung dem dienstlichen Interesse keinen Nachtheil bereitet. Ebenso hat ein Post- und Teügraphenbeamter, bevor derselbe ein außergerichtliches Gutachten ubgibt, dazu die Genehmigung seiner vorgesetzten Behörde etnzuholen. Auch außer Dienst befindliche Post- und Telegraphenbeamte dürfen in strasgeucht- lichen Untersuchungen und Civilprocessen über Umstande, auf welche sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, als Zeugen nur mit Genehmigung ihrer früheren vorgesetzten Behörde vernommen werden. Die Genehmigung darf nur verjagt werden, wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohle dis Reichs oder eines Bundesstaates Nachthell bringen würde. In civilproceflua- lrjchen Fällen sind die genannten Beamten zur Verweigerung des Zeugnisses betreffs derjenigen Thaisachen berechtigt, auf welche die Verpflichtung der Verschwiegenheit sich bezieht. Falls im Civilproceß die Verhaftung eines Post­oder Telegraphenbeamten erfolgen joll, so muß Oer Gerichtsvollzieher der dem Beamten vorgesetzten Behörde von der Verhaftung Anzeige machen. Die Ver­haftung darf erst ausgeführt werden, nachdem die vorgesetzte Behörde sür die amtliche Vertretung deö Schuldners gesorgt hat. Diese Behörde ist verpflich- iel, ohne Verzug die zu jenem Zwecke erforderlichen Anordnungen zu treffen und den Genchtsvollzieher mit einer entsprechenden Anweisung zu versehen.

Berlin, 4. April. Das drohende Tabaksmonopol hat den Verein deutscher Tabakssabrikanten und Händler veranlaßt, zu einer Besprechung über die Situation, in welcher sich gegenwärtig die deutsche TabakStndustrie befindet und über die Mittel, welche zur Abwendung etwa drohender Gefahren zu er­greifen sind, die Vorstands-Mitglieder aus Montag, den 12. d. Mts., zu einer Sitzung nach Braunschweig zu berufen. Es werden den Mitgliedern des Vor- standeS in diesen Tagen die Einladungen zu dieser Sitzung zugehen und steht zu erwarten, daß kein Mitglied bet der Derathung fehlen wird. Im Uebrigen, bemerkt dasBerl. Tagebl.", sollte der Reichstag selbst doch endlich der Rolle müde sein, stets im Dunkeln zu tappen. Eine Interpellation, wie es denn eigentlich mit den Monopolplänen steht, würde josort Klarheit in die Sache bringen, da nicht anzunehmen ist, die Reichsregierung werde einer dtrecten Anfrage auS der Mitte des Hauses ausweichen und die bezügliche Erklärung

verweigern. Andererseits aber würde eine solche Interpellation auch dazu bei­tragen, die Stellung der Parteien im Reichstage zu dieser Frage klar zu stellen, was auch dem Herrn Reichskanzler nur genehm sein kann, denn, wie wir schon früher ausführten, ist an eine Einbringung einer solchen Vorlage an den Reichstag so lange nicht zu denken, als derselben nicht von vorne herein die Majorität gesichert ist.

Der Berliner Friede hat, wie sich alltäglich zeigte, im Orient noch sattsam Sprengstoff hinterlassen, und wenn Rußland die Wirren daselbst wie­der anfachen wollte, so gäbe ihm der Berliner Friede hierzu Handhabe genug. Letzerer war es denn auch nicht und was macht sich übrigens Rußland überhaupt aus völkerrechtlichen Verträgen?, der Rußland bislang abhielt, neue Wirren im Orient zu schaffen oder vielmehr die bestehenden in seinem Sinne zu vern erthen; sondern lediglich die politische Constellation seit Abschluß des deutsch-österreichischen Bündnisses und seit Beaconsfield sich jeder russischen Versuchung gegenüber fest zeigte und keine Masche deS Berliner Tractats zer­reißen zu lassen willens war. Da nun Gladstone und die Liberalen von ter tüikenfreundlichen" auswärtigen Politik Beaconsfields aus den Hauptan­sturm gegen dessen Regierung nahmen, so begreift es sich, daß die Friedens­freunde in Europa die Niederlage Beaconsfields bei den diesmaligen Wahlen ungern sehen. Uebrigens ist die Mehrheit der englichen Liberalen eine zu knappe, als doß sie die nöihige Sicherheit für eine abenteuerliche Politik im Orienr biettn könnte, und die Conservativen werden ihnen gerade hier schcnf auf die Karten sehen. Was aber uns die beste Gewähr für den europäischen Frieden von jeher war, das war die seit dem Congreß vom Fürsten Bismarck mit Festigkeit Rußland gegenüber eingenommene Politik. Und so verblendet wird man in Rußland denn doch nicht fein, gestützt auf eine schwache und un­sichere Mehrheit eines englischen Ministeriums, eine Politik zu treiben, der Deutschland und Oesterreich sich mit Bestimmtheit entgegenstellen würden.

Berlin, 4. April. Dem Bundesrath ist der Entwurf eines Gesetzes, betr. d.e Abänderung des Art. 4 des Münzgesetzes von 1873, Megange^ Danach soll an Stelle deö ersten Absatzes des Art. 4 folgende Bestimmung treten:Der Gesammtbetrag der Reichs-Silbermünzen soll bis auf Weiteres 12 ,X für den Kopf der Bevölkerung des Reichs nicht übersteigen." Dir nach der bisherigen Bestimmung von 10 .X für den Kopf sich ergebende Be­trag von 427,110,892.80 «X war bis Ende 1878 erreicht und daher die weitere Prägung eingestellt worden. Es hat sich nun ergeben, daß dieser Be­trag hinter dem Verkehrsbedürfnisse zurückbleibt. Es ist dabei zu bemerken, daß an Nickel- und Kupfermünzen, für deren Ausprägung der Maxtmalbetrag auf 2J/2 «X. für den Kopf festgesetzt ist, nur 44J/2 Mill. cX, sonach nur wenig über 1 «X auf den Kops ausgeprägt sind, auch eine weitere Verstärkung der Umlaufsmenge an solchen Münzen nicht in Aussicht genommen ist. Der Ge­fahr einer Ueberlastung des Verkehrs mit Reichs-Silbermünzen wird überdies durch die unbedingte Annahmepflicht der Landeskassen und der Reichskasse genügend vorgebeugt. Nebenher würde die Annahme des Gesetzes eine erwünschte Gelegenheit bieten, zunächst den seit Einstellung der Silberkäufe im Mai v. Js. noch im Besitze des Reichs befindlichen Silberbarrenbestand von 339,000 Pfund fein mit einem Anschaffungswerth von 31,000,000 <X aufzu- räumen und den im Wege des Credits jenem Bestände entsprechend verstärkten Betriebsfonds der Reichskasse zu entlasten. gerntr hat der Reichskanzler beim Bundesrath beantragt, daß der durch den Beschluß vom 3. Mai 1879 für den Umlauf der Reichs-Kassenscheine in Abschnitten zu 5 cX bestimmte Betrag von 50,000,000 «X auf 40,000,000 herabgesetzt werde. Das kleine Papiergeld ist Im Verkehr wenig beliebt. Daß der Umlauf von Fünfmark­scheinen für das Bedürfmß des Verkehrs zu groß ist, wird auch durch die Erfahrungen der Reichsbank bestätigt, in deren Beständen sich in den letzten Monaten dauernd ein Betrag zwischen 11 nnd 12 Mill. -X. an solchen Schei­nen befunden hat.

Kngkand.

London, 4. April.Observer" zufolge ist noch keine definitive Ent­scheidung getroffen, ob das Ministerium unmittelbar zurücktrete oder das Par­lamentsvotum abwarte. Die Entscheidung werde erst erfolgen, wenn die genaue Ziffer der liberalen Majorität vorliege. Nach dem Wahlergebniß vom Freitag habe fich ein Special-Gesandter zur Königin nach Deuifchland begeben. Objerver" will ferner wissen, daß Gladstone nicht geneigt sei, in die Regie­rung einzutreten; er werde indeß Granville und Hartington in loyaler Weise unterstützen. In East Staffordshire sind die Liberalen Baß und Wiggin gewählt. Die Liberalen haben damit einen Sitz gewonnen.

Uußland.

Petersburg, 3. April. Der Austausch der friedlichen Gesinnungen zwischen den Kaijern von Deutschland und Rußland hat auch hier einen be­ruhigenden und heilsamen Einfluß gehabt. Die russische Presse ist jetzt so friedlich, daß sie sogar erklärt, man kümmere sich in Rußland wenig um den Ausfall der englischen Wahlen; aber die russische Presse wechselt ihre Ansichten sehr oft und, wenn nicht augenblicklich, so kann es doch späterhin für Rußland von Wichtigkeit werden, ob die Tories oder die Whigs am Ruder sind. Die seit Kurzem in Petersburg erscheinendeRussisch-deutsche Eorrespondenz" be­richtet über einen Resormplan:Der Prästdent des russischen Minister-

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