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Mr. 201. Donnerstag den 2 September 188«.

AsMe- ini AÄshlM für den Kreis Gießen.

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Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MorrtagS.

Prell vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmgerloh.^ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheit.

Betreffend: Ortstafeln. Gießen, den 30. August 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezug auf die früheren Ausschretben obigen Betreffs benachrichtigen wir Sie, daß im Zusammenhänge mit der im nächsten Jahre erfolgenden Errichtung deS 2. Bataillons des Landwehr-Regiments Nr. 116 eine veränderte Landwehr-Bezirks.Eintheilung des Großberzogthums in Aussicht steht.

Mit Rücksicht hierauf empfiehlt es sich, die Bezeichnung des Landwehr-Verhältniffes auf den Ortstafeln bis nach erfolgter Aenderung der Landwehr- Bezirke zu verschieben, da sonst bei manchen Gemeinden eine alsbaldige Abänderung der Bezeichnung wieder nöthig werden wurde.

Die Gebrüder Buderus in Hirzenhain, bei denen die meisten Gemeinden neue Ergänzungstafeln bestellt haben, sind von Großhcrzogltchem Ministerium

Bekanntmachung

,»Glich,ndmrft«M«t Tamdutai. «-Ich, Me T-stl» -»dl,-»» bestell, habe,,, hat »11 büreffende Bärgermeisterei dem z-iii>-»tl» ,» bemerken, daß mit dl, Fertigung der Tafeln vorerst noch zu warten sei. $

ffir. Hoffmann, Regierungsrath. _

Gießen, den 1. September 1880.

Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau.

Im Anschluffe an unsere Bekanntmachung vom 28. Mai l. I. - Anzeiger Nr. 126 - bringen wir weiter zur öffentlichen K-nntniß. daß wir dem practischen Veterinärarzt Dr. Schneider in Sich gestattet haben, die nach dem Polizeireglement vom 28. April l. ^6r*ct^

Nr. 102 und 201 den Großhlrzoglicken Kreisvetertnärärzten obliegenden Functionen auch in den Orten Langd, JiabertSyarrsen, Jtoöpetm, Steinheim auszuüben, sofern er zur Behandlung des betreffenden Thieres von dessen Eigenthümer zugezogen war.

Die Großherzogltchen Bürgermeistereien der genannten Orte wollen dies auf geeignete Weise zur Kenntntß ihrer Gememdeangehorigen bringen.

Gießen, am 30. August 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

Betreffend: Die Einsendung der Sterbsallszählkarten. .

Das Großhcrzogliche Kreis-Gesiindheltsamt Glcßen

an die GroHherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten vorzubeugen, machen toir Sie jetzt schon darauf aufmerksam, daß die Sterbfallszählkarten und Todes- zeugniffe aus den beiden letzten Monaten bis zum 10. d. M. bei uns einzusenden sind.

Dr. G l asor.

Zum Sedantage.

2. September 1880.

Ein zehnjähriger Gedenktag I er hat schon sprachlich nur dann die richtige Bedeutung, wenn wir bei ferner Feier uns nicht nur deflen erinnern, was vor zehn Jahren geschehen ist, sondern auch in großen Zügen der Ereig­nisse und Wandlungen gedenken, welche da« veifloffene Jahrzehnt gebracht hat. Im Meer der Ewigkeit sind auch diese zehn Jahre nur ein Tropfen, aber in tei Geschichte des deutschen Reiches werden sie verzeichnet bleiben als die ein. zige und nie wiederkehrende Zeit der Jugend des geeinigten Deutschlands. In dieser Kindheit des neuen deutschen Reiches war jeder Schritt in der Er­ziehung des Volkes von Werth, hatte jede Maßregel einen bestimmenden Ein- fluß auf die Zukunft und erst spätere Geschlechter werden anerkennen, wie das neugeborene Reich mit jugendlichem Eifer, aber auch mit fester Hand und mit weiser Voraussicht sich ein trauliches Heim gezimmert, eine feste Hausordnung geschaffen und versucht hat, den Sturm und Drang der Entwickelungsperiode so zu leiten, daß auch die Zukunft in der festen Bahn wandeln kann. Es ist dabei vielleicht nicht Alles so gekommen, wie wir es geplant und erhofft haben, denn der kalte Reif der Enttäuschung, der giftige Mehlthau widriger Geschicke und der Sturm reichsfeindlicher Gewalten hat Manches gestört, was treue Vaterlandsliebe und redliche Arbeit der Regierungen und des Volkes zu schaffen gedachte, abertrotz alledem und alledem" trotz Milttärlast und Steuern, trotz Zwietracht und Neid, trotz Ultramontanismus und Socialis- mus, trotz mancher geschäftlichen Bedrängniß und wirthschastlicher Calamität, ja trotz Roth und Elend können und dürfen wir uns der nationalen Errun­genschaften von Herzen freuen.

Und welcher Tag wäre geeigneter, dieser Freude des Volkes, den Hoch­gefühlen der Dankbarkeit gegen die gütige Vorsehung, der patriotische» Erinne­rung, der Treue an Kaiser, Landesfürst und Reich, wie endlich dem Vertrauen auf eine bessere Zukunft Ausdruck zu geben, als der Sedantag? Die Sedan- feier ist längst nicht mehr eine Verherrlichung der Tapferkeit und des Schlach­tenglück« allein; sie ist nicht mehr ein Triumph über die äußeren Erbfeinde des Reiches, über den Sturz Napoleons, der längst in kühler Erde ruht, nein, sie ist die Verherrlichung der Geburt des Reiches, sie ist das Symbol für unsere Einigkeit und für unser Selbstvertrauen, für die innere Kraft des Volkes, die in Jubel austönt, weil sie hoffen darf, wie einst über den Erb­feind endlich auch über die inneren Feinde des Reiches, über Alles, was seiner gedeihlichen Entwickelung feindselig sich gegenüberstellt, zu triumphiren I

In diesem Sinne begehen wir die Sedanfeier, und nur in diesem Sinne kann sie sich als Nationalfest erhalten. Möge der Tag nicht mehr fern sein, ve' alle Glieder unseres starken Volkes sich zu einer würdigen Nativ«

nalfeier einig zusammenfinden, mögen auch die jetzigen Feinde unserer inneren Entwickelung mit ihrem Vaterlande Frieden machen unb reuig und versöhnt in die Arme der großen liebenden MutterGermania" eilen, unb mögen end­lich künftige Zeiten rasch die Wunden heilen, welche widrige Verhältniffe und düstere Naturgewalten dem Vaterlande und dem Volke geschlagen haben! Der Ruf nach befferer Zeit, das Sehnen nach äußerem und innerem Frieden, nach Glück und nationalem Wohlstand wird erfüllt werden, wenn wir auch ferner treu zu Kaiser unb Reich, treu zu uns selbst stehen, treu ber Arbeit, Redlich- fett unb Sparsamkeit bleiben I Das walte Gott!

Deutschland.

Berlin, 30. August. Die Erklärung, mit bei bie Herren Rickert, Lasker, v. Forckenbeck, v. Stauffenberg unb Genossen ihren Austritt aus ber nationalliberalen Partei begrünben, lautet wie folgt:

Die Erfahrungen ber letzten zwei Jahre haben in steigendem Maße uns die Ueberzeugung ausgedrängt, daß bie nationalliberale Partei gegenüber beu wesentlich veränderten Verhältnissen nicht mehr von ber Einheit politischer Denkart getragen wirb, auf ber allein ihre Berechtigung und ihr Einfluß be­ruhten. In dieser Ueberzeugung erklären die Unterzeichneten hiermit ihren Austritt aus der nationalliberalen Partei. Eine in sicheren Bahnen ruhig fortschreitende Entwickelung unserer in Kaiser und Reichsversaffung ruhenden Einheit wird nur ans ber Wirksamkeit eines wahrhaft constitutionellen Systems hervorgehen, wie es bie bentsche liberale Partei feit ihrer Existenz unverrückt erstrebt hat. DaS einige Zusammengehen ber liberalen Partei in ben wesent- tick en Fragen, das Aufhören verwirrender unb aufreibender Kämpfe verschie- bener liberaler Fraktionen erscheint uns aber als bie unerläßliche Voraussetzung für bas erstrebte Ziel. Fester Widerstanb gegen die rückschrittliche Bewegung, Festhalten unserer nicht leicht errungenen politischen Freiheiten ist die gemein, schafiliche Aufgabe der gefammten liberalen Partei. Mit der politischen Frei- heit ist bie wirthschaftliche eng verbunden; nur auf der gesicherten Grundlage wirthschastlicher Freiheit ist bie materielle Wohlfahrt ber Nation bauernb »er» bürgt. Nur unter Wahrung ber constitutionellen Rechte, unter Abweisung aller unnöthigen Belastungen bes Volke« und solcher tnbirecten Abgaben und Zölle, welche die Steuerlast vorwiegend »um Nachtheil ber Ärmern Klaffen veischieben, bars bie Reform der Reichssteuern erfolgen. Mehr wie für jedes andere Land ist für Deutschland bie kirchliche »ob religiöse Freiheit dieGrund- bedingung bes Innern Friebens. Tiefelbe muß aber ^irch eine selbstständige Staatsgesetzgebung verbürgt unb geordnet sein. Ihre Durchführung darf nicht von politischen Nebenzwecken abhängig gemacht werdew Die unveräußer ichen Staatsrechte müffen gewählt unb bie schule darf nicht der kirchlichen -luto-