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Mittwoch den 27. August

1878

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ießener 'Anzeiger

Aijeige- und AmtsMt fit Örn Kreis Gießen.

RedactionSbureaur 1 R

Prp-»M-nS»«r-«u, / Schulstr-ß-B. IS.

r, . . ,X_VI - .. a, , , . , Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.

Amtlicher Hheit.

Betreffend: Ausbruch der Lungenseuche in Londorf.

Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß auch in Londorf, und zwar bei Adolf Lich IV. daselbst, die Lungenseuche ausgebrochen ist. Es wurde daher für die Stallungen des Genannten und seines Nachbars Faul stich Sperre verfügt.

Da ferner Rindviehmärkte im Umkreise von drei Stunden von Londorf jetzt nicht mehr stattfinden dürfen, faden für bte Folge auch die Rindviehmarkte in Grünberg aus.

Wegen des auf den 28. l. Mts. in Grünberg in Ausficht genommenen Marktes, welcher wegen Kürze der Zeit nicht mehr ab­bestellt werden kann, ist Anordnung getroffen worden, daß kein Vieh aus Londorf auf diesen Markt gebracht werden darf und daß Vieh, welches durch Londorf auf diesen Markt zu pasfiren hat, in angemessener Entfernung an den verseuchten Gehöften vorbei geführt, sowie daß der Markt in Grünberg polizeilich überwacht wird.

Gießen, den 26. August 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V. : vr. Hoffmann, Regierungsrath.

Gießen, den 23. August 1879.

Betreff: Die Ausfertigung der Todeszeugntfie.

Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen an die Herren Aerzte und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege, hat durch Verfügung vom 9. August er. zu Nr. M. d. I. G. 10 069 angeordnet, daß in allen Fällen, in denen die Beerdigung einer Leiche an einem anderen Orte, als dem Sterbeorte stattfinden soll, das betreffende Todeszeugniß doppelt auszustellen sei, so daß ein Exemplar der Polizeibehörde des Sterbeortes übergeben, das andere der Polizeibehörde des Ortes, an dem die Beerdigung geschehen soll, vorgelegt werden kann.

Wir ersuchen demnach die Herren Aerzte im Kreise Gießen ganz ergebenst, sofern in einem derartigen Falle das Todeszeugniß von ihnen ausgestellt wird, daffelbe in duplo auszufertigen. Ebenso werden die Großh. Bürgermeistereien ersucht, die Leichenbeschauer hiernach zu bedeuten und selbst darauf zu achten, daß in jedem Falle ein Todeszeugniß zu ihren Acten gelange, damit solches später mit den Zählkarten an uns etngesendet werden kann.

Dr. G l a s o r.

Aotitisch

Fort mit Bismarck!

Man erstaunt, wie es möglich geworden ist, daß selbst besonnene Blätter den Feldruf: Weg mit Bismarck! als Parole für die Wahlen und die nächste Entwickelungsphase des deutschen Reiches aufstellen. Das Thema von der Dankbarkeit eines Volkes ist zwar ein unerquickliches, aber man sollte doch meinen, daß eS zur Geltung kommen müßte einem Manne gegenüber, dem die Mitwelt zugestehen sollte, worüber die Nachwelt nicht im Zweifel sein wird: daß er nämlich mehr als irgend Jemand seit Jahrhunderten für das deutsche Volk gethan hat. Wenn heute von vielen Seiten Bismarck zugerufen wird, er wandle auf einem verhäugnißvollen Irrwege, so mag das in mancher Be­ziehung richtig sein, aber wir glauben, daß man gerade mit einem Bismarck einmal ein Jahr Nachsicht haben könnte. Es ist nicht richtig, diesem Mann-, ehe er sein Programm wenigstens zu verwirklichen versucht hat, den ^L-tuhl vor die Thür setzen zu wollen; es bedarf einer ernstlichen Prüfung, ob der Mann, den sein Kaiser auszuharren bittet, wirklich so leicht zu ersetzen ist, als man glaubt; es ist die Pflicht des Volkes, seinen größten Staatsmann nicht über Nacht zu den Todten werfen zu wollen.

Allerdings wünschen auch wir uns einen anderen Bismarck auf einzelnen Gebieten. Wir sähen gern den Fürsten wieder Hand in Hand mit Delbrück gehen und halten Herrn v. Varnbüler, obwohl auch wir für den Schutz der nationalen Arbeit sind, nicht gerade für einen Bundesgenofien, der des Fürsten werth ist. Gewiß, der neue Zolltarif könnte manche Verbesierungen erfahren, aber sollte man ihm wirklich nicht erst eine Probezeit gewähren, ehe man ihn völlig verwirft? Es ist ab zu warten, ob Fürst Bismarck sich getäuscht hat, als er in der Handelspolitik schwankte, oder nicht. Die edelsten Absichten und den lauteren Pattotismus wird Niemand dem Volkswirth Bismarck absprechen; von keinem anderen Manne darf man, wenn er sich geirrt haben sollte, ein rascheres Bekenntntß des Jrrthums erwarten, als von Bismarck. Daher ist der Ruf: Fort mit Bismarck! soweit er die wirthschaftltchen Verhältnisse Deutschlands angeht, mindestens voreilig, möglicherweise sogar falsch. Endlich wäre uns der Reichskanzler Arm in Arm mit Falk gleichfalls sympathischer, als im Bunde mit Wmdlhorst. Jndesien scheint neuerdings nicht mehr so ganz unmöglich, daß der Reichskanzler doch etwas früher aufgestanden ist, als die kleine Excellenz von Meppen. Auch ist es höchst wahrscheinlich, daß auswärtige Verhältmffe den Kanzler dazu gedrängt haben, mit den deutschen Katholiken Frieden zu schließen. Wäre es nicht ratio­neller, den Abschluß der Verhandlungen mit dem Vatikan abzuwarten, ehe man den Ruf: Weg mit Bismarck! ausstößt? Gerade die Verhandlungen mit der Curie verlangen einen Gegner von höchster diplomatischer Befähigung, und Fürst Bismarck gilt noch heute für einen Staatsmann, dem selbst die geriebensten Jesuiten-Diplomaten kaum ein X für ein U vormachen werden. Nun bleibt noch der bestgehaßte reactionäre Bismarck übrig. Aber hat denn Bis. marck jemals aus seiner conservattven Gesinnung ein Hehl gemacht? Und ist es nicht mindestens entschuldbar, wenn er nach einer langen liberalen Aera,

er HHeit.

die man mag sagen, was man will in ihrer Galoppgesetzgebung es manchmal an Ueberstürzung nicht hat fehlen lasien, einmal zu seinem confer» variven Rüstzeug zurückgretft? Es behagt uns, wie vielen im Reiche nicht, aber es w.ro ja wohl nach derneuen Aera" doch wieder eine neuere, eine liberale zu ihrem Recht kommen. Warum denn gleich: Fort mit Bismarck?

Endlich giebt es einen Bismarck, den wir, wenn es ginge, niemals von bannen ziehen sehen möchten. Das ist der Capellmeister im europäischen Con- cerl; daö ist der Bismarck, der einen Pariser Frieden geschloffen und einen Berliner Vertrag zu Stande gebracht hat. Fürst Bismarck, friedlich, wo es mit der Ehre der Nation verträglich ist, scharf und schneidig das Schwert ziehend, wo man Deutschlands Wappen befleckt, das ist der Unersetzliche. wäre Angesichts der Haltung Rußlands ein sträflicher Leichtsinn, in den Ruf: Fort mit Bismarck! einzusttmmen; wir hoffen, daß er unbeirrt um solche Rufe noch lange die auswärtige Politik leiten möge. In allen inneren Fragen wird auch er der Belehrung der höchsten Weltmacht der Erfah­rung zugänglich fein.

Deutschland.

Mainz, 24. August. Bekanntlich blieb es den Einzelstaaten Vorbehalten, die Tracht der Richter für die am 1. October einzuführende Justtzordnung selbst zu bestimmen. Wie ich ihnen nun aus guter Quelle mittheilen kann, hat sich nunmehr das Ministerium in Darmstadt entschloffen, als Amtstracht die sächsische Robe einzuführen, die seitherige Uniform wäre somit gefallen. Herr Mintstertalrath Fmger hat dieses bei seinem kürzlichen Hiersein in Beamtenkreisen bereits mitgetheilt. Von den 8 bis jetzt hier befindlichen Gerichtsvollzikhern sollen die ältesten pensiontrt und einer derselben versetzt werden, so daß die Zahl der Mainzer Gerichtsvollzieher auf 5 reducirt wird.

(Fr. Journ.)

Berlin, 23. August. DerKreuz-Ztg." schreibt man:Dem Verneh­men nach wird der Bundesralh sofort nach seinem Wtederzusammentritt mit den Eisenbahnfragen beschäftigt werden. Die Frühjahrs-Session des Reichs­tags dürfte neben dem Etat aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls vornehmlich den Eisenbahngesetzen gewidmet sein. An erster Stelle steht der Entwurf, betr. die Regelung der Eisenbahngüter'Tarife, über welchen die Berathungen schon im zweiten Drittel des September beginnen dürften. Im Weiteren kommen die im preußischen Handelsministerium ausgearbeiteten Vorlagen, näm­lich : das Relchsetsenbahngesetz und die Gesetzentwürfe, betr. Etsenbahnverwal. tungsbertchte und Etsenbahnrath, zur Berathung. Es liegen verschiedene An­zeichen vor, daß diesmal alle Mittel angewandt werden, um die genannten Gesetze zunächst im Bundesrathe zur Annahme zu bringen. In diesem Falle könnten die Gesetze im Frühjahre an den Reichstag gelangen und bereits im nächsten Jahre frühzeitig in Kraft treten. Was die übrige im Reiche vorzu­nehmende Gesetzgebung anlangt, so kann schon heute versichert werden, daß dieselbe auf ein jsehr geringes Maß sich beschränken wird. Ueber die