bereits einige sehr vorthcilhafte Hetrathsanträge zurückgewiesen, als sie zur allgemeinen Ueber- raschung von dem Hotelbesitzer wegen eines Diebstahl von 8.14 11 sh. in Haft gegeben wuroc. Die Ucberraschung war natürlich eine allgemeine, sie stieg aber noch wert mehr, als die schöne Ungami Wallah im Gefangenenhause einer näheren Untersuchung unterworfen wurde, wobei es sich herausstellte, daß sie nicht aus dem Zululande stamme, nicht Ungami Wallah heiße, auch gar keine Prinzessin, ja nicht einmal ein Frauenzimmer, sondern ein eoler Mohrenjüngling, Namens Georg Williams, aus Zanzibar sei. Drei Monate Kerkerhaft bildete die Strafe für den Diebstahl.
— Fräulein Hubertine Huber, die bekannte Vertheidigerin der Frauenreckte, veröffentlicht in einem Pariser Blatte folgendes Schriftstück: „Die Beschlagnahme meiner Möbel. Ich, die ich nichts bin, wenn cs sich um Wahloperationen handelt, bin, wie cs scheint, etwas, wenn es sich um's Zahlen handelt. Heute früh hat man meinen Hausrath mit Beschlag belegt. Weil ich für die Steuerleistungen, die man mir auferlegt, die Ausübung meines Rechts verlange, weil ich nicht eine Summe bezahlen will, die ich nicht votirt habe und deren Verwendung ich nicht controliren kann, hat der Fiscus heute meinen Hausrath mit Beichlag belegt. Dagegen erhebe ich Einsprache. Ich erhebe Einsprache gegen diese Beraubung durch eine ausschließlich aus Männern zusammengesetzte Regierung, die mir mein Recht verweigert und mein Geld nimmt. Ich erkläre, daß ich in diesem Kampfe Aller gegen Eine nicht nachgebe, sondern Gewalt erdulde."
— Ein Goslarer Bürger bekam kürzlich von seinem Bruder in Amerika einen Brief mit folgendem intereffanten Inhalt, den wir hier wörtlich wiedergeben. Columbia-Illinois, 27. Juli 1880. „Die Weizenernte in hiesiger Gegend ist vorüber; mehr als ein Dutzend Dampfdrescher sind an der Arbeit, um täglich 800 bis 1400 Bushel zu dreschen. Morgens 5 Uhr hört man die Dampfpfeife, und Abends um 7 oder 8 Uhr sieht man das leere Stroh auf den Feldern verbrennen. Man fährt sich nämlich nur 4 bis 5 Fuder Stroh nach Hause, alles übrige wird in Asche verwandelt. Am 17. Juni war bas erste dresjährige neue Mehl In der Müble zu haben, und war der Anfangspreis 1 Doll. 5 Cents, ist jetzt aber schon auf 80 Cents gesunken; der Preis fällt aber noch bedcutend, bevor vier Wochen verstrichen sind. Alle Zeitungen stimmen darin überein, daß wir in jeder Beziebung vor der maffenbaftestcn Ernte stehen, welche Amerika je erlebt hat. Amerika wird dies Jahr die — ganze Weir mit Mehl versorgen können."
— (Ein gewissenhafter Richter.) Die „Allg. Juristen-Zeitung" erzählt in einem Feuilleton folgende köstliche Geschichte, wie ein ungarischer Richter zur Zeit der praktischen Einführung einer zweiten Instanz für kleinere Angelegenheiten die Spendung des Rechtes verstand. In Ungarn, wo diese Geschichte in den Fünfziger Jahren spielen
soll, war das allgemein anerkannte Medium der Rechtsspendung der Stock, und der Stuhlrichter, welcher eigentlich in dieser Zeit Bankrichter hätte heißen sollen, senten- tionirre dem Janosz, der Pferde gestohlen hatte, fünfzig wohlgezählte Hiebe. Doch der Richter der Puszta war ein viel zu gewissenhafter Mann, um zu vergessen, daß es laut de>n Minisieiialerlaß vom so und so vielten, Zahl so und so, eine h ilige Pflicht sei, den Verurteilten daraus auime>ksam zu machen, daß es noch höhere Richter als den Stuhlgewaltigen gäbe, die jede Sache mit Genauigkeit zu untersuchen gern bereit seien. Er machte den Verurtheilten deshalb aufmerksam, daß es sein Recht sei, an das Obcrgericht zu appelliren, wenn er mit der Strafe nicht zufrieden wäre, welches Rechtsmittel d<nn auch Janosz e:griff; er oppellirte und der Richter nahm auch die Appellation sormgerecht zu Protokoll; allein bevor er dm Derur theilten entließ, mußte dieser sich doch bequemen, auf der historischen Bank Platz zu nehmen, um die ihm in erster Instanz zueikannten Fünfzig auszuhaltm. Nachdem die Exekution vorüber war, sandte der Richter, wie es der Ministerial-Erlaß vorschrieb, die Akten sammt der Appellation an das kompetente Obergericht, das nach sorgsamen Aktenstudium fand, daß es angemessen wäre, die Strafe der Fünfzig auf Fünfundzwanzig ,u reduciren, und dem Untergericht auftrug, Janosz unter Verständigung von dem Erfolge seiner Appellation die obergerichtl'ch sanklwnnten Fünfundzwanzig verabfolgen zu lassen. Der pflichteifrige Richter ladet Janosz selbllverständlich sofort vor und macht ihm die erfreuliche Mittheilung, daß das Obergericht sein Verschulden milder zu bestrafen befunden; er liest ihm den betreffenden Erlaß vor — und fordert ihn auf, sich neuerlich auf die Bank zu legen, damit dem ober gerichtlichen Befehle entsprochen werde. Alles Pro- testiren des armen Teufels war vergebens; einem Befehle der vorgesetzten Behörde muß man doch entsprechen, und wenn das Obergericht sagt: Janosz hat Fünfundzwanzig zu bekommen, müssen es wchlgezäblte Fünfundzwanzig, keiner mehr, aber auch keiner weniger sein. Glücklicherweise war Janosz vernünftig genug, nicht noch an die dritte Instanz zu appelliren, sondern beschicd sich mit den 75 Hieben, die gewiß im Falle einer neuerlichen Bemühung des Rechtsmittels der Berufung um einige sehr schwer empfundene vermehrt worden wären.
— Ein sonderbarer Landsmann) Die „Zeitzer Ztg." schreibt: Aus einer in unserer Nähe kürzlich stattgefundenen Schöffcngerichtssitzung wird uns von einem Anwesenden folgendes Humoristische mitgetbeilt: Richter zum Zeugen: „Sie sind doch unparteiisch in dieser Sache?" Zeuge: „Nein!" Richter: „Dann sind Sie wohl parteiisch?" Zeuge: „Nein, altenburgisch!"
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Allgemeiner Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Realschulgelder pro II. Quartal 1880 können innerhalb 8 Tazen. an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 29. Juli 1880.
Der Rechner der Großh. Realschulkasse: 5055) EnderK, Stadtrenrmeister.
Bekanntmachung.
5056) Die Schulgelder für die höhere Mädchenschule, foime für die Stadtknaben- und Stadlmädchenschule pro II. Quartal 1880 können in den nächsten acht Tagen, an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kostin zur HUsigeu Stadtkasse bezahlt werden.
Das Schulgeld beträgt von einem Kind:
a. für die höhere Mädchenschule:
1) in der Fortbildungsklasse (Dtrector Vigelms) 11 JL 25
2) in den Klaffen I-IVb 10 „ 50 „
(Mitprediger Dr. Buchhold, Fräulein Frank, Lehrer Dr. Molly, Ebeling, Fräulein Tasche, Lehrer Cursch« mann und Schmidt)
3) in den Klaffen V—VIII 7 JL 50 H
(Lehrer Felsing, Aubel, Lehr und Brücher).
Wenn jedoch mehrere Kmder derselben Aeltern die nämliche Schule besuchen, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf zwei Drittel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betrags.
b. für die Stadtknaben- und Stadtmädchenschule i JL — H
Bei dem Besuche bufer Schule durch mehrere Kinder derselben Aeltern, ermäßigt sich das Schulgelo für das zweite Kind auf drei V ertel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein tiuzelms Kind zu zahlenden Betrags.
Gießen, den 29. Juli 1880.
Der Stadtreutmeister:
Enders.
Versteigerung.
Mittwoch den 4. August er.,
Vormittags 10!/2 Uhr, werden dahier 38 Fuder Roggenstroh, unter den vor Anfang der Versteiae- rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen zur Lieferung öffentlich versteigert.
Marienschloß, den 28. Juli 1880. Großh. Landeszucht-Direction.
5046) Kaltrein.
Freiwillige Versteigerung!
Montag den 2. k. Mts., von Nachmittags 2 Uhr an, werden in dem Saale der Restauration Bramm folgende Gegenstände gegen Baarzahlung versteigert:
1 Commode, 1 Sopha, 1 vollständiges Bett, 1 nußbaumene Betflade mit Ma- traze, Stühle, Weißzeug, 1 großer Küchenschrank und verschiedenes Küchengeräthe.
Gießen, den 30. Juli 1880.
5068) Geißler, Gerichtsvollzieher.
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