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Nr. 37. Donnerstag, den 13. Februar 1879,

Kichener ÄnMger

AMige- und Amtsblatt str des Kreis Sich«.

RedaettonSbureau x «rpedittsnsbureau r

Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 29 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.

Amtlicher Hßeil. Bekanntmachung.

In Gemäßbeit des §. 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistung für die bewaffnete Macht im Frieden,, werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat Januar 1879 veröffentlicht:

Hafer 13,30 Mk., Heu 4 Mk. und Stroh 3,60 Mk. per 100 Kilogramm.

Gießen, den 10. Februar 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

politischer Hheil.

Die Wendungen Frankreich und die Ultramontanen.

Die Ueberraschung, welche der mit so großer Ruhe, fast möchte man sagen mit Eleganz, vollzogene Personenwechsel in den höchsten Aemtern und Würden Frankreichs der ganzen Welt bereitet hat, ist natürlich durchaus nicht nach dem Geschmack der Ultramontanen dieffeits und jenseits der Alpen. So lange Mac Mahon noch die Gewalt in Händen hatte, glaubten ste immer noch an die Möglichkeit einer Reaction jetzt ist es ihnen auf einmal klar geworden, daß tn Frankreich die Klerikalen, die sich so gut auf die Arbeit des Hammers verstehen, sich nun wohl in die Rolle des Amboß werden fügen muffen. Das stolze Wort des MarschallsJy suis et j y reste (da bin ich und da blech' ich), dieses Wort, welches nur einen Sinn hatte, wenn der Marschall entschloffen war, die Republik durch einen Staatsstreich zu be­seitigen, falls die Republikaner wirklich Miene machten, sich der Republik zu bemächtigen, dieses Wort, auf das die Klerikalen einst Häuser bauten, wo ist es gebliebenUnd wie tief sind, seitdem es gesprochen wurde, die Ansprüche der Klerikalen gesunken! Als das französische Volk in den Wahlen des 14. October 1877 sich gegen Mac Mahon und fein reactionäres Ministe­rium entschieden hatte, da ermuthigten die Klerikalen den Präsidenten zu einem Gewaltftreich und nannten ihn einen Feigling, als er sich dem Volkswillen unterwarf; jetzt, da er den Platz verläßt, auf dem er schon längst nur noch eine geschobene Figur war, sagt das Leitorgan der Ultramontanen jenseits der Alpen, dieVoce della Verita" von ihm, er habe, wie weiland Franz I. tn der Schlacht bet Pavia, alles verloren außer der Ehre! Und unsere deut­schen Ultramontanen geben alle Hoffnung auf die Herrschaft ihrer Genoffen in Frankreich auf nur daß sie ihren Zorn über die vereitelten Hoffnungen setzt nicht, wie damals, auf das Haupt des Präsidenten abladen, sondern auf ihre französischen Glaubensgenossen.Wenn wir", so heißt es,tn Preußen- Deutschland dieselbe Kopfzahl von' Glaubensgenoffen tm Lande hätten, wie in Frankreich: wie Federbälle hätten unsere Wähler mittelst des abge­gebenen Stimmenrechts die Liberalen aus den Parlamenten herausgeworfen."

Wir nehmen natürlich gern Act von dem darin liegenden Geständniß, daß katholisch und ultramontan oder anttltberal doch nicht gleichbedeutende Be­griffe sind. Denn Katholiken sind es, die in Frankreichdurch ihr abge­gebenes Stimmenrecht" die verhaßten Gegner der Ultramontanen, die Libera­len, zur Herrschaft gebracht haben, genau so wie in Belgien. Indem also unsere Klerikalen eine Hetzjagd gegen die Klerikalen tn Frankreich wie tn ' Belgien tn Aussicht stellen, geben sie zu, daß tu den rein katholischen Ländern mit wirklich parlamentarischer, d. h. dem Willen der Majorität des Volkes, mte er tn den Wahlen zu Tage tritt, folgender Regierung, die Ultramon­tanen in der Minorität sind gegenüber den nicht ultramontanen Katholiken. Mögen unsere Katholiken das Ihrige daraus entnehmen in betreff der Aufrichtigkeit der stets aufs Neue, namentlich von den kleinen Hetzblättern gepredigten Lehre von der Identität des Jesuitismus, bezw. des Mramontantsmus mit dem Kalholtcismus!

Daß von einer Hetzjagd gegen die Klerikalen tn Frankreich so wenig die Rede sein wird, wie in Deutschland, braucht kaum gesagt zu werden. Wohl aber wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch dort allen unberechtigten Ansprüchen her Kirchengewalt gegenüber der Staatsgewalt ein Riegel vorgeschoben und mhütet werden, daß das Volk mit so jämmerlichem Schwindel, wie die Muttergottes-Erschetnungen in Lourdes rc. es waren, bethört wurde. Wenn ileVoce della Verita" sagt, Deutschland freue sich über den Steg der Republikaner, weil die Republik Frankreich schwach und uns den Weg nach Paris offen erhalte, damit wir uns wieder, Blutigeln gleich, mit Milliarden tioö saugen könnten, so wollen wir über dies Pröbchen politischer Weisheit mit ihr nicht rechten. Dagegen verdient es bemerkt zu werden, daß dieses Jesuitenblatt die Schuld an allem Unheil tn Frankreich auf die Schultern der Gemäßigten oder, wie sie sagt, derPseudo-Gemäßigten und Opportunitäts- viänner", schiebt, die auf den Mahnruf derwahrhaft Conservativen" nicht hören wollen ganz genau so wie dasselbe Blatt unermüdlich ist im Be­kämpfen der Gemäßigten tn Italien, welche einen Ausgleich zwischen dem Qutrinal und dem Vatican anstreben. Bei uns will man der gläubigen Heerde mts machen, es seien blos ungläubige Protestanten und verkommeneJuden­jünglinge ", die den Prätensionen der Klerikalen entgegentreten; tn den rein katholischen Ländern, wie Frankreich, Belgien und Italien, spricht man da-

Anathema unbedenklich über die überwältigende Majorität der eigenen Glau- bensgenoffen aus, wenn sie nicht irchdas Jesuiten-Horn blasen!

Deutschland.

Darmstadt, 10. Februar. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädtgst geruht:

Am 15. Januar 1879 den Kretsbaumetster des Kreisbauamts Alzey Heinrich Calman in gleicher Diensteigenschaft an das Kretsbauamt Nidda, und den Kreisbaumeister des KreiSbauamts Nidda Karl Wetter in gleicher Diensteigenschaft an das Kretsbauamt Alzey zu versetzen.

Darmstadt, 10. Februar. Eine Interpellation des Abg. Schroeder hat folgenden Wortlaut: Der unbestreitbare Werth der Selbstverwaltung und eigener Entscheidung, sowie die Nothwendigkeit weiterer Verminderung der Bureauarbeiten, veranlassen den Unterzeichneten zu der ergebensten Anfrage: Beabsichtigt Großherzogliches Ministerium des Innern in Anwendung von Art. 56 der Städteordnung gewtffe, seither zur Competenz des Kreisamts ge­hörige polizeiliche Verfügungen künftig dem Bürgermeister zu übertragen, also dahin gehende allgemeine Anordnungen zu erlaffen?"

Darmstavt, 11. Februar. In der heutigen (14.) Sitzung der zweiten Kammer wurde mit der Berathung des Gesetzentwurfs, die Gehaltsverhältniffe der Richter betr., begonnen.

Die Uebergangsbestimmungen Art. 65, 66, 67 und 68 veranlaßten eine längere Debatte und mußte die weitere Berathung und Abstimmung auf mor­gen verlegt werden.

Berlin, 10. Februar. DerReichs-Anz." meldet: Der bisherige deutsche Gesandte tn Kopenhagen, v. Heydebrand, überreichte gestern sein Ab- berufungsschretben. Amtlich wird gemeldet, daß die griechische Regierung, nachdem durch Consularberichte aus Kaoala am ägeischen Meere das dortige Auftreten der Pest bestätigt wurde, am 9. Febr. für alle aus der Türkei und Rußland vom Schwarzen resp. Asow'schen Meere kommenden Provenienzen eine strenge Quarantäne für 21 Tage angeordnet hat. Verläßlich wird aus Zartzin vom 8. d. telegraphirt, daß weder in dem dortigen Stadthospital, noch in 6er Stadt selbst oder ihrer Umgebung bisher ein Epidemiefall vorgekommen.

Berlin, 10. Februar. Die Eröffnung des Reichstags wird am 12. Februar um 2 Uhr Nachmittags tm Weißen Saale des Köntgl. Schlosses statifinden. Die weiten« Mitthetlungen über die Eröffnungssitzung werden tn dem Bureau des Reichstags, Leipzigerstraße 4, offen liegen.

Berlin, 10 Februar, Nachts. Abgeordnetenhaus. (Abendsitzung.) Bei Berathung des Etats des Cultusministeriums kritifirt v. Schorlemer die Ausführung der Matgesetze und die Unterrichtsverwaltung bezüglich des Volksschulunterrtchtes. Minister Falk weist den Vor­wurf zurück, daß er den Religionsunterricht in der Volksschule vernachlässige, rechtfertigt gegen­über den Bemängelungen v. Schorlemer's eingehend die Zustände des Volksschul- und Seminar- Unterrichtes in Oberschlesien und charakterisirt die verhetzende Agitationsweise der ultramontanen Presse. Die Rede des Ministers wird von anhaltendem Beifall der Rechten und Linken, da­gegen lebhaftem Zischen des Centrums begleitet. Aegidi und Virchow polemtsiren gegen die Politik der Centrumspartei. Windthorst ^Meppen) verlangt die Aufhebung des Schulaufsichts- Gesetzes. Nach einer kurzen Erwiderung des Ministers wird die Fortsetzung der Berathung auf Dienstag 11 Uhr vertagt.

Oesterreich.

Wien, 10. Februar. Meldungen derPolit. Corresp." Im Jahre 1878 betrugen die Einnahmen an dtrecten Steuern 93,358,000 ft, mehr gegen das Vorjahr 1,286,000; an in­direkten Steuern 172,391,000, mehr gegen das Vorjahr 1,282,000. Aus Konstantinopel, 9. ds., Abends. Die russisch-türkischen Vereinbarungen umfassen: 1) den Frtedensvertrag, 2) eine russische Note an die Pforte, 3) ein Protokoll in 12 Artikeln. Hauptbestimmungen sind folgende: Der Berliner Vertrag tritt rechtsgültig an die Stelle jener Bestimmungen des Ver­trags von San Stefano, mit denen sich der Berliner Kongreß beschäftigte. Die vom Berliner Congreß nicht berührten Punkte des Vertrages von San Stefano werden durch gegenwärtigen Vertrag geregelt Die Kriegsentschädigung wird auf 802,500,000 Francs festgesetzt; der Zahlungsmodus und die Garantien sind weiterer Vereinbarung Vorbehalten. Für die tn der Türkei ansässigen, durch den Krieg geschädigten Russen sind 26,500,000 Francs bestimmt; die Reclamationen derselben können erst nach einem Jahre eingebracht werden. Die Zahlung der Verpfiegungskosten für die Kriegsgefangenen erfolgt binnen 7 Jahren tn 21 Raten. Die Ein wohner der an Rußland abgetretenen Gcbietstheile können thr Grundeigenthum verkaufen und das Land binnen 3 Jahren verlassen. Für olle Vorkommnisse vor Abschluß des Vertrages wird gegenseitig vollständige Amnestie gewährt. Die bestandenen Handelsverträge und Capitulattonen mit Rußland treten wieder in Kraft. Die Ratificationen werden womöglich in 14 Tagen aus­getauscht. Die Note Lobanoffs an die Pforte zeigt an: Die russischen Truppen werden so­fort nach Austausch der Ratificationen den Rückzug beginnen und denselben längstens in 35 Tagen beendigen. Das Protokoll erklärt: 1) die Anerkennung der Bestimmungen des Berliner