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Portugal, das am Gambia-Strom einen eigenen kleinen Krieg zu führen hat, sich selbst wohl kaum an den Unternehmungen gegen die Kaffern betheili­gen wird.

Ueber die militärische Sette der Sache können wir dem bereits schon mit- getheilten Telegramm Folgendes hinzufügen: Die von dem Unglück betroffene Co- lonie ist diejenige des Obersten Glyn, die am oberen Tug lastrom in jenem Winkel operirte, wo das Zululand sich zwischen Transvaal und Natal herein­schiebt. Oberst Glyn hatte gleich den drei anderen Colonnenführern in der Nacht zum 12. Januar die Grenze überschritten, nachdem am 11. Jinuar die ablehnende Antwort Cetewayo's im englischen Hauptquartier eingetroffen^war. Am 12. Januar fand bereits ein kleines, für die Engländer siegreiches Schar­mützel mit den Kaffern statt, und der weiter unten genannte Oberstlieutenant Degacher nahm den befestigten Kraal des Kaffernhäuptlings Usirajo. Es hieß damals, daß die Kaffern dieser Colonne blos 5000 Mann entgegengestellt hätten, während Cetewayo mit 15,000 seiner besten Truppen weiter rückwärts stehe, um sich je nach Befinden auf die eine oder die andere der englischen Colonnen zu werfen. Es scheint ihm nun geglückt zu sein, entweder die ganze Colonne des Obersten Glyn oder einen Theil derselben zu umzingeln, und wenn bet dieser geschickten Unternehmung 5000 Kaffern gefallen fern sollen, so wird das wahrscheinlich auf einer ganz oberflächlichen Schätzung beruhen. Die Niederlage ist um so empfindlicher, als die Colonne Glyn^s einen größeren Bruchtheil englischer Truppen enthält, als die übrigen. Die zunächst rechts­stehende unter Durnsord ist beispielsweise ausschließlich aus Elngeborenen. freilich unter englischer Führung, zusammengesetzt. Und da wahrscheinlich noch häufiger die Rede davon sein wird, so wollen wir kurz die Zusammensetzung der Glyn'schen Colonne wiederholen. Sie bestand aus 7 Compagnien des ersten Bataillons, sowie dem zweiten Bataillon des 24. Infanterie-Regiments unter Oberstlieutenant Degacher, ferner einer Batterie der fünften Artillerie- Brigade (6 Stebenpfünder), endlich der berittenen Polizei von Natal unter Major Dortnell, tnsgesammt 1700 Regulären. Dazu kamen 250 berittene Freiwillige. nämlich die Natal Carabtneers, die B iffalo Vorder Guard und die Newcastle Mounted Riflemen. An Eingeborenen folgte das zweite Regi­ment und eine Compagnie der Pioniere von Natal, insgesammt 2000 Mann unter Major Lonsdale. Die starke Munitions- und Proviant-Colonne, von der in dem Telegramm die Rede ist, war deshalb nothwendig, weil die Früchte in Südafrika erst gegen Ende Februar reif werden und weil jetzt in der Mitte des Sommers an Futter für Pferde und Zugvieh nur wenig vorhanden ist.

Eigenthümltch mag es erscheinen, daß die Kaffern gut genug bewaffnet find, um den Kampf mit einer regulären Truppenmacht aufnedmen zu können. Wer jedoch die Handlungsweise der englischen Kaufleute während deS deutsch­französischen Krieges, wer zudem die Eifersucht der Portugiesen berücksichtigt, dem wird die Herkunft der im Besitz der Kaffern befindlichen Waffen nicht zweifelhaft sein. Die Portugiesen waren die ersten Herren in Südafrika, sie wurden von den Holländern und diese wieder von den Engländern vertrieben, so kommt es, daß namentlich zwischen Holländern und Engländern eine Neben­buhlerschaft besteht, die fast noch größer ist, als die zwischen Eingeborenen und Colonisten. Als die Boers dem Kaffernhäuprltng Setokuni nicht Stand zu halten vermochten, schauten die Engländer still vergnügt zu, und ebenso würden jetzt vielleicht die Holländer eine innere Genugthuung empfindep, wenn nicht ihre eigene Gefahr eine so sehr große wäre. Und das ist um so be­dauerlicher, als sich unter den holländischen Ansiedlern theils als Colonisten, thetls als Kaufleute auch so sehr viele Deutsche ntedergelaffen haben. (K. Ztg.)

Deutschland.

Darmstadt, 12. Februar. 15 Sitzung der zweiten Kammer. Die gestern unter­brochene Berathung der Artikel 65, 66, 67 und 68 des Gesetzentwurfes, die Rechts­verhältnisse der Richter betreffend, wurde in lebhafter Discussion fortgesetzt. In diesen Artikeln ist unter anderem denjenigen Collegialrichtern, welche eine Verwendung nach dem 1. October 1879 nicht mehr wünschen, voller Ruhegehalt gewährt.

Die Majorität des Ausschusses hatte sich im Sinne der Regierungsvorlage aus- aesprochen, die Minorität hatte Strich der Artikel 65, 66 und 68 beantragt, da sie von der Ansicht ausginaen, daß durch die Neuorganisation eine Veränderung der Dienst­kategorie nicht stattfinde. Artikel 65 wurde schließlich angenommen, Strich des Art. 66 genehmigt, die Artikel 68, 69 und 70, sowie der Gesetzentwurf als Ganzes mit großer Majorität angenommen.

Nach mündlich erstatteten Berichten wurde der Antrag des Abg. George auf Aufhebung der Weinsteuer oder Abtragung der Provinzialstraßenbau-Schuld durch die betreffende Provinz seitens des Ausschusses abgelehnt, sowie die Interpellation des Abg. Wasserburg, der Gesetzentwurf, die Strafgewalt des Reichstags betreffend, für erledigt erklärt.

Auf die von den Abgeordneten Scriba, Jöckel und Weith gestellte Interpel­lation, betteffend den Bau der Fricdberg-Hanauerbahn auf hessischem Gebiete, hat Großh. Ministerium der Finanzen in der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer fol­gende Antwort ertheilt:

In dem Staatsvertrag vom 12. Juni 1868 zwischen Hessen und Preußen wegen des Bau's der Oberhessischen Eisenbahnen ist ein Termin für die Herstellung der Eisenbahn von Hanau nach Friedberg nicht festgesetzt worden. Der königlich preußischen Regierung wurde vielmehr gestattet, diese Bahn entweder durch Ermittelung geeigneter Privatunternehmer Herstellen zu lassen, oder, falls sie solches in ihrem Interesse finden sollte, diese Linie auf Staatskosten zu erbauen. Bekanntlich hat die Königlich Preußi­sche Regierung den letzten Weg betteten. Die Großh. Regierung hat nach Maßgabe des Staatsverttags vom 12. Juni 1868 weder das Recht, von der Königlich Preu­ßischen Regierung eine rasche Vollendung des Baus der Friedberg.Hanauer Eisenbahn zu verlangen, noch konnten überwiegende Gründe gefunden werden, welche es diesseits räthlich erscheinen ließen, mtf Beschleunigung des Baues zu dräng m. Die der Groß­herzoglichen Regierung zur lcmdespolneilichen Prüfung und Genehmigung vorgelcgten Bauprojekte auf Großherzoglichem Gebiet sind indessen mit thunlichster Beschleunigung dieser Prüfung unterzogen worden und es haben auch die generellen Projekte wegen Führung der Bahn, Herstellung von Brucken, Durchlässen, Fluß-Correctionen, Wegübergängen und Parattelwegen und Bahnhossanlagen die diesseitige landespolizeiliche Genehmi­gung für alle betheiligten Gemarkungen, bis auf die Gemarkung Friedberg, erhalten.

Darmstadt, den 8. Febr. 1879.

Der Präsident des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, gez. Schleiermacher.

Darmstadt, 12. Februar. Wie wir hören, wurde Herr Oberst v. Recker der Commandeur des Leibgarde-Regiments Nr. 115, heute Morgen zwischen 6 und 7'ubr von^ einem Gebirnschlag betroffen und war alsbald tobt; das Regiment das dem Verstorbenen viel zu danken hat, empfindet diesen Verlust als einen schweren und schinrrzlichen.

< Dem Vernehmen nach ist das hiesige Gymnasium auf die Dauer von 14 Tagen geschlossen worden; als Grund wird angegeben, daß in der Wohnung des Directors, welche mit den Schulräumen derartig in Verbindung steht, daß eine ge­nügende Absperrung nicht ausführbar, Scharlach ausgebrochen sei.

Darmstadt, H. Februar. Der Gesetzgebungs-Ausschuß zweiter Kam­mer hat sich für eine Revision des Forst- und Feldstrafaesetzes ausgesprochen und dabei betont, daß unsere Strafmtnima in Forstsachen 30 Psg.

legislatorisch zu gering seien und einen mächtigen Anreiz zu fortwährenden Rückfällen tnoolvttten.

Berlin, 11. Februar. Auswärtige Blätter wiederholen, Dänemark habe gegen den Oclobervertrag Protesten. Hier lst in bestanterrtchteten Kreisen nichts davon bekannt und man beharrt bei der Hoffnung, daß ein solcher Schritt auch weiterhin unterbleiben werde.

England.

London, 11. Februar. Em offictelles Telegramm Lord Chelmsfords bestätigt alle bereits gemeldeten Details über die Niederlage im Zulu-Lande. Heute fand zur Berathung über die Zulu-Frage ein Cabmetsrath statt.

Rußland.

Petersburg, 11. Februar. DerRuff. Invalide" meldet: Am Sonntag fand m der Manege des Jngenieurschloffes in Gegenwart des Kai­sers die Wachparave des Grenadier-Regiments statt. Nach der Parade hielt der Kaiser eine Ansprache an die Officlere, in welcher er die Unterzeichnung des definitiven Friedens mit der Türkei mittheilte und den Anwesenden Dank für die geleisteten Dienste ausdrückte, sowie die Hoffnung, daß ihnen in Zu­kunft erspart bleiben werde, Blut zu vergießen, doch sei er überzeugt, daß die Truppen nöthigenfalls das Vaterland zu vertheidigen wiffen würden. Am 16. b. findet anläßlich des Friedensschluffes mit der Türket auf dem Platz am Winterpalast eine Parade statt.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'- telegr. Eorrespondenz-Bureau.

Berlin, 12. Februar. Die Eröffnung des Reichstages durch Se. Maj. den Keifer im Weißen Saale des königl. Schloffes erfolgte kurz nach 2^4 Uhr. Die Tribüne des Saales war überfüllt. Im Saale selbst hatte sich eine große Zrhl von Reichstags Abgeordneten, Generalen und Staatswür­denträgern versammelt. In der Diplomatenloge wohnten der russiiche und der türkische Boischafter, mehrere Gesandten und viele Mitglieder der Bot­schaften und Gesandtschaften der Handlung bei. Lmks vom Thron stand an der Spitze des Bnndesraths Fürst Bismarck. Se. Maj. der Kaiser betrat, gefolgt vom Kronprinzen und Prinzen Karl, Friedrich Karl und Georg, den Saal, ui»d wurde beim Eintritt sowohl, wie nach Verlesung der Thronrede mit dreimaligen stürmischen Hochs begrüßt. Der Kaiser verlas die Thronrede mit fester lauter Stimme. Fürst Bismarck erklärte darauf die Session für eröffnet.

Reichstag. Präsident von Forckenbeck eröffnet die Sitzung um 3^2 Uhr und beruft die provisorischen Schriftführer. Eingegangen find: der Etat, Vorlagen über eine Anleihe für Zwecke der Post und Telegraphie, der Militär- und Marineverwaltung; über die Münzreform, über Erwerbung eines Grundstückes für das Retchsgesundhettsamt; das Gesetz über die Verfälschung der Nahrungsmitteln, eine Gebührenordnung für die Rechtsanwälte, der öster­reichische Handelsvertrag, der Weltpostvertrag nebst dem neueren Uebereinkom- men. Beim Namensaufruf ergibt sich die Anwesenheit von 200 Mitgliedern, so daß dae Haus beschlußfähig ist. Morgen Nachmittag 4 Uhr Präsidentenwahl.

Petersburg, 12. Februar. DerGolos" bringt eine Depesche der Börsenältesten von Astrachan vom 10. d., welche meldet, daß nach offiziellen und privaten Berichten die Epidemie gänzlich ausgehört habe. Im Lause meh­rerer Tage seien im ganzen Gouvernement keine Erkrankungen vorgekommen. Der letzte Kranke in Selistrennoje sei genesen.

Loudon, 12. Februar. Die Regierung hat an den Vicekönig von Indien telegraphirt, sofort Truppen nach dem Cap zu senden. Auch von Mauritius wurden Truppen nach dem Caplande etngeschifft.

Teplitz, 12. Februar. Die Dölltnger'schen Braunkohlenwerke bet Offeg wurden gestern Nachmittag durch den Einbruch von Grubenwaffer inundtrt. Das Waffer stieg 14 Meter hoch. 26 Bergleute blieben tobt. Auch andere Kohlenwerke wurden überschwemmt und haben den Betrieb eingestellt. Meh­rere Bergleute werden noch vermißt.

Madrid, 12. Februar. Das JournalPatria" veröffentlicht einen Brief aus Tanger vom 4. d., worin gemeldet wird, daß der Gouverneur von Fez sich in das Hetligthum von Muletdrio geflüchtet, um einem Volks­aufstande zu entgehen. Der Sultan von Marokko sei von einem Schlagan­falle betroffen und es herrsche völlige Anarchie.

Wien, 12. Februar. DiePresse" vernimmt, daß gegenwärtig Ver­handlungen in den Ministerien des Aeußeren, des Innern, des Handels und der Finanzen im Zuge sind, um gegen alle Provenienzen aus der Türket und Bulgarien dieselben Maßregeln wie bezüglich derjenigen aus Rußland etnzu- sühren; die Publikation des Einfuhrverbots, sowie die Bedingungen für den Uebertritt von Reisenden aus diesen Gebieten sei bevorstehend. Nicht nur eine Absperrung der Donau gegen die Sulina-Mündung, auch Beschränkungen der Donau-Sch'fffabrt seien im Zuge.

Petersburg, 12. Februar. Ein Telegramm des General-Gouverneurs Loris.Melikoff zeigt an, daß Maßregeln getroffen worden, um große Kalkoor- räthe zur Desinfectton und Verbrennung inficirter Gegenstände zusammenzu- brtngen. Amtlich wurde constattrt, daß in Wetlianka die Beerdigung aller an der Pest gestorbenen Personen vorschriftsmäßig stattgesunden hat.

London, 12. Februar. Der Gehetmeratb hat als Vorsichtsmaßregel die sorafäitige Prüfung der Gesundheitsatteste der aus dem Schwarzen und Asow'scken Meere kommenden Schiffe angeordnet.

Neapel, 12. Febr. Die Gutachten der Experten über den Geistes­zustand Paffamante's erklären jede Geistesstörung für ausgeschloffen. Die öffentliche Verhandlung wird wahrscheinlich am 27. Februar oder 5. März stattfinden.

Braunschweig, 12. Februar. Die Commission zur Berathung des Regentschaftsgesetzes hat eine F-ffung des Gesetzentwurfs vorgeschlagen, welch? im Wesentlichen mit der Regierungsvorlage übereinstimmt. Die hauptsächlichste von der Commission beantragte Aenderung ist, daß das Gesetz nicht für den einzelnen, in Aussicht stehenden Fall, sondern für mögliche Fälle verschiedener Art als Ergänzung des Landesgrundgesetzes erlaffen werden soll. In dem Commissioi.sbericht wird ausdrücklich betont, daß man keineswegs gesonnen sei, sich der Unterordnung unter Kaiser und Reich zu entziehen.

Die Ueberschwemmungen zu Gießen.

Als Gießen noch eine Festung, mit Graben und Wall umgeben war, sah es z. Th. noch sehr schlimm in dem Inneren der Stadt aus und namentlich konnte für die Entwäfferung derselben auch nicht das Geringste geschehen. So kam es denn auch daß fast jede größere

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