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Nr. 43. Donnerstag, den 20. Februar 187».

Anzeige - und AMgdiÄ für den Kreis Gießen.

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Gießen, am 17. Februar 1879.

Betreffend: Die Frühjahrs-Controlversarnrulungen.

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Gießen, am 15. Februar 1879.

Betreffend: Die Unterhaltung der Vicinalwege im Kreise Gießen.

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PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringertohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoqlichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wr beauftragen Sie die Bekanntmachung des Großherzoglichen Bezirks - Commando's Gießen in rubricirtem Betreff auf ortsübliche Weise in Ihren Gemeinden.zu veröffentlichen.

Dr. Boekmann.

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Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die Vicinalwege meist nicht ordnungsmäßig unterhalten werden.

Die Decklage ist mitunter auf größeren Strecken beinahe gänzlich abgefahren, so daß der Grundbau sichtbar wird.

Die Banquette liegen ost höher, als die Krone der Fahrbahn. Die noch vorhandene Chaussirungsschicht wird daher durch das Regenwaffer bald aufgeweicht und vollständig zu Grunde gerichtet sein.

Die schleunigste Abhülfe thut Roth, da sonst die Gemeinden in nicht allzuferner Zeit für durchgreifende Reparaturen oder Neubau bedeutende Kosten werden aufwenden müssen. Da im Allgemeinen aller Orts gerade in der jetzigen Zeit Arbeitskräfte genug und billig zu haben sind, so empfehlen wir Ihnen in erster Linie alsbald den Abhub der Banquette und den Abhub der Gräben zu veranlassen, um die fast durchweg zu tief liegende Fahrbahn vom Waffer zu befreien.

Werden dann für die Folge die disponiblen Mittel vorerst nur zur Herstellung einer Decklage in's Mittel der Straße verwendet, welche Lage unter Einhauen einer Schlußrinne in die jetzt vorhandene Decklage schi eßend aufgebracht und erhalten werden kann, so dürfte es in einigen Jahren gelingen, ohne allzu große Kosten eine entsprechende Wölbung der Fahrbahn wieder zu Stande zu bringen.

Es ist weiter von der größten Wichtigkeit für die Instandhaltung der Vicinalwege, daß solche mit Kilometersteinen und Unterabtheilungszetchen (Decametern) versehen werden. Es kommt nänilich häufig vor, daß die Anfuhr des Deckmaterials nicht an der Stelle und in der Ausdehnung erfolgt, wie vorgeschrieben wurde. Dies führt oft zu unangenehmen Auseinandersetzungen mit den Acco-bauten und bewirkt, daß oft der angestrebte Zweck nur theilweise erreicht wird. Eingeschlagene Pfähle werden ost wieder aus.er.ssen, so daß es zweckmäßig ist, die Vicinalwege mit den vorgenannten Steinzetchen zu versehen. Deren Form kann sehr einfach sein und ist zu deren Anschaffung die jetzige Zett eine sehr günstige.

Da es endlich erforderlich ist, daß die Wegunterhaltungsarbeiten unter Oberleitung eines Technikers und von sachverständigen Arbeitern ausgeführt werden, so beauftragen wir Sie, sich mit den Bezirksbauaussehern desfalls zu benehmen, und bei dem Gemeinderathe dahin zu wirken, daß die Arbeiten nicht

Die diesjährigen Frühjahrs-Con^rolversammlungen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden:

I. Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen).

1. Zu Gießen am 29. März 1879, Vormittags, im Oswald'schen Garten

Mld zwar um 71/z Uhr für sämmtliche Reservisten, sowie die zur Disposition des Truppentheils entlassenen Mannschaften der Infanterie und um 83/4 Uhr für sämmtliche Reservisten und Dispositions-Urlauber der Specialwaffen, sowie alle zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aus den Orten : Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg, Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod.

2. Zu Lollar am 31. März 1879, Nachmittags 12 V4 Uhr, auf dem Turnplatz.

Hierzu gehören die Orte:

Mendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.

3. Zu Grünberg am 1. April 1879, Vormittags 8'/r Uhr, an dem Bahnhofe.

Hierzu gehören die Orte:

Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Hattenrod, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain, Winnerod.

II. Im Bezirke der II. Compagnie (Lich).

1. Zu Hungen am 8. April 1879, Nachmittags Uhr, am Friedhöfe.

Hierzu gehören die Orte:

Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Rtngelshausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.

2. Au Lich am 9. April 1879, Vormittags 9 Uhr, am Bahnhofe.

Hierzu gehören die Orte:

Albach, Mendorf a. d. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Gröningen, Hausen, Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich mit Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Hof-Gill, Nieder-Bessingen, Ober-Besstn- 9en, Ober-Hörgern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg.

Es haben aus diesen Orten zur bestimmten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller Waffen des Deutschen Reichs zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz- Behörden entlassen find.

Die Landwehrleute und Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.

Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen .darauf bezügliche Gesuche spätestens 8 Tage vor den betreffenden Controlversammlungen auf dem Dienstwege eingereicht werden.

Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben fich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben und vor dem Beginn der Control-Versammlung Schirme. Stöcke und Pfeifen abzulegen sind. Franck,

_________________________________________________________________Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.

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