Dienstag, den 18. Februar
Str. <1
187»
am
Firma :
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS
Gießen, am 14. Februar 1879.
Betreffend: Zeichenkursus für Volksschullehrer.
Gießen
itmacher. K
; Rin. 30.— an.
Dr. Boekmann.
von Hessen
und bei
B Armen oder an
Anbindungen
«saurem
en
en
unterm 8. zugegangene 1882 hat
Eriken mich in
d. Mts. Entwurf folgenden
nrk lugestondea ’ kj versialld-
5 7, granffurt a. M. wünscht, wo wir noch. (97
Sie wollen die Lehrer Ihrer Gemeinden davon in Kenntniß setzen, daß Anmeldungen zu dem um Ostern stattfindenden Zeichenkursus unter Leitung des Herrn Professors Kumpa zu Darmstadt in Kürze bei uns einzureichen sind.
Da zu diesem Zweck von der Sparkasse zu Güßen eine Unterstützung von 200 Mk. verwilligt worden ist, können vier Bewerber eine solche von 50 Mk. erhalten.
Deutschland.
Darmstadt, 14. Februar- Der den Ständen Seitens Großherzogltchen Ministeriums der Finanzen dks Finanzgesetzes für die Ftnanzperiode 1879 bis Wortlaut:
Ludwig IV., von Gottes Gnaden Großherzog
Rhein rc.
Nachdem Wir mit Unseren getreuen Ständen über die Art und Weise übereingekommen sind, wie die zur Bestreitung der Staatsausgaben in den Etatsjahren 1879 bis 80, 1880 bis 81 und 1881 bis 82 auf dem Wege der Besteuerung zu deckenden Summen aufgebracht werden sollen, so haben Wir verordnet und verordnen hiermit wie folgt:
I. Directe Steuern.
§ 1- An directen Steuern soll auf die Mark Einkommensteuer- und Gewerbesteuer Capital der Betrag von 19 Pfennigen, aus die Mark Grundsteuer-Capital der Betrag von 17 y2 Pfennigen ausgeschlagen und nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.
Der frühere Steuerausschlag zur Verzinsung und Tilgung von Provtn- zialstraßen-Bauschulden soll auch in der Fmanzperiode 1879 bis 82 ausgesetzt bleiben und es soll der nur für die Provinz Oberhessen noch erforderliche Nettobetrag dieses Ausschlags von 3 Hellern auf den Gulden Steuerkapital aus Staatsmitteln entnommen und an den Provinztalstraßenbaufonds jener Provinz abgegeben werden.
II. Jndirecte Auflagen.
§ 2. Die Stempelabgaben, sowohl in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, als wie in der Provinz Rheinhesien nebst den Emregistrirungs-, Jnscriptions-, Expeditions- und Transscripttons-Gebühren in der letzteren, mit Ausnahme des an das Reich übergegangenen SpielkartenstempelS, sollen bis zum 1- October d. I. in der bisherigen Weise forterhoben werden.
§ 3. Die Gerichtsgebühren, welche nach dem für das deutsche Reich ttiaffenen Gertchtskostengejltz und den zur Ausführung der Retchsjusttzgesetze ulafsenen Gesetzen, sowie den in deren Ausführung ergehenden Verordnungen tom 1 Oktober d. I. ab zu entrichten sind und an bte Stelle von zur Zeit bestehenden Stempelabgaben, bezw. in der Provinz Rheinhessen von Einregi- ssrirungs- und Expedittonsgebühren treten, sollen von dem genannten Zett- pn?te ab nach den Bestimmungen jener Gesetze und Verordnungen erhoben werden.
Insoweit an die Stelle der Stempelabgaben, bezw. der Etnregistrirungs- unb Expedttionsgebühren mcht die erwähnten Gerichtsgebühren treten, soll deren Erhebung gleich wie die der Jnscrtpttons- und Transscriptionsgebühren auch vom 1. October d. I. ab nach Maßgabe der gegenwärtig bestehenden landes- gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
§ 4. Neben den der Neichsgesetzgebung unterliegenden und nach Maßgabe der Reichsgesetze zu erhebenden Auflagen sollen
1) die Wetnsteuer,
2) die Collateralsteuer,
3) die Hundesteuer und Nachtigallensteuer, sowie
4) die sonstigen im Staatsbudget aufgeführten Staatseinnahmen auch in den Etatsjahren 1879 bis 80, 1880 bis 81 und 1881 bis 82 nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.
III. Ausgaben.
§ 5. Sämmtltche Staatsausgaben sollen auf die verschiedenen Verwal- iungszwetge so verwendet werden, wie die Bedürfntsie derselben von Unseren getreuen Ständen bewilligt worden und wie dieselben in der Beilage zu diesem besetze ausgesührt sind. Das Betriebskapital der Hauptstaatskasie soll auf die Hümme von 2,500,000 Mk. gebracht werden.
Urkundlich rc.
Darmstadt, 15. Februar. Die zweite Kammer beschäftigte sich heute mit der An- ftrbe mng von 451,700 JL für Erweiterung des Bahnhofs der Oberhessifchen Bahnen zu litten. Gegenüber dem auf Ablehnung lautenden Antrag des Ausschusses wies Ministerial-
Die Großherzvtzliche Kreis-Schnl- ~
an die Schulvorstande des Kreises.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf., mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
»■■. ■mw. i ■■ ■ ■■ ■—■ff
AtT.
r- Tragkraft u. s. w.
Md erlaube V mein Unter- f ruög streng w
,mpteste und
neben der ler “
' '..Urb nthlNt'
i »I«*
*7.11
mtDediouSbweeut ) B
GxpedittonSbnrenur / Schulstraße L. 18.
rath Fink auf das vorliegende Bedürfniß hin, bezeichnete den gegenwärtigen Zustand als unhaltbar, da die zu hoffende Verkehrsentwtckelung sonst die größten Unzuträglichketten nach sich ziehen würde. — Muhl trat für die Vorlage ein und schilderte die Störung des Verkehrs in Folge ver dermaltgen Anlage. Schröder sprach für den Ausschuß-Antrag, da der Verkehr nur schwach, die Rente gering und die _ Eigenthumsverhältnifse unserer in Oberheffen liegenden Bahnen momentan unsicher seien. Böhm erklärte sich gleichfalls gegen die Anforderung, ebenso Grünewald und Maurer. Wolfskehl hielt cs für etgenthümltch, daß man bei einer Bahn, die nur einen Reinertrag von 20,000 JL liefere, diese Ausgabe machen wolle, während man in erster Linie an die Erneuerung der Schwellen und Schienen, die demnächst herantrete, denken solle.
Kugler machte darauf aufmerksam, daß der Verkehr wesentlich zurückgegangen und ein erheblicher Aufschwung sehr problematisch sei, weßbalb man die Summe nicht in die Bahn stecken solle. Racke bat im Jntereffe der Steuerzahler für Ablehnung und constatirte, daß sich jetzt, wo wir die „Morgengabe^ der oberhessischen Bahnen erhalten, das erfülle, was man seiner Zeit vorausgesagt, daß nämlich große Anforderungen herantreten, v. Rabenau glaubte, daß das Reichs-Eisenbahnwesen der Stadt Gießen auch den nothwendigen Centralbahnhof bringen werde, erklärte sich für dermalen gegen Bewilligung, desgleichen Möllinger. Die Abstimmung ergab einstimmige Ablehnung, da selbst Muhl dagegen war und nur für die Herstellung eines Uebergangssteges zu 1700 die auch abgelehnt, stimmte. — Hierauf trat man in die Berathung des Einnahme-Budgets ein.
Berlin, 15. Februar. Anläßlich der vorgekommenen Fälle von Flecktyphus und der Gefahren, welche in den sogenannten Pennen (Uebernachtungs- Stellen) bezüglich der Uebertragung dieser Krankheit bestehen, hat das Polizeipräsidium die Revision sämmtlicher Pennen in Berlin angeordnet. Die Revision erstreckt sich auf, diejenigen Lokalitäten, in denen gewerbsmäßig meist obdachlosen Personen über Nacht gegen Bezahlung Unterkommen geboten wird.
Berlin, 15. Februar. Die „Nordd. Allg. Ztg." erklärt die Behauptungen von lebhaften Erörterungen zwischen dem Fürsten Bismarck und dem Hanbelsminister Maybach bezüglich der Haltung des Letzteren bei der Debatte über das Verbot der „Franks. Zeitung" gänzlich grundlos. Die Angelegenheit der „Franks. Zeitung" sei zwischen Beiden nicht einmal zur Sprache gekommen. Eine Empfindlichkeit Maybach's wegen der Betheiligung des Gene- ralpostmetsters an der Eisenbahn-Taris-Frage sei schon dadurch ausgeschloffen, daß die Herzuziehung des Generalpostmeifters Seitens des Reichskanzlers auf einem vorhergegangenen Einverständniß mit Maybach beruhte.
— Der „Reichs-Anz." meldet: Die Gesundheits-Commission von Dünkirchen beschloß, daß alle aus dem Schwarzen, sowie dem Asow'schen Meere kommenden Schiffe, selbst wenn sie mit einem Gesundheitspaffe versehen sind, als verdächtig eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen durchzumachen haben. — Die Localregierung von Malta dehnt die für die Provenienzen aus dem Schwarzen und Asow'schen Meere angeordnete Quarantäne von 21 Tagen vom 10. Februar ab auf alle von der Türkei, Griechenland und Tripolis kommenden Schiffe aus.
— Die „Nordd. Allg. Ztg." hebt hervor, daß in dem zwischen dem Könige von Dänemark Namens der Prinzessin Thyra und dem Herzog von Cumberland geschloffenen Ehevertrage, dessen Wortlaut von der „Berlingske Tidende" veröffentlicht wurde, wiederholt das königlich hannoversche Haus erwähnt und des Rückfalls der dem königlich hannover'schen Hause gehörigen Kron» und Haus-Regalien an das königlich hannover'sche Haus gedacht weroe, wodurch constattrt werde, wie man dänischerseits bereit gewesen sei, sich den Anschauungen und Aussichten des Herzogs von Cumberland in seiner Präten- denienroüe anzuschließen. — Die „Nordd. Allg. Ztg." dementtrt die Nachricht von directen Verhandlungen zwischen dem Cultusmtnister und dem Cardinal Nina. Eine solche Annahme beruhe aus Unkenntntß der amtlichen Formen- Nur der Reichskanzler könne derartige Verhandlungen führen.
Berlin, 15. Februar. Der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten verhandelte heule über die Berufung des Predigers Dr. Kalthoff gegen seine Amtsentsetzung. Die Berufung wurde verworfen, weil Kalthoff erklärte, die Lehrordnung dec eoang. Kirche nicht anerkennen zu wollen.
— E'm Deputation aus Hadersleben ist etngetroffen, um anläßlich der Aufhebung des Art. 5 des Prager Friedens dem Kaiser eine Dankadresse zu überreichen.. Die Deputation wird morgen um 11 Uhr vom Kaiser in Audienz empfangen.
Aus Bayern. Bierbrauer und durstige Kehlen, wehrt Euch gegen den Getreidezoll I ruft ein bayerisches Blatt und stellt folgende Berechnung an
Mets
Im. sÜÜl


