Ausgabe 
1.1.1880 Erstes Blatt
 
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Allgemeiner Anzeiger.

Bekanntmachung.

11) Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des Berggesetzes morn 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Derr Louis Petri II. zu Gießen unterm heutigen Tage mit dem BergwerkeLahnstetn" in der Gemarkung Gieße», jkreise« Gießen, mit «tnem Felde" von 640,750 Quadratmetern belieben worden ist. Etwaige Ein­wendungen gegen diese Verleihung müssen bet Vermeidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Berg- werkseigeuthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht Les Situattonsrisses bet der Bergmeisteret Gießen Jedem gestattet.

Darmstadt, de» 29. September 1879.

Großherzogliche Obere Bergbehörde.

Jaup.

Tecklenburg.

" Bekanntmachung.

32) Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des Berggesetzes Dom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Actienverein Gutehoffnungshütte zu Oberhausen unterm heutigen Tage mit dem BergwerkeStegwart" in der Gemarkung Wetters- Hain, Kreises Gießen, mit einem Felde von 452,750 Quadratmetern belieben worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müffen bet Ver­meidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gertcht- Ctche Klage gegen den Bergwerkseigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Sttuationsriffes bet der Bergmeisteret Gießen Jedem gestattet.

Darmstadt, den 30. September 1879.

Großherzogliche Obere Bergbehörde.

Jaup.

Tecklenburg.

Bekanntmachung.

33) Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Ser Actienverein Gutehoffnungshütte zu Oberhausen unterm heutigen Tage mit dem BergwerkeLeo" tn der Gemarkung Wetters Hain, Kreises Gießen, mit einem Felde von 534,100 Quadratmetern belieben worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müffen bei Vermeidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Bergwerkseigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Sttuationsriffes bet der Bergmeisteret Gteßen Jedem gestattet.

Darmstadt, den 30. September 1879.

Großher;ogliche Obere Bergbehörde.

Jaup.

Tecklenburg.

Bekanntmachung.

26) Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des Berggesetzes Dom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Actienverein Gutehoffnungshütte zu Oberhausen unterm heutigen Tage mit dem BergwerkeHerwig" tn der Gemarkung Bersrod, Kreises Gteßen, mit einem Felde von 1,041,690 Quadratmetern beltehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müffen bet Vermeidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Bergwerkseigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Situationsriffes bei der Berg- Mcisteret Gießen Jedem gestattet.

Darmstadt, den 15. November 1879.

Großherzogliche Obere Bergbehörde.

Jaup.

Tecklenbur g.

Bekanntmachung.

Die Erhebung der Forst- und Feldstrafen, sowie der directen Steuern, betreffend.

Die Berichtigung der im Monat November d. I. gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrasen hat in den ersten 10 Tagen des Monats Januar 1880 und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14., Dienstags und Samstags Vormittags an Großherzogliche Distrikts - Etnnehmerei Gießen I zu geschehen, als sonsten das Beitreibungsverfahren eingeleitet wird.

Die Erhebung der directen Steuern findet in demselben Monat vom 5. bis 25. statt.

Gießen, den 29. December 1879.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

3) A. Bramm.

27) Von den laut Inserat im Gießener Anzeiger vom 30. Mai l. I. verloosten Obligationen des Gesellschafts-Vereins find die Nummern 54, 66, 78 noch nicht zur Einlösung präsentirt worden.

Den Inhabern wird bekannt gegeben, daß die Verzinsung der­selben vom 1. Juli d. I. an aufgehört hat.

Gießen, den 31. December 1879.

Aer Vorstand des Gesellschafts-Vereins.

In Anklagesachen gegen Großh. Ortsgerichtsvorsteher Philipp Lüdektng zu Gießen wegen Vergehens im Amte wird durch Urthril zu Recht erkannt:

daß Ortsgei ichtsvorsteher Phi­lipp Lüdcktug zu Gießen, 62 Jahre alt, verh, ev., wegen öffent­licher Beleidigung des gericht­lichen Taxators A. Beifuß in eine Geldslrafe von zwanzig fünf Mark, eventuell fünf Tage Haft, sowie zur Kostentragung zu ver- urtheilen sei. Zugleich wird dem Beleidigten die Befugniß ^gesprochen, die Verurtheilung des Angeklagten einmal inner­halb 14 Tagen von Zustellung der Urtheilsabschrift an A. Bet­fuß an gerechnet, auf Kosten des Angeklagten im Gießener Anzeiger zu veröffentlichen.

Gießen, den 21. Oktober 1879.

Die Strafkammer Großh. Landgerichts der Provinz Oberhessen.

Muth. Dr. von Grolmanu. von Schmalkalder. Steinberger.

Hofmann.

Für die Abschrift: 2)Engel, Genchtsschreiber.

Bekanntmachung.

Termine festgesetzt und zwar:

1880.

V

daher auf-

Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag

Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende

den 3. Januar

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" 13. "

" 14. "

15.

17-

Die Jnteressenden werden gefordert die Zahlungen an diesen Tage» in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu

legitimiren.

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Jnteressenden der Stadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden er­sucht, dieses in ihrer Gemeinde auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 28. November 1879.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Keh r.

Donnerstag d. 29. Jan. 1880, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Ortsgericht die Hof- raithe des Friedrich Weber, als:

Flur 40/4i 8/io Hofraithe links der Chaussee meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 18. December 1879.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

24)Müller.

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