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srr. S7. Erstes Blatt. Sonntag den 7. März 18SU.

Kichener 'Anzeiger

Anzeige- nb AmtsW fit hte Kreis Keßes.

Erscheint täglich mtt Ausnahme des Montag».

Peets niertrtjShrlich 2 Mark 20 Pf. mit tMHngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf»

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

Im Hinblick auf die staitgehabte Einschleppung und die drohende zunehmende Verbreitung des Rückfallfiebers und verwandter gemeingefährlicher Ansteckungskrankheiten im Kreise und den Rachbarkreisen hat sich die Rothwendigkeit sanitärer Maßnahmen ergeben, deren Wirksamkeit und Erfolg nur dann erwartet werden kann, wenn der einzelne Erkrankungsfall unverzüglich zur Kenntniß der Polizeibehörde gelangt. Es ist deßhalb auf Grund der Kretsordnung vom 12. Juni 1874, Art. 78, unter Zustimmung des Kreis-Ausschuffes und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. Februar 1880 für den Kreis Gießen und zunächst für die Dauer von 6 Monaten das nachstehende Polizei-Reglement von uns erlagen worden.

§ 1

Von jedem Falle einer Erkrankung an einer tpphuSartigen Krankheit (Unterleibstyphus, NückfalltyphuS, Flecktyphus) hat der behandelnde Arzt, sowie Jeder, welcher nach Besichtigung eines Kranken auf die Heilung desielben bezügliche Ratschläge ertheilt hat, unverzüglich und zwar unter Angabe des Namens, des Alters und der Wohnung des Erkrankten an das einschlägige Kreisamt -schriftliche Anzeige zu erstatten.

S- 2-

Unterlassung der nach §. 1 vorgeschriebenen Anzeige wird mit Geldstrafe bis zu 30 Jl. geahndet.

Bestrafung tritt dann nicht ein, wenn jene Anzeige zwar nicht von dem Verpflichteten, so doch von anderer Seite unverzüglich erstattet worden ist. Diese Vorschriften werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 4. März 1880. Gwßherzogliches Kretsamt Gießen.

______Dr. Boekmann._____________________________

Bekanntma chu n g.

Dem Comil6 zum Bau einer Secundärbahn von Station Mücke der Oberhessischen Eisenbahn über Laubach, Hungen und Echzell nach Friedberg ist die Erlaubntß zur Vornahme genereller Vorarbeiten von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen ertheilt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen, am 5. März 1880. Großherzogliches Kreis amt Gießen.

Dr. Boekmann. ____

Gefundene Gegenstände: 1 goldener Uhrschlüssel, 1 Loupe, 2 Taschenmesser, 1 Strickzeug. Die gefundenen Gegenstände sind auf der Polizeiwache (Schloßgaffe 258) aufbewahrt.

Gießen, den 5. März 1880. Großherzogliche Poltzeiverwaltung Gießen.

Fresenius.

Deutschland.

Darmstadt, 4. März. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 4 enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Staatsministeriums, den Transport explosiver, entzündlicher, ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rheine betr.

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Prüfung der Apotheker und Apothekergehülsen betr.

Darmstadt, 5. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

Am 4. März den Oberamtsrichter des Amtsgerichts Herbstein Wilhelm Hofmann zum Oberamtsrichter des Amtsgerichts Altenstadt zu ernennen.

m. Darmstadt, 5. März. (Landessynode. 3. Sitzung.) In heutiger Sitzung der Landessynode wird nach längerer Debatte, an welcher sich die Abgg. Curt- man, Buchner, Köhler, Werner, Draudt, Pauli, Weber, Dornseiff (Gießen) und Schlich betheiligen, die Wahl des Pfarrers Müller von Alsfeld als Stellvertreter des geistlichen Abgeordneten des Dekanats Alsfeld gegen 7 Stimmen für gültig erklärt. Die Beanstandung der Wahl rührt daher, daß der Gewählte, nachdem ihm das Wahlergebniß bekannt geworden war, erklärte, er werde die Wahl ablehnen, diese Ablehnung jedoch ebensowenig wie die Mittheilung von seiner Wahl in officieller Form geschehen war, er vielmehr nach einigen Tagen sich zur Annahme des Mandats bereit erklärt hatte. Der in der gestrigen Sitzung eingebrachte Antrag der Abgg. Dieffenbach und Genossen auf Bestellung eines besonderen Ausschusses zur Vor- berathung des in Aussicht gestellten Entwurfes einer neuen biblischen Geschichte wird heute nach kurzer Debatte, in welcher namentlich von Seiten des Oberconsistorialraths Linß Namens des Kirchenregiments der Wunsch ausgesprochen wurde, den zu wählen­den Ausschuß nicht nach kirchenpolitischen Rücksichten, sondern nach Fachrücksichten zu wählen, einstimmig angenommen, und es wurden in diesen Ausschuß gewählt die Abgg. Schäfer, Knauß, Engelbach, Hager und Strack. Die Vorlage Großh. Oberconsistoriums, wonach vom 1. April 1880 ab das Einkommen der Geistlichen der Gehaltsklassen 37 wieder auf den in § 1 des Kirchengesetzes, die Classification des Diensteinkommens der evangelischen Geistlichen betreffend, vom 8. Januar 1876 be­stimmten Betrag erhöht werden soll, stimmt die Synode ohne erhebliche Debatte zu. Allgemein wurde das Bedürfniß und das Wünschenswerthe dieser Einlösung eines ge­gebenen Versprechens anerkannt und besonders hervorgehoben, daß die Mehrbelastung des Central-Kirchenfonds in Folge dieser Maßregel eine fast verschwindende sei, da die vorgenommene Revision der Besoldungsnoten den größten Theil des Mehraufwandes deckt. Die ebenfalls als wünschenswerth anerkannte, gleichmäßige Erhöhung der Ge­halte in den beiden ersten Classe muß nach Lage der finanziellen Verhältnisse und da eine Erhöhung der Kirchensteuer unter keinen Umständen erfolgen soll, vorerst aus­gesetzt bleiben, wie der Vertreter des Großh. Oberconsistoriums, Geh. Rath Melior glaubt, jedoch nur bis zum nächsten Budget. Da der von dem Abg. Wern her Namens des Finanzausschusses erstattete Bericht über die Voranschläge für den Cen- tralkirchenfonds für 1880/84 erst gegen Schluß der Sitzung zur Vertheilung an die Mitglieder gelangt, so ist die Berathung dieses Gegenstandes auf morgen vertagt.

Berlin, 4. März. Es wird derKöln. Ztg." mitgetheilt, der Reichs­kanzler habe am 28. Februar ein metallographirtes Rundschreiben an sämmt- liche RetchSbehörden erlassen, worin die Beamten angewiesen werden, sich der neuen, vom Unterrichtsministerium begünstigten Rechtschreibung nicht zu bedie- nen. Diesem Verbote soll sogar der Zusatz nicht fehlen, daß Zuwiderhandelnde Beamte in eine Ordnungsstrafe genommen werden sollen, die im Wieder- holungsfalle zu steigern wäre. Man könnte demnach nicht behaupten, daß der deutsche Reichskanzler sich dem preußischen Cultusminister sehr entgegenkommend

gezeigt hätte. Denkbar wäre allerdings die Erklärung, daß Fürst Bismarck die deutsche Rechtschreibung von Reichs wegen geordnet sehe« möchte; ein Ge- danke, welcher alle Anerkennung finden würde, wie ja auch ein Antrag in diesem Sinne, wenn auch nicht von amtlicher Sette, schon angekündigt ist. Denkbar wäre ferner auch die Voraussetzung, daß der Fürst eine consequentere Durchführung der dem ministeriellen Orthographsibuche zu Grunde liegenden Regeln wünsche, ehe die Neuerung allgemein eingesührt würde. Aber minde­stens ebenso wahrscheinlich ist die Annahme, daß dem Fürsten jede Neuerung auf orthographischem Gebiete ein Aergerniß sei und daß jenes Verbot als der Ausfluß seines Verdrusses zu gelten habe. Es liegt nahe, an bedeutsame polt- tische Folgen zu denken, welche sich an diese Verfügung des Reichskanzlers, der doch zugleich preußischer Mintstervräfident ist, fast unvermeidlich knüpfen müßen. Ein merkwürdiges Ereigniß wäre es jedenfalls, wenn orthographische Streit­fragen eine Krisis in obern Regionen hervorriefen. Das Dehnungs-h und die großen Buchstaben haben bisher wohl manchem Schullehrer und noch tausend- mal mehr Schülern den Kopf warm gemacht: daß sie aber zu einer Macht heranwachsen würden, die einem Minister gefährlich werden könnte, haben weder ihre Freunde noch ihre Widersacher jemals geahnt. Jedenfalls wird, wenn unsere Mtttheilung sich in vollem Umfange und mttsammt den nahelie­genden Folgerungen bestätigt, die Verwirrung in der deutschen Orthographie nur noch zunehmen. Wir beklagen dies nicht. Es ist schon längst unsere Ansicht, daß der deutschen Orthographie erst dann gründliche Hülfe kommen wird, wenn eine gründliche Consufion die Rothwendigkeit einer durchgreifenden Reform zur allgemeinen Ueberzeugung bringt. Einstweilen ist in Folge des Puttkamer'schen Erlaffes wenigstens ein Schritt vorwärts geschehen, und den werden sich die Freunde des Befferen nicht nehmen laffen.

Berlin, 4. März. Der Gesetzentwurf über die Erhebung der ReichS- pempelabgaben enthält auch eine sog. Börsensteuer, welche außer den Actien, Schlußnoten, Schlußzetteln und Lombard-Darlehen auch Lotterie«Loose, Quit­tungen, Cheks und Giro-Anweisungen umfaßt.

DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Ein Blick aus die französische Preffe zeige, daß die monarchisch-kriegerischen Parteien die Conjecturen des Times"-Correspondenten Blowttz über Hohenlohe's Reise, welche der Logik und des gesunden Menschenverstandes entbehren, in der Provinz verbreiten und weiter erfindungsreich auSsptnnen. Es beweise dies, wo in Frankreich das Bedürfniß vorhanden sei, Europa in Unruhe zu erhalten. Wie wett die genannten Parteien fich dadurch dem französischen Volke empfehlen, wiße man nicht; bei dem gewerbfleißigen Theile desielben werde es ihnen nicht gelingen.

Hekerrerch.

Praa, 4. Mürz. Im erzbischöflichen Seminar entstanden Unruhen unter den ausgewiegelten czechischen Zöglingen, weil Seminar. Dtrector Dr. Bauer verordnete, daß auch Czechen deutsch lese» sollen. ES instand ein- förmliche Scene. Di- Zöglinge erklärten:Wir können und wollen nicht deutsch lesen.' Der Direktor droht mit Ausschließung, worauf dl« Er- bttterung wuchs und mehrere Tage hindurch fich die stürmischen Auftritte