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Str. 62. Freitag, den 14. März 1879.
Hietzener HtuMger
Aykize- und Amtsblatt für Len Kreis Gieße«.
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| Schulstraße B. 18.
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Gießener Anzeiger.
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Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger auch im II. Quartal 1879 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, um vollzählige Exemplare liefern zu können. ' Die Expedition.
Amtlicher Hßeit. Bekanntmachung.
Nachstehendes Polizei-Reglement bringen wir zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 12. März 1879.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Bookman n.
Polizei Reglement, den Betrieb der Bahnstrecke »liaa*-Wetzlar betreffend.
Mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Innern wird hiermit für die im Großherzogthum gelegene Strecke der Eisenbahn Lollar-Wetzlar verordnet, wie folgt:
Jnsolange die Bahnstrecke Lollar-Wetzlar als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung betrieben wird, haben die einschlägigen, das Publikum betreffenden Bestimmungen in Absatz IV des Bahnpolizei - Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 (Regierungs-Blatt S. 111) mit der Maßgabe Anwendung zu finden, daß an Stelle des §.54 Absatz 1 am Ende die Bestimmung des §. 44 der Bahnordnung für die deutschen Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (s. Centralblatt für das deutsche Reich von 1878, S. 341) tritt, welche lautet:
„Sobald flch ein Zug nähert, müssen Fuhrwerke, Reiter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lastthieren bei den an den Wegübergängen aufgestellten Warnungstafeln halten, resp. die Bahn räumen".
Gießen, am 12. März 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Bookman n.
Aokitisch
Zur Frage der Auslösung des Reichstages.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der gegenwärtige Reichstag dem Schicksale der Auflösung nicht entgehen. Wir meinen nicht, daß diese Maßregel schon in allernächster Zeit ergriffen werden wird, aber ohne Zweifel wird der Reichskanzler, sobald er findet, daß die Annahme seiner Finanz- und ZoVprojecte besonderen Schwierigkeiten begegnet, die Hetmsendung des Reichstages und die Anordnung von Neuwahlen veranlaffen. Zunächst lasten sich allerdings nur Vermuthungen aufstellen, in welcher Art der Reichstag die Zoll- unb Steuervorlagen der Retchsregierung aufnehmen wird; wenn indeß nicht olle Anzeichen trügen, werden die einzelnen Positionen höchstens eine schwache Mehrheit erhalten, während das Schicksal der Vorlagen im Ganzen noch völlig im Dunkeln liegt. Bei solchem Stand der Dinge wird der Reichskanzler keine besonderen Anstrengungen machen, um Gesetzentwürfe von solcher Tragweite im besten Falle mit knapper Mehrheit bewilligt zu erhalten, sondern er wird vorziehen, durch Berufung an das Volk neue Anhänger seiner Ideen in das Parlament zu bringen und sich ihre Durchführung auf diese Weise zu erleichtern. In dieser Berechnung dürfte er schwerlich eine Täuschung erleben, da die Strömung seinen Plänen günstig ist.
Von manchen Seiten ist die Ansicht aufgestellt worden, daß die Vorlagen der Regierung bei kluger Taktik schon im gegenwärtigen Reichstage sicher An- nahme finden würden. Bekanntlich seien die National-Liberalen bereit, hohe Ftnanzzölle zu bewilligen, um das Reich auf eigene Füße zu stellen. Andererseits legten die Mitglieder des Centrums hohes Gewicht aus die Einführung von Schutzzöllen. Durch wechselnde Parteigruppirungen ließe fich nun den Finanzzöllen durch die Conserativen in Verbindung mit den National-Liberalen, rind den Schutzzöllen durch eine Coalition der Conservattven mit den Ultra- montanen eine ansehnliche Mehrheit verschaffen. Der Gedanke ist sehr schlau, aber mit der Blindheit, welche er voraussetzt, werden die Fraktionen doch »licht in die Falle gehen. Wir bezweifeln, daß die Mehrheit der National- Liberalen Finanzzölle bewilligen werden, ehe ihnen Garantien gegeben sind, Laß die Retchsregierung aus ihre Schutzzollpolitik verzichtet. Andererseits werden die Ultramontanen schwerlich ergiebige Ftnanzzölle bewilligen, ehe ihnen
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befnmmte Zusicherung in Bezug aus energische Vertretung der Schutzzoll- Ideen gegeben sind. Gerade weil also die Reichsregterung Beides zugleich erstrebt, Finanzzölle und Schutzzölle, läuft sie Gefahr, wenigstens von diesem Reichstag, weder die einen noch dle andern bewilligt zu erhalten. Die jüngsten Aeußerungen des Fürsten Bismarck im Reichstag, welche auf einen Unterschieb der Stimmung im Lande und im Parlamente Hinspielen, sowie die Energie der Regierung in Verfolgung ihrer Aufgaben betonen, lassen schon entnehmen, daß Auflösungs-Gedanken nicht so fern liegen. Deutlicher ist der Reichskanzler neuerdings geworden, indem er der Chemnitzer Deputation gegenüber sich in sehr entschiedener Weise über die Eventualität aussprach, daß der gegenwärtige Reichstag die Durchführung seiner Wtrthschaftspolttik ihm unmöglich mache. Warum die Auflösung übrigens nicht sofort vollzogen wird, begreift sich leicht. Wenn der Reichstag erst den Beweis geliefert hat, daß er den Plänen des Reichskanzlers in der That widerstrebt, dann bietet sich den Regierungs-Anhängern reicheres Agitationsmaterial und steigen ihre Wahlaussichten.
In dieser Wahrscheinlichkeit oder Unvermeidlichkeit der Auflösung deS Reichstages liegt für die freisinnigen Kreise eine ernste Mahnung, sofort die nothwendtgen Vorbereitungen zu tristen. Es handelt sich darum, die vorhandenen Organisationen neu zu beleben, die fehlenden schleunigst in's Leben zu rufen. Bereit sein, das ist Alles!
Deutschland.
Darmstadt, 11. März. Die heute zusammengetretene erste Kammer beschäftigte sich mit der Berathung des Hauptvoranschlags der Ausgaben, die nach Lage der Sache sehr wenig Interesse bot, da fast überall Beitritt zu den Beschlüssen zweiter Kammer beantragt war. Der jenseitige Beschluß, die Steuerfreiheit der Pfarr- und Schulgüter aufzuheben, wurde ohne Debatte einstimmig abgelehnt, dagegen der Beschluß wegen Sistirung der Pensionszahlung an Geh. Finanzrath Sederer, trotz dessen Ablebens, aufrechterhalten, da zwei Monatsraten bereits eingehalten sind und nun die Frage wegen Auszahlung des Sterbequartals herantritt. — Die Beschränkung, daß der Gehalt des zweiten Polizei-Commiffärs dahier nur für den gegenwärtigen Inhaber der


