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Nr. 288. Mittwoch den 10. December 18W»

Meiner 'Anzeiger

Aszeige- M Amtsblatt fit bea Kreis Gießen.

vchulstrahe B. 18.

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H'o titi sch er Hheit.

Darmstadt, 6. December. (Schluß des Berichts des ersten Ausschusses der ersten Kammer der Stände über die Vorlage Großh. Gesammtministeriums über die Abtretung des hessischen Antheils an der Main-Weser-Eisenbahn an Preußen und die damit zusammenhängenden Petitionen der Stadtverordnetenversammlung in Gießen, des Gemeindevorstandes in Dortelweil und des Gemeindevorstandes der Stadt Bad- Nauheim betr., erstattet von des Grafen zu Solms-Laubach Erlaucht.)

Was die finanzielle Seite der Angelegenheit betrifft, so ist in den jenseitigen Ausschußberichten sowohl, wie in den Verhandlungen verehrlicher zweiter Kammer das Detail in so erschöpfender Weise herungezogen und zusammengestellt, daß hier füglich darauf verwiesen werden kann. Wenn nun auch der berichtende Ausschuß sich weder vollkommen der Ansicht der Minorität, daß in dem Kaufpreis der wirkliche Werth des Objects ausgedrückt sei, noch der Ansicht der Majorität, daß man zu solch schlechten Preisen werthvolle Objecte nicht verkaufen solle, anschließen kann, so muß er doch sich dahin aussprechen, daß der Kaufpreis, wenn auch dem Werth des Objects nicht ganz entsprechend, doch den Verhältnissen ganz angemessen ist und, was bessnders den Aus­schlag bei dieser Krage geben muß, dem hessischen Staate für die Dauer dieselbe Rente zu sichern geeignet ist, als die aus dem fortdauernden Besitz des Main-Weserbahn-An- theils zu erwartende sein wird.

Nach dem Bericht der Majorität des jenseitigen Ausschusses, der mit großer Gründlichkeit alle einschlägigen Zahlen zusammenstellt, und auf den deshalb hier füglich verwiesen werden kann, ergibt sich, daß bei dem Verkauf des Main-Weser-Bahn-An- theils für die Summe von 17,250,000 Jt. auf eine dauernde Verzinsung des Anlage- capitals zu 4 pCt. gerechnet ist. Während nun von den Gegnern des Verkaufs nach­zuweisen versucht wird, daß aus dem Beibehalten des jetzigen Verhältnisses auf die Dauer eine höhere Verzinsung des Anlagecapitals zu erwarten stehe, behauptet die Gegenseite, im Gegentheil sei im höchsten Fall eine Rente von 4pCt., oder, was wahr­scheinlich sei, eine noch niedrigere zu erwarten, wenn man das Eigenthum der Bahn unter den jetzigen Verhältnissen beibehielte. Wenn es sicher wäre, daß die Gegner des Verkaufs Recht hätten, dann würde man wohl veranlaßt sein, sich die Sache sehr zu überlegei», da man sich, am allerersten aber bei der jetzigen Finanzlage wohl besinnen sollte, die Einnahmen deS Staates zu schmälern. Aber wir befürchten, daß die Aus­sichten, die von der Minorität verehrlicher zweiter Kammer eröffnet worden sind, und die auch Großh. Negierung bei Abschluß des Vertrags vorgeschwebt haben, größere Berechtigung haben. Denn zunächst ist es doch eine Erfahrungssache, daß im Allge­meinen d-e Erträgnisse aller Bahnen, denen immer neue Concurrenzlinien gebaut wer­den, in stetem Abnehmen begriffen sind, und anzunehmen, daß die Main-Weser Bahn, die ihre Richtung wohl weniger dem naturgemäßen Verkehrszuge, als vielmehr der Diagonale verschiedener gegen einander wirkender Kräfte verdankt, noch mehr als bis jetzt schon geschehen, zu Gunsten von günstiger situirten Concurrenzbahnen abgeben wird. Und dies wird unzweiselhalft um so mehr geschehen, als jetzt alle Concurrenz­linien Eigenthum des preußischen Staates sind. Hier braucht man noch gar nicht ein­mal chicanöse Absicht vorauszusetzen, wenn man annimmt, daß man in Preußen den Verkehr lieber auf die Bahnen leitet, deren Erträgnisse ganz in den eigenen Säckel stießen, als auf die Bahn, von deren Erträgniß man einen bedeutenden Theil abliefern muß, nach dessen Höhe noch obendrein der Kaufpreis berechnet wird. Aber nicht blos diese Verhältnisse hat die königlich preußische Bahnverwaltung in der Hand, sie hat auch fast allein über sämmtliche Verwaltungsmaßreaeln zu bestimmen, die auf die Rente der Bahn direct Bezug haben. Bauten zu Lasten des Baucapitals, Anzahl der fahr­planmäßigen Züge, kurz, eine ganze Menge Bestimmungen hängen fast ganz allein von ihr ab, abgesehen von denjenigen Aufwendungen, die in nächster Zeit aus Gründen allgemeiner Nothwendigkeit in's Auge gefaßt werden müssen. Die Bahnhöfe werden an verschiedenen Orten umgebaut werden müssen, wie z. B- Friedberg, Gießen, und ob die Main-Weser-Bahn nickt genöthiat sein wird, sich an der Anlage des projectirten Frankfurter Centralbahnhofs zu betheiligen, erscheint dem Referenten doch mindestens zweifelhaft. Daß aber die immensen Kosten solcher Anlagen sich auch nur annähernd durch den Verkauf des Bahnhofterrains werden decken lassen, das wird doch Niemand eingeredet werden können. Auch geht aus den Aeußerungen des Herrn Vertreters der Großh. Regierung in verehrlicher zweiter Kammer hervor, daß noch für den größten Theil der Bahn die große Ausgabe der Umlegung der Schienen und Ersatz derselben durck Bessemerftahlschienen bevorsteht, so daß die Behauptung der Majorität,daß durch die in den letzten Jahren oorgenommenen großen Reparaturen zwar für den Äugenblick die Rente der Bahn gedrückt worden sei, aber gerade deshalb so bald keine solchen Reparaturen nöthig werden würden, weshalb für nahe Zukunft eine Steigerung der Rente zu erwarten sei", doch auf schwachen Füßen stehen dürfte. Und welche Rücksicht sollte denn auch die königlich preußische Regierung bestimmen, für nothwendig oder auch nur als wünschenswerth erkannte Ausgaben zu Gunsten der hessischen Staats­kasse zu unterlassen? Es heißt zwar in dem jetzt geltenden Vertrage vom 30. Mai 1868 im Art. 6, daß über alle diese Dinge eine Verständigung der Regierungen zu er­folgen hat, aber es liegt dock in der Natur der Verhältnisse, wie Jeder leicht einsehen wird, wer den größten Einfluß bei diesen Verständigungen hat- Es ist jedesmal der der die meisten Pressionsmittel in der Hand, und deren entbehrt Hessen vollständig' Wenn die Debatte in verehrlicher zweiter Kammer gezeigt hat, daß laut provisorischer Abrechnung für das erste Halbjahr 1879-80 die Rente bis auf 2,4 pCt- habe fallen können, so ist dies doch gewiß ein Fingerzeig, wie gefählich das Experiment ist, den Kaufvertrag nicht zu ratisiciren. Der berichtende Ausschuß wenigstens möchte die Ver- anwortung nicht mit übernehmen, und wird seine jetzige Ansicht auch dann für die richtige halten, wenn ,hm etwa nach wirklich vollzogenem Verkaufe der Bahn nachge­wiesen werden sollte, daß die königlich preußische Verwaltung als Eigenthümerin der Bahn eine bessere Rente als 4 pCt. erzielt haben sollte.

Und wenn nun gefragt wird, warum gerade jetzt dieser Vertrag abgeschlossen wird, so kann der berichtende Ausschuß das Vorgehen Großh. Regierung nur billigen, indem er der Überzeugung ist, daß bei der voraussichtlich fallenden Rente der Bahn ein längeres Zuwarten einen ähnlichen Verlauf nehmen würde, wie das bekannte Ge­schäft mit den sybillinischen Büchern, und daß naturgemäß die Eisenbahnerträgnisse bei weiterem Ausbau des deutschen Netzes stets abnehmen werden, dafür haben wir ein sprechendes Analogon in der Geschichte des Chausseegeldes, das hinreichte, um die Kosten der Chausseen zu bestreiten, als im Großherzogthum nur eine existirte und zuletzt mir einen verschwindend kleinen Theil derselben deckte.

Was also riskiren wir bei dem Verkaufe? Wir entledigen uns eines unwürdigen, durch den Sieger im Friedensvertrag aufgezwungenen Verhältnisses, eines Schein- Eigenthums.

Dagegen erreichen wir reine Verhältnisse, die stets unklaren Gemeinsckaften vor­zuziehen sind, wir erhalten der Provinz den Nutzen, den die Main-Wefer-Babn bisher gebracht hat, da die Interessen der Provinz vertragsmäßig in genügendem Grade ge­wahrt sind (es wird im Wesentlichen nichts anders im Betriebe der Bahn, als es bis

jetzt war) und sichern uns den Betrag der Rente in der Höhe, auf die dauernd zu rechnen sein wird. Wir kommen aber auch in die Lage alte Schulden abzustoßen und erhalten die Mittel zu nützlichen Verwendungen. Und hier wird es wohl am Platze sein, wenn der berichtende Ausschuß seine Meinung dahin ausspricht, daß es finanziell von Vortheil sein wird, dte Verkaufssummen in möglichst umfassender Weise für Ab­tragung älterer Eisenbahnschulden zu verwenden, was nach der Vorlage der Großh. Regierung aeschieht, indem außer der Tilgung der Restbauschulden der Main-Weser- Bahn und der Main-Neckar-Bahn auch noch etwa 7,500,000 von der Bauschuld der Oberhessischen Bahnen abgestoßen werden sollen.

Und wenn auch in der nächsten Zeit im Eisenbahndepartement noch dem Groß­herzogthum bedeutende Aufgaben erwachsen sollten, so wird durch Tilgung der alten Schulden die etwaige für deren Lösung erforderliche Inanspruchnahme des Credits des Landes bedeutend erleichtert.

Nach allem Obigen ist es der Antrag des berichtenden Ausschusses:

Hohe Kammer wolle dem von der Großherzoglichen Regierung voraelegten Vertrage, betreffend die Uebertragung des Eigenthums an der im Großherzog- lichen Gebiet belegenen Strecke der Main-Weser-Bahn auf den preußischen Staat, ihre Zustimmung ertheilen.

Die einzelnen Bestimmungen des Vertrages haben dem Ausschuß verehrlicher zweiter Kammer Gelegenheit gegeben, verschiedene Wünsche kund zu geben, ohne daß ein Antrag gestellt worden wäre. Durch Ablehnung der Vorlage wurden diese Be­merkungen überhaupt gegenstandslos, der berichtende Ausschuß beschränkt sich auch im Allgemeinen daraus, die von dem jenseitigen Ausschuß als wünschenswerth bezeichneten Gegenstände der Aufmerksamkeit der Regierung ebenfalls zu empfehlen. Es ist dies namentlich, nachdem durch die Erklärung Großherzoglicher Regierung der Punkt wegen der Grundsteuer dahin erledigt ist, daß in Analogie aller ähnlichen Verhältnisse auch von der Main-Weser-Bahn keine Grundsteuer erhoben werde, noch

die Ausdehnung des Versprechens der thunlichsten Berücksichtigung der An­gehörigen des hessischen Staates bei Anstellungen des niederen Personals an der im Großherzogthum belegenen Bahnstrecke auch auf die höheren Be­diensteten (Art. 10)."

Zu den Petitionen der Stadtverordneten-Vcrsammlung in Gießen, des Gemeinde- vorstanves zu Dortelweil und des Gemeindevorstandes der Stadt Bad Nauheim, die dem Referenten übrigens nur aus dem jenseitigen Berichte bekannt sind, ist nach Vorigem nicht viel zu sagen.

Die Stadt Gießen bittet:

Dem von der Großherzoglichen Regierung beabsichtigten Verkaufe des hessischen Antheils an der Main-Weser-Bahn an den preußischen Staat die Zustimmung zu versagen ober dieselbe nur unter der Bedingung zu ertheilen, welche ein gleichzeitig mitgetheilter, von der Stadtverordneten-Versammlung zu Gießen angenommener Antrag an den Verkauf geknüpft wissen will.

Die Bitte, dem Vertrag überhaupt die Zustimmung zu versagen, fällt von selbst mit Annahme des vom berichtenden Ausschuß gestellten Antrags zum ganzen Ent­wurf. Die Bitte der Stadt Gießen aber, zur Bedingung der Annahme des Vertrags zu machen:

daß der Bau der Linie Biedenkopf-Kölbe unterbleibe, dagegen aber die Her­stellung der Linie Altenhunden-Biedenkops-Kinzenbach-Gießen mit birecter Einmündung in bie Oberhessischen Bahnen unter Sicherung ber aus biejer Route refultirenben Gütertransporte für bieselben sofort in Angriff genommen werden müsse",

können wir aus denselben Gründen wie der Ausschuß verehrlicher zweiter Kammer nicht befürworten, wenn wir auch im Jntereffe der Stadt Gießen, die durch die Richtung der Berlin-Metzer Bahn schon schwer geschädigt ist, wünschen möchten, daß Altenhunden- Gießen gebaut würde.

Wir beantragen daher:

Die Bitte der Stadt Gießen in ihrem ersten Theile für erledigt zu erklären, in ihrem zweiten Theile, soweit sie die Bedingung Der Erbauung ber Linie Altenhunben-Kinzenbach-Gießen befürwortet, nicht zu gewähren.

Die Petition ber Stabt Bab-Nauheim geht dahin:

Den Bestimmungen bes Schlußprotokolls, wonach bas Anhalten beiber Schnellzüge an ber Station Nauheim fortan nur im Sommer, dagegen im Winter, und auch dies nur für den Fall ber Einrichtung einer Wintercur, nur bei einem Schnellzug in jeder Richtung stattfinden soll, die diesseitige Genehmigung zu versagen."

Auch hier hätte ber berichtende Ausschuß gerne gesehen, wenn diesen nicht un­gerechtfertigten Wünschen nachgekommen werden könnte, indessen glauben wir, daß bei der großen Nähe von Friedberg doch kein Grund oorliege, wegen dieser Beeinträchtigung der Stadt Nauheim, die am fühlbarsten wird in den 14 Tagen vom 1. Mai, wo die Badesaison beginnt, bis zum 15. desselben Monats, wo die Sommerfahrtenpläne in Kraft treten, den ganzen Kaufvertrag zu verwerfen und die Großh. Regierung erklärt, die in Pos. 3 des Schlußprotokolls enthaltenen Bestimmungen betreffs Nauheim sei das äußerste, was in dieser Sache zu erreichen gewesen sei, so würde die Zustimmung zu dem Wunsche ber Stabt Nauheim einer Ablehnung bes Vertrages gleichkommen, was wir nicht befürworten können-

Deßhalb beantragt ber berichtenbe Ausschuß:

Ablehnung bieses Ansinnens.

Enblich können wir bas Begehren ber Gemeinde Dortelweil, die Erhaltung des seitherigen Characters dieser Station nicht befürworten, da Großherzogliche Regierung selbst erklärt hat, daß Angesichts des geringen Verkehrs aus derselben ihre Versetzung in die Categorie ber Haltestellen auch biesseits nicht habe beanstandet werden können.

Wir beantragen daher:

Auch Ablehnung des Ansinnens der Gemeinde Dortelweil.

Darmstadt, 6. December. DerFrkstr. Ztg." wird von hier gk schrieben: Nach der bisherigen Gesetzgebung in H.ssen und in vielen anderen deutschen Staaten waren Concurs-Forderungen in der ersten GläubigerVcr- sammlung geltend zu machen. Nach der Reichs-Concursordnung wird eine Frist bestimmt, innerhalb welcher Ansprüche anzumelden sind, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen können blos unter der Voraussetzung aus dem 8 Tage später abzuhaltenden Prüfungs-Termin geprüft werden, daß weder der Verwalter noch ein Concurs-Gläubiger dagegen Wider­spruch erhebt; andererseits ist auf Kosten der Säumigen ein besonderer Prü­fungs-Termin zu bestimmen. Diese Kosten sind nicht unbedeutend, da jeder