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ganz andere schlimmere Erscheinungen, welche sich im Gefolge eines wirth- sLastlichen Nothstandes finden; denn auf dasielbe Conto gehören die Vermeh­rung der Selbstmorde und Verbrechen, des Vagabundenthums und der Pco- stttution, des Wuchers und des Schwindels m jeder Form. Mit Freude begrüßt das gesammte Volk die Botjchaft, daß viele Gewerbe sich zu heben beginnen und sich die Zahl der Beschäftigungslosen vermindert; wenn es wahr ist, daß wir nach schweren Lechen an der Schwelle einer neuen und besieren Zeit stehen, dann wird man auch bald erkennen, daß die Trunksucht nicht der Uebel größtes im deutschen Reiche ist. An Alkoholvergiftung wird das deutsche Volk nicht zu Grunde gehen; die sittlichen Verhältnisse aber können sich nur besiern, wenn sich der Wohlstand wieder hebt.

Feittschtand.

Darmstadt, 2. November. Die Abgeordneten Osann und Muhl brachten in der 32. Sitzung der zweiten Kammer der Stände folgende Interpellation ein:Ich gestatte mir die ergebenste Anfrage an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz: 1) Ist demselben der bedauerliche Zustand, in welchem sich eine große Anzahl von Gerichtsschreibereien und folgeweise die Rechtspflege in Folge Mangels genügenden Bureaupcrsonals befinden, bekannt V 2) Ist demselben bekannt, daß dieser Mangel wesentlich eine Folge der mangelhaften den Gerichtsschreibern zur Verfügung gestellten Mittel ist? 3) Wird dasselbe und welche Schritte thun, um diesem im Interesse des gesammtcn rechtssuchenden Publikums so rasch wie möglich zu beseitigenden Gebrechen Abhülfe zu geben? , r

Se. Excellenz der Herr Staatsminister Frhr. v. Starck beantwortete die Inter­pellation sofort wie folgt: , c

Ich bin bereit, auf die Interpellation sofort zu antworten. Es hat allerdings, nachdem der erste October und damit die Einführung der neuen Gerichtsorganisation erschienen war, noch an den Verfügungen gefehlt, welche die Regierung zu treffen hatte zum Zwecke der Ausstattung der Gerichtsschreibereien mit Schreibhülfe. Die Herren haben aus dem Anblick des Regierungsblattes wahrgenommen, welche Thätigkeit seitens der Regierung nothwendig war, um diejenigen Vorbereitungen zu treffen, damit die Gerichte bis zum 1. October überhaupt instituirt werden konnten, und es ist unmitiel- bar, nachdem diese dringendsten Arbeiten beseitigt waren, auch an die Vertheilung der Mittel gegangen worden, welche der Regierung zur Verfügimg gestellt worden waren, um die nöthige Schreibhülfe für die Gerichte, und zwar nicht nur für die Gerichts­schreibereien bei den Amtsgerichten, sondern auch bei den höheren Gerichten zu beschaffen. Es gingen darüber allerdings eine oder zwei Wochen hin, bis diese Arbeit erledigt war; sie ist aber seit Mitte dieses Monats erledigt. Es sind nun seit der Zeit allerdings von einer Reihe von Amtsgerichten Klagen darüber eingekommen, daß die ihnen zuge­wiesenen Mittel zur Bezahlung von Schreibhülfe zu karg gegriffen seien. Die Regie­rung ist selbstverständlich damit beschädigt, die Begründung dieser.Beschwerden zu prüfen. Sie ist dabei gebunden zunächst an die Gesammtsumme, die ihr zu dem frag­lichen Zweck zur Verfügung gestellt ift; sie glaubt aber auch davon ausgehen zu müssen, daß der Zustand der Ueberhäusung ein vorübergehender sein wird, daß er sich äußert zumeist in Folge des Uebergangs der alten Sachen und des Hinzukommens der neuen Sachen, das eine besondere Anhäufung gerade in der ersten Zeit zur Folge bat. Die Regierung ist aber mit Anstrengung darauf bedacht, diesem auch nur vorübergehenden Zustand der Ueberhäusung abzuhelfen und den Gerichtsschreibereien die Mittel zur Be­schaffung der Schreibhülfe zur Verfügung zu stellen, über die sie überhaupt verfügen kann, und ich bitte die Herren Interpellanten, überzeugt zu sein, daß es der Regierung nicht weniger als ihnen am Herzen liegt, die Gerichte in einen solchen Zustand zu ver­setzen, daß sie mit Wirksamkeit und prompt die Geschäfte, die ihnen zugewiesen sind, erledigen können.

Darmstadt, 3. Novbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

Am 7. Octbr. den außerordentlichen Proseffor an der Universität Tübin­gen, Dr. Siegmund Gundelfinger, zum ordentlichen Professor der Mathe­matik an der technischen Hochschule mit Wirkung vom 15. Octbr. an zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

Am 21. Octbr. den Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt, Karl Walz, auf sein Nachsuchen behufs Uebertritts in den Kircheudienst aus dem Staatsdienste zu entlassen.

m. Darmstadt, 3. November. In einer der letzten Sitzungen der zweiten Kammer hat, wie bereits kurz mitgetheilt, der Abgeordnete Racke den Antrag ein­gebracht, die Kammer wolle beschließen, an Großh. Staatsregierung das Ersuchen zu stellen, die dermalen im Großherzogthum geltenden Bestimmungen über die Besteuerung des Hausirhandels einer durchgreifenden Revision zu unterwerfen und in dem der Kammer vorzulegenden Gesetzesentwurfe besonders darauf Bedacht zu nehmen, daß die Benachlheiligungen, welchen das Gewerbe bei stehendem Betriebe dem Hausirhandel gegenüber ausgesetzt ist, möglichst beschränkt werden Die dem Anträge beigegebenen Motive führen des Näheren aus, wie die Besteuerung des Hausirhandels im Groß­herzogthum dermalen nach zwei verschiedenen Arten erfolgt, je nachdem der Hausirer im Großherzogthum wohnt oder nicht. Im ersteren Falle wird demselben für das hausirend betriebene Gewerbe dasselbe Steuerkapital angesetzt, wie es für dieses Gewerbe beim stehenden Betriebe vorgesehen ist und auf dieses Gewcrbesteuerkapital die ent­sprechende birecte Staatssteuer und die Communalsteuer des Wohnortes ausgeschlagen. Der so Besteuerte darf fein Gewerbe im ganzen Großherzogthum betreiben, ohne einer weiteren Staats- und Communalsteuer unterworfen zu fein. Wohnt der Hausirer nicht im Großherzogthum, so hat derselbe sich ein Gewerbepatent zu erwirken, dessen Preis nach den 7 Klassen des Geioerbesteuertarifs abgestuft ist. Einer Communalsteuer unter­liegen solche Hausirer nicht. Es bedarf nach Ansicht des Antragstellers keiner weiteren Begründung, um darzuthun, daß durch diese günstige Bestimmungen dem Hausirhandel, gegenüber dem Gewerbe mit stehendem Betriebe, eine bevorzugte Stellung eingeräumt ist, indem nur die für den Hausirhandel so vortheilhafte Verschiedenheit in der Art und Weise des Gewerbebetriebs keine oder nur gänzlich ungenügende Rücksicht ge­nommen ist. Diese, wenn auch nicht durch den Gesetzgeber gewollte, so doch thalsäch- lich eingetretenc Bevorzugung des Hausirhandels ist aber nach den Ausführungen des Antragstellers um so mehr zu beklagen, als dadurch gerade das reelle Gewerbe em­pfindlich geschädigt und der Uebervortheilung des Publikums jedweder Vorschub geleistet wird. In Bayern, wo sich ähnliche Mißstände gezeigt haben, wie bei uns, fei man deßhalb auch in richtiger Erkenntniß der Sachlage auf dem Wege der Gesetzgebung bereits vorgegangen und es dürften sich ähnliche Bestimmungen, wie sie in Bayern ge- troffen wurden, auch für uns empfehlen. Namentlich aber wäre nach den Motiven die Heranziehung der Hausirer zu den Communalabgaben der Orte, wo sie ihr Geschäft betreiben, in's Auge zu fassen, wie dieses bei den Unternehmern der Wanderlager ge­schieht. Daß die dermalen im Großherzogthum bestehende Gesetzgebung über die Be Steuerung der Hausirer ohne Eingriff in die gewerbepolizeiliche Competenz des Reiches geändert werden könne, ergebe sich aus Art. 4, Ziffer 1 der Verfassung des Deutschen Reiches.

Berlin, 2. Novbr. Gegen Ende dieses Monats erreicht der über Berlin verhängte, auf ein Jahr bemeffene sogenannte kleine Belagerungszu­stand, auf Grund desien noch neuerdings Ausweisungen von angeblichen Socialdemokraten vorgenommen worden sind, sein Ende. Es verlautet noch nichts, ob derselbe verlängert werden soll. Eine Nothwendigkeit würde sich schwerlich nachweisen lasien.

Zwischen hier und Varzin findet, wie man derKöln. Ztg." schreibt, ein lebhafter Depeschenwechsel statt. Fürst Bismarck nimmt an allen Fragen der tnnern und äußern Angelegenheiten regen Antheil und arbeitet auf seinem Landsitze unaufhörlich trotz der Steigerung seines neuralg schen Leidens. Bekanntlich hatte der Reichskanzler bei seiner Abreise von hier bereits darüber geklagt, daß er in allen Gliedern Schmerzen fühle. Seitdem haben sich diese, wie aus den

neuesten Mittheiluugen heroorgeht, bedeutend verstärkt und versetzen durch ihre ununterbrochene Fortdauer den Leidenden in Erregung und Schlaflosigkeit.

Berlin, 2. November. Die Post- und Telegraphenbeamten werden nunmehc wieder eine neue Uniform erhalten, die sich von der jetzigen in vielen Punkten unterscheidet und deren Tragung fortab allen Beamten im Dienst, gleichviel ob dieselben bei Erledigung ihrer Dienstgeschäfte mit dem Publikum in Berührung kommen oder nicht, zur Pflicht gemacht wird. Der Rock, nach dem Muster der preußischen Mtiitär-Waffenröcke, ist von dunkelblauer Farbe und hat einen vorn abgerundeten Stehkragen, weicher in der Mitte einen Streifen von dunkelblauem Simmet hat, mit welchem oben und unten zwei orangefarbene Tuchstreifen parallel laufen. Die Grad-Unterscheidungen werden durch Sterne am Rockkragen und durch Achselstücke dargestellt. Das Bein­kleid besteht aus dunkelgrauem Tuch und hat an den Seitennähten orangefar­benen Vorstoß. Die Mütze, in Form der preußischen Militärmützen, besteht gleichfalls aus dunkelblauem Tuch mit drei gleich breiten Streifen, der obere und untere von orangefarbenem Tuch und der mittlere von dunkelblauem Sammet, lieber der Kokarde tragen sämmtliche Beamte ein in vergoldetem Metall ausgeführtes Schild mit dem kaiserlichen Adler, Posthorn und Blitzen. Für feierliche Gelegenheiten ist ein dreieckiger schwarzer Plüschhut bestimmt. Der dunkelgraue Mantel ober Paletot ist in der Form der Officiersmäntel gehalten. Alle Beamten mit Ausnahme der Anwärter und Gehülfen, sind zur Anlegung eines leichten Degens mit goldenem Portepee berechtigt. Auf die Unterbeamten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Die Briefträger werden demnach auch fernerhinohne Seitengewehr" erscheinen. In der Klei­dung der Postillone werden nur wenig Veränderungen getroffen. Wir erfah­ren, daß, wie bisher bei Galagelegenheiten, dieLeibbinde über dem Rocke" getragen werden soll. Zur Auftragung der alten Uniformen ist den Post- und Telegraphenbeamten eine Frist bis zum 1. October 1880 gelassen.

Ob der Generalpostmeister bei seinen drei Armee-Cvrps durch die Neue­rung große Freude Hervorrufen wird, lasten wir dahingestellt. Ungeteilten Beifall wird der Chef des Postwesens frei den Schneidern finden und nicht minder bei den Hut- und Mützen-Fabrikanten.

Bulgarien.

Sofia, 2. Novbr. Die Thronrede, mit welcher der Fürst die Kammern eröffnet, erwähnt feiner Reise zum Czar-Besrcier, um für alle Bulgarien erwiesenen Wohlthaten zu danken; ferner seiner Reise an die Höfe der übrigen Großmächte, wobei er die Ueberzeugung gewonnen habe, daß Bulgarien oie Sympathie Europas genieße und daß es nur von den Bulgaren abhänge, daß die Wünsche sich verwirklichen, die man für den friedlichen Fortschritt Bul­gariens hege. Der Fürst dankt für den ihm bei seiner Rückkunft von oer jüngsten Reise durch das Land gewordenen enthusiastischen Empfang. Ec habe bei dieser Reise die Bedürfniste des Volkes kennen gelernt, welche der bestän­dige Gegenstand seiner Fürsorge fein würden. Der Fürst hebt nochmals seine und seiner Regierung unbegrenzte Dankbarkeit für den Czar-Besreier, sowie die Bemühungen seiner Regierung, sich die Sympathie aller europäischen Mächte zu erhalten, hervor und constatirt die freundschaftlichen Beziehungen zu Rumänien und Serbien. Die gefahrvolle Situation an der Grenze bei Beginn seiner Regierung habe sich, Dank der rechtzeitig ergriffenen Maß­regeln , geklärt.

Trotz aller Schwierigkeiten habe die neue Regierung 17 organisatorische Vorlagen an die Kammer ausgearbeitet, darunter solche über die Verwaltung der Gensd'armerie, der Telegraphen-, Post- und eine K rchenvcrwaltung auf Basis der einheitlichen bulgarischen Kirche, über das Münzwesen, das Berg­wesen, den Schutz der Waldungen, die Grundsteuer, birecte Abgaben; über bie Presse, bie Gerichtsorganisation, bas Institut ber Friebensrichter, den Castationshof. Das Reglement über den öffentlichen Unterricht bedürfe einer Äenderung. Ein besonderer Gesetzentwurf schlage die Bildung einer Rechts­schule vor. Die Armee erheische die weiteste Ausdehnung der obligatorischen Dienstpflicht und bedürfe der Vervollkommnung in der Kriegskunst, der Ein­bürgerung der Principien ber Ordnung und Disciplin, damit sie eine Stütze des Staates und eine Schule für die ganze Nation werde Wegen des Käu- berunwesens habe über Varna, Rustschuk und Tirnowa der Belagerungszustand verhängt werden muffen. Obgleich die Ruhe noch nicht vollständig wiederher- g;stellt worden, habe sich das Uebel doch nicht ausgedehnt und werde hoffent­lich bald gänzlich verschwinden. Die Denkschrift zum Zahresbudget ergebe, oaß trotz uiancher künftig aufzuschließenden Quellen des Reichthums die jetzige Finanzlage doch keine beneidenswerhe sei. Der Fürst rechnet auf den Patrio­tismus und den gesunden Sinn der Deputieren und fordert dieselben auf, nicht in unfruchtbaren Discusstonen Zeit zu verlieren, vielmehr möglichst rasch das Budget und die übrigen Gesetzvorlagen zu erledigen. Die Rede wurde sehr beifällig aufgenommen und der Fürst enthusiastisch begrüßt.

Meu.

Eine fürchterliche Cholera-Epidemie wüthet in Japan. Im April wur­den die Gräber einer Anzahl Soldaten, die in 1877 an ber Cholera gestor­ben waren, behufs ber Vollziehung religiöser Riten eröffnet, und sofort wurde ber ganze Distnct angesteckt. Bis Miite August sind über 40,000 Todesfälle oorgefommtn, unb bis Ende September sollen, wie man glaubt, gegen 100 000 Personen ber fürchterlichen Plage erlegen fein.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'S telegr. Correspondenz - Bureau.

Berlin, 3. November. Der feitherige commanbirenbe General des 15. Armee-Corps, v. Fransecky, ist zum Gouverneur von Berlin ernannt. DerNordd. Allg. 3tg.v zufolge ist die Ordre vollzogen, durch welche Gene­ralfeldmarschall v. Manteuffel zum commanbirenben General des 15 Acmee- Corps ernannt wirb.

London, 3. Novbr. Melbung desReuter'schen Bureaus" aus Kon­stantinopel vom 2. bs.: Der britische Botschafter Layarb wurde vom türkischen Minister über bie Ankunft bes englischen Geschwaders in den türkischen Ge­wässern interpellirt und äußerte darauf: Das Geschwader werde vorläufig unbeweglich bei Varia bleiben, könne sich später aber leicht nach einem anderen Punkt begeben, da England der Unterdrückung der Christen in den asiatischen Provinzen der Türkei nicht ruhig zusehen könne und auf Durchführung von Reformen in denselben bestehen werde.