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S?r. 148,

Sonntag den 29. Juni

1879.

Gießener HtnMger

AMgt- uni AmtMM für den Kreis Gießen.

Pfarr-Conferenz.

Mittwoch den 2. Juli, Morgens 10 Uhr, Pfarrconferenz des Dekanats Gedern. Lang-Göns, den 25. Juni 1879.Strarf, Dekan.

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Die konstitutionellen Garantien.

Die wichtige Frage der konstitutionellen Garantien ist entschieden. Die Entscheidung fiel in der Tarif-Commission, welche nach Erledigung der Schutz- zollpositionen, bevor sie die Prüfung der Finanzzölle unternahm, sich selbstver­ständlich nach Garantien umsehen mußte, die geeignet sind, das Budgetrecht des Reichstages und die Stellung der Einzelstaaten zu wahren. Man bemühte sich bekanntlich gleichzeitig auf zwei verschiedenen Wegen, diese Bürgschaften zu finden. Um die für das Verfafiungsrecht äußerst wichtige Entscheidung der Taris-Commission klar zu stellen, muffen wir die Vorschläge recapttuliren.

Herr v. Bennigsen wollte, daß nach Vorschrift des Artikels 38 der Reichs-Verfassung die Zolletnkünste auch nach der bevorstehenden außerordent­lichen Vermehrung ungeschmälert dem Reiche gehören sollten. Wie viel davon den Einzelstaaten zuflteßen würde, hätte der Reichstag im Etat zu bestimmen, selbstverständlich erst nach vorheriger Deckung sämmtltcher Reichsausgaben'. Das Budgetrecht, d. h. das Einnahme-Bewilligungsrecht des Reichstages sollte freien Ausdruck finden, in der Quottsirung der Salzabgabe und des Kaffeezolles.

Der Antrag des Fretherrn v. Frankenstein entwickelte mehr konstitutionelle Vorsicht. Er geht nämlich von der Anschauung aus, daß die Etnzelstaaten durch Mehreinnahme von der eingeriffenen D?fictt-Wtrthschaft befreit werden müssen. Da die indirekten Steuerquellen den Einzelstaaten von Reichswegen verschlossen sind, so soll die Vermittlung des Reiches zur Vermehrung der etnzelstaatlichen Einnahmen angerufen werden. Das Reich behält, was es hat. Der dreijährige Durchschnitt aus den bisherigen Zoll- und Tabaksteuer-Ein­nahmen verbleibt ihm, und für die Mehreinnahmen, die ihm auf Grund der neuen Finanzresorm zuflteßen, hat das Reich nur die Vermittlung an die Einzel- staaten. Der Retchsetat wird ganz in der früheren Weise festgesetzt. Die Zölle bilden für die Einzelstaaten eine stetig fließende Quelle von Mehreinnahmen und die Matrikular-Umlagen bleiben ein steter Sporn für bte einzelstaatlichen Regierungen, auf Sparsamkeit zu dringen, damit nicht auf der einen Seite verschwendet weide, was auf der anderen Seite ihnen soeben zugefloffen wäre. Diesem Theile des Frankenstnnffchen Antrages sind die konservativen Fracttonen beigetreten. Der zweite Theil enthält eine Neuerung, deren Durchführung uns dem englischen Constttutionaltsmus in einem wichtigen Punkte näher bringen würde. Es wird verlangt, daß bestimmte und sehr bedeutende Steuern und Zölle der jährlichen Bewilligung Les Reichstages bedürfen. Diesem Theil stimmen die Conservaltven nicht zu und er hat keine Aussicht auf Annahme, weil ihn auch das Centrum nicht zur unumgänglichen Bedingung der Annahme Les Zolltarifgesetzes machen wird. Vorläufig hat das Centrum diesen Theil des Antrages zurückgezogen; dagegen ist der erste Theil nach langen Debatten gegen die Bennigsen'schen Vorschläge siegreich gewesen.

Man muß nun abwarten, wie sich die Angelegenheit im Plenum gestalten wird. Vorläufig ist nur zu konstattren, daß der Compromiß des Herrn v. Bennigsen kläglich gescheitert ist. Er hat verhandelt und ist bis an die Grenze möglicher Nachgiebigkeit gegangen; inzwischen aber hatten Centrum und Conservative bereits den Pakt besiegelt, dem die Regierung wohl näher steht, als man vermuthet.

Deutschland.

Darmstadt, 24. Juni. Eine kürzlich erlassene Verordnung bestimmt, daß diej erste Wahl der für die landgerichtlichen Kammern für Handelssachen- thigen Handels- und Ergänzungsrichter durch die Handelskammern schon im August d. I. staitfinden soll und zwar mit Wirkung bis zum Ende des Jahres 1882. Man kann nicht zeitig und eindringlich genug auf jene Publikation Hinweisen. Zunächst wegen der außerordentlichen Wichtigkeit der betr. Wahlen, indem die zwei jeweilig sungtrenden Handelsrichter gleiches Stimmrecht wie der Vorsitzende der Handelskammer haben, sodann aber weil nur Derjenige wähl­bar ist, der in dem Handelsregister eingetragen ist oder gewesen ist. Etwa in dieser Richtung unterlaufene Unterlassungen, bezw. Versehen, müßten jedenfalls vor dem Wahltermin repartrt werden.

Türkei.

Konstantinopel, 26. Juni. Die Pforte hat an die europäischen Mächte eine Note gerichtet, wonach der Jrade von 1873, welcher den Khedive ermächtigt, Verträge mit auswärtigen Mächten abzuschlteßen und eine egypttsche Armee zu halten, aufgehoben und der bezügliche Jrade von 1841 wiederher- gest-llt wird. Die Note fügt hinzu, die Pforte werde ihren ganzen Einfluß geltend machen, um eine solide Basis für die Finanzen Egyptens herzustellen und die gegenwärtigen Mißbräuche daselbst zu beseitigen.

Ein telegraphisches Rundschreiben an die Vertreter der Türkei bei den europäischen Mächten erklärt, der Regierungswechsel in Egypten sei veran­laßt durch den Wunsch, in Egypten Ruhe und Gleichgewicht wiederherzustellen, den beträchtlichen Mißbräuchen ein Ende zu machen und der gegenwärtigen Krills Einhalt zu thun, bevor sie an Intensität zugenommen habe. Der Sul­tan hob (wie bereits gemeldet) den Ferman von 1873 auf, der die Ursache so vieler Mißgeschicke gewesen, bestätigt jedoch alle anderen der Familie Mehe- med All^s gewährten Privilegien.

Telegraphische Depeschen.

Wagners telegr. E-rrespondenz-Burea«.

Ems, 27. Juni. Se. Maj. der Kaiser machte gestern Nachmittag eine Spazierfahrt und wohnte Abends der Theater Vorstellung bei. Heute Morgen wurde die Trinkkur im Zimmer und das Bad genommen. Zum Diner sind heute geladen die Generale v. Göben aus Coblenz und v. Bose aus Kassel, Prinz Reuß aus Bonn, der Botschafter in Petersburg v. Schweinitz und der bayerische Gesandte v. Wendland-

Berlin, 27. Juni. Reichstag. Der Gesetzentwurf, betreffend den Bau der Eisenbahnlinie Teterchen-Diedenhofen wird in dritter Berathung ohne Debatte genehmigt, ebenso die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt pro 1874. Es folgt nunmehr die zweite Berathung der von der Tarif-Commission vorberathenen Positionen des Zoll­tarifs. Hammacher referirt Namens der Commission. Nr. 5 (Droguerie-, Apotheker­und Farbenwaaren) wird unter Ablehnung bezüglicher Amendements unverändert nach den Anträgen der Commission genehmigt.

Nr. 10 (Glas und Glaswaaren) wird gleichfalls nach den Commissionsanträgen angenommen. Bei Nr. 27 (Papier und Pappwaaren) wird ein Amendement v. Heere- mann's auf Festsetzung eines Ausfuhrzolles auf Lumpen von Delbrück und dem Re- gierungs-Commissar bekämpft und mit 116 gegen 114 Stimmen abgelehnt. Der Antrag v. Knapp's, ungeglättetes Packpapier mit 4 statt 3 JL Zoll anzusetzen, wird ange­nommen, im Uebrigen Nr. 27 nach den Commissionsanträgen genehmigt- Bei Nr. 3, 42 und 43 beantragt die Commission für gewalztes Blei, Zinn und Zink Zollfreiheit. Schroder (Lippstadt) beantragt Wiederherstellung der Regierungsvorlage (3 Zoll). Bamberger bekämpft diesen Antrag, Bundes-Commissar Burchardt befürwortet denselben. Der Antrag Schröder wird mit 130 gegen 93 Stimmen angenommen. Im Uebrigen werden die genannten Nummern nach den Commissionsanträgen genehmigt. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr.

Stuttgart, 27. Juni. Für den Prinzen Louis Napoleon wurde eine Hoftrauer von 8 Tagen ungeordnet.

London, 27. Juni.Daily News" melden aus Alexandrien vom 26. d.: Die Civilliste des abgesetzten Khedive Ismail Pascha soll 50,000 Pfd. betragen, jeder seiner Söhne erhält 12,000 Pfd. Mit Ismail siedeln auch Prinz Hassan und der Ftnanzminister nach Konstantinopel Über. Die hiesi­gen Morgenblätter sprechen Befriedigung ans über den Herrscherwechsel in Egypten.

Berlin, 27. Juni. Die Tabakssteuer-Commission des Reichstages lehnte den Antrag v. Schmid (Württemberg), den importtrten Tabak mit 100 und inländischen mit 60 Mk. zu besteuern, ab. Der Regierungscommissär hatte vorher erklärt, daß durch Ablehnung des Antrages Schmid die Vorlage ernstlich gefährdet würde. Ebenso lehnte die Commission den Antrag Stephany (importirter 92, inländischer 60 Mk. Steuer) ab. Die Nachversteuerung wurde mit 22 gegen 5 Stimmen abgelehnt.

Wien, 27. Juni. Meldungen derPolit. Corresp." aus Kostantinopel. Der Erwirkung des Jrades des Sultans, betr. die Absetzung des Khedive, gingen sehr stürmische Scenen im Mtnisterrathe voran. Es schien unvermeid­lich, daß der Sturz des Großvezirs Khereddin mit dem Aösetzungs-Jrade gleich­zeitig decretirt würde. Die Aufhebung des Fermans von 1873, welcher dem Khedive gewisse Prärogative in Finanzangelegenheiten einräumt, wird allgemein als ein aus der Initiative des Sultans hervorgegangener Schritt mit gegen die Politik Englands und Frankreichs gerichteter Tendenz interpretirt. Aus Belgrad vom Heutigen. Der Ministerrath beschloß die Entsendung von 5 Delegirten nach Wien zur Verhandlung über eine Eisenbahn-Convention mit Oesterreich-Ungarn.

Berlin, 27. Juni. Der Bundesrath hat heute den Antrag Sachsens, Württembergs und Badens angenommen, wonach die §§ 2 und 4 des Gesetz­entwurfes, betr. den Gütertarif der deutschen Eisenbahnen, behufs Herbeifüh­rung einer Verständigung an den betr. Sonderausschuß zurückverwiesen werden sollen. Bezüglich der Wnchergeietzgebung, sowie der Gesetzentwürfe über Maaren- statistik und über Consular^erichtsbarketr stimmte der Bundesrath den Beschlüssen der betr. Reichstags-Commissionen zu.

Paris, 27. Juni. DosJournal des Debats" meldet aus Wien, der Fürst von Bulgarien habe von der türkischen Regierung durch Rußlands Vermittelung Erklärungen erbeten über die Weigerung des Sultans, ihn in Konstantinopel zu empfangen.