Ausgabe 
20.12.1879 Zweites Blatt
 
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und der Türket und der wetteren Ausnahme, daß im Verkehr mit Italien die Zurückforderung gewöhnlicher Briefe nicht statthaft ist; 2) in folgenden außereuropäischen Ländern: der argen­tinischen Republik, Britisch-Jndien, dm dänischen Colonien, Aegypten, den französischm, nieder, ländischen Colonien, Persien bei diesem jedoch nur in Bezug auf eingeschriebene vrief- sendungen Peru, den portugiesischen Colonien und Trinidad. In Bezug auf Packete findet Vie Zurückforderung im Verkehr mit Belgien, Dänemark, Oesterreich-Ungarn, Rußland, Schweden und der Schweiz statt, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Packete mtt oder ohne Werthangabe handelt. Die Grenze des Werthbetrages, bis zu welchem Werthbriefe und Werth- packcte durch die Landbriefträger zu bestellen sind, ist von 150 auf 4<>0 erweitert worden. Die Gerichtsvollzieher haben auf die unentgeltliche Stundung der Porto- und Francobeträge keinen Anspruch.

treten neue AussUyrungsbefttmmunj

Danach werden u. D. von der Postbeförderung ausgejchlosiene Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, falls dieselben dennoch abgesandt sein sollten, den Empfängern nicht zugestellt, son­dern als unbestellbar behandelt. Die Versendung solcher gedruckten Karten, mit welchen For­mulare zu Postkarten für den Zweck der Benutzung als Antworten auf die gedruckten Karten verbunden sind, ist gegen das für Drucksachen vorgeschrirbene Franco nicht zulässig, sobald di« Formulare zu den Antwortskarten mit Postwerthzeichen versehen sind. Den Absendern ist nicht mehr gestattet, für eigene Rechnung hergestellte Postanweisungs-Formulare postmäßtg zu ver­wenden, ihnen jedoch freigestellt, die Ausfüllung des Adreßraumes und des Abschnitts der von der Post bezogenen Formulare ganz oder theilweise durch Druck bewirken zu lassen. Die Be­stimmungen wegen der Zurückforderung von Sendungen durch den Absender vor der Zustellung -en den Empfänger finden auch Anwendung 1) in Bezug auf gewöhnliche und eingeschriebene

Bekanntmachung

1879.

den

1880.

17.

3)

4)

5)

1)

2)

Samstag Dienstag Mittwoch Samstag Dienstag Mittwoch i

Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag

Legitimiren.

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Jnteressenden der Stadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind-

Die Herren Bürgermeister werden er­sucht, dieses in ihrer Gemeinde auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lasten.

Gießen, den 28. November 1879.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr-

die laufenden Taglohnarbeiten, das Reinigen der Oefen in den städtischen Gebäuden, das Kleinmachen des Holzes für die städtischen Anstalten, das Kehren der öffentlichen Plätze und Straßenthetle, das Wegfahren des sämmtlichen Kehrichts und sonstige laufende

Bersteigerungen.

Montag den 22. lfd. Mts., von Vormittags 9 Uhr an, sollen für die nächsten 3 Viertel­jahre im alten Rathhaus versteigert werden:

Bekanntmachung.

Nächsten Freitag und die fol­genden Tage,

iedesmal Nachmittags von 13 Uhr, werden im städtischen Holzmagazin

Christbäumchen tzv dem Preise von 10, 20, 40 und 60 H ausgegeben.

Gießen, den 17. December 1879. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. "8179) A. Bramm.

Zur Bezahlung der Zinsen, welche von Den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar: 20. Decbr.

Fuhrleistungen.

Gießen, den 16. December 1879. Grvßherzogl. Bürgermeisterei Gießen. 8157) A. Bramm. ______

Montag den 29. December,

Nachmittags 2 Uhr, soll die Hofraithe de? I. Anzer dahier in dessen Wohnung meistbietend versteigert werben, als Flur 2 Nr. 3 u. 4, 337 Mir. am Wismarer Weg it. der Lahn; ferner: 1) eine Dampfmaschine mit Dampfkessel und allem Zubehör,

2) eine Leistenmaschine mit Transmission und 15 Riemenscheiben,

3) eine Bandsäge mit 3 Sägenblätter,

4) eine Kreissäge,

5) zwei Bohrmaschinen,

6) zwei Schleifapparate,

7) verschiedenes Roth- und Weiß-Buchen­holz,

8) die Vorräthe in Leisten-Blöcke,

9) ein großer Schleifstein mit Gestell und sonstigem Werkzeug.

Gießen, den 11. December 1879.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen 8068) Müller.

23.

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30.

31.

sowie

den 3. Januar

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Samstag 17.

Die Jnteressenden werden daher auf- Hefordcrt die Zahlungen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu

Oberhessische Eisenbahnen

Am 23.,

24. und 28.

750 Nachm.

an

Die Züge halten auch an

sämmtlichen Haltestellen, um Reisende aufzu-

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des

zu

10 Pfg., erbitten.

I. Bärmann, Hotel Einhorn

8012)

819

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958

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December d. I. werden folgende Extrazüge

Für den Vorstand:

LivarK Schlosser, Pfarrer.

nehmen und abzusetzen.

Gießen, den 17. December 1879.

Großherzogliche Direktion.

Betreffend: Die Ergänzungswahl der Mitglieder der Großherzog­lichen Handelskammer zu Gießen für das Jahr 1880.

8226) Bei der am 18. d. Mts. vorgenommenen Ergänzungswahl sind Mitgliedern der Handelskammer zu Gießen gewählt worden die Herren:

1) Fritz Koch mit 82 Stimmen,

2) Siegmund Heichelheim mit 49 Stimmen,

3) Heinrich Schirmer mit 47 Stimmen.

Es wird dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß das

Wahlprotokoll rebst Anlagen drei Tage lang, nämlich den 20., 21. und 22. l. Mts., Vormittags von 912 und Nachmittags von 36 Uhr zur Ein­sicht der Wahlberechtigten auf dem Bureau des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Adolf Noll, offen liegt und Einwendungen gegen die Wahl oder die Gewählten binnen diesin drei Tagen bei Vermeidung des Ausschlusses bei der Handelskammer vorzubringen sind.

Gießen, den 19. December 1879

Großherzogliche Handelskammer.

M. Homberg er.

Weihnachtsbescheerung

der Kleinkinderschule.

Unsere diesjährige W ihnachtsbescheerung findet Sonntag den 21. December, Nachmittags 8 Uhr in der Turnhalle statt, und werden die Angehörigen der Kinder, sowie die Freunde der Anstalt zur Theilnahme daran herzlich eingeladen. Zur Deckung der uns erwachsenden Kosten müflen wir uns ein kleines Eintrittsgeld, für den Saal 20 Pfg., für die Galerie

Bekanntmachung.

Am Sonntag den 21. d. Mts. sind die Annahmestellen unterzeichneten Postamtes wie an den Wochentagen geöffnet.

Gießen, den 18. December 1879.

Kaiserliches Postamt.

Lochmann.

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Christbescheerung.

Meine Schulkinder und der Unterzeichnete haben auch für dieses Jahr wieder eine Bescheerunq (dreißigste) für arme Kinder veranstaltet. Da uns dazu eine überaus reichliche Unterstützung zu Theil wurde, so sind wir in die höchst angenehme Lage versetzt worden, 104 arme Kinder reichlich bedenken zu können. Wir fühlen uns daher veranlaßt hiermit allen edlen Gebern und Geberinnen öffentlich unfern herzlichsten Dank auszusprechen, und wir laden dieselben zur Ansicht der Gaben, welche in unserem Schulhause (Oswaldsberg) untergebracht sind, auf Samstag Nachmittag zwischen 2 und 5 Uhr freundlichst ein- Bei dieser Gelegenheit kann auch Einsicht über Verwendung der Gelder und der Vertheilung der Gaben genommen werden.

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