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1679.
Nr. 76. ZweitesBlatt. Sonntag, den 30. Marz zh • \c . . .
Afljkize- isi AmtshKit für üti Kreis Gießen.
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CxpeditionSbureaur I Echulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
—mm««—™— Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher H h e i l.
Bekanntmachung.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1879 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar:
3« Grünberg im Gasthaus zum Rappen
Montag den 21. April, Vormittags von 83/t Uhr an:
tonbSftS’gffiS; bn ®emdnbCn aaert^aufen- Beltershain, Climbachs Geilshausen,^Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenfiruth,
. . . . , r Dienstag den 22. April, Vormittags von S3/, Uhr an,
Derjenigen der Gemeinden Odenhausen, Ouockborn, Reinhartshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Wettorshain.
u. Zu Gießen im Saale -es alten Rathhaufes
Mittwoch den 23. April, Vormittags von 7% Uhr an.
Musterung
oer Militärpflichtigen der Gemeinden Motors a. d. Lumda, Alton-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden und Daubrmgen-
Donnerstag den 24. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, 8 ’
derjenigen der Stadt Gießen;
k , , k z t Freitag den 23. April, Vormittags von 73/i Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Großt>n-Buseck, Hartenrod, Heuchelberm, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen-
k . Samstag den 26. April, Vormittags von 7% Uhr an, ’
derjenigen der Gemeinden Rodgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe und Wieseck-
Montag den 28. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, Loog)iehung (auch der in Grünberg Gemusterten).
III. Zu Lieh im Rathhausfaale.
Dienstag den 2«. April, Vormittags von 91/, Uhr an, Musterung
Ur Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen Garbenteiä- und Großen-Linden; '
Mittwoch de» 30. April, Vormittags von 9y4 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Grüningen, Harnen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd und Lang-Göns-
t u . L n t Donnerstag den 1 Mai, Vormittags von 9V1 Uhr an,
b«j-nigen der Gemeinden Langsdorf, Leihgestern Sich, Münster, Muschonhoim, Nieder-Bessingen, Nonneurotb, Obbornhofen, Ober-Bessingen und Obor-Liöraoru
i t m Freitag den 2. Mai, Vormittags von 9-/, Uhr an, 8 ' >
^nj-nig-n der Gemeinden Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinbach Stoinhoim, Trais-Horloff, Utphe, Willingen und Watzenborn mit Stetnbera
Samstag den 3. Mai, Vormittags von 91/, Uhr an, 8
Loosziehung.
Besondere Bestimniunnen
1) Zur Musterung haben sich bei Meldung der gesetzlichen Strafen, zu stellens
Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil - ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz - haben und sich nicht in einem anderen Theüe des Großherzogthums Hessin oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufha ten ^^®E-u'de des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirtbschaftsbeamten, Handlungsdionor und Lehrlinge Handwer sg ollen und Lehrburschen Fabrikarbeiter oder m ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder em souMae Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, ober während ihre Eltern einer solchen augohörten im Auslande geboren sind, und weder im Großberroathum Hoffen noch m einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalton; orogyerzogryum
und im Jahre 1859 geboren sind;
ferner
SSmmtltche Militärpflichtige, welche im Jahre 1878, bezw. 1877 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gelegenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberusen worden sind. un- lyrer gezogenen
gj,SS r b7en ft" eStljeUr^öSrj®EflctlUn8 Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zun. einjährig-freiwilligen
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. 4) fWenn em Militärpflichtiger an Gebrochen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche f: ^^te oder beglmibigte Zeugnisse dos Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers in f. w. nachzmveiseu.
Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten
zieht ein SgtoÄ looP™"' M; f* Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend find,
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtlicho ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige — bit auswärts sich aushaltenden schriftlich auf Grund der ihnen k. H. bereits zugegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen.
k Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, dch die Letzteren y4 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Mnsterunas- geschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.


