Nr. 103
1880
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
Es hat den Anschein, alS ob die Verfolgung der
Tandidaten zusammen.
als ob das Märthrerthum neue Pro-
Soctaldemokratie die Masse erbittere
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verfassungsrechtlichen Seite der Frage vornehme.
Rickert hält den Reichstag für
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verfassungsmäßigen,
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des Soctalismus zu vermindern, so sollte man es wieder mehr mit dem einzigen Mittel versuchen, welches die Gefahren der Soctaldemokratie vermindern kann, nämlich mit der Förderung des Erwerbslebens, des socialen Friedens und mit der nie rastenden Aufklärung und Volksbildung._______________________________
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berechtigt und verpflichtet, eine Interpretation über den Artikel 34 der Verfassung vorzunehmen und zu prüfen, ob die beabsichtigte Maßregel nach der Verfassung berechtigt sei. Die Cardinalfrage sei, ob St Pauli dem Buchstaben und dem Sinne der Verfassung nach zu der Stadt Hamburg gehöre. Er müsse diese Frage nach allen drei Richtungen hin bejahen- Nur wer nach Zwangsmitteln suche, um Hamburg zum Zoll- anschlusse zu bringen, könne die Trennung Hamburgs von St- Pauli gerechtfertigt finden. Er erwarte, die Regierung werde die ganze Angelegenheit einer eingehenden Untersuchung unterziehen. — v. Minnigerode erklärt, die Conservativen erblickten in der Interpellation und deren Besprechung einen unberechtigten Druck auf die Verhandlungen des Bundesraths. Da keine Vorlage vorhanden sei, so sei die Verhandlung über den Gegenstand selbst unmöglich.
Abg. Richter bedauert, daß nur eine Interpellation, nicht ein Antrag eingebracht
Der Wahlsieg der Socialdemokratie in Hamburg.
Das Vertrauen auf die Wirkung des Socialistengesetzes ist durch den überraschenden Erfolg der Soctaltsten bet der Hamburger Wahl stark erschüttert worden. Die Polizei ist mit großer Schärfe gegen die Wahlagitation der Soctaldemokraten eingeschritten, sie hat Comites aufgelöst, Haussuchungen gehalten, Drucksachen konfiscirt und Verhaftungen vorgenommen, und dennoch erhielt der Socialdemokrat Hartmann 3000 Stimmen mehr als die Gegen-
KeuLschtand.
w. Darmstadt, 2. Mai. Zwischen der Majorität der zweiten Kammer und der Majorität des Beschwerdeausschusses der ersten Kammer besteht eine principielle Meinungsdifferenz, deren Gegenstand die Interpretation einer Bestimmung des Volksschulgesetzes ist, welche die Modalitäten der Vereinigung confessionell getrennter Schulen zu einer gemeinsamen Schule regelt- Es betrifft die Beschwerde der katholischen Einwohner zu Nieder - Saulheim in Rheinhessen, wo auf Antrag des Gemeindevorstandes im verstossenen Jahre die nach Maßgabe des Art- 9 des Volksschulgesetzes erforderliche Ab- . siimmung über die Vereinigung der dort bestandenen konfessionellen Schulen stattfand, und zwar zu einer Zeit, als die durch Tod erledigte Stelle des katholischen Geistlichen noch nicht wieder besetzt war und außerdem dem Gemeinderathe ein Jsraelite angehörte, welcher bei der Abstimmung mitwirkte. Die für die Versammlung auf Grund des Schulgesetzes erwählten katholischen Mitglieder hielten die Zusammensetzung der Ver- L sammlung nicht für gesetzlich, weil einmal der katholische Geistliche, welcher nach dem j Gesetz Mitglied des Schulvorstandes sei, fehle, und weil weiter der israelitische Gemeinderath, welcher durch das Gesetz ausgeschlossen sei, doch zur Abstimmung zugelassen werden solle; sie enthielten sich der Abstimmung, deren Resultat der von der Regierung bestätigte Beschluß auf Vereinigung der Confessionsschulen war. Die Beschwerde der katholischen Einwohner von Nieder - Saulheim wurde in letzter Session der zweiten Kammer, wie früher mitgetheilt, gegen 8 Stimmen verworfen, während die Majorität des Beschwerdeausschusses der ersten Kammer (3 gegen 1 Stimme) nach einem von Herrn Dornsei ff (Gießen) desfalls erstatteten Bericht beantragt, die Kammer wolle die Beschwerde, insoweit sie darauf gegründet wird, daß Unberufene bei der Abstimmung mitgewirkt haben, der Staatsregierung zu geneigter Berücksicht gung empfehlen. Dagegen kann der Ausschuß die Beschwerde, soweit sie auf die Vacanz der katholischen । Pfarrei gegründet wird, sowie die Bitte um Aussetzung der Abstimmung bis zur Wieder- besetzung dieser Pfarrei nicht befürworten. Der Bericht sagt in dieser Beziehung: „Es bleibt zu bedauern, wenn die in Art. 9 zugelassene Abstimmung, ein für das religiöse , veben höchst wichtiger Act, erfolgt, während der Gemeinde der Geistliche, der Mittel- ’ punkt und die Stütze des religiösen Lebens, fehlt. Anderseits ist aber zu bedenken, daß ' Diejenigen, welchen das Recht gewährt ist, die gedachte Abstimmung zu verlangen, auch । bffugt sind, zu fordern, daß sie baldmöglichst vorgcnommen werde, daß es nicht in der ■ Nacht der Regierung liegt, dem Mangel abzuhelfen, da sie den Geistlichen nicht zu ernennen hat, daß auch nicht entfernt die Regierung der Vorwurf treffen kann, die Vacanz zur Abstimmung benutzt zu haben, nachdem diese Vacanz nach dem eigenen Anführen v der Petenten circa 2</r Jahre gedauert."
Bezüglich des weiteren Punktes wegen Thellnahme eines israelitischen Gemeinde- rathsmitgliedes an der fraglichen Abstimmung, die der Ausschuß der ersten Kammer • «iir unzulässig hält, führt der Bericht aus, daß, wenn auch in Art. 9 des Volksschul- besetzes, wo der Gemeindevorstand berufen wird, eine Beschränkung nicht beigefügt fei,
zu geben geeignet fei. Der Reichstag habe das Recht, jederzeit zu verfassungsmäßigen, wichtigen Fragen Stellung zu nehmen. Der Bundesrath muffe feine verfaffungsmäßigen Rechte schützen, auch wo es sich um die Rechte eines Kleinstaates handle. Abg. Windthorst kommt zu dem Schluß, daß St. Pauli zu Hamburg gehöre und nicht ohne Verletzung der Verfassung von Hamburg getrennt werden könne Wenn über die Abgrenzung des Bezirks und des Freihafenaebietes eine Einigung zwischen der Reichs- regierung und den Hansastädten nicht entstehe, so könne dies nur auf legislativemlWege erledigt werden. Lasker constatirt mit Genugthuung, daß bis jetzt noch nicht eine
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6.92,3.
selyteu mache und die alten Parteigänger des Soctalismus in geheimer Agitation fester als je aneinander schlöffe.
Von fortschrittlicher Seite verbreitet man die Ansicht, daß ein unheilvoller Pessimismus um sich greife, daß die Verzweiflung Tausende der Social- demokralie In die Arme treibe, die Hoffnungslosigkeit die Menge mit Blindheit schlage und der äußersten Opposition zutretbe. Gäbe es noch eine radtcalere Partei, so klagt die fortschrittliche Preffe, große Mafien würden ihr zuströmen.
Die Nationalliberalen weisen darauf hin, daß die Hamburger Soctaltsten1 mit großem Geschick die Freihafenstrllung Hamburgs und die Bedrohung der' Vorstadt St. Pauli durch die Htneinziehung in das Zollgebiet in ihren Aufrufen verwerthet hätten, auch meinen sie, die persönliche Intervention von Eugen Richter sei verhängnißvoll geworden und habe nur der soctalistischen Agitation gedient. Als einen Protest gegen die Zollpolitik des Reiches vermögen sie die Wahl nur ohne Beweismitteln htnzustellen.
Hamburg, so äußern sich endlich conservattve Stimmen, sei seit jeher wie Frankfurt a. M. der Tummelplatz einer gehässigen Feindschaft gegen Preußen und der Sitz eines verstockien kräo erhoffen Partikular'smus- Auf diesem Boden muffe natürlich die Soctaldemokratie gut gedeihen, weil die Feindschaft gegen die neue Ordnung der Dinge sich dort am breitesten mache; es sei fein Wunder, wenn in Sachsen und Hamburg die Socialdemokratie wuchere, wie auch in Berlin die principielle Opposition der Fortschritt! Partei den Socialisten das Terrain vorbereite. Außerdem beschuldigt die conservattve Preffe den Hamburger Senat, er habe das Soctalistengesetz in einer Weise abgeschuächt, daß eine große Anzahl der sociaidemokratischen Agitatoren Hamburg als ein Eldorado betrachte und sich dahin zurückgezogen habe, ein Umstand, der an/rebltch den Anlaß geben soll zu einer ernsthaften Auseinandersetzung des
daß klar und bestimmt in pos. 3 vorgeschrieben sei, daß die Zahl der Abstimmenden aus den verschiedenen Confessionsgemeinden gleichgestellt werden soll. Wenn aus poa. 1 gefolgert werden solle, daß auch Jemand abstimmen dürfe, der diesen Confessionen gar nicht angehört, so läge ein Widerspruch vor, der auf dem Wege der Interpretation zu heben wäre. Der Bericht sagt: Die Garantie, welche durch die Abstimmung einer aus den Confessionen in gleicher Zahl berufenen Versammlung geboten werden soll, würbe, wenn neben den berufenen Confessionsangehörigen Jemand, der gar nicht den Confessionen angehört, zur Abstimmung zugelaffen wurde, zu einer ganz bedeutungslosen Form herabfinken, da diesem Dritten gewöhnlich die entscheidende Stimme zufallen würde."
Wie bereits erwähnt, beantragt der Ausschuß erster Kammer, in letzterer Richtung die Beschwerde der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen.
Berlin, 1. Mai. Reichstag. Interpellation Wolffson, betreffend die Einverleibung Altonas und St. Paulis in das Zollgebiet- Schatzsecretär Scholz erklärt sich zur sofortigen Beantwortung ’dzt Interpellation bereit. — Wolffson begründet seine Interpellation. Die Frage des beabsichtigten Anschlusses berühre bedeutende wirth- schaftliche und staatliche Interessen. Was den Anschluß Altonas betreffe, so sei es richtig, daß Altona unter der Concurrenz zu leiden habe und daß die geschäftlichen Verhältniffe Altonas etwas zurückgegangen seien. Der Zollanschluß Altonas werde demselben aber feinen Vortheil bringen, am allerwenigsten wenn, wie beabsichtigt sei, ein Theil von St. Pauli mit angeschlossen werde. Denn dann würde dieser geschäftlich wichtige Theil von St- Pauli Altona nach rote vor Concurrenz machen Altona hätte dazu noch die jetzigen Vortheile feiner Freihafenstellung verloren. Im Interesse Altonas liege also der beabsichtigte Zollanschluß ganz und gar nicht. Man erblicke tn den beteiligten Kreisen daher in der beabsichtigten Maßregel einen Schritt, um Hamburg zum Zollanschluß zu nöthigen. Man könne über den Nutzen des Zollanschlusscs ge- theilter Meinung sein; es sei aber nicht zu verkennen,'daß die Hansastädte unter ihrer Freihafenstellung eine Entwickelung genommen haben, die ihnen und ganz Deutschland zur Ehre gereiche. Daher sei es erklärlich, daß sie diese bewährte Stellung nicht für theoretische, in Aussicht gestellte, aber nicht erroiefene Vortheile aufgeben wollen. Die Hansastädte seien Perlen im Kranze der deutschen Städte geworden durch eigene Kraft, ohne Beistand des Reiches, dessen Flagge ihre Schiffe jetzt durch alle Meere Krügen. Nun frage es sich, ob St. Paust ein Theil der Stadt sei oder zum Gebiet gehöre.
Redm. weist an der Entwickelung Hamburgs und an seiner jetzigen städttschcn Verfassung - ach, daß St. Pauli nur ein Theil Hamburgs sei, mit dem es Alles gemein habe, Liv cur öie Armensteuer, die Consumtionssteuer und etwas andere Sätze in den untersten Classen der Einkommensteuer. Die Zugehörigkeit St. Paulis zur Stadt werde bewiesen durch das Baupolizeigesetz von 1865 und die neue Kirchenverfassung Hamburgs. In allen Gesetzen, selbst in der Etatsposition für die von Hamburg zu zahlenden Aversen werde St Pauli als zu Hamburg gehörig betrachtet. Der Vorschlag des Zollanschlusses Altonas und St. Paulis sei an den Bundesrath gelangt, ohne daß dem Hamburger Senate eine Andeutung darüber gemacht worden sei. Der Antrag gehe von Preußen aus. Es habe die Hamburger Bevölkerung tief erschüttert, daß man einen Schritt gethan, der gerade nicht von bundesfreundlicher Gesinnung zeuge. Es würde die Bürgerschaft sehr beruhigen, wenn der Vertreter der Reichsregierung in der Beantwortung der Interpellation versichern könnte, daß dies nicht ein erster Schritt sei auf dem Wege zu dem System, Hamburg seine Freihafenstellung zu verleiden und es zum Anschlüsse an den Zollverein durch ein Mittel zu zwingen, das gewiß nicht nach der Absicht der Reichsregierung, aber factisch doch mit der Verfassung und den Verträgen nicht in Einklang stehe und das Gepräge der Bundesfreundlichkeit sicher nicht trage. Ich erwarte die Antwort des Vertreters der Reichsregierung. (Beifall links.)
Unterftaat§fecretär Scholz beantwortet die Interpellation dahin: Nicht im Namen der verbündeten Regierungen, sondern im Namen und im Auftrage des Reichskanzlers habe ich auf die Interpellation conform dem Inhalte der gestellten Fragen Folgendes zu antworten: Daß die preußische Regierung beim Bundesrathe den Antrag gestellt, einen Beschluß dahin zu fassen, daß die Stadt Altona und ein Theil der Vorstadt St. Pauli in das Zollgebiet einzuziehen sei, daß der Einbringung des Antrags nach der Reichsverfassung nicht erforderliche Separatverhandlungen mit Hamburg nicht vorausgegangen find und daß der preußische Antrag dahin geht, den Anschluß eines Theiles der Vorstadt St. Pauli event. auch ohne Zustimmung Hamburgs beschlossen zu sehen, das Alles sind Thatsachen, auf deren Geheimhaltung keinerseits Werth gelegt worden ist, die deßhalb auch sehr bald bekannt geworden sind und daher auf die Anfrage des Interpellanten nicht zu betätigen keine Veranlassung vorliegt. Hierüber hinaus aber in eine Erörterung der allgemein bekannten Thatsachen einzugehen, sie zu motiüiren oder zu vertheidigen in rechtlicher oder factischsr Hinsicht muß der Reichskanzler ablehnen, weil er mit der ihm obliegenden Rücksichtnahme auf die Stellung des Bundesraths und auf die Wahrung der Fieiheit der Verhandlungen des Bundesraths nicht vereinbar finden würde, über einen beim Bundesrathe von einem Mit- gliebe des Bundes eingebrachten Antrag vorab mit dem Reichstage zu verhandeln.
Karsten bedauert die unzureichende Antwort. Er erblicke in dem beabsichtigten Zollanfchluß einen weiteren Schritt in dem System, die Hansastädte zum Zollanschlusse zu zwingen. Von Nutzen für Altona könne nicht die Rede fein. Er erwarte mit Bestimmtheit, daß die Regierung, ehe sie weitergehe, die eingehendste Prüfung auch der
daß die Macht der Eocialdcmokratie sich noch immer ungebrochen äußert. Vermag nun das Soctalistengesetz nicht, btc Idee zu tödten und die Anhänger
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Reichskanzlers mit dem Hamburger Senate.
___ In allen diesen Argumenten liegt manches Wahre. Wlr kommen aber bic'M durch allerlei Gründe und Beschönigungen nicht über die Wahrheit hinweg,
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