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1. die Gemeinden die Kosten der Anlage und Unterhaltung von Gossenpflaster, aepflasterten Fußsteigen und Uebergängen und des Pflasters der Fahrbahn innerhalb der Ortsdurchfahrten direct zu bestreiten;

2. Eigenthümer oder Inhaber von größeren Gewerbsunternehmungen, für welche eine Straße regelmäßig abgenutzt wird, emen besonderen Beitrag zu den Unterhaltungs- koften der Krelskasse zu leisten, dessen Höhe, falls sie nicht vereinbart werden kann, von dem Provinzialausschuß auf Antrag des Kreisrathes nach contradictorischer Ver­handlung endgültig festgesetzt wird. Ein Recurs an das oberste Verwaltungsgericht findet nur aus den in Art. 67 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 angegebenen Grün­den statt.

Art. 16. Will eine Gemeinde die gesammte Unterhaltung des innerhalb des Ortes gelegenen Theils einer Kreisstraße selbst übernehmen, so kann dies von dem Kreisausschuß gestattet werden, wenn sie in ihren Einrichtungen und Organen Sicher­heit für ordnungsmäßige Unterhaltung der Straße bietet.

Endet eine Kreisstraße an einem Orte, ohne Fortsetzung durch denselben zu finden, so bleibt die Unterhaltung der Ortsstraße Obliegenheit der Gemeinde.

Für solche Gemeinden, deren Häuser zerstreut liegen, findet die am Schlüsse des Art. 13 enthaltene Bestimmung ebenmäßig Anwendung bezüglich der Unterhaltungskosten.

Art. 17. Die Kreise sind verpflichtet, auf Anordnung der Negierung statistische Ermittelungen bezüglich des Verkehrs auf den Kreisstraßen auszuführen.

III. Allgemeine und Uebergangsbestimmungen.

Art. 18. Wenn eine Gemeinde, der angesonnen wird, auf Grund dieses Gesetzes die Koften der Anlage und Unterhaltung von Straßen innerhalb des Ortes zu be­streiten, behauptet, daß die fragliche Straßenstrecke nicht innerhalb des Ortes liege, so entscheidet auf Antrag des Kreisrathes der Kreisausschuß darüber, welche Straßen­strecke als Ortsdurchfahrt zu betrachten ist. Gegen die Entscheidung des Kreisaus­schusses findet der Recurs an den Provinzialausschuß statt. Gegen dessen Entscheidung findet nur aus den in Art. 67 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 angegebenen Gründen der Recurs an das oberste Verwaltungsgericht statt.

Art. 19. Das Gesetz vom 6. November 1860, die Anlegung und Unterhaltung der Vicinalwege betreffend, ist aufgehoben. Die Gemeinden und Gemarkungsinhaber bleiben indessen noch fernerhin zur Anlage und Unterhaltung der Feldwege, Ortsstraßen und sonstigen Eommunicationswege innerhalb der Gemarkung verpflichtet insofern bezüglich der Ortsstraßen in gegenroüctiaeni Gesetz nichts Anderes bestimmt ist.

Art. 20. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes übernimmt der Staat die Unter­haltung der Vicinalstraßen:

1. in der Gemarkung Viernheim in der Richtung von Weinheim nach Mannheim;

2. von der Mainz-Darmstädter Straße bis Leheim und

3. von Friedberg bis Staaden.

Wird die unter 2 erwähnte Straße nach Griesheim, bzw. an den Rhein fortge­setzt, so geht auch diese Straßenstrecke zur Unterhaltung an den Staat über.

Mit dem Uebergang der Unterhaltungspflicht geht auf den Staat das Eigenthum der bezeichneten Straßenffrecke mit allen Nutzungen und Zubehörungen über.

Art. 21. Zum Neubau von Kreisstraßen

1. zwischen der Waldmichelbach-Hirschhorner und der Fürth-Erbacher Straße

2. von Leheim nach Griesheim, bezw. an den Rhein,

3. von Schlitz nach Salzschlirf und

4. in dem südlichen Theile des Vogelsberges werden der Regierung zu 1. 48,000 A y

2. 17,000 , 3. 24,000 ,, 4. 50,000

zur Verfügung gestellt.

. Die im Bau begriffene Straße durch das Gorxheimer Thal bleibt Staatsstraße, die Straße durch den Grebenauer Grund wird Kreisstraße. ö

Urkundlich re.

- , Darmstadt, 10. November. Der Abgeordnete Muhl hat bei dem Bureau

der zweiten Kammer den Antrag übergeben, die Kammer wolle die Gr. Regierung Um %0JIac?6r-ei?oC,5o@c!e^e,nt^.utfc§ ersuchen, durch welchen der Art. 11 des Gesetzes nnh Slt Fischerei in den Provinzen Starken,

^rra und Oberhessen betreffend, die nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung nöthige Modlficirung erhalt. Die dem Antrag beigegebenen Motive führen aus, dclß Art. 11 Gesetzes vorfchreibt:Die Verpachtungen der Gemeindejagden erfolgen

-ift5,??Gerlingen?c." Es könnte zweifelhaft erscheinen, ob durch diese + «s, L* blo verpflichtet worden seien, nothwendig gerade dem Höchstbie-

tenden den Zuschlag zu ertheilen, oder ob ihnen nicht sofern nur im Uebrigen die Voraussetzungen einer öffentlichen Versteigerung gewahrt zwischen den Höchstbieten- oen. und einem oder einigen Rachsthöherbietenden ein Wahlrecht zustehe. Dieser Zweifel ist jedoch nach den Motiven dadurch beseitigt, daß bereits in mehreren bei den Ver- anhängigen ?a,?en' jn roeI$cn sich die Gemeinden unter den drei N^^ben die Wahl Vorbehalten hatten, von Gr. Ministerium als der höchsten Instanz diese Bedingung und folgeweise die ganze Versteigerung für ungültig erklärt wurde, da mit dem Begriffe einer öffentlichen Versteigerung an sich ein solches Wahl- UIt)? ber erahnte Art. 11 als eine lex specialis auch nicht etwa durch Art. 92 der Stadteordnung, resp. Art. 88 der Landgemeindeordnung aufgehoben worden fnmPi?p£nrA10 bcn Ausführungen des Antragstellers, auch diese Entscheidung,

soweit es sich um tue Gesetzesanwendung handelt, sein mag, so erscheint ihm doch zweifellos vom legislatorischen Standpunkt eine derartige Einschränkung der Gemeinden ^rinclpl^1 der Selbstverwaltung nicht mehr vereinbar. Auch vermag er die die Aufhebung dieser Beschränkung knüpft, tpS1/11' windestens nicht bezüglich der Stadtgemeinden, und es dürfte daher seiner Ansichtach jedenfalls hinsichtlich dieser sein Antrag gerechtfertigt erscheinen.

/Oer«» L» Novbr. £>ie Begründung des dem preußischen Landtage vorgelegten Gesetzes über den Erwerb mehrerer Prtvatbahnen durch den Staat spricht sich eingehend über die wichtige Ausgabe aus, welche dem Staate bc- b-r Tarlstellung erwächst. Die Feststellung der Transportpreise darf nicht der Willkür de« Unternehmers überlasten bleiben; der Staat niujj dafür sorgen, daß die Benutzung der Eisenbahnen gegen bestimmte und angemest-ne Vergütung allen Transport Interessenten gesichert wird. Bei der weiten Ausdehnung der Bezugs- und Absatzgebiete bildet der Transportpreis der Eisenbahnen einen höchst wesentlichen Theil der Producttonskosten der mei- £c.n nfltCn Entwickelung fast aller Productionszweige von der

Tarifst-llung der Eisenbahnen abhängig ist. Der Staat hat daher zunächst ein eminente» Interesse an einer angemestenm Begrenzung der Höhe der Eisenbahntarife. Im Anfänge suchte man in Preußen diese Begrenrung ,u erreichen, wdem man die Verzinsung des Anlagekapitals auf 10 pCt be> schrankte; die Reichsverfaffung stellt die möglichste Herabsetzung der Eisen- bahntarste unter die Auf,laben der Eisenbahnpolitik des Reiches und bezeichnet für Rohproducle, deren Vertrieb auf weite Entfernungen den wirthschaftlichen Verkehr belebt, den Einpsennigtarif als das zunächst zu erreichende Kiel. Die Bezeichnung ces Psennigtariss als Normalfracht für unentbehrliche Masten- artikel erscheint als der Ausdruck der Erkenntniß, daß der weiteste Vertrieb dieser Guter die Grundbedingung für die Hebung der Industrie und die Ent­faltung der natürlichen Kräfte des Landes bildet.

Die zwangsweise Herabsetzung der Tarife ist schwierig, denn sie stellt einen direeten und schwereii Eingriff in die Verwaltung und Finanzlage der Unternehmungen dar; die Tarife nur von der Finan,lage abhängig zu machen, ist auch mißlich; überläßt man die Feststellung allein den Unternehmern so wir» wieder das Fmanzintereffe dem allgemeinen Besten vorangestellt die Staatseisenbahnen beseitigen dieses Dilemma. 91

®ben'c "ie bie Ermäßigung der Tarife ist die Stetigkeit und Gleich- mäßigkeu berfelben eine nothwendige Voraussetzung der gedeihlichen Entwicke- J.11? ©efiatang des Verkehrs. Das Ministerium führt aus, wie häufig efe Vorbedingung gestört wird, z. B. durch Concurrenzmaßnahmen, den Bau

neuer Linien, durch Fusionen und Betriebsverträge, durch die Wafferconeur- renz, die Seefrachten, die Dampferlinien, den Wechsel in den inneren Ver- hältniffen und in der politischen Lage anderer Völker, Aenderungen der Zoll- gesetzzebung, Transportbeschränkungen, durch den GeldeourS, Epidemien, durch Naturereignisse, kurzum durch Verkehrsstörungen aller Art. Wenn auch bet Staatsbesitz solche Störungen nicht ausbleiben, so kann derselbe doch leichter vermittelnd und ausgletchend eintreten.

Ferner führt das Ministerium die Erfahrungen der jüngsten Zeü an, die darauf hindeuten, daß feste, nicht den willkürlichen und wtederkehrenden Schwankungen unterworfene Transportpreise für eine solide und gleichmäßige Ausbildung des Verkehrs am vortheilhaftesten sind; nur dadurch wird dem Handel und der Industrie eine sichere und zuverlässige Grundlage gegeben. Es ist daher wohl zu erwägen, ob die »usnahmetarise eine Berechtigung haben.

Es wird vielleicht für die Zukunft nicht genügen, die Zulassung der Ausnahmetarife von der Genehmigung der Aufsichtsbehörde abhängig zu machen. Diese Behörde ist vielleicht gar nicht in der Lage, alle Vortheile und Nachthetle richtig erwägen zu können. ES wäre unbedingt ein Vorlheit, wenn der bunten Mannigfaltigkeit der Frachtermäßigungen eine feste und gleicht mäßige Grundlage für das Tarifwesen folgte. Die Aufstellung einer Normal­fracht würde von höchster Bedeutung sein, weil ohne diese die immer mannig­facher und verwickelter sich gestaltenden Bedürfnisse des VerkehrSlebcns stets neue Wandlungen im Gefolge haben und dadurch eine Unsicherheit herbeifüh- ren, durch welche die richtige Calculation der Frachten erschwert wird.

Mag nun aber, so schließt die ministerielle Anschauung, die Aufgabe des Staates sich auf die negative Function der Ausschließung willkürlicher, das wirthschaftliche Leben beeinträchtigender Tarifmaßregeln beschränken oder aber die gesetzliche Feststellung einer positiven gleichmäßigen Norm für die Tarife sich als unerläßlich erweisen, in jedem Falle erfordert die gleichmäßige Wah­rung der öffentlichen Interessen, die der staatlichen Fürsorge anvertraut sind, eine Beschränkung der freien Verwaltungöbefugniß von so tief eingreifender und weittragender Bedeutung, daß sie mit der Selbstständigkeit des Privat­betriebs der Eisenbahnen kaum noch vereinbar erscheint.

Berlin, 9. Novör. Unsere Beziehungen zu Rußland haben sich neuer­dings , wie mehrfach erwähnt, friedlich und freundlich gestaltet. Unser Kaiser hat nicht unterlassen, in Petersburg kundzugeben, daß durch seine Genehmi­gung des Wiener Abkommens nichts verändert sei in seiner freundschaftlichen Gesinnung gegen Rußland und dessen kaiserliche Familie. Auch Kaiser Alexan­der hat aus mehrfache Weise gezeigt, daß er da- freundschaftliche Verhältniß zu seinen Berliner Verwandten als ungestört betrachtet. Ein neuer Beweis dafür wird es sein, wenn es sich bestätigt, daß der Großfürst Thronfolger von Gmunden, wohin er sich zu einem Besuch seiner Verwandten, der könig. lichen Familie von Hannover, begeben hat, die Rückreise nach Petersburg über Berlin nehmen und hier mehrere Tage verweilen werde. Er verwahrt sich übrigens gegen die deutschfeindliche Gesinnung, die ihm zugeschrieben wird.

In militärischen Kreisen spricht man viel davon, daß die Bildung neuer Landwehr-Bataillone, ferner die Beschaffung vier neuer Kavallerie-Divi­sionen und ferner beabsichtigt werde, den 13. Hauptmann bei den Infanterie- Regimentern zum etatsmäßigen Officier zu machen. Im Weitern soll die Bil­dung elsaß-lothringischer Regimenter geplant sein und in dieser Beziehung der Statthalter von Elsaß Lothringen bezügliche Vorschläge gemacht haben. Wir wollen diese Angaben in ihren Einzelheiten nicht vertreten, daß aber in dieser Richtung Verhandlungen schweben, darf mit Sicherheit angenommen werden.

(Köln. Ztg.)

Es wird noch immer bezweifelt, daß der Herzog von Cumberland den ihm vielfach ertheilten Rath befolgend auf seine Thronrechte in Hannover verzichten und sich dadurch in den Besitz der in den Kellern unseres königlichen Schlosses aufbewahrten 16 Millionen Thaler setzen werde. Wenn der alte Herzog von Braunschweig stirbt, so wird der Herzog von Cumberland auch ohne den Welsenfonds zu den reichsten Fürsten gehören.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'S telegr. Correfpondenz Bureau.

Berlin, 10. Novbr. Das Eintreffen des Großfürsten Thronfolgers ist hier für frühestens Donnerstag angezeigt.

Straßburg, 10. Novbr. In dem Besinden der Gemahlin des Statthalters Feldmarschall v. Manteuffel, welche vor mehreren Wochen bereits in leidendem Zustande hier etngetroffen war, ist heute eine Verschlimmerung eingetreten

London, 10. Novbr. Hier etngegangener Nachricht zufolge nahmen die Chilenen Ptsagna (zwischen Jquique und Arica) ein. Die Peruaner, 'die tapferen Widerstand leisteten, verloren gegen 500 Mann an Todten und Verwundeten.

München, 10. November. Die Abgeordnetenkammer nahm ohne Debatte nach den Ausschußanträgen die Etatnachwetsungen der Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz an. Bei den Nachweisungen über das Gesetzverordnungsblatt regt Schels die Gründung eines Staatsanzeigers, wie ihn alle übrigen Staaten besitzen, an. Der Minister des Innern erklärte,' die Regierung habe diesen Gedanken schon 1871 erörtert, das geforderte Postu­lat sei damals jedoch mit großer Majorität von der Kammer abzelehnt woc- den. Morgen wird die Berathung über das Etsenbahngesetz stattfinden.

New-Uork, 10. November. Der Guyon-DampferArizona" stieß auf der Fahrt von New-Jork nach Liverpool am Freitag Abend an einen Eisberg und erlitt eine Beschädigung am Bug. Der Dampfer ist heute in St. Johns in Newfoundland angelangt. Niemand wurde beschädigt. Die Ladung blieb unversehrt.

Hamburg, 10. Novbr. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn­gesellschaft beschloß in Folge des Antrages der hiesigen Actionäre die Einbe­rufung der zweiten außerordentlichen Generalversammlung auf den 18. Decbr. und zeigte dies hierher mittelst Schreibens vom 7. ds. an.

London, 11. Novbr ,-früh. An dem Lordmayor-Banket nahmen gegen 900 Pe.sonen Tbeil, darunter die meisten Mitglieder des Cabinets. Der . deutsche Botschafter Graf Münster beantwortete den Toast auf die Vertreter des Auslandes und hob dabei hervor, kein Fürst wünsche sehnlicher den Welt­frieden zu erhalten, als der deutsche Kaiser, kein Land würde mehr erfreut ein, die W-lt eine Friedensära genießen zu sehen, als Deutschland. Bea. consfield drückte in längerer Rede die Ueberzeugung aus, der Friede werde erhalten bleiben, weil der Friede für alle Großmächte eine Nothwendigkeit fei,