als zwei Richtern nach Gattungen, wobei im Interesse der Rechtspflege für einzelne Geschäftszweige zugleich Theilung nach Gattungen und Bezirken statt- sinden kann. Die Geschäfte, welche der mit der Dienstaufsicht beauftragte älteste Amtsrichter versteht, sind: Justizverwaltung, Mitwirkung bei Auswahl der Schöffen und Geschworenen, Verpflichtung der Hülfsbeamten, Aufsicht über die Haftlokale, Aufnahme von Testamenten, Vormundschaften, Revision der Hypothekenbücher, Depositenwesen. Einem und demselben Richter sind zu übertragen: Der Vorsitz im Schöffengerichte, die Forst- und Feldrügesachen, die Visitation der Standesämter und Revision der Standesregister, die Führung der Handels-, Messen-, Genossenschasts- und Markenregister. Am 1. Januar 1883 findet ein Wechsel in der Zutheilung statt. (Fr. Journ.)
Stuttgart, 15. Septbr. Die 7. Versammlung des deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege wurde heute eröffnet. Es haben sich 170 Theilnehmer eingesunden. Die Versammlung wurde von Setten der Regierung und der Stadt begrüßt. Bürgermeister Erhardt von München wurde zum Vorsitzenden gewählt. Professor Hirsch von Berlin verthetdigte Thesen über Schutzmaßregeln gegen vom Auslande drohende Volksseuchen und ver- breitete sich insbesondere über Grenzsperre und Quarantäne.
Telegraphische Depeschen,
«aguer's telegr.
Stettin, 16. Septbr. Der Kaiser wohnte gestern und heute den Feldmanöoern bet und brachte im Uebrigen beide Tage in ruhiger Zurückgezogenheit zu. Heute um 4% Uhr reiste Se. Majestät nach Berlin zurück und drückte den auf dem Bahnhof Versammelten wiederholt seine Anerkennung und seinen Dank für die in der Provinz gefundene herzliche Ausnahme aus. Der commandirende General, Hann v. Weyhern, erhielt den Schwarzen Adlerorden.
Berlin, 16. Septbr. Der „Reichs-Anz." publictrt eine aus Stettin von gestern datirte köntgl. Verordnung, welche das Abgeordnetenhaus für ausgelöst erklärt, sowie eine Bekanntmachung des Ministers des Innern, welche den 30. Septbr. für die Wahlmännerwahlen und den 7. Octbr. für die Abgeordnetenwahlen festsetzt.
— Das Obertribunal hielt heute seine feierliche Schlußsitzung, wobei der Präsident Grimm auf die hohe Bedeutung hinwies, welche der höchste Gerichtshof Preußens eingenommen und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Im Namen der Staatsanwaltschaft sprach der Generalstaatsanwalt Wever, im Namen der Anwaltschaft der Geh. Justizrath Dorn das Abschiedswort.
— Der russische Botschafter v. Oubril ist wieder hier eingetroffen und hat die Geschäfte der Botschaft übernommen.
Wismar, 16. Septbr. Heute Vormittag collidirte bei dem Seebad Wendorf der englische Dampfer „Antilope" mit dem Wismar'schen Schooner „Germania" bei stillem, sonnigem Wetter. Die „Germania" sank sofort. Die Mannschaft wurde gerettet.
Kairo, 16. Septbr. Ein Cabtnetswechsel ist bevorstehend; dem Vernehmen nach würde Rtaz Pascha das Präsidium und die Portefeuilles des Innern und der Justiz übernehmen.
London, 16. Septbr. Das Transportschiff „Malabar" ist heute von Portsmouth nach Bombay mit 40 Officteren abgesegelt und nimmt in Queenstown 1100 Unterofficiere und Soldaten zur Verstärkung der afghanischen Armee auf.
Pofen, 16. Sept. Hervorragende Führer der National-Liberalen schlugen für die hiesige Wahl den Chefredacteur Köbner vor. In einer gestern Abend zusammengetretenen freien Vereinigung, in welcher auch die Conservati- ven vertreten waren, wurde man sich zur Wiederwahl des Justizraths Pilet schlüssig.
Berlin, 16. Septbr. Der Kaiser, der Kronprinz, die Prinzen Wilhelm, Karl und Friedrich Karl, sowie der Großherzog von Mecklenburg- Schwerin sind heute Abend 7 Uhr wohlbehalten hier eingetroffen.
London, 16. Septbr. „Reuters Bureau" meldet aus Simla von heute: Der Emir sandte ein Schreiben, worin er sein tiefes Bedauern und große Bekümmerniß, sowie sein Vertrauen in die britische Regierung und die Abficht ausdrückt, die Schuldigen bestrafen zu wollen. — Eine Meldung aus Kandahar besagt, der Angriff auf die Gesandtschaft sei nicht premeditirt gewesen; aber es sei auch kein ernstlicher Versuch zu ihrem Entsätze gemacht; nur die Tbeilnahme weiterer Truppen an dem Angriffe habe man verhindert. — General Roberts berichtet unterm 15. d.: Die Recognoscirung des Obersten Baker von Shikiketa in der Richtung von Kusht ist vollständig gelungen; die Häuptlinge versprechen Transportmittel und Proviant. Baker besetzt Kushi in wenigen Tagen. Ein Bruder des Khans von Badshak befindet sich bei General Roberts.
Der I. deutsche Thierschutz-Congretz zu Gotha.
(Fortsetzung.)
Am 29. August, dem zweiten Congreßtage. wurde die Sitzung, welche eigentlich auf 8 Uhr anberaumt war, gegen 9 Uhr von dem Präsidenten Marquart mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet, worauf der Versammlung Kenntniß von einem Antworts- telegramm Sr. Hoheit des Herzogs Ernst gegeben wurde, in welchem er den Wunsch für ersprießliches Berathen und Wirken dem Congreß allergnädigst aussprach. Begrüßungstelegramme waren von Kühtmann-Bremen und Eichler-Behringersdorf eingelaufen, sowie Schreiben von den Vereinen in Krakau und (Solberg. Der Verein in Ammerthal hatte beim Congreß schriftlich angefragt: „Ob Pferderennen eine Thierquälerei sei." Da die Berathung über diese Frage nicht auf der Tagesordnung ftand, konnte sie auch nicht discutirt, sondern jenes Schreiben nur einfach zu den Acten genommen werden.
Da es Jedermann klar war, daß es unmöglich sei, alle auf der Tagesordnung noch stehenden Fragen in einem Tage zu erledigen, beschloß man einstimmig, die Reihenfolge der zu berathenden Thematas dahin abzuändern, daß die wichtigeren vorangestellt würden, und zwar in der Weise, daß zuerst die deutsche Thierschutzgesetzgebung, dann die Organisationsfrage, hierauf die Beschränkung der Vivisection und zuletzt das Vogel- schutzgesctz und der Taubensport besprochen werden sollen.
Hierauf schritt man zur Berathung des 1. Punktes:
„Erweiterung und Ergänzung der deutschen Thierschutz'-Gesetzgebung", worüber Herr Hofthierarzt Sondermann-München zu refcnrcn übernommen hatte.
Der Referent führte aus, daß in Folge der dermaligen Fassung des § 360 Pos. 13 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich sehr häufig Thierquälereien'nicht bestraft würden, da die darin gefolgerte Qualification, nämlich daß eine Thierquälerei nur dann strafbar sei, wenn dieselbe in „öffentlicher" oder „Aergerniß erregender" Weise geschehe, oft nicht vorhanden sei; daß aber namentlich auch durch die im angezogenen Paragraphen stehenden Worte „boshaft" und „roh" die richterliche Entscheidung sehr häufig beschränkt, ja sogar vielfach eine Bestrafung unmöglich gemacht würde, wofür er eine Reihe von Beispielen anführte und sich auf die Aeußerung eines höheren Juristen (Oberstaatsanwalts) stützte, welche dahin lautete: „Daß, im Falle dieser Paragraph nicht geändert würde, die Zustände sich wesentlich verschlechtern müßten, da seine Fassung überall als Hemmschuh diene." Auch wies Referent darauf hin, daß im
Bestrafungsfalle der Strafsatz meistens ein viel zu milder sei, und wünschte deßhalb eine Erhöhung des Minimalstrafmaßes. Er betonte besonders, daß das Gesetz Den Verwaltungsbehörden überall das Recht einräumen sollte, welches denselben in einigen Staaten fehle, Handlungen und Unterlassungen, die zu Thierquälereien führen, zu verbieten, um dadurch einzelne Arten von notorischen Thierquälereien zu verhindern. Mit Rücksicht auf diese Ausführungen stellte er folgenden Antrag:
„Der Congreß wolle beschließen: Es sei an den Deutschen Reichstag die Bitte zu richten, derselbe möge beim Reichskanzleramt die Vorlage einer gesetzlichen Bestimmung über Abänderung des § 360, Pos. 13 des Strafgesetzes für das Deutsche Reich und über dessen Fassung dahm beantragen:
§ 360- Mit Geldstrafe bis zu 50Thaler oder mit Haft wird bestraft .... 13) wer ein Thier mißhandelt oder quält.
Ferner: Die Landesregierungen der verbündeten deutschen Länder sind befugt, im Wege der Verordnung oder oberpolizeilicher Vorschriften zu bestimmen, welche Handlungen und Unterlassungen unter allen Umständen verboten sind."
An dieses Referat schloß sich eine kurze Debatte, an welcher sicd die Herren Thierarzt Falk-Stargard i. Pommern, Major a. D. Freiherr v. Kochtizky-Dresden, Lehrer Peter-Cassel, Landdrost v. Pilgrim-Hildesheim, Bezirksthierarzt Berner- Pforzheim und namentlich Professor S ch uberg-Karlsruhe beteiligten, welch' Letzterer den Antrag für nicht hinreichend ausführlich hielt, und besonders tn dem Anträge den Wunsch auf reichsgesetzliche Regelung der Schlachthausfrage und der Frage des Viehtransportes im Allgemeinen ausgedrückt haben möchte. Man erklärte sich jedoch mit einem so weitgehenden Anträge nicht einverstanden, sondern acceptirte die von Sondermann gemachten Vorschläge, indem man denselben zugleich mit der Abfassung der Petition an den Reichstag betraute.
^,Da nun mittlerweile die Schriftführer mit der Abfassung des Protokolls über die Sitzung vom 18. August fertig geworden waren, wurde dasselbe nunmehr zur Verlesung gebracht, und da es nicht beanstandet wurde, unter Ausdruck des Dankes für die Thätigkeit der Schriftführer genehmigt.
Der nächste Punkt der Tagesordnung lautete:
„Herbeiführung einer Centralorganisation aller deutschen Thierschutzvereine und Verabredung über Zeit und Ort des nächsten Congresses, auch Wahl des GomiteeS"
über welchen Gegenstand Herr Professor Schuberg-Karlsruhe referirte. Das Cor- referat hatte Herr Otto Hartmann-Köln übernommen.
Der Referent brachte einen detaillirten Vorschlag über die Organisation der Vereine zur Kenntniß des Congresses und erläuterte eingehend die einzelnen Bestimmungen. Es würde zu weit führen, hier des Näheren Darauf eingehen zu wollen, da der Plan an und für sich noch nicht hinreichend reif zu sein scheint und auch im Speciellen wenig Interesse gewähren dürste. Der wichtigste Vorschlag war die Gründung von mehreren Verbänden in Deutschland, welche sich dann wieder zu einem Central- verbande vereinigen sollten.
Der Korreferent Hartmann-Köln war im Wesentlichen mit den Ausführungen des Referenten einverstanden und difserirte nur mit demselben bezüglich der Central- stelle und der Finanzfrage. In ersterer Beziehung verlangte er auch bei engerem Aneinanderschließen volle Freiheit der Action für die einzelnen Vereine, da die Verhältnisse der verschiedenen Vereine und Gegenden sehr verschieden seien, und deßhalb dürften bindende Vorschriften von Seiten der Centralstelle an die Vereine nicht ergehen; doch sprach er sich dafür aus, daß alle Vereine an die Beschlüsse des Congresses gebunden sein müßten; auch er wünscht, daß ein deutscher Congreß alle 2 Jahre abgehalten würde. Hofthierarzt Sondermann, der hierauf das Wort ergriff, bespricht namentlich die Aufbringung der Kosten für die Centralorganisation und wirft die Frage auf, ob dieselbe gleichmäßig auf alle Vereine oder nach der Zahl der Mitglieder aus- geschlagen werden sollten. Auch Fabrikant Riegelmann-Hanau äußert sich hierüber, und stellt schließlich den Antrag, ein geistiges Band aller deutschen Vereine durch Gründung einer oificiellen Zeitschrift herzustellen.
Major a. T>. Freiherr v Kochtizky-Dresden weist darauf hin, daß, wenn man die deutschen Vereine zu einem Verbände zusammenfassen wolle, man erst einmal die Adressen aller Vereine kennen müsse; bis jetzt sei die Herstellung eines solchen Verzeichnisses trotz aller Mühe nicht gelungen und er wünsche, daß dies ebenfalls als Aufgabe der Centralstelle betrachtet werden möge.
(Fortsetzung folgt.)
Lokales.
Gießen, 17. Septbr. (Sterblichkeit in Gießen ) In der letzten Berichtswoche starben tn Gießen 4 Personen. Ein Kind durch Mangel an Muttermilch, eine Person an Lungenschwindsucht, eine an Herzfehler unv eine an Wochenkrankheit. 8.
— Heute Abend gegen 10 Uhr wird unser hiesiges Regiment wieder von den Manövern hier einrücken.
- Heute, am 17. September, wurde der letzte AmtStag auf dem Stadtgerichte sowohl, wie auf dem Landgerichte abgehalten. Ein denkwürdiger Tag, mit welchem das Jahrhunderte geltende alte Verfahren zu Grabe getragen, um am 1. Oktober mit den neuen Justizgesetzen verjüngt ins Leben zu treten.
— Wie man uns rnittheilt, wird das electrtsche Licht am Samstag und Sonntag Abend in Wenzel's Saalbau nach dem Grarnmond'schen (dem neuesten) System erzeugt. Als Kraftmaschine wird eine 9pferdige Dampfmaschine benutzt, um die beiden Electro-Motoren zu bedienen. Der Versuch, welcher dem Publikum vorgeführt wird, ist ein kostspieliger und darum die Idee des Herrn Wenzel, seinen Gästen stets vas Interessanteste zu bieten, nur zu begrüßen.
Vermischtes.
Gießen, 17. Septbr. In Nr. 215 d. Bl. veröffentlichten wir eine der „Kölnischen Handelszeitung" entnommene Notiz unter „Vermischte Nachrichten" Über sog. Bonner Glanz- und glaeirten Kaffee, glattweg „Bonner Kaffee" genannt. Zu Ehren der Firma A. Zuntz fei. Wwe. geht uns folgende Erklärung zur Veröffentlichung zu.
Mit Recht wird in neuerer Zeit vor dem Schwindel gewarnt, welcher mit dem Namen „Bonner Kaffee" getrieben wtrv. Solche Warnungen könnten aber leicht dabin wirken, bei der berechtigten Brandmarkung des Schlechten auch auf wirklich Gutes einen Schatten zu werfen.
Die Firma A. Zuntz sei. Wwe. in Bonn hat seit einer langen Reihe von Jahren mit großem Erfolge ihre gebrannten Kaffee's, welche durch einen dünwn Caramelüberzug (3 pCt. nach Professor Dr. C. Neubauer) vor. dem Verflüchtigen der aromatischen Bestandtheile geschützt sind, in ganz Deutschland eingeführt.
Wie immer hat der Erfolg zu zahlreichen Conkurrenz-Unternehmungen geführt, welche das Aeußere des Zuntz'schen Kaffee's nachahmen, aber an Stelle der das wesentlichste Derselben ausmachenden Melange feinster Roh-Kaffee's, ordinäre Rio- und Santos - Kaffee's setzend, für gutes Geld dem Publikum schlechte Waare liefern. — Wir schließen uns der Verurtheilung dieser sogenannten Bonner Kaffee's vollständig an und können die Brandmarkung solcher Täu schungen durch die Preffe nur loben. Für Jeden, der den von der Firma A. Zuntz sel. Wwe. in Bonn in den Handel gebrachten Kaffee nur einmal gekostet hat, bedarf es keiner weiteren Empfehlung Der Waare, Die sich selbst durch ihren vorzüglich feinen und kräftigen Geschmack lobt!
Butzbach, 15. Septbr. Eine römische villa am Pfahlgraben wurde dieser Tage bei dem Baue eines WalDweges im Holzbeimer Markwaloe durch Herrn Oberförster Re >ß entdeckt. Er fand nämlich Mauerreste uub hierbei Bruchstücke römischer Gefäße von terra sigillata, beim Auswerfen eines Grabens. Dem Oberhessischen historischen Vereine, resp. Herrn Profeffor Garets in Gießen, wurde hiervon Mittheilung gemacht und vereinigte sich Herr Prof. Gareis mit Herrn Oberförster Reuß am 11. d. M. zur näheren Feststellung des Fundes. Die gehegte Erwartung wurde hier bestätigt, indem man die Grundmauer eine villa von 17 Meter Brette und 181/2 Meter Länge aufoeckte, welche mit der Fronte parallel an den Pfahlgraben angelehnt war, es finden sich mit der Grundmauer eines GcbäudeS mit einem gepflasterten Vorhofe (atrium) die Spuren eines mit Bodenheizung (hypocanstum) versehenen Zimmers. Da sich die Ausgrabung nur auf Ziehung eines Weggrabens und auf Feststellung der Gebäudeecken beschränkte und hierbei schon viele Gefäße römischen Ursprunges, ein römischer eiserner Schlüssel, ein Ring von Broncc, ein Elfenbeinbuckel re. sich fanden, so ist zu erwarten, daß man bei weiterer Aufveckung noch recht interessante Aufschlüsse erhalten wird. (W. B )
Friedberg, 14. Septbr. Die Ausgrabungen auf der Capersburg ließen eine ausgedehnte friedliche Niederlassung hinter dem Castelle, ebenso eine starke Benutzung des Zwischenraums vor dem Castelle und hinter dem Polgraben erkennen. Der im Bericht vom 7. erwähnte Bau zwischen dem Polgraben und dem Castelle wurde weiter verfolgt und viele Abteilungen in demselben blosgelegl. Interessant ist ein über halbrunder Vorsprung mit Hypokaustum. Eine Abtheilung zeigte ein gut erhaltenes Bad mit sorgfältig gelegten Thonplatten. An der tiefsten Stelle in der Mitte der einen Seite nach dem inneren Bau zu befindet sich eine kleine runde
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