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Mr. 48. Mittwoch, den 26. Februar 1879
Kichener Htlyeiger
Avjeige- und Amtsblatt für bea Kreis Eicha.
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Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Theis.
m . .. . Gießen, am 22. Februar 1879.
Betreffend: Den im März 1879 vorzunehmenden Wiesengang.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglicken Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Artikel 7 der Wiesenpoltzet-Ordnung ist im Monat März der Wiejengang von den Wtesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen ui>o Wiesenwärter vorzunehmen. v
_ . , J®ir beauftragen Sic deßhalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und di- über den Wiesengang aufzunehmenden Protokolle, bis längstens rum Ende k. M. anher vorzulegen. ° 0
3n diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen: ob btc Anordnungen, welche Sie bei dem im October v. I. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht;
2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen ftnb oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wtesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc.; auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwäfferungsgräben, auf bte Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwäfferungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren. 1 v
3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom 7. October 1830 RegierungS-Blatt Seite 365 Anwendung findet.
ty lautern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wtesenbesitzer spectell eröffne.-:
. wollen, welche Mangel der Wtesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wtesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu I ^ären, als sonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie
; nach Anhörung des Wtesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendendiu Protokollen einstweilen zu erwähnen. ö
I 2r Tas Protokoll über den Rundgang ist von allen Theilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundaanae i Theil zu nehmen, so ist dies am Schluffe des Protokolls zu bemerken. ö H
Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzogltchen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortseinwohnern, welche Wlesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemetnderath wegen Ergänzung , _ des Wiesen: oistandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.
Wenn schließlich Exemplare der Wiesenpolizet-Ordnung fehlen, empfehlen wir Ihnen anzugeben, wie viel Exemplare derselben Sie bedürfen.
Dr. Boekmann.^
Bekanntmachung.
Betreffend: den deutsch-italienischen Handelsvertrag; hier Aufhebung des Erforderniffes von Ursprungszeugnissen.
Mit Bezug auf das Rescript Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 27. Juli vorigen Jahres bringen wir hiermit zur Kenntniß des betheiligten Handelsstandes, daß nach einer Benachrichtigung des Königlich Italienischen Consulats zu Frankfurt a. M. das Erforderniß von Ursprungszeuaniffen für die in Italien eingeführten Waaren seit dem 20. d. Mts. wieder weggefallen ist.
Gießeir, den 25. Februar 1879. Großherzogliche Handelskammer.
____________________________________________M. Hom berge r.
Iokitisch
chrrtzjvll-Erfahrungen in Nord-Amerika
betitelt die „Neue Pr. Ztg." den folgenden, sehr bemerk<nswerthen Artikel:
Der Gegensatz zwischen den prtnciptellen Verfechtern des Schutzzolls und den Anhängern des möglichst freien Verkehrs läßt sich kurz so faffen, daß erstere den Hauptnachdruck auf ausschließliche Sicherung des einheimischen Marktes legen, also das Land nöthigen wollen, Alles zu productren, was es möglicher Weise erzeugen kann, selbst wenn dies der Gesammtheit sehr theuer zu stehen kommt; letztere aber den Grundsatz vertreten, daß jedes Land Das productren soll, was es am besten erzeugen kann, und daß, wenn ein Land viel vom anderen kauft, letzteres dafür die Produkte des ersteren nimmt. Die Anhänger des freien Verkehrs und der Arbeitstheilung haben deshalb Recht, weil Schutzzölle die Productionskosten steigern muffen, somit die Industrie auf dem Weltmarkt weniger concurrenzfähig wird und dafür der inländische Markt nicht entschädigt; denn, wenn der Zoll überhaupt seine Wirkung thut, so gibt er dem einheimischen Producenten die Möglichkeit, mit größerem Gewinne zu arbeiten, das Capital fließt also diesem Zweige der Production zu, bis das Angebot die Nachfrage übersteigt. Dann aber wird die einheimische Concur- renz wett schärfer als die fremde, weil eben der inländische Markt um so viel beschränkter ist als der Weltmarkt.
Die Erfahrungen, welche die Vereinigten Staaten mit dem Schutzzoll- System gemacht, sind ein schlagender Beweis für die Richtigkeit dieser Auffassung. Bis zum Bürgerkrieg waren die Süd- und Weststaaten, die Haupt- sächlich Rohstoffe, wie Tabak, Baumwolle, Zucker, Getreide u. s. w. erzeugen, interejsirt, ihren Producten freien Absatz zu erhalten, was nur geschehen konnte, wenn das Ausland dafür mit seinen Waaren zahlte, diese also in Amerika etngeführt werden konnten. Als aber die Südstaaten durch den Ausstand aus dem Congreß ausgeschieden waren, setzten die Fabrikanten der östlichen Neu- Englandstaaten einen Tarif durch, der fast prohtbttiv auf die Einfuhr fremder Fabrikate wirkte. Er umfaßte über 1500 Artikel. Eisen und Eisenwaaren zahlten fortan Zölle von 67—100 pCt. (in Rußland 50, in Oesterreich und Frankreich 35 pCt.), Baumwollengarn 53—85 pCt. (in Rußland 23, in Oesterreich 6—9, in Deutschland 4—9 pCt.), Wollengarn 75 pCt. (in Rußland 13, in Oesterreich 1—2, in Deutschland pCt).
Die Folge war,-daß sich das Capital in industrielle Unternehmungen
drängte, die ein Monopol für die Versorgung des inländischen Marktes erhalten hatten. Eine kolossale Production entstand namentlich in Eisen und Baumwolle. In einem Jahre wurden 10,000 Kilometer neue Schienenwege gebaut, und man zog hierfür noch ausländisches Capital heran, indem man exorbitante Zinsen versprach, z. B. die Rockford-Rock-Island-Bahn 7 pCt. Gold bei einem Emissionscours von 67. Zunächst ging alles gut, die Fabrikanten machten enorme Gewinne, die Löhne stiegen; aber eben wegen dieser vortheilhaften Anlage mehrten sich die Fabriken rasch bis zur Ueberproduction. In der Baumwollen-Fabrikation z. B. befinden sich 10 Mill. Spindeln und 200,000 Webstühle in Betrieb, welche fast 1% Mill. Ballen Baumwolle Verarbeiten, und damit Gewebe für den durchschnittlichen Verbrauch von 60 Mill. Menschen erzeugen, während Amerika nur einige 40 Mill, zählt. Die überschüssige Production betrug also etwa 25 pCt.; die Ausfuhr derselben nach anderen Staaten aber wollte nicht gelingen, weil die Amerikaner theurer arbeiten als die Engländer oder die Deutschen. Da nämlich alle Artikel hoch besteuert sind, so mußte das ganze Leben theurer werden, dadurch freilich auch die Löhne steigen, aber ohne Gewinn für den Arbeiter, weil derselbe alles so viel höher zu bezahlen hat; ein englischer Arbeiter kann mit seinem ziff-rmäßig niedrigeren Lohne 25—30 pCt. mehr kaufen, als der amerikanische mit seinem höheren. Ein Beispiel zeigt hier wieder die Wahrheit, daß das Schutzzoll- System eine Zwickmühle ist. Wolle ist mit 50 pCt. besteuert, Färbcstoffe mit 30, Seidensutter und Sammet mit 60, Alpacca mit 70, Tuch mit 60—86, Seidengarn mit 75 pCt. Die Folge war, Kleider so theuer zu machen, daß es sich verlohnt, von New-Dork nach Montreal zu reisen, um sich dort einen neuen Anzug zu kaufen. Die Verkäufer fabricirter Waaren verständigen sich mit Touristen, daß dieselben so viel als möglich vom Ausland, als zu ihrem persönlichen Gebrauch bestimmt, mitbringen. Ja trotz des exorbitanten Eisen- zolles klagen die Producenten, daß sie noch nicht hinreichend geschützt seien, weil für 10 Mill- Dollars fremdes Eisen etngeführt werde. So viel theuerer arbeitet Amerika als das Ausland. Die Handelsmarine ist trotz des Schutzes der nationalen Flagge stetig zurückgegangen; vor 1860 wurden 75—80 pCt. des auswärtigen Handels in amerikanischen Schiffen verfrachtet, 1868 nur noch 44 pCt.. 1873 23 pCt. Weil eben die Zölle den Schiffbau so ver- theuert haben, so überstieg z. B. 1869 der Betrag, den die Kriegsmarine für


