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Donnerstag den 2. December

1880.

Sie. 282.

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags«

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerkohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50

Amtlicher Hheit.

B e k a n n t m a ch u n g.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem älteren Vereine für Vogel- und Geflügelzucht in Darmstadt die Genehmigung zur Abhaltung einer Verloosung bet Gelegenheit der im März 1881 erfolgenden Ausstellung, sowie die Erlaubniß zum Vertrieb der Loose in Hrflen unter den Bedingungen ntheilt, daß höchstens 10000 Loose h 1 JL ausgegeben und mindestens 65% des Brutto-Erlöses hieraus zum Ankäufe der Gewinn-Gegenstände verwendet werden.

Gießen, am 26. November 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

vr. B o e k m a n n. .

Ämter.

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Aeutschland.

Darmstadt, 29. Novbr. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 27. Novbr. den Staatsanwalt an dem kaiserlich deutschen Landge, richte Colmar, Dr. Friedrich Lucius, mit Wirkung vom 10. Decbr. l. Js. zum Notar mit dem Amtssitze zu Sprendlingen zu ernennen.

Darmstadt, 28. Novbr. Das Großherzogl. Regierungsblatt Nr. 32 enthält:

1. Allerhöchste Verordnung, die Ersatzleistung für im öffentlichen Dienste unbrauchbar gewordene Stempelmarken betreffend-

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Staatsministeriums, die zwischen Hesien und Preußen getroffene Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der in beiden Ländern ausgestellten Prüfungszeugntffe für Lehrerinnen an den höheren Mädchenschulen betreffend.

m. Darmstadt, 30. November. sZweite Kammer der Stände. 64. Sitzung-s Die Kammer tritt in die Detailberathung des Gesetzesentwurfes, den Bau und die Unterbnlfun« der Kunststraßeu im Großherzogthum betreffend, ein. Der Präsident verkündigt eine Reihe von AdanverungsanlrSgen, deren wir bei den einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfes Erwähnung thun werden. Art. 1 der Vorlage lautet:Die im Großherzogthum bestehenden und die noch zu bauenden Kunststraßen Chausseen sind vorbehaltlich der in Art. 7 bezeichneten Ausnahmen entweder Staatsstraßen oder Kreisstraßen". Abg. Frhr. v. Wedekind beantragt folgende Fassung:Die im Großherzogthum bestehenden und die noch zu bauenden Kunststraßen, die der- maligen Staatsstraßen und Vicinalwege werden nach Maßgabe dieses Gesetzes in's Künftige K r e i s st r a ß e n". Ferner beantragt er für den Fall der Annahme des Antrages Zurückverweisung der Vorlage zur nochmaligen Beralhung an einen zu er­gänzenden Ausschuß. Der Antragsteller begründet seinen prmcipalen Antrag in ein­gehender Weise. Ministerialrath Fink bemerkt, die Regierung sei nach reiflicher Erwägung zu der Ueberzeugung gelangt, daß es nicht thunlich erscheine, die Staats­straßen, wie sie gegenwärtig bestehen, aus der Verwaltung des Staates in diejenige der Provinzen oder der Kreise zu übernehmen. Unser Land sei nicht zu groß, um die Verwaltung der Staatsstraßen noch centralisirt zu lassen. Abg. Frhr. v. Nordeck zur Rabenau beantragt, Art. 1 folgende Fassung zu geben:Die im Großherzog- thum bestehenden und noch zu erbauenden Kunststraßen Chausseen sind vor­behältlich der in Art. 7 bezeichneten Ausnahmen Staats st raße n." - Abg.

Küchler hält den diesem Antrag zu Grunde liegenden Gedanken für einen unglück­lichen und sieht darin eine eminente Bevormundung der Gemeinden. Er hält das combinirte System des Entwurfes für das richtige. Abg. Osann glaubt, daß es das allein Richtige sei, sämmtliche Kunststraßen zu Staatsstraßen zu machen, und kann darin eine Bevormundung der Gemeinden keineswegs erkennen. Abg. Freiherr o Wedekind erklärt, in erster Linie für den Antrag des Freiherrn v. Rabenau stimmen zu wollen. Abg Dittmar erblickt in der Absicht des letztgenannten An­trages einen Rückschritt, ebenso Abg. Maurer. Staatsminister Freiherr v. Starck erklärt, die Regierung sei entschieden dagegen, daß die Verwaltung der sämmtlichen Kunststraßen auf den Staat übertragen werde, weil ihrer Ansicht nach der Bau und die Unterhaltung der Straßen sich so recht eigentlich für die Verwaltung der Selbst- verwaltungskörper eignen. Auch gegen den Antrag des Freiherrn v. Wedekind müsse sich die Negierung erklären, welcher die Verwaltung den Kreisen, die finanzielle Ver­antwortlichkeit aber dem Staate übertragen wolle. Nicht neue Lasten beabsichtige der Entwurf auf die Kreise zu übertragen, sondern nur die alten Lasten sollen in einer für die einzelnen Theiluehmer günstigeren Weise oertheilt werden. Psannstiel ist für den Antrag v. Rabenau, ebenso Muhl und Matty, während Baur, Metz, Lautz, Schröder und List sich für die Regierungsvorlage aussprechen, die sodann in nament­licher Abstimmung mit 35 gegen 10 Stimmen angenommen wird. Ebenfalls in namentlicher Abstimmung werden der Antrag v. Rabenau gegen 15 und der Antrag v. Wedekind gegen 3 Stimmen abgelehnt.

Art. 2 wird gegen 1 Stimme in der Fassung des Entwurfes angenommen, Art- 3 einstimmig mit einem von dem Ausschuß beantragten und von der Regierung gebilligten Zusatz. Daffelbe gilt von den Art. 57. Wegen vorgerückter Tageszeit wird die Fortsetzung der Berathung auf morgen früh 9 Uhr vertagt.

Berlin, 29. Novbr. Die Konferenz deutscher Armenpfleger hat nach zweitägiger Verhandlung beschlossen, einenDeutschen Verein für Armenpflege und Wohlthätigkett" zu stiften. Eine Commission, in welcher alle Landschaften und die verschiedenen Arten deS öffentlichen Unterstützungswesens vertreten sind, soll Statuten und Tagesordnung vorbereiten für einen im nächsten Herbst zu haltenden öffentlichen Congreß. Aus der sachlichen Behandluug sollten diesmal noch keine praktischen Beschlüffe hervorgehen; so kann nur mitgethetlt werden, daß in Bezug auf die Bettelplage der Bekämpfung durch freie Vereine mehr Vertrauen geschenkt wurde, als Verboten und Strafen; daß allseitig der Anschluß der freien Wohlthätigkeitsvereine an die amtliche Armenpflege ver- langt ward, sobald letztere gut und dauerhaft organtsirt, und daß endlich all- gemein die Ansicht auftrat, daß die Frauen aus ihrem zerstreuten und zersplit­terten Wohlthätigkeitsbetriebe berous zu wohlbemeffenem Anthetle zu den mannigfachen Aufgaben der öffentlichen Armenpflege herangezogen werden müßten. An der Verhandlung nahmen Theil u. A.: Staatsmintster a. D.

Friedenthal, Seyfardt aus Krefeld, Ernst aus Elberfeld, Profeffor Böhmert (Dresden), August Lammers (Bremen) u. s. w.

Die Saat des Hofpredtgers Stöcker reift. DieNordd. Allg. Ztg." meldet:Im Südosten Berlins wurden gestern Morgen an Häusern, Bretterzäunen und Straßenbrunnen Plakate vorgefunden, die einen zur Juden- Verfolgung aufreizenden Inhalt hatten. Namentlich wurden derartige Plakate viel am Louisen-Ufer, in der Ritterstraße u. s. w. angetroffen und durch Schutzleute sofort entfernt. Aus den Plakaten war nicht zu ersehen, wer sie veranlaßt hat und wo sie gedrückt worden sind. Polizetltchersetts sind sofort die nöthigen Schritte etngelettet worden, um beides zu ermitteln."

Ueber den Ausfall der diesjährigen Ernte macht derRetchs-Anz." folgende Mittheilungen: Die von den landwtrthschaftlichen Vereinen ausge­stellten vorläufigen Berichte über die diesjährigen Ernte-Ergebntffe sind in­zwischen ptiblictrr worden, und wenn auch schon bei den Etatsberathungen deren im Allgemeinen befriedigendes Resultat constattrt worden ist, so glauben wir doch noch besonders auf sie aufmerksam machen zu sollen. Wie die in den Jahren 1878 und 1879 vorgenommenen Ermittelungen, beruhen die jetzt ange­nommenen Zahlen auf den durch die Kretsveretne vorgenommenen Schätzungen. Bet der Berechnung der Gesammt- und Hektaren Erträge sind die bei Ermitte­lung der Anbauverhältnisse im Jahre 1878 gewonnenen Daten, unter Benutzung der im Jahre 1879 bet Erhebung der Ernte-Erträge gegebenen Berichtigungen zu Grunde gelegt worden. Es ist also angenommen worden, daß alljährlich annähernd daffelbe Areal mit den verschiedenen Hauptfruchtarten bestellt wird. Nicht berücksichtigt hat werden können der Ausfall, welcher sich etwa ergicbt durch die möglicher Weise staltgehabte Verminderung des mit Roggen ange­bauten Areals durch Umpflügungrn tu Folge der Matfröste. Es ist aber nicht anzunehmen, daß dieser Ausfall erhiblich in das Gewicht fällt, weil die An­gabe, daß in größerem Umfange die Umpflügung von Roggenfeldern stattgehabt habe, nur in wenigen der von den einzelnen Kreisen erstatteten Berichte sich findet. Die Gegencontrole der jetzigen Angaben wird die im Februar statt­findende definitive Feststellung der Ernte-Ergebntffe gewähren.

Eine Trunkenheits-Statistik wird gegenwärtig auf Anordnung des preuß. Ministers des Innern von den sämmtlichen Ortspolizetbehörden pro 1879 ausge­stellt und sollen die bezüglichen Erhebungen dazu dienen, für die Gesetzesvor- läge, durch welche Trunkenheit an öffentlichen Orten unter Strafe gestellt werden soll, Material zu liefern. Die Nachwetfungen umfaffen alle Personen, männlichen und weiblichen Geschlechts im Alter von 18-50 Jahren, und soll dabei genau festgestellt werden, wie viele der wegen Trunkenheit in einstweili- gen polizeilichen Gewahrsam ge-wmmenen Personen nach Ausnüchterung ent- laffen, wie viele von ihnen wegen Bettelns und Vagabundtrens noch ander- wärts detinirt und wie viele wegen anderweiter Vergehen und Verbrechen bestraft norden sind. Die letzte Kategorie dürfte unseres Erachtens das wichtigste Bewetsmaterial für die Nothwendtgkeit der erwähnten Gesetzesvorlage bilden, da in ihr alle diejenigen Personen, welche in der Trunkenheit sich wei- terer Exceffe schuldig gemacht haben, Aufnahme finden muffen, diese Zahlen also am beredtestrn für die Gefahren sprechen, welche der öffentlichen Sicher­heit aus der Zunahme der Trunksucht erwachsen. Wie wir hören, sollen dergleichen Nachweisungen fortan alljährlich aufgestellt werden, und es ist nicht zu bezweifeln, daß das in ihnen zusammengetragene statistische Material von größter kulturhistorischer Bedeutung und gewissermaßen einen Barometer für die sittliche Entwickelung unseres Volkslebens zu bilden geeignet ist.

Berlin, 29. Novbr. Zwischen der deutschen Reichspostverwaltung und der Generaldtrection der niederländischen Staatsbahnen in Utrecht ist ein Uebireinkommen betreffs des gegenseitigen Austausches von Paketen mit und ohne Werthangabe nach und aus Großbritannien und Irland auf de« Wege über Vlissingen abgeschlossen worden, welches am 1. Decbr. in Kraft tritt. Darnach teerten solche Pakete über den angegebenen Weg geleitet, bet welchen Absender die Beförderung auf demselben ausdrücklich wünscht. Ausgeschlossen sind solche Sendungen, deren Inhalt aus baarcm Gelde, aus gemünzten oder ungemünzten Edelmetallen, aus Gold- oder Stlberwaaren, sowie aus Schrift- stücken, mit alleiniger Ausnahme von Proceßacten, Schiffs- oder Havariepapieren und Manuscripten besteht. Gewöhnliche Pakete bis zum Gewicht von 5 Kilog. zahlen bei Sendungen nach London 2 «X, nach allen übrigen Orten Englands 2 «X 85 nach Schottland und Irland 3 v4L. 55 H. Für Pakete über 5 Kilog. ist das deutsche Porto bis zu, bezw. von dem Taxgrenzpunkte Salben» kirchen zu berechnen. Dir Bestimmungen fi >den auch auf Päckeretsendungen zwischen Bayern, Württemberg und Oesterreich-Ungarn Anwendung. Auf Ver»