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Mr. 87. Erstes Blatt. Sonntag, den 13. April 1879.

Hichener Miyeiger

AiMk- Wh Alllisbtilti fll Hk« Kms Gießen._______________

} «»ulst.-,- B. II. «rscheint «»glich mit «u-n-chm- d°s Montag,.D^ch d°i^P°st^^°g-n m^telMrlich 2 M°^'"s^Ps''

Amtlicher Tßeit. Bekanntmachung.

Der Stadtbach und Stadtringgraben werden von vielen hiesigen Einwohnern als Ablagerungsplätze für sammtlichen Unrath, Kehricht, Schutt, Steine, Asche, Scherben, alte Blechgeschirre und vergleichen benutzt und wird dadurch der Wasserlauf gehemmt. Wir sehen uns veranlaßt, wiederholt öffentlich auf das Strafbare dieser Handlungsweise hinzuweisen mit dem Anfügen, daß das Auffichts- personal angewiesen , jede derartige Zuwiderhandlung, strafbar nach Art. 120 des Polizei-Strafgesetzes mit 1 bis 17,14 Mark, unnachfichtlich zur gerichtlichen Bestrafung anzuzeigen.

Gießen, den 12. April 1879. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

Fres e n i u 6.________________________________

Bekanntmachuli g.

Betreffend: Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit.

Diejenigen Einwohner von Gießen, welche Tauben halten, werden hiermit aufgefordert, dieselben ohne Ausnahme vom 15. April bis 13. Mai l. I. bei Meidung der in Art. 79 des Feldstrafgesetzes vorbestimmten Strafen in den Schlägen eingesperrt zu halten.

Gießen, den 12. April 1879. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

_____Fresenius.______________

B ekauntmachu n g.

Die Entscheidungen auf die Remonstrationen und Reklamationen gegen Einkommensteuer - Ansätze des ersten Quartals 1879 haben auch Wirkung auf die gleich gebliebenen Beträge des Etatsjahres 1879/80, ohne daß es deshalb einer weiteren Anregung Seitens der ^Pflichtigen bedürfte.

lieber die bereits erlassenen Posten wird den Gr. DistrictS-Einnehmereien sofort das Geeignete zugehen.

Mit Beginn des Etatsjahres 1879/80 sind Reklamationen gegen die für dasselbe erfolgten Ansätze der direkten Steuern nur insoweit zugelaffen, als sich dieselben auf die Steuer be r e chn un g beziehen.

Gießen, den 12. April 1879. Großherzogliches Steuer-Commissariat Gießen.

S ü f f e r t.__

politisch

Deutschland.

Darmstadt, 11. April. Am heutigen Tage sind es 25 Jahre, daß Se. Köntgl. Hoheit der Großherzog in den Großh. Militärdienst eingetreten find, und am gleichen Tage ist Se. Großh. Hoheit Prmz Heinrich in den- selben eingetreten, beide in das Großh. Leibgarde-Regiment (Ar. 115).

Au- dem Großherzogthuw Hessen, 10. April. Ein für die Rheinsch-ffsahn wichtiges und erfreuliches Eretgniß hat sich gestern in der Mit­tagsstunde oberhalb Worms unter den üblichen Feierlichkeiten und der Mit­wirkung der oberen Staatsbehörden vollzogen die Eröffnung des neuen Rhetndurchstiches am sog. Oberen Busch zwischen dem Roxheimer Loch und der Marke Mittelbruch. 179 Jahre bestai d das betr. Projekt, bis es nunmehr ausgeführt wurde. In den Jahren 17001780 hatte der Rhein, von seinem südlichen Lauf dort plötzlich gegen Osten etwas südlich abbtegend, nicht wenige, als 3000 Morgen Land auf dem rechten Ufer weggespült und die volkreiche Gemeinde Lampertheim (6000 Seelen) der Art bedroht, daß man dem Unter­gänge derselben vorbeugen zu können schon verzweifelt hatte. Zwei Iah. Hun­derte vorher war auf diese Weise das Dorf Bischofsheim unterhalb jenes Ortes weggespült worden. Nun ist der Lauf des Stromes nach links (west­lich) abgelenkt, indem die durch jene östliche Ablenkung entstandene Lmdzunge in der Richtung von Nord nach Süd durchstochen worden ist. Auf Entschei­dung der technischen Strombes hrungs-Commission der Rheinstaaten wurde der Durchstich 1874 begonnen. Die Kosten wurden auf 3/4 Mill. Mk veranschlagt, von denen Heffen 240,(00 Mk zu tragen hat. Der Kanaldurchschnitt hat eine Länge von ungefähr lOUOm und eine Sohlbreite von 20m, die auSgebobene Grundmasse beträgt etwa 110 000 cbm; die Tiefe des Fahrwassers ist auf 2,10m dcS mittleren WasserstandeS berechnet. Der Flußweg wird durch den neuen Durchstich um eine Wegstunde abgekürzt und bildet nun dort eine gerade Linie statt der Schleife von 2 Stunden. Die Arbeiten wurden in einer Arbeitszeit von nicht einem Jahre vollendet. Der neue Durchstich (der siebente zwischen der ehemaligen deutschen, bayerisch-elsässischen Grenze und Oppenheim, der zweite auf hessischem Gebiet) ist der Art angelegt, daß der Strom den in Lett-Dämme eingeschlosienen Durchstich auf 300m erweitern kann und durch Abspülung der Ufer wohl auch wird. (K- Z.)

Berlin, 9. April. Das freisprechende Erkenntniß, welches vom Land­gerichte zu Saarbrücken im Marptnger Wunderschwtndel - Prozeß am 5. April verkündet wurde, schreibt dieMagd. Ztg.", muß bei dem Material, welches die wündlche Verhandlung bot, einigermaßen überraschen. Wenn die angeb­lichen Wundererscheinungen vom erkennenden Gerichte als schändliche Täu­schung gekennzeichnet werden, dennoch aber das Ntchtvorhandensetn des straf­

rechtlichen Dolus angenommen worden ist, so ist dies ohne Kenntntß der sämmUtchen Entscheidungsgründe unverständlich. Der Betrugs-Paragraph findet denDolus" in terVorspiegelung falscher Thatsachen", ein Erforderntß, welches sich mit dem Inhalte der Worteschändliche Täuschung" vollständig deckt. Jedenfalls dürfte der Prozeß mit der bekannt gewordenen Entscheidung erster Instanz seinen Abschluß noch nicht gefunden haben. Wie indeffen auch die endgültige Entscheidung auSfallen möge, wird der Prozeß seine wohlthätige Wirkung nicht verfehlen. Selbst ultramontane Blätter sprechen sich mißbilligend über die bekannten Vorgänge in Marpingen aus, wie solche im Laufe des Prozesses sestgestellt worden sind. Die gerichtliche Verurtheilung der Bethei- ltaten ist nicht die Hauptsache, sondern die Verurtheilung in der öffentlichen Meinung, und die Enthüllung und Bloßstellung des Wunderschwindels in s.mer abichrecke- dsten Gestalt. Diese wohlthätige Wirkung ist auch ohne die gerichtliche Veruttheilung der Angeklagten elreicht worden, und jedenfalls wird bie Erkenntniß, daß die Behörden ein wachsames Auge auf so demoralisirende Vorgänge haben, den Regisseuren des Marplnger Wunderschwtndels vorläuftg die Lust zur Wiederholung desselben benehmen.

Berlin, 10. April. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Eine (Sorte» spondenz tn ter Abendnummer derBörs.-Ztg." vom 5. April, wonach sich die Regierung entschloßen haben soll, mit den Vertrauensmännern der Mägde- burg-Halberstädter Ellenbahn über die Erhöhung derjenigen Rente zu verhan­deln, w lche in dem Vertrage vom 15. Febr. 1879, betr. den Uebergana des genannten Unternehmens auf den Staat für die Aktien Ltt. B. tn Aussicht genommen wurde, entbehrt jeder thatsächlichen Begründung. Es fand weder an dem in dem Artikel bezeichneten Termine (am 8. April) eine Konferenz statt, noch erging Überhaupt eine Einladung zu einer solchen Conferenz.

In der heutigen Sitzung des Bundesrathes wurden die Gesetzvor­lagen über Erhöhung und Erhebung der Brausteuer angenommen.

Nach Versicherung hiesiger Centrumsmitglteder wird das Centrum genau tn der vom Abg. Windthorst (Meppen) bet der sog. freien volkswtrth- scbastlichen Vereinigung angegebenen Richtung für theilw ise Vorberathung des Ta iss tn einer Commission stimmen Damit ist beleits die Frage über die geschäftliche Behandlung des Tarifs entschieden. Man ist allgemein der An­sicht, daß dadurch eher Zeit gewonnen als verschleppt wird. Uebrigens ist oas Arbeitspensum, welches der Reichstag bet Wiederaufnahme der Geschäfte vorfindet, mit dem Tarif, der Tabakesteuer und den Brausteuergesetzen, welche übrigens erst nach Ostern an den Reichstag gelangen, ganz abgesehen von den noch zu erledigenden Justizvorlagen, weit größer als dasjenige, welches er feit seinem Zusa" mentritt bereits abgewickelt hat.

Saarbrücken. Der Staatsanwalt hat gegen das Urthetl im Mar- ptnger Prozeß Berufung angemeldet.