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Är. 207. zweites Blatt. Sonntag den 5. September 1880.
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Aykize- ni Amtsblatt für bti Kreis Gieße«.
} Echulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnal-me des Montan-. Vtk-i- vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Dringerlohn.
Durch die Post be-ogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.
Km 1 ticher Hsteit.
Betreffend: Den Rundgang der Feldgeschwornen im September und October.
Gießen, den 2. September 1880.
Das Großhcrzoglichc Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen die Feldgeschwornen zu veranlassen, nach § 20 der Instruction vom 23. Februar 1833 (Regierungsblatt S. 105) im Laufe dieses und kommenden Monats die Gemarkungen zu begeh.n, um sich von dem Zustande ter Grenzen zu unterrichten, und über den Befund in ihr nach § 21 darbst zu führendes Tagebuch ein Protokoll aufzunehmen. Wir machen dabei darauf aufmerksam, daß zwar zu einem Steinsatze wenigstens drei Feld- geschworene beisammen fein müssen, daß aber zu dem Rundgange, wenn dabei nicht zugleich Steine gesetzt werden sollen, eine geringere Anzahl Feldgeschworner genügt. Wegen Beseitigung der vorgesundenen Mängel wollen Sie das Geeignete v.ranlaffen, wobei namentlich die Aufräumung, Geraderichtung und Erneuerung der Grenzsteine in's Auge zu faffen ist. An den Dreieck-, Gemarkung«., Flur- und Gewanngrenzsteinen darf jedoch keine Veränderung ohne Mit- Wirkung eines Geometers I. Claffe vorgenommen werden. Die Wahl und Zuziehung deffelben bleibt Ihnen überlasten. Doch wollen Sie da, wo es sich um Grenzsteine mehrerer Gemarkungen handelt, sich unter einander desfalls benehmen. Für die Erhaltung der Parzellengrenzsteine des Gemeindeeigenthums ig auf Gemeindekosten von Ihnen Sorge zu tragen. Wo noch keine Aussteinung des Gemeinde - Eigenthums stattgefunden hat, beauftragen wir Sie, den Gemeinderath besfalls zu vernehmen, und deffeu Beschluß zu vollziehen. Die an den Parzellengrenzsteinen der Privaten vorgefundenen Mängel sind den Betheiligten zur Beseitigung zu eröffnen. Im Uebiigen verweisen wir Sie auf das Gesetz vom 23. October 1830 (Reg.-Bl. S- 463) und die vorgenannte Instruction vom 23. Februar 1833 (Reg.-Bl. S-105), sowie wegen der Kostenverzeich.uste auf die Bekanntmachung vom 18. December 1874 (Reg.-Bl. S-784).
Zu Ende des kommenden Monats sind uns Abschriften der in die Tagebücher der Feldgeschwornen aufgenommenen Protokolle mit Bericht über Ihre desfalls getroffenen Anordnungen jammt den Kostenverzeichnisten von Ihnen vorzulegen.
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Ur. Hoff mann,
Regierunqsrqtb.
Politische Ueberficht.
Der Sedantag ist Im ganzen deutschen Reiche gefeiert worden, ein Beweis, daß gerade dieser Tag trotz des Widerspruches von partikularistischer und ultramontaner Seite als Nalionalsestt^g populär geworden ist. Der Erlaß des Kaisers an das deutsche Heer bekundet, daß diese Ansicht an höchster Stelle getheilt wird.
Der österreichische Minister des Auswärtigen, Heymerle, stattet dem Fürsten Bismarck in Friedrichsruhe auf der Rückreise von Norderney einen Besuch ab. In Wien und auch wohl bei uns betrachtet man diese Zusammenkunft als ein bedeutsames Ereigniß.
Der österreichische Kaiser hat sich von Olmütz nach Krakau begeben. Die polnische Presse plädirt daselbst für ein Zusammengehen der Polen mit den Deutsch Oesterreichern, und der in polnischer Sprache erscheinende „Czas" bringt einen deutschen Leitartikel, welcher ausführt, die Großherzigkeit des Kaisers bewirke, daß die Polen das Gefühl der Bitterkeit dem Deutschthum gegenüber aufgeben und hofften, auch die Deutschen würden ihre Vorurtheile gegen die Polen ablegen.
In Frankreich drohen Zwiste innerhalb des Ministeriums. Der Minister des Cultus soll keineswegs mit dem Minister-Präsidenten de Frey- cinet betreffs der Ausführung oder vielmehr der Nichtaussührung der März- Merete einverstanden sein. Constans soll an das Ministerium geschrieben haben, er werde seine Entlassung einreichen, falls man ihm bet der Ausführung der Märzdecrete nicht freie Hand lasse, da er keineswegs geneigt sei, die Verantwortlichkeit für ein Auftreten zu übernehmen, das schnurstracks den Absichten des Votums der Deputirtenkammer zuwtderlaufe. Uebrigens ist auch Constans nicht radikal, denn er will keineswegs gegen alle (Kongregationen vorgehen, sondern nur gegen diejenigen, welche mit den Jesuiten Zusammenhängen.
Auf einem verfallenen Schlosse, Wyd bei Zürich, hat die deutsche Socialdemokratie vom 20. bis 23. August einen (Kongreß abgehalten, an welchem außer 50 Deutschen auch einige Franzosen, Belgier, Oesterreicher und Schweizer theilgenommen haben. Auf dem Congreß kamen auch die Fehden mit Most und Hasselmann zur Sprache, und wurden die Verdächti- gungen der Geschäftsleitung zurückgewiesen.
In den Niederlanden ist die junge Königin Emma von einer Prinzessin entbunden worden, welche einst zwar in den Generalstaaten, aber nicht in Luxemburg, wo nur die männliche Successton gilt, erbberechtigt ist. Der nächste Erbe Luxemburgs wäre Adolf von Nassau, in dessen Erbrecht jedoch Preußen eingetreten ist — eine interessante Zukunftsfrage!
In England erwartet man energische Maßregeln gegen die Irländer, welche halb und halb im Aufstande begriffen sind.
Ueber das Schicksal des Generals Roberts in Afghanistan herrscht Besorgniß, da man einen neuen Angriff Ayub Khan's erwartet und Kandahars Widerstandsfähigkeit für zweifelhaft gilt.
Darmstadt, 2. Seplbr. Schluß des Inhalts Großh. Regierungsblatts (Beilage Nr. 23):
7. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Am 21. Juli wurde der Gerichts- Accessist Ferdinand Eberwein aus Hungen zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Zwingenberg mit dem Wohnsitze zu Bensheim, am 30. Juli wurde der Rechtsanwalt Bezirksstrafgerichts-Secretär i. P. Dr. Karl Eigen- brodt II. zu Darmstadt zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Michelstadt zugelaffen.
8. Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Rechtsanwalt Bezirksstrafgerichts Secrelär i. P. Dr. Karl Eigenbrodt II. zu Darmstadt hat die
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg aufgegeben.
9. Cvarakterertheilungen.
10. Dienstentlassung. Am 23. Juli wurde die Lehrerin an der höheren Mädchenschule zu Darmstadt Louise Pabst mit Wirkung vom 1. August d. I. an auf Nachjuchen auö dem Dienste entlassen.
11. Dienstenthebung. Am 23. Juli wurde der Lehrer Philipp Geil zu Schwanheim von der ihm übertragenen Lehrerstelle an der Gemeinveschule zu Groß-Gerau auf sein Nachsuchen unter Belassung auf seiner bisherigen Stelle enthoben.
12. Ruhestandsversetzungen. Am 26. Juni wurde der Schullehrer an der Gemeindeichule zu Butzbach (Kantor Ludwig Karl Eckhard auf sein Nachsuchen, am 31. Juli wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Eich Franz Jojeph Linck auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.
13. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die evang. Pfarrstelle zu Hopfmannsfeld, dotationsmäßiger Gehalt 1322 <X; das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht den sämmtlichen Riedesel Freiherrn zu Eisenbach zu. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Stelle an der Gemeindeschule zu Ober- Beerbach mit einem Gehalt von 900 «X Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Stelle an der Gemeindeschule zu Bermersheim mit einem Gehalt von 900 «X Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Seernen mit einem Gehalt von 900 «X Mit dieser Stelle ist Organistendienst verbunden. Das Präsentationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Srolberg Ortenberg-Roßla zu. Die mit einem Lehrer evang. Confeision zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bullau mit einem Gehalt von 900 «X.; das Präjentationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Erbach'Fürstenau zu. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende zweite Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Neustadt mit einem Gehalt von 900 «X; das Präsentationsrecht steht dem Herrn Fürsten zu Löwenstein - Wertheim- Rosenberg in Gemeinschaft mit dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg zu. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Pfaffen-Beerfurth mit einem Gehalt von 900 -X; das Präsentationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach zu. Die Lehrerstelle an der evang. Schule zu Groß-Steinheim mit einem Gehalt von 900 <X Die mit einem eüang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Eichelsachsen mit einem Gehalt von 900 «X Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Merlau mit einem Gehalt von 900 «X; mit dieser Stelle ist Organistendienst verbunden. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Etzen-Gesäß mit einem Gehalt von 900 «X Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bernsfeld mit einem Gehalt von 900 «X Eine Leh- rerstelle an der katb. Schule zu Nierstein mit einem Gehalt von 1000 «X
Lokales.
Gießen, 4. September. (Sitzung der Stadtverordneten am 2. September.) Herr Beigeordneter Keller eröffnet in Verhinderung des Bürgermeisters die Sitzung unter Anwesenheit der Stadtverordneten Herren Batst, Dtery, Grüncberg, Hoch, Kauf, May, Ad. Noll, Petri, Psannmüller, Scheel, Schopbach, Wenzel und Wortmann- Punkt 1 der Tagesordnung: Reparaturarbetten in der Turnhalle, wurde ausgesetzt, da sich inzwischen Anstände ergeben. — Die Anschaffung von Büchern aus Gemeindemitteln nach § 26 des Volksschulgesctzes, nach welchem die Gemeinde verpflichtet ist, die Bücher für unbemittelte Schüler ganz oder vorlagswetse zu beschaffen, wird genehmigt. — Die Verhandlung über den Abhub in der Vahnhossstraße mußte ebenfalls ausgesetzt werden, weil ein Interessent mit seiner Erklärung behufs Geländeerwerbs rc. noch im Rückstände war. — Das Gesuch des Johannes Kreiling IX. von Wiescck, welcher eine Sandgrube anlegen und deßhalb einen städtischen Rain abtragen will, wird genehmigt. — Dem Georg Brömer ist auf sein Gesuch gestattet worden, am verlängerten Rtegelpfad ein Haus zu bauen, nachdem ihm sein früheres Gesuch, vorerst ein


