Einzelbild herunterladen

V

Freitag den 6. August

Nr. 181

1880

Mlger

Artige- md Amtsblatt für den Kreis Gießen

«edaetionSbureaur l Schulstraße 8. 18.

ExpedittonKbureaur /

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

krverkW.

Amerika.

New-Bork. (Der Wahlkampf in Nordamerika). Die Wahlkämpfe

rildt

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh» Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 &

*

16

16

20

16

16

9

4

«tzbach.

SbtnM Ball im (5186

Joule.

Hasselmann bis in die jüngste Zeit hinein von kleinen Leuten empfangen hatte. Nun hat sich der ehrenwertheArbeiterfreund" in aller Stille unsichtbar ge­macht und seine leichtgläubigen Freunde haben das Nachsehen. Es liegt in dieser Thatsache eine bittere Ironie. Man erinnert sich, daß Hasselmann noch ganz kürzlich durch die bekanntenEnthüllungen" seine ehemaligen Genossen moralisch zuvernichten" suchte, und daß in diesen Enthüllungen die leidige Geldfrage eine sehr hervorragende Rolle spielte. Hier nun hat die bekannte Phrase von derAusbeutung der Arbeiter" eine neue, sehr eigenthümltche und sehr lehrreiche Beleuchtung erfahren. Hoffentlich werden die Arbeiter aus dieser Lehre wirklich Nutzen ziehen und ernstlich über dieses fluchtartige Ent­weichen ihres einstigen Führers nachdenken.

Aus Westphalen, 3. August. Die Handelskammer zu Duisburg hat seit dem deutsch-französischen Kriege im Jntereffe der Tabakstndustrie ihrer Bezirks- und Jahresberichten wiederholt den Antrag gestellt, daß die katserl. Tabaksmanusaktur in Straßburg ausgehoben werde. Da dieser Wunsch bis jetzt nicht in Erfüllung gegangen ist, die Straßburger Tabaksmanufaktur viel­mehr in der neuesten Zeit mehr als je bemüht ist, ihren Geschäftskrcis über die Reichslande hinaus durch Errichtung von Filialen und Agenturen, sowie durch dtrecten Detailverkauf an Private auszudchnen, so hat die Handelskammer sich veranlaßt gesehen, eine Petition an das Reichsamt des Innern zu richten, in welchem diese Behörde gebeten wirb, den geschilderten Geschäftsbetrieb der Straßburger Manufaktur zu verhindern und die baldige Aufhebung dieses Ueberblcibsels der französischen Regie herbeizuführen. Eine Abschrift dieser Eingabe ist dem Handelsmintster mit der Bitte um Unterstützung zugesandt worden.

München, 2. August. Folgendes ist der Wortlaut der Huldigungs- Adreffe der Zweiten Kammer an den König:

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König I Allergnädigster König und Herr! Sieben Jahrhunderte find verflossen, seitdem die erhabene Dynastie Wittelsbach ihre Geschicke untrennbar mit dem bayerischen Volke verknüpft ha:; kein anderes unter den Herrschergeschlechtern der deutschen Nation hat eine gleiche geschichtliche Thatsache zu verzeichnen. Auf diese lange Vergangenheit blickt das bayerische Volk mit freudigen Gefühlen und mit berechtigtem Stolze zurück. Im Laufe der Zeit find neue Zweige dem alten Stamme zu­gewachsen, aber vom Rhein und Main bis zu den Alpen schlagen alle Herzea für den Königlichen Thron. Dem geeinten Volke war und ist das erhabene Herrscherhaus die sicherste Gewähr seines Bestehens und Gedeihens. So har es unter den deutschen Stämmen eine Stufe allseitiger Entwickelung erreicht, die keinen Vergleich zu scheuen braucht. Wie die durchlauchtigste Dynastie Wittelsbach stets treu zu ihrem Volke stand, so hat auch dieses niemals in seiner Treue gewankt, und die lebende Generation, festhaltend an der von den Vätern ererbten Tugend, gelobt in dieser feierlichen Stunde ihrem erhabenen Könige und dem Königlichen Hause für sich und ihre Nachkcmmeu die Bewah­rung bayerischer Treue und Anhänglichkeit I Eure Königliche Majestät I Die gegenwärtig zum Landtag versammelten Abgeordneten des Königreichs können und dürfen nicht darauf verzichten, vor den Stufen des Thrones die Gefühle und Gesinnungen zum Ausdruck zu bringen, weiche das bayerische Volk er- füllen; der landesväterlichen Liebe und Fürsorge Eurer Königlichen Majestät gewiß, sieht daffelbe vertrauend in di- Zukunft. Möge es Eurer Königlichen Majestät gefallen, die allerehrerbietigsten Glückwünsche und die aus warmen Herzen entstammende dankbare Huldigung des getreuen Volkes aus Anlaß des in der Geschichte etnckg dastehenden Jubiläums der Dynastie allergnädigst ent- gegenzunehmen und die Gelobung unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit an seinen König und Herrn und das Königliche Haus zu gestatten! Die Hand des Allmächtigen schütze Eure Königlich- Majestät, das Königliche Haus und mit ihm bas bayerische Volk! In alleriiefster Ehrfurcht erstirbt Eurer Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste Kammer der Abgeord- neten. München, den 30. Juli 1880.

Aus Bayern, 3. August. Der gemäßigt klerikaleBayer. Kurier" schreibt: Einen argen Mißton hat die Festesfreude, weiche sich überall zu regen beginnt, die Verhandlung vor dem Würzburger Militärgericht gebracht. Die Schuldigen haben ihre Strafen, wenn sie cwch sehr viel gelinder ausgefallen sind, als der Staaisanwalt für angemeffen hielt. Aber wie in früheren ähnlichen Fällen, müffen wir auch diesmal wieder fragen: Wie war es möglich, daß solche systematische Schindereien fast 2 Jahre fortgesetzt werden konnten, ohne daß die Vorgesetzten, zunächst der Compagniechef etwas davon merkte? Wir gestehen, daß uns dies ein Räthsel ist. Der Herr Kriegsminister wird durch diesen Fall wohl belehrt worden sein, daß die wohlmeinendsten Verordnungen seinerseits auch nicht im Stande sind, Abhülfe zu schaffen. Wie wäre es denn nun, wenn für solche Vorkommniffe die Vorgesetzten consequent zur Verantwortung gezogen und ordentlich diSciplinirt würden? Das würden die Herren Officiere, welche es bisher etwa nicht thun, gewiß veranlassen, das Thun und Treiben ihrer Unterosfictere auch im Pui kte der Soldaten-Be« resp. Mißhandlung streng zu controliren und gegebenen Falles rechtzeitig einer Rohheit ein Ziel zu setzen, die jedes menschliche Herz aus's Tiefste empören muß.

i 1880.

(4616 cleii Jaln-Neckar-BahiL arm F Nestler E 5,2.

schaftliche gaues 30.

;z Grossherzogs

aenkhrlmg st«hk

Hi Vorderhaus-

w a?<i

Aeutschland.

Darmstadt, 3. August. Unter dem 23. Juli hat das Großh. Ober- conflstorium folgendes Ausschreiben an sämmtliche evangelische Pfarrämter erlassen:Wiederholt hatte sich in den letzten Jahren daö Comit6 der deutsch- evangelischen Mission in Parts hierher mit der Bitte gewendet, daß zum Besten der armen deutschen Gemeinden, insbesondere derjenigen in La Vtlette, deren Hauptbestandthetl hessische Arbeiter bildeten, eine Collecte verwilltgt wer­den möchte. Obgleich wir es nur bedauern können, daß trotz der schlimmen Erfahrungen in den Jahren 1870 und 1871 wieder eine so große Anzahl von Hessen, Arbeit und Verdienst suchend, nach Parts gezogen sind, so glaubten wir doch auf jene Bitte etngehen zu sollen, da es außer Zweifel steht, wie jene Arbeiter jammt ihren Familien in sittlicher und kirchlicher Beziehung gänz­licher Verkommenheit anhetmfallen würden, wenn man unter denselben keine Sorge trüge für deutsche Predigt und Seelsorge, für deutschen Unterricht der Kinder. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nunmehr auf unseren Antrag zu genehmigen geruht, daß für die deutschen evangelischen Gemeinden in Parts, namentlich die von La Vtlette, im Laufe dieses Spätsommers eine Beckencollecte tn allen evangelischen Kirchen des Großherzogthums erhoben werde. Wir beauftragen Sie daher, diese Collecte an einem Ihnen geeignet scheinenden Sonntage, nach vorheriger Empfehlung, zu welchem Zwecke wir Ihnen die Nr. 12 des in Paris erscheinendenSchisfleins Christi" zusenden, erheben zu lassen, die Beträge aber an Ihre Dekanate einzuschicken, von welchen sie an den Großh. Oberconflstorial-Protokolltsten Gerhardt dahier, unter gleichzeitiger Benachrichtigung an uns, abzuliesern sind."

Das Ausschreiben Großh- Oberconsistortums an die evangelischen Pfarrämter Nr. XXI besagt:Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob nach Erlaß des Reichsgesltzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung die früheren zu Recht bestehenden Bestimmungen über Dis. pensatton von anderen, als den in § 33 des erwähnten Rrichsgesetzes verbote­nen Verwandtschaftsgraden hinsichtlich der kirchlichen Trauung noch als gültig, oder ob sie als durch das Reichsgesetz ausgehoben anzusehen sind. Wir haben diese Frage einer eingehenden Prüfung unterzogen und eröffnen Ihnen in dieser Beziehung im Einvernehmen mit Großh. Ministerium des Innern und der Justiz Folgendes:

Die seither geltenden Bestimmungen über verbotene Verwandtschaftsgrade beruhen, wenn ihnen auch die Anschauungen der Kirche zu Grunde liegen, zum bei weitem größten Theil auf particularrechtlichen landesgesetzlichen Bestimmun­gen, was schon daraus hervorgeht, daß dieselben in den verschiedenen Landes- theilen verschieden waren. H'eraus folgt, daß diese früheren Bestimmungen, da sie nicht ausdrücklich aufrecht erhalten wurden, als durch daS Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 (über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung) aufgehoben anzusehen sind, daß sonach es Sache der Standes­beamten ist, die hinsichtlich der verbotenen Verwandtschaftsgrade enthaltenen Vorschriften zu beachten, und daß deshalb von Ihnen bei der kirchlichen Trauung aus verwandtschaftliche Ehehindernisse keine Rücksicht zu nehmen ist."

Darmstadt, 4. August. Seine Königl. Hoheit der Großherzog werden sich im Laufe des morgenden Vormittags nach Oberheffen, nach Alsfeld und Romrod, begeben, und Sonntag Abend nach Wolfsgarten zurückkehren; am Samstag den 7. August findet daher im Großherzoglichen Schlosse kein Rapport statt.

Berlin, 3. August. Nach § 24, Absatz 5 der Postordnung hat jeder Landbriesträger auf seinem Bestellungsgange ein Annahmebuch mit sich zu führen, welches zur Eintragung der von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Packete und Nachnahmesendungen dient. Will ein Auflieferer die Eintragung nicht bewir­ken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen. Bei Eintra­gung des Gegenstandes Seitens des Landbrtesträgers muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Ueberzeugung von der stattge­habten Eintragung gewährt werden. Diese Bestimmungen, welche der länd­lichen Bevölkerung ein Mittel zu ihrer Sicherstellung bieten sollen, werden von der kaiserlichen Oberpost-Directton von Neuem zur allgemeinen Kenutniß

r

3H

V.

len,

et:

40

W tnb Vlnnt ? Uhr.

1 dasConcert

? Besucht für die Lank.

gebracht.

Mit dem 1. April k. Js., dem Zeitpunkte, mit welchem das neue Militärgesetz in Kraft tritt, wird auch eine größere Truppenvcrlegung staitfin- den, da die neugebildeten Truppentheile unterzubringen sind. Der Disloca- tionSplan ist, wie man hört, schon vollständig festgestellt, so daß die Neuerung ohne jede Schwierigkeit zu gegebener Zeit in'8 Leben treten kann.

Berlin, 3. August. Da bis zur Stunde noch keine Entscheidung Sei­tens des Kaisers betreffs der Festlichkeiten für die Einweihung des Kölner Domes, die bekanntlich für die ersten Tage des Monats September ursprüng­lich in Aussicht genommen war, ergangen ist, so verlautet jetzt mit Bestimmt- heit, daß diese Festlichkeiten bis auf Weiteres aufgcschobcn werden und die feierliche Einweihung des Kölner Domes eist an einem späteren noch unbe­kannten Termine stattfinden soll.

Wie aus Hamburg mitgetheilt wird, hat sich Herr Haffelmann tn der Rächt vom Freitag zum Sonnabend nach Amerika cingeschifft, angeblich i mit Hintcrlaffung einer ansehnlichen Schuldenlast. Man nennt eine sehr hohe bcnn in btr SRcrfon her

Summe, die sich zum größten Theile aus Darlehen zusaaimensetzen soll, welche I in den Vereinigten Staaten sind stets erbitterte, denn der Person der

- zdileuaSk- icbt ä «iliiitslrichn -

»s.SS"" »»