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AllM- uni Amtsblatt für den Kreis Gießen.

- ., . . .. . * cw a v - Aa. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«.

Erschemt täglich Ausnahme d-- »towtafl#. Turch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pch

Amtlicher Theil. Loealreglement, die Benutzung der Straßen von Hungen nach Laubach, sowie von Hungen über Hof-Graß und Rodheim nach Langd innerhalb deS KreiseS Gießen mit schwerem Fuhrwerk betreffend.

Nach Anhörung der Localpolizeibehörden und mit Zustimmung des Kreisausschusses für den Kreis Gießen wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29. Juli 1880 zu Nr. M. I. 16374 hiermit angeordnet:

1) Die Räder der Lastfuhrwerke, welche die Straßen von Hungen nach Laubach, sowie von Hungen über Hof-Graß und Rodhetm nach Langd inner­halb des Kreises Gießen gewerbsmäßig oder regelmäßig, wenn auch nur zeitweise mit Erzen, Eisen, Kalk, Steinen, Steinkohlen, Schwerspath, Natron, sowie in Kalk oder Schwerspath eingekochtem Holzessig befahren, müffen eine Felgenbreite von wenigstens 12 Centtmeter haben.

2) Die Etgenthümer der unter 1 bezeichneten Fuhrwerke, deren Räder die erwähnte Felgenbreite nicht haben, werden nach § 366, pos. 10 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich mir Geldstrafe bis zu sechszig Mark oder mit Haft btS zu 14 Tagen bestraft.

3) Gegenwärtige Vorschriften treten mit dem 1. October 1880 in Kraft.

Gießen, den 2. August 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. _________

Bekanntmachung.

Die bezüglich der Rindviehstallungen des Konrad Schäfer in Hausen von uns untrrm 7. Februar l. I. verfügten Sperrmaßregel (s. Anzeiger Nr. 34) sind nach dem Erlöschen der Lungenseuche unter dem Rindvieh des Genannten wieder aufgehoben worden.

Gießen, am 3. August 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekm a n n. __________________

Gießen, am 3. August 1880.

Betreffend: Den Abverdtenst der uneinbringlichen Feldstrafen vom Jahre 1879.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung von Specialverzeichniffen ttn Rückstände sind, werden hieran mit Frist von 14 Tagen erinnert.

______Dr. Boekmann.______

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf die Annonce der sämmtlichen Bäcker in dem gestrigen Gießener Anzeiger sehen wir uns veranlaßt, zur öffentlichen KenntMß zu bringen, daß nach Artikel 185 des Polizeistrafgesetzes es nicht gestattet ist, ohne besondere Eklaubniß der Polizeiverwaltungsdehoroe das Drod zu einem anderen als dem durch Herkommen bestimmten Gewichte zum Verkaufe auszubieten. Das hier in Frage kommende herkömmliche Gewicht ist 2 Kilo und haben die Bäcker zur Aenderung dieses Gewichts die erforderliche Genehmigung bis jetzt weder nachgesucht noch erhalten.

Gießen, den 4. August 1880. Großherzogliche Poltzetverwaltung Gießen.

____ Fresenius.-------- ---

England in Indien.

In gleichem Maße, wie die Möglichkeit des chinesischen Krieges auf Ruß­land abkühlend etnwirkt, hat die Lage der Dinge in Afghanistan die Engländer still gemacht. Von der Niederlage in Kandahar profitirt in erster Linie die Türkei. In England aber hat das Eretgniß eine so große Bestürzung her­vorgerufen, weil man weiß, daß in Afghanistan nicht nur die wenig beneidens- werthe Herrschaft der Engländer über dessen Bergvölker, sondern die Autorität Großbritanniens für das Kaiserreich Indien auf dem Spiel steht. Die großen Fürsten Nordindiens sind keine sonderlichen Freunde Englands, und man will daselbst die Anzeichen tiefer Gährung bemerken. Es wäre dies um so ver- hängnißvoüer, als es nur des Anstoßes zu einer Entstehung der nationalen Idee in Hindostan bedürfte, um England seiner größten Kolonie zu berauben.

In England täuscht man sich darüber nicht, daß in Indien eine tief­gehende Erbitterung gegen die englische Fremdherrschaft herrscht. Die einigen Indier würden die Engländer mit dem Besen zum Lande hinaustreiben können, aber die englischen Vicekönige haben dasDivide et impera verstanden und halten die Indier des Nordens durch indische Regimenter aus dem Süden im Schach. Das Territorium Indiens ist so groß, wie ganz Europa, Rußland ausgenommen; die Bevölkerung zählt 250 Millionen, mehr als ganz Europa. Von diesem weiten Gebiete gehört mehr als die Hälfte dem englischen Staate als Grundetgenthum, nachdem er nämlich, weil das Volk die Steuern nicht erschwingen konnte, ihm zuletzt das Land genommen hat. Der Hindu ist dadurch vom Landbesitzer zum Sclaven der Regierung oder ihrer englischen Pächter herabgesunken. Hunderte von Millionen eines noch vor einem halben Jahrhundert bewunderungswürdigen Volkes sind dadurch aus ein erbärmliches Niveau des Lebensstandes herabgesunken.

Sir Thomas Munroe, die beste Autorität indischer Geschichtschreibung, beschrieb vor einem halben Jahrhundert die Indier wie folgt:Ich weiß nicht genau, was man unter Civilisation des großen indischen Volkes versteht. Theorie und Praxis einer guten Regierung mag ihnen fehlen, aber wenn ein gutes System deS Landbaues, in ihrer Güte unerreichte Fabrikationen, wenn eine Fähigkeit, Alles zu productren, was Bequemlichkeit oder Luxus verlangt, wenn die Einrichtung von Schulen zur Erlernung von Lesen und Schreiben, wenn die allgemeine Gefälligkeit und Gastfreundschaft, und vor allen Dingen, a>enn die gewisienhasteste Achtung und Zartheit dem weiblichen Geschlechte gegenüber zu den Punkten gehören, welche ein ctvtlisirtes Volk kennzeichnen, |o stehen die Hindus in der Civilisation keinem Volke Europas nach.

Was ist aus diesem Volke durch 50 Jahre englischer Herrschaft gewor­den ? Es ist dem Müßiggänge verfallen, verkommen und lüderlich. Die Arbeitsgelegenheit ist verschwunden und entsetzliche Hungersnöthe sind an der Tagesordnung. Das einzige Geschäft, das blüht, ist der schmähliche Opium­handel. Die Baumwollenernte wird nicht mehr im Lande verarbeitet, sondern geht 10,000 englische Meilen nach England und von dort gehen die Stoffe den langen Weg zurück. An der Stelle der großen Stadt Dacca, welche an die Höfe der ganzen Welt jene feinen Gewebe sandte, die mangesponnene Luft" nannte, steht heute wildes Gestrüpp, in dem Tiger und Elephanten Hausen. Es müßte sonderbar zugehen, wenn nicht auch dem indischen Volke die Stunde der Erlösung schlüge und der Tag der Rache für die englische Unterdrückung anbräche. __________________________

Deutschland.

Aus Hessen. Nach der Strafproceß - Ordnung ist bekanntlich die Strafvollstreckung im Allgemeinen der Staatsanwaltschaft übertragen, der Landesjusttz-Verwaltung jedoch anheimgestellt, für die zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehörigen Sachen die Amtsgerichte mit der Vollstreckung zu betrauen. Von dieser letzteren Besugntß hatte die hessische Regierung bei ihren Ausführungsbestimmungen Gebrauch gemacht, aber nur in beschränktem Sinne, indem man den Amtsgerichten zwar die Vollstreckung der Haftstrafe und der in den Hafilocalen zu verbüßenden Gefängntßstrafen überließ, im Nebligen aber die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft aufrecht erhielt- Die inzwischen gesammelien Erfahrungen haben tndeffen ergeben, daß der hier ge- machte Unterschied zweckmäßigerweise nicht aufrecht zu erhalten war. Während der elbe einerseits mit den mannigfachsten Unzuträglichkeiten verbunden war, war in der Qualification der Amtsgerichte kein Grund zu finden, warum diesen letzteren nicht die Vollstreckung in dem vollen, von der R-ichsgesetzgebung statuirtcn Umfang übertragen werden sollte. Das neueste Regierungsblatt veröffentlicht denn jetzt auch eine Verordnung, welche die Vollstreckung in allen von den Amtsgerichten abgeurtheilten Sachen diesen Gerichten überträgt, un­beschadet der besonderen Bestimmungen für Forst- und Feldrugesachen. (K. Ztg.)

Berlin, 2. August. Der Verbrauch an Postkarten hat in der kurzen Zeit des Bestehens dieses Verkehrsmittels einen auß"ordentl>chen Umfang an­genommen. Im Jahre 1878 sind in Europa 342 Millionen abgesandt worden. Davon entfallen 111,445,000 auf Großbritannien, hi-rnächst f°l«t De>ü ch- land mit 108,741.000 und dann Frankreich mit 30,522,000 Stuck- Diese Zahlen, so groß sie sind, werden noch übertroffen von dem entsprechenden