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Lokales

nack 1.20 1.7t».

ausfichtlich. Heute früh ist der Wasierstand in Arad um 7 Centim. gefallen. Das Unterhaus wird sich vom 13. December bis 20. Januar vertagen.

Berlin, 10. December. DerNordd. Allg. Ztg." zufolge hac Ger­hard Rohlfs am 1. ds. von Alexandrien die Rückreise nach Europa angetre. ten und wirb demnächst bier eintrrffen. ,

Stuttgart, 10. Decbr. Gestern Abend entgleiste ein Guterzuz bet Weinsberg; em Elsenbahnbediensteter wurde getötet.

Madrid, 10. Decbr. Das JournalCorrespondencta' meldet: Id Generale haben ihren Abschied erbeten; man glaubt, derselbe werde bewilligt werden. Das Cabinet wird heute vor den Cortes die Gründe der Minister'

^Berlin, 10. December, Abends. Heute Abend versammelte sich im Uathhause auf Einladung des Oberbürgermeisters v. Forckenbeck, des Polizei' Präsidenten v. Madai und des Vorstehers der Aeltesten der Kaufmannschaft Conrad eine große Anzahl angesehener Männer aller Kreise der Residenz, um sich als Hülfscomtt^ für Schlesien zu organtstren. Anwesend waren u. A. der Commandant von Berlin, Gras Wartensleben, der Rector der Universität, Beseler, und der Director der Akademie der Künste, v. Werner. Das Comite wählte zum Vorsitzenden den Oberbürgermeister v. Forckenbeck, zum Stellver­treter deffrlben den Polizei-Präsidenten v. Madai, ferner einen geschäftsfüh- renden Ausschuß von 18 Personen. Das Comtt6 wird demnächst mit einem Aufruf zur Hülfeleistung durch Gelder, Kleidungsstücke und Cerealien an die Oeffentlichkeit treten. __________________________

vor 18 Jahren mit seiner Frau nach der (Kolonie Blumenau in Brasilien aus. Nachdem er dort Grundbesitz erworben hatte, wurden seine Frau und drei Kinder von einem klimatischen Fieber mal de terre befallen, und kehrte er auf den Ratb der Aerzte nach Deutschland zurück. Mit Rücksicht auf den Mangel genügenden Erwerbs für sich, feine Frnu und fünf Kinder, sowie auf den Umstand, daß der von ihm durch Bebauung erworbene Grundbesitz nach tr.nf Qrnhr,n an die brasilianische Regierung zurückfallen müsse, entschloß er sich. , '

jpanftel ««b Berkehr.

Frankfurt, 10. December. (Marktbericht.> Der heutige Heu- und Strohmarkt war schlecht befahren. £eu kostete je nach Qualität der Lentner JL 2.80-4, Strob JL. 2.80 3.50. Butt« b«8 Pfund im 1. Dual. X 1-00, 2. Qual X 0.90, im Detail du, Psuna U 1.30(10, 2. Qual JL 1.2000. Eier das Hundert Jt 6.508.80. Ganze Erbse« das Pfv 2832 geschälte Erbsen 32-38^, Bohnen 27-30 Linsen 3450 das Stück - H, WO Stück 7-12 JL, Rothkraut, 1 Stück 15-25 ^ Kohlrabi /015 Kohlkraut 8 -12 Blumenkohl 1 Stück 40-1' 0^ Wirsing 8-12^, Kartoffeln 00 KUo JL 6-7.00, Zwiebeln 25 Bund JL. Merrettiae Stuck 1 Stück - 5

per Pfund 65-70 Rindfleisch 5o-60 Kuhfletsch 45-60 ^'Kalbfleisch 50-55

Hammelfleisch 40-65 Schweineffeisch 65-70 ein Habn 0 80-1.70 einH«hn JL - - - - 2.50-2.80 Gans daS Pfund 60 eine Taube 4050H

Brasilien zurückzukehrcn. Bereits auf dem Wege nach Hamburg ging ihm das Reisegeld auS und erhielt er auf seine Bitte an verschiedenen Orten Mittel zur Weiterreise. So erhielt er auch in Gießcn von der Polizeiverwaltung Fahrbillete für 7 Personen bis Marburg und 1 JL Zehrgeld. In Hamburg angelangt, wandte er sich zunächst an das Kaiserlich brasilianische General-Consuiac" mit Du Bitte um freie Ueberfahrt- Dte,cr Bitte konnte nicht entsprochen werden, weil Schmidt das brasilianische Heimathsrecht noch nicht erworben hatte. Schmidt begab sich in Folge deffen in Schutzhaft. Da derselbe nach seiner Angabe nicht im Stande war, Arbeit zu erlangen, und dringend wünschte, nach Brasilien zurückveförbert zu werden, da ferner die Verpflegung der zahlreichen Familie täglich ansehnliche Kosten veranlaßte, so erschien es der Armenverwaltung, rathsamer, diesem Wunsche zu entsprechen, als durch Fortsetzung der Verpflegung noch ansehnlichere Kosten zu veranlassen. Nach Ausführung dieses Bejchluffes ver­langte der Ortsarmenverband Hamburg von dem Ortsarmenverband Gießen Ersatz der Kosten für Verpflegung und Transport im Gejanimtbetrage von 980 3/ H, weil bereits zu Gießen

die Hülfsbedürstigkeit hervoigetreten und deßhalb der Ortsarmenverband daselbst zur Uebernahme der vorläufigen Verpflegung verpflichtet gewesen sei. Gießen erkannte seine Verpflichtungen nicht an und erfolgie deßhalb Klage vor dem Provinzial-Ausschuffe.

In ausführli ch motivirtem Urtheile, auf deffen manche intreffante Frage der Armeugesetz- gebung gebührende Ausführungen hier nichts näher emgegangen werden kann, wies der Pro- vinzial-Äusschuß die Klage als unbegründet ab, weil die Kosten des Transports der Familie nicht in dem durch das Gesetz vom s. Juni 187u angeordneten Verfahren emgcklagt werben könnten, da dieselben nicht unter einer der im Art. 1. des Ausführungsgesetzes vom 14. Juli 1871 aufgeführten Verpflichtungen zu subsummiren seien, und weil äußerem der Ortsarmrn- Verband Gießen nicht als der richtige Beklagte erscheine. Könne nämlich in diesem Verfahren ein Ersatz für einen Hilfsbedürftigen verwilllgter Reisekosten nicht verlangt werben, so könne auch deren Verwill'gung nicht als eine öffentliche Unterstützung im Sinne des Gesetzes angesehen werden, und demzufolge auch nicht den verwilligten Ortsarmenverband zur Uebernahme der vorläufigen Verpflegung verpflichten. . . . _ ee t

Voraussichtlich wirb in biesem intereffanten Falle, wie tn der Sache Frankfurt gegen Groß-Karben, der Recurs an das Bundesamt für Heimathswesen verfolgt werden und werden wir nicht verfehlen, auch deffen endgültige Entscheidung mitzutheilen. Wir fügen noch an, daß das Referat in allen diesen Sachen von dem Vorsitzenven, Herrn Provinzial - Director Dr. Boekmann, erstattet wurde. .

Gießen, 10. December. (Schwurgerichtsverh andlung.) Heute kam bet dem Schwurgericht der Provinz Oberhessen die Sache gegen die Ioh. Appel II. Ehe­leute von Rudingshain wegen Vervortheilung der Gläubiger im Concurse und wegen

Meineids zur Verhandlung.

Dieselben waren angeklagt, .

1. daß sie bei dem bevorstehenden und nachher ausgebrochenem Concurse nt der Absicht, ihre Gläubiger zu verkürzen, geldeswerthe Sachen, insbesondere ein Kalb, mehrere Säcke Kartoffeln, mehrere beschlagene ^ichtenstämme, eine Steinschlage, zwei Gewehrläufe, ein Knottentuch, verschiedene Kleidungsstücke und verschiedene Haus-, Küchen- und landwirthschaftliche Geräthe bei Seite geschafft haben, bezw. bei Seite schaffen ließen,

2 daß sie den ihnen von Gr. Landgericht Schotten auferlegten Offenbarungseld am 15. Mai 1878 wissentlich falsch geschworen haben.

Die Vertheidigung der Angeklagten hatte Herr Rechtsanwalt Dr. Guineisch übernommen; derselbe führte m einer schwungvoll gehaltenen Rede aus, daß die seinen Clienten aufgebürdeten Verbrechen namentlich auch durch die heute abgehörten Zeugen nicht erwiesen seien und trug auf Freisprechung an. Die Geschwornen schlossen sich dieser Ansicht an und sprachen dasNichtschuldig" aus, worauf der Gerichtshof auf Freisprechung der Appei's Eheleute erkannte .

Gießen, 11. December. DerDarmst. Ztg." wird von hier geschrieben: Das Recurrens-Fieber, über dessen Auftreten bei zugereisten Handwerksburschen bereits berichtet wurde, ist nunmehr auch in Marburg, Fulda, Friedberg und Frankfurt zum Ausbruch gekommen. Da­hier befinden sich dermalen 21 von dieser Krankheit Befallene; doch ist nur ein einziger Todes­fall bis jetzt vorgekommen. Eine Abnahme der Krankheit kann demnach bis jetzt leider nicht bemerkt werden Das hiesige Publikum hat sich aber insofern beruhigt, als man bei den um faßenden Vorkehrungen die Gefahr der Ansteckung nicht mehr fürchtet. Große Aufmerksamkeit wird daneben auch seitens ver zuständigen Behörden auf die Untersuchung der Herbergen für Handwerksburschen und dergl. verwandt

Gestern Abend gegen 5 Uhr lenkte ein vor der Lmdschen Conditoret etwa 5 Minuten lang haltender Kranken-Transportwagen die Aufmerksamkeit der Vorüber gehenden auf sich. D esclbc steigerte sich durch starkes Husten, das der Insasse des Wagens vernehmen ließ. Der unterbrochene Transport eines an dem Recurrensfteber Erkrankten wurde wieder ausgenommen, als einer der Fuhrleute, wahrscheinlich nach stärkendem Trünke, seinen Dienst wieder antrat. Im Interesse der Kranken, sowie in dem des ohnedies über Gebühr geängstigten Publikums erbitten wir an geeigneter Stelle um strenge Disciplin der mit dem Transport Erkrankter Betrauten. F-

Einem Kaufmann auf dem Kreuz wurde gestern Abend die Ladenkasse entwendet.

Wie stark der Handwerksburichen-Verkehr eben ist, möge dadurch illustrirt werden, daß gestern Nacht 110 und heute Nacht 107 solcher Leute in den beiden hiesigen Herbergen lohnten. Wie dieselben logirten und ob genügend vor Kälte bewahrt, wiffen wir nicht, knüpfen aber hieran den Wunsch, daß dieHerberge zur Heimath" sich baldigst wohlthuenv allen Obdach Suchenden öffnen möge. .

DieVolksküche" hat wie vorauszuiehen war, Anklang gefunden. Sie wird sowohl von Seiten der "Armen, alS auch der arbeitenden Bevölkerung auf's Lebhafteste frequentirt. Am ersten Tage (Dienstag) wurden 305 Portionen ausgegeben, während gestern mit 373 Portionen die Kücheausverkauft" hatte, zum Leidwesen der vielen Personen, welchen keine Speise mehr gegeben werden konnte. Heute wurde bereits in 3 Kesseln gekocht und falls das Bevürfniß sich noch mehr steigern sollte, kann morgen in 4 derselben gekocht werden.

Es'gingen für dirVolksküche" weiter bei uns ein: Pfarrverwalter Schoner iJL, Dr. Blum 10 H. N 3 JL. Dr. Glasor 10 U*L, Landrichter Bott 5 JL. Gericht« Rath Krug 3, vom Officicrcorps beim Mittagessen gesammelt 55 E Schmidt 3 Ju Dr. v. Grolmann 10 JL, C. Bersch 5 J4, Dr. Schmidt 10 jl. Summa 119 JL, mit den in vorletzter Nr. bereits quittirten 1603 JL 65 $ nunmehr 1722 4 65 4 Es haben ferner nachstehende Herren gegeben: Ernst Balser die nötbigen Schreibmaterialien, Heinzerling u. Tribus 25 Pfund Reis, 25 Pfund Nudeln, 25 Pfund Erbsen, 2o Pfund Bohnen, Som- merlad 1 Korb Gemüse, Meßmonn l Wagen Braunkohlen, Carl Hensel Eiienwaaren im Betrage von 23 JL 70 H, sowie 36 Pfund diverse Suppensachen. Allen Gebern sagen wir herz­lichen Dank und bitten wir, mit der Wohlthätigkeit fortzufahren, da ote Noth, wie man täglich steht, groß £uk ln ber 482 Portionen verabreicht, hiervon waren 77

Gießen, 10. December. Am 24. v. M. wurde die öffentliche Sitzung des Provinzial- Ausschusses der Provinz Oberhessen zum ersten Male in dem neuen Locale, dem früheren Gym­nasialgebäude, abgehalten, und bezeichnet dieser Tag insofern einen wichtigen Abschnitt in der Organisation der Selbstverwaltung unserer Provinz, als nunmehr zum ersten Male dem wichtigen Principe der Oeffentlichkeit der Sitzungen in Wahrheit Rechnung getragen ist. Das frühere Sitzungs­local tn dem alten Canzleigebäuve bot zwar einen historisch recht interessanten Sitz, weil dasselbe mit seinem Heidenthurme bekanntlich das älteste Gebäude in Gießcn ist, aber eine hockst noth. Dürftige Unterkunft, weil es kaum Raum gewährte für das Colleg, geschweige denn für Par­teien, Anwälte und Publikum. Dieser Zustand mußte aber mit dem der neuen Organisation der Selbstverwaltung zu Grunde liegenden Principe der Oeffentlichkeit als gänzlich unvereinbar erscheinen, und fanden die in dieser Beziehung erhobenen vielfachen Beschwerden ihre gründliche und höchst erfreuliche Abhülfe dadurch, daß in Folge eines von dem Herrn Staatsminister Freiherrn v. Starck vorgenommenen Augenscheines vas durch die Erbauung eines neuen Gym­nasiums disponibel gewordene alte Gymnasium auf dem Brande der Provinzial-Direction und dem Krcisamtc überwiesen und in demselben die bisherige Aula und ein anstoßendes Zimmer als Local für öffentliche Sitzungen und Berathungszimmer dem Provinzial- und Kreis - Aus­schüsse zur Disposition gestellt wurden. Der Provinziallandtag und Kreistag hatten in richtiger Würdigung der Wichtigkeit eines anständigen Locales ausreichende Mittel zur Herstellung und Einrichtung desselben zur Disposition gestellt, und haben dieselben, wie dies von allen Seiten anerkannt wird, eine so gute Verwendung gefunven, daß diese neuen Räume wohl an Pracht und Eleganz von manchen Zustizgebäuden, an zweckmäßiger Einrichtung und geschmackvoller Einfachheit aber nicht leicht von einem ähnlichen öffentlichen Gebäude übertroffen werden.

Die Sitzungen vom 24. und 25. November brachten außer einer Anzahl von geheimen eine Reihe von interessanten öffentlichen Verhandlungen.

Im ersten Falle handelte es sich um einen Recurs des Ortsarmenverbandes Homberg a. Ohm gegen eine Entscheidung des Kreisausschusses Alsfeld, in welcher ein erhobener armen­rechtlicher Anspruch abgelehnt worden war. Der Recurs wurde verworfen, weil die fragliche Entscheidung ces Kreisausschusies nicht im Wege des Recurses angefochten werden könne, son- vern nur im Wege einer ordnungsmäßigen, bei dem Provinzial-Ausschuß erhobenen Klage ves Ortsarmverbandes Homberg gegen den Landarmenverband Alsfeld. Von Ansatz eines Aver- sionalbetrages wurde" abgesehen, weil Recurrent nm durch irrige Belehrung des Kreisausschusses zu seinem unrichtigen Verfahren veranlaßt worden sei.

In einem zweiten Streitverfahren der beiden oben genannten Armenverbände wurden weitere Ermittelungen angeordnet.

Der dritte Fall betraf einen Recurs des Gemeinderathes von Leusel gegen eine Ent­scheidung des Kreisauschusses Alsfeld, welcher einen bei Gelegenheit der Aufstellung des Vor­anschlags gestellten Antrag des Großh. Bürgermeisters, zum Zwecke der Anlegung eines neuen Friedhofs 10'>0 im Voranschläge pro 1880 vorzusehen, nach erfolgtem Widerspruche des Gemeinderaths für begründet trtiärt hatte. Der Provinzial - Ausschuß entschied mit Rücksicht darauf, daß der fragliche Antrag nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Interesse begründet werden könne; daß aber das öffentliche Interesse in Gemäßheit des Art. 4h, II, 2 der Kreis­ordnung nur durch den Kreisrath zu vertreten sei, nicht aber durch den Bürgermeister; daß an diesem Principe selbstverständlich durch den Umstand nichts geändert werde, daß der Antrag bei Gelegenheit der Aufstellung des Voranschlags gestellt worden wäre; daß aber in dem vorliegen- fcen Falle der Kreisrath weder ein Ansinnen an die Gemeinde noch einen Antrag bei dem Kreisausschusse gestellt habe; daß ferner bei der durch Vorstehendes bedingten Nichtigkeit des ganzen Verfahrens nichts mehr darauf ankommen könne, daß die Recursrechtfertigung der Gegen­partei nicht zur Erklärung mitgetheilt worden sei und es deshalb nicht angemessen erscheine, dies Versäumniß vorerst nachzuholen: es sei das angefochtene Urtheil des Kreisausschuffes des Kreises Alsfeld als nichtig aufzuheben.

In der Sache, betreffend die Reclamation gegen die Wahl des Beigeordneten zu Herb­stein, wurde der Recurs einiger Wähler gegen die Entscheidung des Kreisausschuffes Lauterbach verworfen, weil bei der Bekanntmachung der Wahl die durch Art. 22 der Land^Gemeinde-Ord­nung vorgeschriebene peremtorische Frist von 8 Tagen nicht emgehalten worden sei.

In Betreff der Klage des Herrn Grafen von Alt Leinmgen Wcsterdurg gegen die Ge­meinde Ilbenstadt wegen Rückerstattung von Prozeßkosten hat der Provinzial-Ausschuß mit Rücksicht darauf, daß die Beschwerde gegen den Beschluß des Oitsvorstandes zu Ilbenstadt vorn 22. Februar 1877 gerichtet sei, nach welchem von einem Rückersatz der Prozeßkosten seitens der katholischen Kirchengemeinde an die politische Gemeinde Ilbenstadt abgesehen werden soll; daß Beschwerdeführer ein augenscheinliches Jntereffe daran habe, daß der fragliche Gemeinderaths­beschluß aufgehoben werde; daß demzufolge dem Beschwerdeführer unzweifelhaft das formelle Recht zustehe, den fraglichen Gemeinderathsbeschluß in Gemäßheit des Art. 95 der Land Ge­meinde Ordnung zu beanstanden; daß über derartige Beschwerden gemäß des Art. 95 der Land- Gemeinde-Ordnung und Art. 4h, III, 4 der Kreis-Ordnung der Kreisausichuß zu entscheiden habe; daß selbstverständlich nichts darauf ankommen könne, daß Beschwerdeführer seinen Recurs als eine Klage bezeichne, entschieden, daß die angefochtene Entscheidung des Kreisausscküffes aufzuheben und die S^che zur vorerstigen Entscheidung in materialibus an denselben zurück zu verweisen sei, unter Verurtheilung der Gemeinde Ilbenstadt in die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines Aversionalbetrag« von 20 JL in die Provinzial Kaffe.

In Sachen des Ortsarmenverbandes Frankfurt a. M. gegen den Ortsarmenverband Sroß-Karben wegen Unterstützung der Marie Schmiegel handelt es sich wesentlich nur um Entscheidung der Frage, ob die von ihrem Ehemanne, der seinen Unterstützungswohnsitz zu Groß- Karben hatte, getrennt in Frankfurt lebende Ehefrau einen selbstständigen Unterstützungswohnsitz zu Frankfurt erwerben konnte. Rach längeren Verhandlungen, in welchen eine große Anzahl von Zeugen vernommen wurde, verneinte der Provinzial-Ausschuß diese Frage, weil durch die Zeugenaussagen nachgewiesen sei, daß die Ehefrau ohne ausdrückliche Einwilligung ihres Cde- mannes von demselben getrennt gelebt habe, und deßhalb der Art. 17 des Unterstützungswohnsitz- Gesetzes keine Anwendung finden könne und weil außerdem auch noch die Ehefrau fortwährend in ihrem Kinde, welches der beklagte Ortsarmenverband dem Mathildenstifte in Pflege gegeben habe, unterstützt worden sei, und während dieser im Auftrage und auf Rechnung der Beklagten erfolgten Unterstützung der Lauf der Verjährungsfrist ruhen müffc.

Der letzte Fall nahm wegen seiner besonderen Eigcnthümlichkeit und auch außerdem beß- halb gropes Interesse in Anspruch, weil gerade die Stadt Gießen als Beklagte vertreten war. Da« Sachverhältniß ist Folgendes:

Der in Rohrbach, Regierungsbezirk Trier, gebürtige Maurer I. M. Schmidt wanderte

Gießen, 11. Dei 1850. Februar

cembet.

28,0 o

(Niederste R.

Temperatur in Gießen.j 1865. Februar

19,0 0 R.

1850. Januar

27,0

1866. October

- 6-5

1852. März

7,8

1867. December

15,0

1853. December

22,0

1868. Januar

-13,1

1854 Januar

13,0

1869. December

-15.7

1855. Februar

23,2

1870. December

-16,0

1856. December

13,4

1871. December

-20,0

1857. Februar

13 6

1872. Januar

- 6,0

185*. November

-22,0

1873. December

- 8,0

1859. December

16,0

1874. Februar

16,0

1860. F bruar

-11,3

1875. December

-17,0

1861. Januar

-23,0

1876. Januar

-14,5

1862. Januar

14,2

1877. December

-10,8

1863. December

7,2

1878. Januar

-H,8

1864. Jan u.D'c.

15,0

1879. 10. Decbr.

25,U