srr. 168, ' Mittwoch den 23 Juli 1879,
Äießener HützeiPr
AllMk- nnl Amisblstl für htn Kreis Gießen.
R-dactionsbur-aur 1 Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. P"is "^jährlich 2 Mark 20 Pß mit Bringerlohn.
Expedilionsbureau r J öa-'ulni-uP ö ° Durch bte Post bezogen rnertehahrlrch 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Theit.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz bat der Oesterreichischen Versicherungs-Gesellschaft „Donau" zu Wien die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzoqthum auf Widerruf ertheilt.
Gießen, den 21. Juli 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
______________________________Dr. B o e k m a n n.__
Gefundene Gegen st ände:
4 kleine Schlüssel, ein Stückchen von einer goldenen Uhrkette, 3 Taschentücher, 1 Taschenmesser, 1 Handtasche, 1 Notizbuch und 1 Strumpf, 1 Geldbeutel mit Inhalt, 1 Rodhacke, 1 Messinghalsband, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 sog. Bierzipfel mit Silberbeschlag.
Die Gegenstände sind auf der Polizeiwache (Schloßgasie 258) aufbewahrt.
Gießen, den 21. Juli 1879. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
politischer Hheil.
Deutschland und Rußland.
In neuester Zett mehren sich die Stimmen, welche von einer gewissen Spannung zwischen den Höfen von Berlin und St. Petersburg sprechen. In einem verhättnißmäßig kurzen Zeitraum hat man mehrere Umstände registrirt, welche die Meinung über eine Erkaltung der Beziehungen vermehrt haben; so das Fernbleiben des Kaisers Alexander von der Feier der Goldenen Hochzeit des deutschen Kaiserpaares, das Durchpassiren des Fürsten Gortschakoff durch Berlin, ohne daß die sonst übliche Conferenz mit dem Reichskanzler statifand, eine osficiöse Notiz der „Darmstädter Zeitung", die bei den Beziehung gen des hessischen Hofts zu Rußland besondere Beachtung fanb, die Andeutung der Möglichkeit in gut informirten österreichischen Journalen, daß Oesterreich zwischen Deutschland und Rußland vermitteln könne, wie ja Deutschland seiner Zeit zwischen Oesterreich und Rußland vermittelt habe, endlich die auffallend kühle Haltung des jungen Fürsten von Bulgarien beim Abschiede des Fürsten DondukofftKorsakoff, sowie der Mangel eines begeisterten Dankes an Rußland m der bulgarischen Regierungs-Proclamation, worin man den Finger Bis- marck's spüren will. 9
Die Haltung der russischen Presse ist Deutschland gegenüber eine höchst unfreundliche geworden und es wäre naiv, darin weiter nichts zu sehen, als dw Nachwirkung des Aergers, daß Deutschland der Urheber einer strengen Grenzsperre wegen der Pest war und die Untersuchung des Pestheerdes durch glaubwürdige ärztliche Autoritäten anderer Nationen durchsetzte. Daß die handelspolitischen Beziehungen beider Länder seit Jahren nichts weniger als freundschaftliche sind, liegt in der Natur des starren russischen Prohibitivsystems, zu welchem nicht nur häufige und kleinliche Grenzplackereien, sondern auch vielerlei russische außerordentliche Maßnahmen, welche den Handel mit Rußland erschwerten, hinzutraten, so z. B. Tariferhöhungen und bte Goldzahluugen für Frachten. Die Erhöhung des deutschen Zolltarifs ist zahlreichen Zweigen des russischen Handels keineswegs angenehm, zumal die wichtigsten russischen Exportartikel, Vieh, Getreide, Holz, Leder u. s. w. nicht unbedeutend belastet worden sind. Wie die Stimmung, besonders in Ost-Deutschland, gegen Rußland ist, das erklärt sehr natürlich die Thatsache, daß der Mangel eines wirthschaft- liehen Hinterlandes die öconomische Entwickelung Ostpreußens und Posens geradezu lahm gelegt hat, so daß mau nicht zu weit geht, wenn man Rußland iür die Verarmung dieser Länder, wie einst für den Nothstand im Osten allein verantwortlich macht.
Allerdings ist von einer Verstimmung, selbst wenn sie sich officiös be- nrerklich macht, bis zu ernstlichen Differenzen ein weiter Weg. Aber es kann nichts schaden, wenn Deutschland zuweilen zukünftige unerwartete und unangenehme Eventualitäten in's Auge faßt. Man hält ja so wie so die deutschrussische Freundschaft für gefährdet, wenn einst der jetzige Czar die Augen schließt; die Deutschfeindltchkeit des Thronfolgers, der eine dänische Gattin hat, macht sich schon jetzt oft genug nicht allein in Gerüchten abenteuerlicher Art, sondern durch Thatsachen geltend. Es giebt in Rußland eine starke moskowitische Partei, welche das deutsche Element mit Racenhaß verfolgt und die Abneigung gegen Deutschland wie einen Cultus betreibt, wenn sie sich auch möglichst zu mäßigen bemüht. Es herrscht in jenen Kreisen die Furcht vor der deutschen Cultur, welche trotz aller Absperrung nach Osten drängt und die Grenzen überschreitet. Der Krieg mit Rußland ist freilich vorläufig ein Gespenst der Zukunftspolitik. Aber mii dem Feuer soll man nicht spielen, und wenn die Stockruffen ihr deutschfeindliches Treiben nicht etnstellen, so kann der glimmende Funke leichter, als man wähnt, zum Brande emporlodern. Man kann es daher nur billigen, wenn die deutsche Regierung das Ihrige chut, um auf die Schädlichkeit nationaler Hetzereien gegen Deutschland aufmerksam zu machen; es ist das eine löbliche Wacht im Osten, die sie hält.
Deutschland.
Berlin, 19. Juli. Eben schreibt Sigl in der neuesten Nummer des „Bayr. Vaterland": „Die Entlassung Falk's und etwelche (!) kirchliche Reac- tion sind der einzige Lohn, den die Herren vom Centrum für ihre Wortbrüchtg-
keit gegen das Volk, für ihre plötzliche und beispiellose politische Schwenkung davoniragen werden. Im Uebrigen bleibt ihnen nur die Aussicht, sich im Dienste Btsmarck's gründlich abzunützen, und zwar weit rascher, als die National-Liberalen es gethan. Sie haben seither es verstanden, in populärem Gewände und mit Schlagwörtern, wie sie nur die leidenschaftlichste Opposition zu erfinden vermag, den noch immer in Deutschland und namentlich in katholischen Gegenden viel verbreiteten Widerwillen gegen das Btsmarck'sche Regiment auszunützen und sind dadurch zu weit größerem Einfluß gelangt, als sie ihn ehedem hatten; wenn sie sich nun aber einbilden, durch Diplomatenkünste als „Regierungsfreunde" das Volk ferner beherrschen zu können, so sind sie trotz Windthorst's Schlauheit die Gefoppten. Das Volk wird lhre Frontschwenkung von leidenschaftlicher Feindschaft gegen Bismarck zu eben so warmen Vertheidigern desselben nicht verstehen, und wenn die Caplanspresse, deren Einfluß die meisten ihre Sitze im Parlament verdanken, zu diplomattsiren unternimmt, so wird sie nur bodenlos langweilig. Aber das wird sie schon in ihrem eigenen Interesse nicht wollen, und in Bayern wie überall wird das Wort jenes Briefschrrivers an den Abg. Richter (Hagen) gelten: „Wir Katholiken sind keine solche Kameele, um uns in den Dienst des münsterländisch- fchlesischen Adels pressen zu lassen." Das Centrum wird jede Neuwahl fortan zu fürchten haben und darum die längst geplante Verlängerung des Reichstags- Mandats von 3 auf 4 Jahre lebhaft unterstützen."
Berlin, 20. Juli. Der „Reichs-Anz." enthält eine aus Ems, 4. Juli, bahrte Allerhöchste Verorbnung, durch welche der Einführung einer Amtstracht für die Richter, Staatsanwälte, Gericktsschreiber und Rechtsanwälte in Preußen die königliche Genehmigung ertheilt wird. Eine gleichzeitig veröffentlichte Ver- fügung des Justizministers ordnet in Betreff dieser Amtstracht folgendes Nähere an:
Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechtsanwälte soll aus einem schwarzen Gewände, weißer Halsbinde und schwarzem Baret bestehen.
Das bis über die Mitte des Unterschenkels herabreichende faltenreiche, mit weiten offenen Aermeln versehene und vor der Brust zu schließende Gewand wird aus Wollstoff gefertigt. Um den Hals lauft ein 16 Cm. breiter Besatz in Form eines flach anliegenden Ueberschlagkragens, welcher sich an den Vorderseiten des Gewändes bis zum unteren Rande desselben in 11 Cm. Breite fortsetzt. Die Aermel zeigen am unteren Rande einen Besatz von 8 Cm. Breite. Der Besatz ist für die Richter und Staatsanwälte von schwarzem Sammt, für die Rechtsanwälte von schwarzer Seide. Das Amtsgewand der Gerichtsschreiber hat einen schmalen Umschlagkragen und ist ohne Besatz.
Das Baret besteht aus einem rund geschnittenen und leicht gefalteten Kopstheile von schwarzem Wollstoff, um welchen sich ein nur am unteren Theile befestigter, oben aber frei abstehender und beiden Kopfseiten mit einem dreieckigen Einschnitt versehener steifer Rand von 8 Cm. Breite herumlegt. Die Bekleidung des Randes ist für die R'chter und Staatsanwälte: schwarzer Sammet; für die Rechtsanwälte: schwarze Seide; für die Gerichtsschreiber: schwarzer Wollstoff. Das Baret ist ferner an dem oberen Theile des Randes rundumlaufend garnirt:
a. für die Präsidenten der Ober-Landesgerichte: mit zwei goldenen Schnüren (Bordage) von 2 Mm. Breite;
b. für die Senals-Piästdenten der Ober-Landesgerichte und die Ober- Staatsanwälte : mit einer goldenen Schnur von derselben Breite;
c. für die Präsidenten der Landgerichte: mit zwei silbernen Schnüren von derselben Breite;
d. für die Directoren und die Ersten Staatsanwälte bei den Landgerichten mit einer silbernen Schnur von derselben Breite.
Ein Staatsanwalt ober Rechtsanwalt, welcher bas Wort ergreifen will, hat bas Baret aufzusetzen, kann dasselbe während des Vortrages jedoch wieder ablegen. Während einer Eidesleistung oder Urtheilsverkündigung ist von den an der Verhandlung Betheiligten stets das Baret zu tragen.
Dm Gerichtsbehörden werden Zeichnungen zur Veranschaulichung des Schnitts der Amtstracht zugesendet werben.


