Nr. 227. Dienstag den 30. September 1878.
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Gießen, den 26. September 1879.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Einsendung der Voranschläge für 1880 im Rückstände sind, werden hieran mit Frist von acht Tagen bei Meidung der in unserer Verfügung vom 10. Mai d. I. — Anzeiger Nr. 112 — angedrohten Maßregel erinnert.
Dr. Boekmann.
Da die Einrichtung im neuen Justizgebäude noch mindestens 8 Tage nach dem 1. k. Mts. erfordert, so empfehlen wir den Rechtssuchenden, zur Vermeidung unnützer Gänge sich erst später beim Amtsgericht Gießen einzufinden, namentlich wenn sie anhängige Rechtssachen fortgesetzt haben wollen.
Gießen, den 27. September 1879. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
_______Langsdorfs.
Bekanntmachung.
Die Ende September d. I. fälligen Domanialgelder für Holz, Heugras und Waldnebennutzungen aus den Großherzoglichen Oberförstereien Grünberg und Nieder-Ohmen können noch ohne Mahnung bis zum 25. October 1879 an dem Zahltage Samstag hierher gezahlt werden.
Grünbera, am 29. September 1879. Großherzogliche Districts-Einnehmerei Grimberg.
Glock._______________________________
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politischer Hhril.
Deutschland.
Darmstadt, 26. Septbr. An Stelle des Großh. Oberstaatsanwalts 1. Duri, welcher in Folge seiner Ernennung zum Mitglieds des Reichsgerichts sein Mandat als Mitglied der zweiten Kammer niedergelegt hat, ist der Stadtverordnete Johannes Haustein in Gießen zum Landtagsabgeordneten für den 5. Wahlbezirk der Provinz Oberhefsen gewählt worden.
Darmstadt, 27. Septbr. Das am heutigen Tage ausgegebene Groß- berzogliche Regierungsblatt Nr. 50 enthält die Allerhöchste Verordnung, die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen der Gerichte betreffend.
— Nr. 51, gleichfalls am heutigen Tage ausgegeben, enthält die Bekanntmachung Großberzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Erhebung der Gerichtskosten betreffend.
Berlin, 26. Septbr. In seiner letzten Sitzung ist dem Bundesrathe die im Retchseisenbahuamt ausgestellte dritte Uebersicht über den Umfang, in welchem das aus den Derathungen der deutschen Staats- und Privatbahnen hervorgegangene einheitliche Tarffsystcm gegenwärtig zur Einführung gekommen, Seitens des Reichskanzlers zugegangen. Die Zusammenstellung umfaßt das vom 15. Juni v. I. bis zum 1. Jul. d. I. etngegangene Material, beschränkt sich jedoch hinsichtlich der zur Einführung gelangten Ausnahmetarise aus den Stand vom 31. März d. I. Die Localtarife der gegenwärtig in Deutschland bestehenden 63 Eisenbahnverwaltungen sind mit einer einzigen Ausnahme, welche sür den allgemeinen Verkehr nicht in Betracht kommt, nunmehr sämmt- lich auf Grundlage des Reformsystems erstellt. Auch die Reform der Tarife im Verbands- und directen Verkehr zwischen deutschen Bahnen darf jetzt als nahezu abgeschloffen betrachtet werden. Zwischen den deutschen Eisenbahnver- waltungen unter sich bestehen zur Zeit 184 Verbandstarife gegen 301 im vorigen Jahre, von denen 172 gegen 141 im Vorjahre aus der Grundlage des Resormsystems erstellt sind, so daß sich nur noch 12 Tarife im Rückstände destnden; doch ist anzunehmen, daß auch diese im Laufe des Jahres einer Umarbeitung unterzogen sein werden. Außerdem bestehen im Verkehr der deutschen Eisenbahnverwaltungen zur Zett 351 Specialtarife für einzelne Artikel, von denen 345 dem Reformsystem entsprechen. Es bestehen zur Zeit 199 allgemeine Tarife mit dem Auslande (gegen 219 im Vorjahre) und außerdem 314 Specialtartfe für einzelne Artikel. Neu erstellt in Folge der Tartfreform sind zur Zeit erst 10 Tarife. Bis zu welchem Zeitpunkte die Reform des Verkehrs mit dem Auslande zum Abschluß gelangt sein wird, läßt sich mit Sicherheit noch nicht übersehen.
Berlin, 26. Septbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." hält aus sachlichen Gründen einige Berichtigungen eines von der „Nat.-Ztg." gestern gebrachten Artikels, datirt Petersburg, 20. Septbr., betitelt „Rußland und die öster- retchlsch-deutsche Entente" für nothwendtg. In diesem Artikel werde gesagt: „Es ist keine Frage, daß Rußland sich nicht zu dem Mat-Memorandum hätte verstehen müffen, wenn Schuwaloff auf seiner bekannten Petersburger Reise die Unterstützung Deutschlands für den großbulgarischen Plan hätte finden können. Nachdem es deffen aber ermängelte, war es nöthig, zu capituliren, und soll Gortschakoff damals geäußert haben: jetzt sei er mit Deutschland quitt." Die „Nordd. Allg. Ztg." äußert hierzu: Diese Andeutung zeigt von einer Unbekanntschaft mit Thatsachen, wie sie in russischen officiösen Artikeln
nicht Vorkommen sollte. Schuwaloff suchte niemals die Unterstützung Deutschlands für den großbulgarischen Plan nach; weder er noch ein anderer russischer Diplomat hatte hierzu jemals Auftrag von seiner Regierung. Nur mit der englischen Regierung hatte Schuwaloff über die Frage zu unterhandeln, ob und bis zu welcher Grenze England ohne Kriegsfall der neuen bulgarischen Schöpfung znstimmen würde; es war dies die Balkangrenze und deren Ergänzung durch Ostrumelien. Erst nachdem dieses Programm als eventuelle Congreß-Grundlage zwischen England und Rußland vereinbart war, hat Rußland durch Schuwaloff im Namen des Kaiseis Alexander das deutsche Cabinet vermocht, den Berliner Congreß auf der Basis jenes englisch-russischen Abkommens zu berufen. Letzteres geschah, nachdem Deutschland aus eigenem Antriebe sich noch der Zustimmung Oesterreichs im Principe versichert hatte. — Nach diesem, wie wir glauben, actenmäßigen Hergänge ist es also ganz unmöglich, daß Gortschakoff geäußert habe, er sei wegen mangelnder deutscher Unterstützung für den großbulgarischen Plan mit Deutschland quitt. Solche Unterstützung hat Rußland niemals verlangt. Wäre sie verlangt, so hätte Deutschland in seinem eigenen Jntereffe kaum Grund gehabt, den großbulgarischen Gedanken zu bekämpfen. Für Großbulgarten Krieg zu führen, sei Deutschland allerdings schwerlich bereit gewesen. Auf kriegerische Unterstützung hätte Rußland nach wiederholter Erklärung auch nicht gerechnet; aber auch eine friedliche diplomatische Befürwortung hat es von Deutschland niemals verlangt. Rußland verhandelte mit England direkt und nur mit England. Die Ursachen mögen m Persönlichkeiten der russischen Staatsmänner gelegen haben, Thatsache aber sei, daß in der Zeit vor dem Congreß in Berlin wenig, in Wien nicht genug, und nur in England maßgebend von russischer Seite unterhandelt wurde. Niemals ist es klar geworden, ob die Verlängerung der russischen Occupation in Berlin keine Unterstützung finden würde. Das russische Cabinet stellte hierüber niemals eine Anfrage an das Berliner Cabinet. Der Congreß tft durch Deutschland auf Wunsch und Antrag Rußlands berufen und auf demselben ist das vor dem Congreß zwischen England und Rußland vereinbarte Programm mit deutscher Unterstützung durchgeführt worden.
Berlin, 27. Septbr. Feldmarschall v. Manteuffel ist heute Vormittag nach Straßburg abgereist. — Baron v. Keudell kehrt morgen nach Rom zurück. — Der russische Gesandte in Athen, Geh. Rath Saburoff, ist gestern Abend aus Petersburg hier eingetroffen und wurde bald nach seiner Ankunft vom russischen Botschafter v. Oubriel empfangen.
— Der Berliner Magistrat ist dem Beschlüße der Baudeputation bezüglich bedingungsloser Ueberlaffung von Straßenterrain am Königsplatze zum Bau des Reichstagsgebäudes beigetreten.
— Nach einem hier an amtlicher Stelle etngegangenen Berichte der Regierung in Oppeln vom 25. Septbr. war bis dahin ein Fall von Rinderpest in Königshütte nicht constattrt worden. Die Meldungen vom 24. Septbr. über den Ausbruch der Rinderpest sind demnach unbegründet.
Stuttgart, 27. Septbr. Der Kronprinz von Schweden ist heute nach Baden-Baden abgereist.
— Durch unaufhörlichen Regen ist das Cannstatter Volksfest gestört, weil die Festwiese mit Ueberschwemmung bedroht ist. Die heutige Hauptfeter, an welcher der König theilnehmen wollte, ist auf Montag verlegt, die ursprünglich für morgen bestimmten Wettrennen aus Dienstag.


