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Telegraphische Depeschen.
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Berlin, 2. Februar. Die „Nordd. Allg Ztg." bezeichnet die von auswärtigen Zeitungen an die Reise des Kronprinzen nach Italien geknüpften Conjecturen als unrichtig und des tatsächlichen Anhalts entbehrend. Daß der Kronprinz seine Gesundheits halber in Pegli weilende Gemahlin mit Familie von Neuem besuche und möglicher Weise demnächst die Rückreise gemeinsam antrete, sei ein so natürliches Vorkommntß, daß die weitläufigen, einander widersprechenden Conjecturen, welche verschiedene Redacttonen im Jn- tereffe ihrer Blätter daran knüpften, kaum noch die Präsumtion der bona fides für stL hätten.
London, 2. Febr. Die „Times" dementiren das Gerücht, daß Lord Lytton, Vicekönig von Indien, zurückzutreten wünsche. — Der „Standard" meldet, die britische Regierung habe dem Befehlshaber des Pactfic-Geschwadecs telegraphirt, ein Kriegsschiff nach La Paz in Unter-Calisornten zu senden, um daselbst die durch Unruhen an Leben und Besitz bedrohten Engländer ** , 2. Februar. Abends. Die Kaiserin von Rußland traf
beule Abend sogleich nach 8 Uhr auf dem Ostbahnhofe ein in Begleitung der Herzogin von Edinburg und des Großfürsten Sergei. Auf dem Bahnbose waren zum Empfang anwesend: Fürst Dolgoruckt, Botschastsrath v. Arapoff, der Stadt-Commandant und der Polizeipräsident. Der Kaiser hatte den Flügeladjutanten v. Lindequtst entsandt. Bald nach Ankunft d-s Zuges traf Kaiserin Augusta ein und empfing die Herzogin von Edinburg und den G'vßsürsten Sergei im Empfangssalon. Um 9 Uhr erfolgte die Abreise «ich Petersburg.
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uns auch die Tilgung des Proomzialstraßenbauschuldrestes nicht empfehlenswerth. Wir können deshalb, wie bereits Eingangs erwähnt, nur dem Bauchlage der Gr. Regierung rustimmen. Als selbstverständlich betrachten wir es hierbei, daß ein Ruckkauf von Oblt- gationen des Oderhessischen Eisenbahnanlehms nur stattfinden wirt), sobald er unter dem Parikurse ausführbar ist und daß, sollte der, allerdings kaum anzunehmende Fall eintreten, daß die Oberhessischeu Eisenbahn-Obligationen den Parikurs erreichen oder übersteigen, die Großh. Regierung von einem Ankauf dieser Papiere absehen und statt dessen von ihrem Kündigungsrechte Gebrauch machen würde." Der Ausschuß beantragt Zustimmung zu der Vorlage der Regierung.
Berlin, 1. Februar. In seiner jüngsten Sitzung hat der Justizausschuß deS Bundesrathes über jene Bestimmungen der Strafvollzugs-Vorlage ($ 14 ff.) verhandelt, welche die Frage der Einzelhaft nach einheul chen Ge. fichtspunkten zu regeln versuchen. Preußen hatte bekanntlich vorgeschlagen, die Jsolirhaft in der Welse obligatorisch einzuführen, daß der Zuchthausgesangene die ersten 6, der zu Gefängmß Verurtheckte die ersten 3 Monate seiner Strafzeit, sofern dieselbe diese Fristen oder über dieselbe hinausgeht, in der Einzel- zelle zu verbüßen habe. Hiergegen erhob sich, namentlich von Setten der bayerischen Bundesbevollmächtigten, ein lebhafter Widerspruch, der denn auch schließlich zur Ablehnung deS preußischen «atrages und zur Annahme der folgenden Fassung des gedachten Paragraphen führte: Zuchthaus- und Gefängmß- Strafe beginnen in der Regel mit Einzelhaft, St.äfltnge können sofort in Gemeinschaft genommen werden, wenn ihre Strafdauer 3 Monate nicht erreicht, oder wenn ihr Zusammensein mit Anderen, nach ihrem Betragen und ihren Eigenschaften, für unnachthetlig erachtet wird. Eine so che Anordnung ist jederzeit widerruflich." Ob diese Regelung der Frage den Betsill des Bun- deSrathsplenumS finden wird, ist bei der Divergenz Preußens, welches in einer so laxen Faffung das Prtncip der Jsolirhaft nicht zu einem klaren Ausdrucke gekommen erachtet, als mindestens zweifelhaft zu bezeichnen. Die preußischen Vertreter wiesen darauf hin, daß der bayerische Antrag gar kein Novum enthalte, son- dern daß bereits der Art. 22 des Reichs-Strafgesetzbuches den Strafanstalls- Verwaltungen die Befugniß zur Verhängung der Einzelhaft überweise, die Forderung Bayerns demnach durch daS discrettonäre Gemessen dieser Beamten bereits erfüllt und gewahrt sei. Was die Partikular-Staaten zur Ablehnung des preußischen Entwurfs, resp. des in Rede stehenden § 14 bestimmt hat, ist wohl nicht so sehr ein sachliches Motiv, als hauptsächlich der Umstand, daß die obligatorische Einsübrung der Einzelhaft eine ganz bedeutende Steigerung des Etats der Gefängniß-Verwaltungen herbeiführen dürfte. In der That würde sich bei der Mehrzahl der Strafanstalten eine bauliche Erweiterung als nothwendig erweisen und namentlich die Amtsgerichts-Gefängniffe, denen bisher das Prtncip der Jsolirhaft durchaus fremd geblieben ist, sind in ihrem gegenwärtigen beschränkten Umfange völlig ungenügend zur Erfüllung der von Preußen vertretenen Maßregel.
— Aus dem. jetzigen Retchsamt des Innern ist dem Deutschen Apotheker- verein folger.des Schreiben zugegangen: „Das Directorium benachricht ge ich ergebenst, daß Ihre Eingabe, betr. den Erlaß einheitlicher reichsgesetzltcher Bestimmungen über das bei Abgabe von Arzreten zu beobachtende Verfahren dem Bundesrathe vorgelegt worden ist, derselbe jedoch keine Veranlaffung gefunden hat, dem Gegenstände zur Zeit näher zu treten. Gezeichnet: Eck." — Nach dem Berichte des Reichsschatzamts betrugen die Ist-Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern in der Zett vom 1. April bis Ende 1879 zusammen 216,391,104 JL oder 37,218,121 «M. mehr als in der entsprechenden Vorjahrzeit. Bet weitem die größten Mehr-Einnahmen, über 33 Mill <X, brachten die Zölle; Mtnder-Emnahmen hatten nur Branntwein und Brausteuer, sowie auch Rübenzucker; Salz- und Tabakssteuer hatten Mehr-Einnahmen. — Zur Regelung der Handelsverhältmffe zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich hat der Bundesrath noch eine besondere Weisung für die Hauptämter erlaffen.
— Wie in der hessischen, find jetzt auch in der würltembergischen Zwei- ten Kammer Anträge gestellt worden, die betreffenden Regierungen möchten beim Bundesrathe die Herabsetzung der Gerichtskosten beantragen. Die Höhe der Gerichtskosten, namentlich bei kleinen Streitobjekten, ist allerdings eine beträchtliche. Man weiß, daß man dieselben aus einem allgemeinen ethischen und einem spectellen praktischen Grunde so hoch ansetzte; um nämlich einerseits den Processtrern aus Leidenschaft eine Schranke zu ziehen und um anderseits zu verhindern, daß nach dem 1. October die neuen Gerichte plötzlich mit Protesten überflutet würden. Der letztere Beweggrund dürfte in nicht ferner Zeit hinfällig werden; ob der erstere trotzdem eine Minderung der Gerichtskosten wünschenswerth erscheinen läßt, darüber sind die Ansichten getheilt. J.denjalls wird man noch einige Zett der Erfahrung abzuwarten haben, bevor man den kaum geschaffenen Zustand, der allerdings dem Rechtsanwaltsstande durchaus mißbehagt, wieder ändert.
New-Nork, 2. Februar. Leffeps rüstet acht verschiedene Expeditionen aus beyusö Ausnahme der Pläne für das Project des Panama-Eanals. — In den katholischen Kirchen wurden am Sonntag 25,000 Dollars zu Gunsten der nothleidenden Irländer gesammelt.
Washington, 2. Februar. Dem Eongreß ging der Antrag zu, daß Präsident H.yes aufgesorderr werde, den im Kriege begriffenen südamerikanischen Staaten seine guten Dienste zur Herstellung des Friedens anzubteten. Em fernerer Antrag geht aus Bewilligung eines Kredites von 100,000 Doll, zur Unterstützung der not-leidenden Irländer.
Lokale-.
Gießen, 3. Februar. Tagesordnung für die Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag, den 5. Februar 1880, Nachmittags 4 Uhr, im alten Nealfchul- gedäuder
1. Vergebung einer Pfründe aus der Löber'schen Stiftung.
2. Stiftung des Kupferschmieds Karl Ludwig Kirsch zu Gunsten der Stadtarmen.
3. Die Ergänzung der Commission zur Prüfung der Lieferung an Brod u. s. w. für das Militär.
4. Verwendung des sonntäglichen Kirchenopfers.
5. Die Anstellung eines Forstwarten für die Forstwartet Wieseck-Hangelstetn.
6. Voranschlag der Realschule pro 1880/81.
7. Die Grablegung des Bruchgrabens.
*<. Straßenanlagen in der Westanlage.
9. Die Erhöhung der städtischen Trottoirs.
10. Die Aufstellung eines allgemeinen Bauplanes.
11. Gesuch des Heinrich Schäfer III. um Erlaubmß zum Bauen in den Eichgärten.
12. Gesuch des Karl Haas in Gießen um Erlaubniß zur Errichtung eines Kalkofens. 13. Kosten Decreturen.
11 Die Prüfung der Rechnung pro 1878.
Gießen, 3. Januar. Die Stiftungsfeier des Kriegervereins am Sonntag Abend nahm den schönsten Verlauf. Nach einigen einleitenden Worten des 1. Vorsitzenden, aus denen wir hervorheben, daß der Verein bei einer Ausgabe von über 500 JL zu Unterstützungen sich ein Baarvermögen von 1000 erspart hat, und welche mit einem Hurrah für die Protectoren des hessischen und deutschen Kriegervereinswesens Seine Majestät den Kaiier und Seine Königliche Hoheit den Großherzog schloffen, traten Gesang und Musik in ihr Recht. Zu Ehren des Herrn Rendanten Bieler, Ehrenmitglied des Vereins, wurde eine Salve abgefeuert und zu Ehren der deutschen Frauen eine Ehrenattacke ausgeführt. Ein Tänzchen brachte das schöne Fest zum wohlgelungenen Abschluß.
Gießen, 3. Januar. sRückfalltyphus.^ Der „Darmst. Zeltung." wird unterm Gestrigen von hier berichtet: In den Hospitälern zu Gießen sind in der Zeit vom 25. bis 30. Januar l. I an Rückfalltyphus erkrankt ausgenommen worden 12 Personen (10 Männer, 2 Weiber); als genesen wurden entlasten 10 Personen (7 M., 3 W.); mit Tod abgegangeu ist keiner; es verblieben mithin am 30. v. M. 72 Personen (67 M, 5 W ). Die Zahl der von Beginn der Epidemie an bis jetzt tm Ganzen aufgenommenen Kranken beträgt 135, von welchen 11 gestorben sind.
Herr Profcstor Dr. Perls, welcher bekanntlich bei seinen wissenschaftlichen Arbeiten über diese Kiankhett von derselben inficirt worden war, ist, wie wir mit aufrichtiger Freude vernehmen, wieder als genesen zu betrachten.
Gießen, 3. Februar. Im Monat Januar d I. wurden von Setten der Schutzmannschaft arretirt: Bettler 104, Obdachlose 11, wegen Scandal 6, wegen Trunkenheit 8, Prostituirte 2, Diebstahl 7, Betrug und Unterschlagung 2, auf Requisition wurden 6 Personen arretirt, Schulkinder 9. Anzeigen erfolgten in sanitätspolizeilicher Beziehung wegen schädlicher Ausdünstung 7, bösartiger Thiere 1, in stcherheitspolizeilicher Beziehung gegen Bettler 108, Ruhestörung 120, Diebstahl 9 Meldewesen 74, sonstige Sicherheitspolizei 35. Ferner wegen Thierquälerei 4, Concubinat 6, Üebertretung der Feierabendstunde 76, wegen Vergehen gegen die Droschkenordnung 5, Straßenreinigung 37, Fohrordnung 5, sonstige Straßcnpoltzet 26, Feuerpolizei 7, Steuerdefraudalion 18, Oktroi 10. Summa sämmtltcher Anzeigen 548 gegen 323 im Monat December v. I.
— Die „Volksküche" vertheilte heute 1051 halbe Portionen. Verkauft wurden hiervon 122, 929 Portionen erhielten Arme, Kinder und Handwerksburschen.
BermischteS.
Darmstadt, 31. Januar. [Äleme Ursachen, große Wirkungen.^ Die „R. H. V." schreiben: Die Mam Weser Bahn wird facklich in Folge eines Schnupfens zum Verkauf kommen. Der Abgeordnete Racks, der in der vorgestrigen Sitzung, schon sichtbar unwohl, sich entschieden gegen den Verkauf aussprach, konnte gestern in der Sitzung, sowie bet der Abstimmung nicht erscheinen, und jo wurde die Regierungs Proposition nut 24 gegen 21 Stimmen angenommen, da bei Stimmengleichheit in diesem Falle die Regierungsvorlage als angenommen gilt.
Frankfurt, 2. Februar. Bei Gelegenheit des Deutschen Turnfestes, das in die zweite Hälfte des Monats Juli fallen dürfte, soll eine Specialausstellung von Turn- und Feuer- geräthschaften statifinben. Dieselbe wirb von etwa achttägiger Dauer sein und nur solche Gegenstände und Geräthschaften enthalten, welche in Deutschland oder Oesterreich angefertigt werden. Die Anmeldungen, bei weichen genaue Angaben über gewünschten Raum im Freien ober bedeckten Hallen zu machen sind, müffen längstens bis zum 1. März 1880 eingereicht werden und ertheilt auch der Centralausschuß für das Fest anf Wunsch nähere Auskunft.
Karlsruhe, 29. Januar. In der gestrigen Sitzung der Strafkammer wurde gegen den Zugmeister Siegele und den Maschinenheizer Uhr wegen Gefährdung eines Eisenbahntransports verhandelt. Es handelte sich um den schrecklichen Eisenbahnunfall bei Heidelsheim, wo 3 Menschen getödtet und 18 mehr oder weniger verletzt wurden. Der Hauptschuldige, Loco- motivführer Hohl, hatte durch Selbstmord in der fraglichen Nackt sich der Verantwortung entzogen. Die Angeklagten bestreiten die vom Staatsanwalt vorgeworfene grobe Pflichtverletzung und suchen den ganzen Unglücksfall auf Pflichtüberhäufung zurückzuführen, da sie neben ihren dienstlichen Functionen noch die eines Conducteurs, Gepäckrevidenten zu besorgen hatten. Der Heizer Uhr hatte noch obendrein den betrunkenen Hobl zu beobackten. Aus diesen Gründen haben die Angeklagten nicht Muße gefunden, die beschleunigte Gefahrgejchwtndigkeit zu beobachten. D^r Zug fuhr deyalb, dem unzurechnungsfähigen Hohl allein anbetmgegeben, mit vollem Dampf an der Station Heidelsheim vorbei und stieß einige hundert Meter unterhalb der letzteren auf den von Stuttgart kommenden Zug derart, daß mehrere Wagen zertrümmert und die oben berührten Unglücksfällc herbeigesührt wurden. Verthetdiger waren zwei Anwälte aus Stuttgart, u. A. Anwalt Payer. Die Angeklagten wurden zu 6, resp. 4 Monaten Gefängniß verurtheilt. Durch den Unglücksfall ist auch ein Schaden von 35 — 40000 JL verursacht worden. (Frkf. Z.) — sDer Brückeneinsturz bei Heldenbergen.^ Von competenter Seite geht der „N. Frkf Pr." folgende Nachricht zu: „Wie die in Folge des am 8. November v. I. erfolgten Einsturzes zweier Bögen Dir im Bau begriffenen Eisenbahnbrücke bei Heldenbergen sofort em- gelettete gerichtliche Untersuchung, gestützt auf Sachvcrständigen-Gutachten, ergeben hat, fällt weder den bauleitcnden Beamten, noch dem Bauunternehmer ein fahrlässiges Verschulden zur Last und ist deßhalb das gerichtliche Verfahren eingestellt worden."
— lieber Beschädigung der Obstbäume durch Eisgang und über die Behandlung derselben gibt Dr. Lucas in Reutlingen, unsere erste pomologi^che Autorität, folgende wohl zu beherzigende Rathschläge:
Derartig verletzte Bäume bedürfen der aufmerksamsten Pflege und Behandlung. Die Stellen des Stammes, welche durch die Eisschollen entweder ganz von der Rinde entblößt sind, oder wo die Rinde gequetscht oder zerriffen ist, muffen baldmöglichst mit kaltflüfsigem Baumwachs verstricken oder durck Auflegin eines Verbandes von Baummörtel vor dem Bertrocknen geschützt werden. Sind die von Rinde entblößten Stellen weniger bedeutend, also etwa nur handgroß, oder sind es Streifenwunden, so können dieselben leicht mit kaltflüfsigem Baumwachs verstrichen werden. Sind aber die Wundplatten von größerem Umfange, so bereitet man Baummörtel aus Lehm, Rinderdung und Holzasche. Um dieser bleiartigen Baumsalbe mehr Zusammenhang zu geben, mischt man in die Maffe etwas Rindshaare, die man in den Ställen beim Striegeln des Viehs erhält, oder welche bei jedem Sattler unter dem Namen „Kälber- haarc" zu bekommen sind. Diesen Brei trägt man etwa 1 Ctm. hoch auf die Wunde, worauf man das Ganze mit Packtuch umwindet und mit einer starken Schnur feftbindet. Dadurch verhütet man das Vertrocknen der von Rinde entblößten Stellen. Im Frühjahr, nach Eintritt der Vegetationsperiode, also Mitte oder Ende April, nimmt man den Verband ab und schneidet , die Wundränder der gesunden Rinde rings um die Wundstelle durch einen senkrecht geführten \ Schnitt an, wodurch eine raschere Vernarbung befördert wird. Ist nur die Rinde beschädigt
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