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Nr. 2S2. Mittwoch den 29. Oktober 1878.

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Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmgerivhn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50

Amtlicher Hheit. Bekanntmachung.

Das Büreau des Bezirksfeldwebels der 1. Bezirks-Compagnie (Gießen) befindet fich seit dem 16. d. Mts. in der Behausung des Gastwirths E. Harms im Schützenhof, Grünvergerstraße.

Gießen, den 17. October 1879. Franck, Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.

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Für unbemittelte rdination von 10 bis tuell unentgeldliche (7029

Director ?d. Klinik: f. Riegel.

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Darmstadt, 24. Octbr. Schluß des Inhalts Großh. Regierungs­blatts (Beilage Nr. 23):

9. Ruhestandsversetzungen. Am 19. Septbr. wurde der Kanzleidtener bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg, Karl Philipp Winter, der zweite Kanzleidiener bet dem Hofgertchte der Provinz Oberbessen, Jahann Jacob Betz, der Kanzleidiener bet dem Bezirksgerichte Alzey, Friedrich Sauer, auf sein Nachsuchen, der Landgerichtsdiener bet dem Landgerichte Darmstadt, Georg Phildius, der Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Darmstadt, Joh. Peter Frohl Häuser, auf sein Nachsuchen, der Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Beerfelden, Johs. Heinrich Seng, auf sein Nachsuchen, der Landgertchtediener bet dem Landgerichte Fürth, Franz Karl Coutu, auf sein Nachsuchen, der Land- gertchlsdiener bet dem Landgerichte Höchst, Ignatz Rhein, der Landgertchts- dtener bet dem Landgerichte Lorsch, Kaspar Schreiber, der Landgerichtsdiener bet dem Landgerichte Offenbach, Konrad Wenzel, auf fein Nach suchen, der Landgerichtsdiener bei dem La- dgerickte Seligenstadt, Adam Lahm, der Land- gertchtLdtener bei dem Landgerichte Seligenstadt, Johann Valentin Hering, bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, ter Landgerichtsdiener bet dem Land­gerichte Zwingenberg, Georg Zacheis, der Landgerichtsdiener bet dem Landge­richte Ortenberg, Karl Möckel, sämmtltch mit Wirkung vom 1. October lfd. Js. an, am 3. October wurde der Schullehrer an der Gemetnde- ichule zu Flonheim, Anton Eller, auf sein Nachsuchen, am 4. October wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Hecchenham, Ludwig Muhl, auf sein Nachsucken, am 7. Octbr. wurde der Schullehrer an Der Gemeinde^ schule zu Groß Buseck, Ludwig Lehlcitner, auf sein Nachsuchen, am 8. Octbr. wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Pfungstadt, Adam Schletdt, mit Wirkung vom 15. Octbr. l. Js. an, in den Ruhestand versetzt.

10. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die erste eoang. Pfarrstelle zu Gießen, dotationsmäßiger Gehalt 3721 Jl.; das Präsentationsrecht steht dem Stadtvorstand zu Gießen zu. Die evang. Pfarrftelle zu Reichelsheim, - otattonsmäßtger Gehalt 2321 Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Pfungstadt mir einem Anfangsgehalte von 1000 eX, nach dem Dienstalter des betr. Lehrers aufsteigend bis zu 1800 Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der ®e- metndeschule zu Hahnheim mit einem jährlichen Gehalte von 900 «X

11. Sterbefälle. Gestorben sind: am 5. August zu Breidenstein der charakterisilte Oberstlieutenant t. P. Theodor Karl Emil Freiherr v. Breiden­bach zu Breidenstein; am 27. August der Ortsetnnehmer i. P. Franz Vogt in Heppenheim; am 14. Septbr. der Hypotheken-Conservator, Justizralh Valen­tin Brück in Alzey; am 16. Septbr der Lehrer i. P. Jacob Magnus zu Mainz; am 20. Septbr. der Rechnungsrath i. P. Ludwig Plauz zu Darm­stadt ; an dems. Tage der Oberstudienrath i. P. Dr. Karl Wagner zu Darm­stadt ; am 29. Septbr. der Regierungssecretär i. P. Friedrich Wilh. Stumme zu Mainz; am 1. Octbr. der evang. Pfarrer Friedr. Flick zu Ober-Seemen; am 2. Octbr. der Landrichter i. P. Georg Philipp Reitz zu Gießen; am 4. Octbr. Wr Pfandmeister Keßler zu Oppenheim.

m. Darmstadt, 26. Octbr. Für den Fall, daß die znxite Kammer den Verkauf des hessischen Antheils an der Main-Weser- Bahn an Preußen zu dem in dem vorgelegten Kaufverträge festgesetzten Preis genehmigen sollte, werden den beiden Berichten des Ftnanzausschuffes noch folgende Bemerkungen, und zwar Namens des gesammteu Aus­schusses, hinzugefügt:

Was Die in Art. 6 festgesetzte Steuerfreiheit der abzutretenden Bahn anbelangt, so war man zwar irn Prtncip darüber einverstanden, daß dieselbe nicht verweigert werden könne, da das gleiche Zugeständntß auch der Großh. Bad. Regierung bezüglich der Neckarbahn, sowie auch von Seiten Preußens hinsichtlich der auf Preußischem Gebiete belegener. Strecken der Oberhessischen Bahn eingeräumt sei. Es wurden jedoch Zweifel darüber laut, ob diese Steuerfreiheit sich auch auf die Grundsteuer beziehe, worüber die Großh. Re­gierung bis zur Plenarberathung genaue Information zusagte. Wir behalten uns vor, eventuell einen Antrag in dieser Richtung nachträglich zu formultren.

Zum Art. 10 wurde angeregt, daß es tm Interesse der dteffettigen Lan- desaugehörigen liege, die Bestimmung, wonach bet Anstellungen an der im Großherzogthum gelegenen Bahnstrecke Angehörige des hessischen Staates thun- ltchst zu berücksichtigen sind, nicht blos auf das niedere Personal zu beschrän­ken, welche Beschränkung auch tn dem Vertrage von 1868 nicht enthalten

er Hheil.

war. Auf die von der Großh. Regierung gegebenen Erläuterungen und bet der ohnehin vorhandenen Unbestimmtheit der desfallsigen Zusicherung glaubte jedoch der Ausschuß, von einem dahin gehenden Anträge absehen zu sollen. Dagegen wurde auch Seitens der Großh. Regierung anerkannt, daß eine posi­tive Erklärung darüber geboten sei, daß sämmtltchen ehemals Großh. Hessi­schen Beamten, welche in Folge des Vertrags von 1868 in den Preußischen Dienst übergegangen feien, diejenigen Pensionsansprüche erhalten bleiben, die ihnen der genannte Vertrag zusichert. Bet der gegenwärtigen Faffung des Verkaufsvertrags, durch dessen Art. 1 der Vertrag vom 30. Mat 1868 aus­drücklich außer Kraft gesetzt wird, könnten hierüber leicht Zweifel entstehen. Die Großh. Regierung sagte die Wahrung dieses Punktes bei Gelegen­heit der Ratification zu, so daß es in dieser Beziehung keines Antrages unsererseits bedarf.

Ein bezüglich des Art. 15 aufgetauchter Wunsch, dahin zu wirken, daß Herabminderung der Fahrgeschwindigkeit bei den Personenzügen von dieffeitiger Zustimmung abhängig gemacht werde, wurde wieder fallen gelaffen, nachdem von der Großh. Regierung erklärt worden war, daß hierauf Seitens Preußens unter keinen Umständen eingegangen werden würde.

Ebenso erklärte die Großh. Regierung hinsichtlich der Bestimmung in Pos. 2 des Schlußprotokollrs, daß es unmöglich gewesen fei, die Jenseite zu einer längeren Frist als 5 Jahre für die Unkündbarkett des Vertragsoerhält- viffes wegen Mitbenutzung des Matn-Wefer-Bahnhofes zu Gießen durch die Oberhessische Eifenbahn zu bestimmen. Auch hier wurde deshalb der Versuch, eine längere Frist zu erwirken, als aussichtslos fallen gelaffen.

Was endlich die tu Pof. 3 des Schlußprotokolles aufgenommene Bestim­mung wegen des Anhaltens der Schnellzüge an der Station Bad Nauheim betrifft, so erklärte die Großh. Regierung, daß dieselbe die äußerste Concession enthalte, welche in dieser Beziehung zu erlangen gewesen sei. Die Versetzung von Dortelweil tn die Kategorie der Haltestellen habe dagegen angesichts des äußerst geringen Verkehrs auf dieser Station auch diesseits nicht beanstandet werden können.

Wir beme'ken hierzu, daß tu Betreff des letzterwähnten Punktes eine Petition von Seiten des Gemeinderathes von Dortelweil, überreicht von den Abgg. Schröder und Weith, an diese hohe Kammer gelangt ist, worin gebeten wird, die Erhaltung des seitherigen Charakters dieser Station zu befürworten. Nach den bereits erwähnten von der Großh. Regierung gegebenen Erläuterun­gen vermag jedoch die Mehrheit des Ausschuffes dieses Gesuch nicht zur An­nahme zu empfehlen, beantragt vielmehr, der erwähnten Petition keine Folge zu geben.

Ebenso ist in allerjüngster Zeit von Seiten des Gemeinderathes der Stadt Bad Nauheim eine Eingabe an hohe Kammer gerichtet worden, in welcher gebeten wird, den Bestimmungen des Schlußprotokolles, wonach das Anhalten beider Schnellzüge an der Station Nauheim fortan nur im Sommer, dagegen im Winter, und auch dies nur für den Fall der Einrichtung einer Winterkur, nur bei Einem Schnellzug in jeder Richtung stattfinden soll, die dieffeitige Genehmigung zu versagen. Es erscheint uns allerdings bedauerlich, daß, während die Badesaison mit dem 1. Mai beginnt, der Sommerfahrplan erst mit Dem 15. desselben Monats eingeführt zu werden pflegt. Wir geben zu, daß es wünschenswerth wäre, in dieser Beziehung zu Gunsten des Bades Nauheim etwas zu erreichen, müssen jedoch nach den bestimmten Erklärungen der Grsßh. Regierung bezweifeln, daß man auf Seiten der König!. Preußischen Negierung ein Entgegenkommen in dieser Richtung erlangen werde. In noch höherem Grade aussichtslos erscheint unS aber jeder Versuch, tm Sinne der Eingabe die vollständige Beibehaltung der seitherigen, hinsichtlich der Schnell­züge bestehenden Einrichtung zu erwirken. Wir glauben vielmehr beantragen zu müssen, der Petition des Gemeinderathes von Bad Nauheim keine Folge zu geben.

Ein Mitglied (Schröder) bemerkt hierzu:

Die für die Station Bad Nauheim gemachte Einschränkung hinsichtlich des Winterfahrplanes wäre wenigstens insofern fallen zu lassen, daß auch wäh­rend des Wint»s unter allen Umständen täglich einer Der beiden Schnellzüge in jeder Richtung Dort anhalteu muß. Die Herabsetzung der Station Dortel­weil in die Kategorie der Haltestellen ist wo irgend möglich zu verhüten und wolle jedenfalls bei der eventuellen Ratification des Vertrags ausdrücklich aus­bedungen und dafür gesorgt werden, daß der Güterdienst auf der Station Dortelweil dadurch in keiner Weise vermindert oder beeinträchtigt werde, ebenso­wenig deshalb etwa Tarifändernngen zu Ungunsten Dortelweils vorgenommen